1.545 Ergebnisse für „einzug kosten mieter mietvertrag“

Leserforumvon koester | Mietrecht | 0 Antworten | 03.10.2002 18:56
kann ein vermieter verlangen, dass vom mieter durchgeführte renovierungsarbeiten vor einzug wieder "rückgängig" gemacht werden, sollte es auf wunsch des vermieters nicht zum mietvertrag kommen? hat der mieter ein recht auf erstattung der renovierungskosten?
Leserforumvon ex-mieter | Mietrecht | 13 Antworten | 05.06.2012 13:34
Im Mietvertrag steht folgendes: Kosten einer notwendig werdenden Zwischenablesung und Nutzerwechselgebühr trägt der Mieter, wenn sein Verhalten sie veranlasst hat. ... Im Mietvertrag steht ja lediglich Kosten einer notwendig werdenden Zwischenablesung und Nutzerwechselgebühr trägt der Mieter, wenn sein Verhalten sie veranlasst hat. ... Der Einzug ist hier aber verjährt, das kann man nicht zurück holen.
Leserforumvon astra0861 | Mietrecht | 29 Antworten | 18.08.2004 18:42
Der Mietvertrag lautete ab 01.04.2003. ... Klage eine Chance, da wir für den früheren Einzug ja Zeugen haben? ... Aber Nebenkosten sind ab Einzug zu zahlen, da ich ja auch Zeugen hierfür habe.
Leserforumvon guest-12315.02.2010 08:19:10 | Mietrecht | 29 Antworten | 24.06.2008 14:24
Habe vor zwei Jahren mit meinem neuen Mieter "Renovierung bei Einzug" vereinbart. ... Was steht im Mietvertrag bzgl. ... Am 24.6.2008 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 24.6.2008 von guest-12315.02.2010 08:19:10 Die Klausel "Renovierung erfolgt bei Einzug durch den Mieter" steht so im Mietvertrag.
Leserforumvon Franka-Seeboldt | Mietrecht | 7 Antworten | 25.02.2005 13:11
Wer schreibt denn vor, wieviel Miete eine Wohnung kosten muss oder nicht???? ... Wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorhanden ist, dann entsteht mit dem Einzug automatisch ein mündlicher Mietvertrag nach dem Mietrecht des BGB. ... Gruss, Franka Am 27.4.2005 von joku Hallo Franka, also ich sehe das so: Einzug zum 1.
Leserforumvon kira88 | Mietrecht | 7 Antworten | 19.05.2014 14:05
Hier die Details: Betreff: Nutzerwechselgebühr Mietvertrag vom 01.06.2013 Betriebskostenabrechnung 2013 vom 31.05.-31.12.14 Aus dieser Abrechnung wird ein Nutzerwechselgebühr verlangt von 20€ Im Mietvertrag geregelt: Nutzerwechselgebühr: "Der Mieter trägt die Kosten für eine erforderliche Zwischenablesung der Heizkostenverteiler bei AUSZUG einschließlich der Sonderkosten für eine notwendige kaufmännische Zwischenabrechnung." Da ich ja eingezogen bin und nicht ausgezogen und somit nicht Verursacher der Zwischenabrechnung bin frage ich mich warum diese Kosten auf mich, also den neuen Mieter umgelagert werden. ... Diese Klausel ist gültig, das hatten wir doch diese Tage hier: http://www.123recht.net/Passus-im-Mietvertrag-rechtens-%28Zwischenablesung%29-__f472190.html Was nicht so klar ist, wie kommt der Vermieter dazu, diese Gebühr auch beim Einzug zu verlangen.
Leserforumvon Ben_Essen | Mietrecht | 7 Antworten | 25.01.2005 21:38
Was steht in eurem Mietvertrag? ... Der Mieter hat dann aber evtl. das Problem, dass er gar nicht beweisen kann, ob und welche Mängel beim Einzug bereits vorhanden waren, aber ggfls. beweisen muss, dass diese Mängel beim Einzug vorhanden waren. ... Am 26.1.2005 von Ben_Essen Also, wir haben nochmal mit dem Mieter gesprochen und es wird zum Teil an den Kosten beteiligen und uns einen Teil der Kaution des Vormieters an uns überweisen!
Leserforumvon Mrs. Giggle | Mietrecht | 8 Antworten | 27.09.2013 00:32
Wie sieht das Ganze aber bei Einzug aus? Und in meinem Mietvertrag steht auch, dass bei Ein-und Auszug diese Nutzerwechselgebühren vom Mieter zu entrichten sind. ... Heißt das im Umkehrschluss nun, dass es sich aber doch um umlagefähige Betriebskosten handelt, wenn in den Mietsverträgen steht, dass der Mieter diese Kosten zu übernehmen hat?
