864 Ergebnisse für „einzug jahr kosten mieter“

Leserforumvon Pardie | Mietrecht | 6 Antworten | 21.06.2018 12:01
Problem: Fernab davon, dass mir die Wohnung gut gefällt ist es für mich auch extrem ärgerlich, dass ich vor gerade einmal einem Jahr bei meinem Einzug ca. 3500,- Euro an Kosten (Umzug/Renovierung) gestemmt habe. ... Bei meinem Einzug habe ich noch extra gefragt, was den passiert, falls die Firma unten irgendwann auszieht/dicht macht. ... Klar dass er da verkauft, wenn er eben nur einen Käufer und keinen neuen Mieter für die Gewerberäume hat.
Leserforumvon Daniel123456789 | Mietrecht | 5 Antworten | 16.07.2014 13:30
Denn wenn jeder Mieter jeweils nur 1 Jahr wohnt, wer führt die Schönheitsreparatur aus oder trägt die Kosten dafaür ? ... Konnte dazu nichts spezielles finden. quote:Denn wenn jeder Mieter jeweils nur 1 Jahr wohnt, wer führt die Schönheitsreparatur aus oder trägt die Kosten dafaür ? ... Allerdings müsste man dann aber auch beim Einzug immer einfordern, dass alles perfekt renoviert ist.
Leserforumvon R.P.123 | Mietrecht | 29 Antworten | 22.09.2020 16:23
Gibt es denn ein Protokoll vom Einzug oder zumindest Zeugen, Bilder oder dergleichen, wo der Zustand bei Einzug dokumentiert wurde? ... Die Sockelleisten waren, zum Teil, beim Einzug nicht vorhanden. ... Die Kosten trägt der Mieter.
Leserforumvon kyra | Mietrecht | 7 Antworten | 08.03.2005 23:41
Meiner Ansicht nach lohnt es sich auf keinen Fall, darum zu streiten, wir haben alleine durch die Anschaffung eines stromsparenden Herdes 150,- Euro weniger Stromkosten im Jahr! ... Hatten bei uns auch das Problem, zum Glück hatte unsere Vermieterin uns dies vor Einzug zugesichert und konnte sich hinterher nicht drücken, die Kosten für die Spüle (haben wir besorgt) zu erstatten ;-) Wenn aber keine Absprachen da waren, hast Du kein grundsätzliches Recht drauf....leider Am 9.3.2005 von Gruwo Vielleicht kennt ihr das: Man zieht irgendwo ein und im Keller steht eine uralte Spüle, die irgendwann mal einer EBK weichen mußte. ... Das bedeutet doch dann, dass sie im Mieter/Vermieter-Verhältnis gar nicht existiert, oder in Anlehnung an diese DIN eben doch ?
Leserforumvon bobo1979 | Mietrecht | 3 Antworten | 06.04.2014 20:08
Hallo, wir vermieten erst seit einem Jahr ein Haus, jetzt ziehen die Mieter aus und wir ziehen selber ein. ... Kann ich das auch tun, obwohl sie beim Einzug gestischen haben? ... Im Mietvertrag steht nur handschriftlich drin, dass die Mieter beim Einzug streichen und dafür einen Monat später mit der Mietzahlung anfangen.
Leserforumvon palfow | Mietrecht | 8 Antworten | 27.09.2006 14:20
Hallo zusammen, darf ein Vermieter vom Mieter verlangen, dass er sich an den Renovierungskosten für Malerarbeiten beteiligt, wenn diese vor dem Einzug des Mieters durchgeführt wurden? Und darf der Vermieter dann gleichzeitig noch verlangen, dass der Mieter bei seinem Auszug ebenfalls die Kosten für die neuen Malerarbeiten übernimmt? ... Ist die tatsächlich so (nach 1 Jahr 90%)?
