201 Ergebnisse für „einzug jahr klausel kosten“

Leserforumvon guest-12328.01.2023 18:57:04 | Mietrecht | 20 Antworten | 27.09.2021 11:48
Eine Freundin, d ie jetzt auch aktuell umgezogen ist, hat auch so eine Klausel mit 1 Jahr "Kündigungsverbot" drin stehen. ... Aber [u]zum[/u] 1.4. oder 1.5.22 (also 1 Jahr nach Einzug) kannst du ordentlich kündigen. ... [/quote] Am 28.9.2021 von hh [quote=Anami]Aber zum 1.4. oder 1.5.22 (also 1 Jahr nach Einzug) kannst du ordentlich kündigen.
Leserforumvon EFN | Mietrecht | 8 Antworten | 20.03.2016 16:56
Aus einer Ergänzung 3 Monate nach dem Einzug erfolgt. ... Von daher würde ich die Klausel eher für ungültig halten. ... Wie würde das als individuelle Klausel bewertet werden?
Leserforumvon pa475517-36 | Mietrecht | 2 Antworten | 21.01.2018 21:32
Die jährliche Gesamtsumme aller Einzelreparaturen im ersten bzw. letzten Jahr des Mietverhältnisses zeitanteilig. ... Wohnung ist Altbau, Vermieter hat gestrichen vor meinem Einzug. ... Ebenfalls unklar ist mir, ob die Fristen in 8.1 eine Ungültigkeit der Klausel zur Folge haben.
Leserforumvon palfow | Mietrecht | 8 Antworten | 27.09.2006 14:20
Vor Deinem Einzug hast Du die Wohnsache ja noch nicht genutzt. ... Renovieren beim Auszug: Wenn Du mal den genauen Text der Klausel postest, können Dir sicherlich die Kollegen hier sagen, ob die überhaupt gültig ist. ... Ist die tatsächlich so (nach 1 Jahr 90%)?
Leserforumvon GOG | Mietrecht | 18 Antworten | 10.01.2007 12:22
Ich dachte,ich muss nur bei Einzug was machen und vor allem,kalhle Wanede uebergeben? ... Genausowenig ist ja die Klausel gültig, dass bei Auszug grundsätzlich weiß zu streichen ist. ... Er ist daher sicher noch mehr benachteiligt, wenn er bei Einzug zur Renovierung gezwungen ist, weil die Wände nackt sind.
Leserforumvon Ludwig_F | Mietrecht | 0 Antworten | 10.02.2006 13:51
Ich habe in der ganzen Zeit weder ein Loch gebohrt noch sonst einen Nagel in die Wand gehauen; alles sieht noch tiptop aus, wie beim Einzug. ... Gruwo schrieb vor längerer Zeit: "Eine Klausel, die den Mieter schon vor Ablauf eines Jahres anteilsmäßig mit den Kosten belastet, ist unzulässig.
Leserforumvon egal | Mietrecht | 3 Antworten | 05.04.2005 10:27
Meine Frage: Beim Einzug wurde kein Übergabeprotokoll gemacht. ... Das einzige, wo etwas dazu steht, ist die Klausel mit den Renovierungsfristen (3 Jahre, 5 Jahre). ... Liegen die letzten SR während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20 % der Renovierungskosten, länger als 2 Jahre 40% usw."
Leserforumvon Kazar | Mietrecht | 20 Antworten | 03.05.2017 18:10
Leider steht drin, dass Schönheitsreparaturen der Mieter auf eigene Kosten übernimmt. ... Abgerechnet wird immer fürs letzte Jahr. ... Bis April hab ich ja auch noch voll gezahlt. kriege für dieses jahr also bestimmt bis jetzt auch noch wieder.
Leserforumvon go570738-28 | Mietrecht | 28 Antworten | 26.09.2023 22:20
Es zählt der tatsächliche Einzug. ... Die Mitteilung zum Einzug beim Vermieter erfolgte vor rund drei Wochen mündlich. ... Wann muss eine Mitteilung über den Einzug des Ehepartners erfolgen?
Leserforumvon Baro98 | Mietrecht | 14 Antworten | 13.05.2020 20:21
Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Zeit schriftlich gekündigt wird." ... In der obigen Klausel ist das anders. ... Den Weg zum Anwalt erspart dies nicht, eventuell jedoch Kosten, Mühe und eben den Nutzen: Hier raus zu kommen.
Leserforumvon stefan29ko | Mietrecht | 11 Antworten | 29.01.2009 09:37
Bereits bei Einzug im vergangenen Jahr hatten wir den Vermieter bereits auf die Schwergängigkeit des Außenrolladens hingewiesen (vermutlich Welle und Wickelrolle defekt) und das bereits sehr faserige Zugband moniert. ... Muss der Mieter die Kosten tragen für etwas, was bereits bei Einzug defekt war und eine Reparatur vorherzusehen war? ... Daher wäre die Klausel ohnehin unwirksam.