Leserforumvon egal | Mietrecht | 3 Antworten | 05.04.2005 10:27
Meine Frage: Beim Einzug wurde kein Übergabeprotokoll gemacht. ... Die Kosten der kleinen Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind vom Mieter zu übernehmen, soweit die Schäden nicht vom Vermieter zu vertreten sind. ... Liegen die letzten SR während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20 % der Renovierungskosten, länger als 2 Jahre 40% usw."
Leserforumvon guest-12325.07.2012 15:02:19 | Mietrecht | 11 Antworten | 25.07.2012 09:54
Hallo, im letzten Jahr sind wir umgezogen. ... Idealerweise renoviert man sich bei Einzug die Wohnung nach den eigenen Wünschen selbst, übergibt sie bei Auszug und der nächste Mieter macht dasselbe. ... Natürlich ist alles mit Kosten verbunden, aber dafür habt ihr auch eine Zeit lang Mietfrei gewohnt... ----------------- ""
Leserforumvon Morcheeba | Mietrecht | 9 Antworten | 12.05.2013 12:20
Da die Mieter zur Zeit der Arbeiten noch nicht dort wohnten, stellt sich für mich die Frage, ob und wenn ja, in welchem Umfang diese zur Zeit des Leerstands entstandenen Kosten umlegbar sind. ... Der Vorteil wäre jedoch, dass man die Abrechung für alle Mietparteien immer zum selben Zeitpunkt machen kann und nicht ständig damit beschäftigt ist. ----------------- "" Am 13.5.2013 von SueCologne Das Wirtschaftsjahr ist doch nicht vom Einzug der Mieter abhängig! ... Schließlich muss der Mieter 1/12 des Jahresbetrages zahlen und nicht die Kosten, die zufällig im Januar entstanden sind.
Leserforumvon SvnLu | Mietrecht | 3 Antworten | 27.08.2018 15:08
Der Mietvertrag wurde letztes Jahr im Mai geschlossen mit einer Mindestmietdauer von 2 Jahren. Da wir erst nach Einzug bemerkt haben, in welche Bruchbude wir eigentlich eingezogen sind, löst sich unsere WG nun wieder auf. ... Von der Kaltmiete die der neue Mieter zahlt, nicht von der die Ihr jetzt zahlt.
Leserforumvon duracele | Mietrecht | 4 Antworten | 02.09.2010 09:57
Beim Einzug wurde uns gesagt es müssten bei Auszug maximal die Tapeten abgelöst werden. Die Wände waren zu diesem Zeitpunkt seit einem Jahr nicht mehr gestrichen worden. ... Die Decken sind weiß zu streichen, ansonsten gilt §14 (Instandhaltung der Mieträume)" In §3- Miete und Nebenkosten steht außerdem: "Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
Leserforumvon Hoppi75 | Mietrecht | 4 Antworten | 08.07.2004 20:13
Wir haben ein Jahr in der Wohnung gelebt. ... Die Frist beginnt mit dem Einzug bzw. der letzten Mieterrenovierung zu laufen. ... Liegen die letzten Schönheitsrep. während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück , zahlt der Mieter 20 % der Renovierungskosten, länger als 2 Jahre 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%.
Leserforumvon guest-12324.02.2021 18:37:15 | Mietrecht | 5 Antworten | 10.04.2020 09:21
Wir sind die Eigentümer und haben für ein halbes Jahr unsere Wohnung vermietet. ... Wenn Eure Mieter beim Einzug Schäden verursachen, dann ist für deren Beseitigung Euer OK nicht erforderlich. ... Jetzt wurde der lift auf unsere Kosten auf hochglanzpoliert...
Leserforumvon mibbis12 | Mietrecht | 13 Antworten | 09.11.2009 22:51
Diese will der Anwalt als Schaden per Gutachten kalkulieren bzw. die tatsächlichen Kosten des Mieters ansetzen, die er damals für die Renovierung ausgegeben hat, als er sie selbst vornahm. 2.Nun kommt eine Liste von Mängeln, die mir der Mieter zum Teil kurz nach Einzug genannt hat. ... Außerdem hat der Mieter das letzte halbe Jahr die Miete nur noch unter Vorbehalt gezahlt. 3.Er meint, dass der Mieter nun an einem Asthma leidet, was lt. ... Somit ist der Mieter nicht dazu verpflichtet die Kosten dafür zu übernehmen.