Leserforumvon DennisH82 | Mietrecht | 9 Antworten | 21.12.2021 11:45
anger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40 %, !... War die Wohnung bei Einzug renoviert? ... War die Wohnung bei Einzug renoviert?
Leserforumvon R.P.123 | Mietrecht | 29 Antworten | 22.09.2020 16:23
Gibt es denn ein Protokoll vom Einzug oder zumindest Zeugen, Bilder oder dergleichen, wo der Zustand bei Einzug dokumentiert wurde? ... Die Sockelleisten waren, zum Teil, beim Einzug nicht vorhanden. ... Die Kosten trägt der Mieter.
Leserforumvon werner1971 | Mietrecht | 19 Antworten | 28.06.2009 22:28
Die Klausel lautet wie folgt: "§ 8 Schönheitsreparaturen 1. ... Endet das Mietverhältnis vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichteT, anteilige kosten für Schönheitreparaturen entsprechend dem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter bestimmten Fachbetriebs wie folgt zu zahlen: Besteht das Mietverhältnis vei Auszug länger als ein Jahr oder liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33 %, bei mehr als zwei Jahren 66% der kosten für Renovierung der Naßräume. ... Schliesslich sind durch Instandsetzung, höhere Kosten verbunden - mitnunter das 10-fache-der Kosten einer neuen Türe!
Leserforumvon Markus1988 | Mietrecht | 8 Antworten | 27.09.2019 12:37
Man muss wissen das ich bei Einzug die Wohnung auf eigene Kosten KOMPLETT Weiß gestrichen habe und auf eigene Kosten alles hab putzen lassen ( Zustand war dreckig ). ... Man muss wissen das ich bei Einzug die Wohnung auf eigene Kosten KOMPLETT Weiß gestrichen habe und auf eigene Kosten alles hab putzen lassen ( Zustand war dreckig ). ... Haben Sie ein Übergabeprotokoll vom Einzug?
Leserforumvon Ryluri | Mietrecht | 11 Antworten | 04.10.2017 07:54
War die Wohnung bei Einzug renoviert? ... War die Wohnung bei Einzug renoviert? ... Gibt es Fotos, die den Zustand bei Einzug belegen?
Leserforumvon vermieter.1 | Mietrecht | 2 Antworten | 21.10.2023 23:02
Beim Einzug des Mieters wurde in einem Raum der Fußboden erneuert. Nun, nach ca. einem Jahr, hat sich der Fußboden an der Türschwelle abgesenkt, da der Unterbau nicht richtig verdichtet war. ... Kann der Vermieter die Kosten für die Ausbesserung auf den Mieter umlegen?
Leserforumvon jensalf | Mietrecht | 11 Antworten | 22.12.2011 21:07
Nach einem Monat nach dem Einzug merkt er, das es nicht das richtige war und trennt sich, läßt jedoch die Frau mit Ihren 3 Kindern noch so lange im Haus leben bis sie was neues gefunden hat. ... Daher ist ist der Umzug steuerlich geltend zu machen , auch dem Arbeitgeber hätte er die Kosten für die Renovierung einreichen können. ... Mietvertrag renoviert werden Es geht hier um den genauen Wortlaut der Klausel !
Leserforumvon fresdorfer | Mietrecht | 9 Antworten | 19.09.2017 20:47
Ich habe nun vor, meinem künftigen Mieter anzubieten, (entsprechend dem Angebot) die kompletten Kosten für das Streichen von Wänden und Decken zu zahlen, damit er baldmöglichst einziehen kann. ... Muss ich als Vermieter in diesem Fall, auch bei gültiger Schönheitsreparaturen-Klausel, die Renovierungskosten zahlen? ... Muss ich als Vermieter in diesem Fall, auch bei gültiger Schönheitsreparaturen-Klausel, die Renovierungskosten zahlen?
Leserforumvon Lutz | Mietrecht | 3 Antworten | 16.10.2001 15:36
Ich habe in der Wohnung lediglich 1 Jahr gewohnt und nun gelesen, daß eine solche Klausel unwirksam sein soll, wenn sie völlig unabhängig von der Wohndauer angegeben ist. Ich habe die Wohnung sehr sorgfältig behandelt und nun stellt sich mir die Frage, ob diese Klausel wirklich unwirksam ist und welche Renovierungsarbeiten ich nach 1 Jahr ausführen muß. ... B.: liegt die Schönheitsreparatur länger als ein Jahr zurück, hat der Mieter 20% der Kosten eines Kostenvorschlags zu zahlen; 40% bei mehr als zwei Jahren; 60% bei mehr als 3 Jahren; 80% bei mehr als vier Jahren; 100% bei mehr als 5 Jahren) ist zulässig.
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