Leserforumvon GOG | Mietrecht | 18 Antworten | 10.01.2007 12:22
Ich dachte,ich muss nur bei Einzug was machen und vor allem,kalhle Wanede uebergeben? ... Gruß Michael Am 11.1.2007 von SueCologne Naja, der gesunde Menschenverstand sagt mir folgendes: Wenn ein Mieter nach einem Urteil unangemessen benachteiligt ist, wenn er vorhandene Tapeten bei Auszug ablösen muss, ist dann nicht ein Mieter, der bei Einzug renovieren muss und bei Auzug Tapeten ablösen nicht "doppelt unangemessen benachteiligt" ??? ... Hier war ja schon tapeziert, und dan ist es klar, daß der Mieter unangemessen Benaschteiligt wird, wenn er bei Einzug vielleicht aus geschmacksgründen neue Tapeten anbringt, und diese bei Auszug wieder entfernen muß.
Leserforumvon Its-me | Mietrecht | 14 Antworten | 10.01.2019 13:47
Liebes Formun, unser Umzugs- Krimi nimmt leider kein Ende Noch mal kurz zum Sachverhalt: Wir haben damals bei Einzug folgende MÜNDLICHE (!!!) ... Wir, also die Mieter, sind dem immer nach gekommen. ... Selbst wenn Baumschnittarbeiten nicht unbedingt jedes Jahr notwendig sind, so fallen sich aber doch in einem überschaubaren Zeitraum regelmäßig immer wieder anfallen.
Leserforumvon parklane7 | Mietrecht | 14 Antworten | 22.03.2013 00:03
Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Renovierungsturnus und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten, die aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt werden. ... Beispiel: Eine Champagnerdusche an Wänden und Decke bedeutet auch nach nur einem Jahr Renovierung. Welche Wandfarbe du zum Streichen verwendest bleibt dir überlassen, außer du hast beim Einzug den Fehler gemacht, einer ganz speziellen Farbe zuzustimmen.
Leserforumvon fb484262-77 | Mietrecht | 7 Antworten | 01.06.2018 16:32
Am 8.6.2018 von Larozin Wenn die Nebenkosten korrekt - Jahr für Jahr abgerechnet sind, dann muss der Mieter belegen wo die Fehler sind. ... Sehr wohl kann der Mieter dies verlangen. ... Aber dazu ist wenig zu sagen, wenn man den Zustand der Treppe und die Alternativen (und deren Kosten) nicht kennt.
Leserforumvon Lullaby80 | Mietrecht | 11 Antworten | 11.06.2013 09:54
Allerdings haben wir nun von anderen Interessenten gehört, dass der erste Anstrich auf der Grundierung wohl auf unsere Kosten gehen bzw. durch uns erfolgen soll. ... Und muss die Wohnung nicht vor Einzug durch den Vermieter "fertiggestellt" werden? ... Am 11.6.2013 von Liane46 quote:Und muss die Wohnung nicht vor Einzug durch den Vermieter "fertiggestellt" werden?
Leserforumvon ToWa | Mietrecht | 23 Antworten | 13.01.2017 20:05
Hallo, welche Kosten sind auf den Mieter umzulegen? ... Des Weiteren würde ich mich interessieren, ob die Umlage der oben genannten Kosten bei einem Einzug unter dem Jahr auch korrekt berechnet wurde, denn würde man folgenden Umlageschlüssel wählen, käme bei dem Mieter eine Erstattung herraus und keine Nachzahlung. ... Zitat (von ToWa):Des Weiteren würde ich mich interessieren, ob die Umlage der oben genannten Kosten bei einem Einzug unter dem Jahr auch korrekt berechnet wurde, denn würde man folgenden Umlageschlüssel wählen, käme bei dem Mieter eine Erstattung herraus und keine Nachzahlung.
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