Leserforumvon vio77 | Mietrecht | 5 Antworten | 22.12.2003 15:59
Ich habe bei meinem Einzug streichen lassen. ... Dort steht auch, dass bei Auszug der Mieter prozentual sich an den Kosten für Tapeten lösen, neu tapezieren und streichen beteiligen muss. ... Besonders wo ich doch beim Einzug bereits habe streichen lassen?
Leserforumvon Feroc | Mietrecht | 5 Antworten | 26.05.2006 09:25
Am 26.5.2006 von wald-hase Das reine 'Aufschreiben von Mängeln' im Übergabeprotokoll (was von Mieter und Vermieter zu unterzeichnen wäre, sonst ist es nur eine einseitige Behauptung) dient im Grunde nur dazu, festzustellen, daß diese bereits beim Einzug vorhanden waren, so daß der Mieter später nicht für ihre Entstehung verantwortlich gemacht werden kann. ... Am 26.5.2006 von Feroc Das heißt also, dass wenn im Mietvertrag nichts von der Mängelbeseitigung steht, dann muss ich mit den Mängeln leben oder sie auf eigene Kosten reparieren? ... Am 26.5.2006 von murgab123 Genau, man sollte sich eine Wohnung - bevor man den Mietvertrag unterschreibt -, genau ansehen und entweder im Protokoll festhalten, dass die Schäden umgehend beseitigt werden oder aber nur zur Kenntnis nehmen, dass diese bei Einzug bereits vorhanden waren.
Leserforumvon Socke-2001 | Mietrecht | 21 Antworten | 07.07.2009 13:33
Diese entspricht seinen Vorstellungen und im weiteren Verlauf wird ein Mietvertrag über diese Wohnung geschlossen. ... Doch sind Formulierungen wie "Der Mieter verpflichtet sich, vor seinem Einzug oder falls dies nicht möglich ist, bis spätestens zum Auszug folgende Arbeiten auf seine Kosten an den Mieträumen vornehmen zu lassen: komplette Renovierung der Mieträume (Wände und Decken streichen)" tatsächlich wirksam? ... Ist eine Klausel, die den Mieter zu einer Renovierung bei Einzug verpflichtet wirksam?
Leserforumvon brauchwitz | Mietrecht | 9 Antworten | 13.05.2004 15:21
Ein Mietvertrag wurde am 14.01. geschlossen, als Mietbeginn wurde der 01.02. festgelegt. ... Welche Kosten "hätten" denn noch dazu kommen können? ... Sie soll ja eventuele Ansprüche des V. gegenüber dem Mieter abdecken.
Leserforumvon Sonny30 | Mietrecht | 10 Antworten | 01.05.2011 12:08
Laut Vermieterin ist vor dem Einzug eine Zwischenablesung durchgeführt worden. Im Mietvertrag ist unter dem Punkt Sammelheizung folgender Paragraph aufgeführt: Der Vermieter ist berechtigt die Heizkörper mit Wärmemessern zu versehen. Der Mieter trägt die Kosten der Zwischenablesung und der Nutzerwechselgebühr der Heizungsanlage, wenn das Mietverhältnis innerhalb des Abrechnungszeitraums aufgrund einer Kündigung des Mieters endet oder der Mieter Anlass zu einer Kündigung durch den Vermieter gegeben hat.
Leserforumvon Regina58 | Mietrecht | 10 Antworten | 04.05.2019 14:27
Liebe Foristen*innen, in meinem Mietvertrag befindet sich folgende Klausel: • Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten... Zitat:„Der Mieter renoviert beim Einzug und ist beim Auszug von der Renovierung befreit." ... Zitat (von Regina58):Darüber hinaus: Das alles hast du bei bzw. nach Einzug gemacht---*Mieter renoviert bei Einzug*---Das hast du für dich gemacht, nicht für den Vermieter.
Leserforumvon aandrejka | Mietrecht | 10 Antworten | 16.08.2013 00:33
Hallo an Alle, vor 2 Wochen haben ich einen Mietvertrag für eine Wohnung in Bayern abgeschlossen. ... Das einzige wieso ich um Zahlungminderung gebetet habe war der fehlenden Einzug. ... Lediglich bei den Kosten für Strom und Heizung kannst du etwas sparen, weil du nichts verbrauchst.
Leserforumvon M.Groth | Mietrecht | 12 Antworten | 15.04.2004 22:20
das einzige was im Mietvertrag steht ist das ich diese Whg zum Einzug renovieren sollte ( da mir diese Whg vom Amt bezahlt wird und ich dadurch schneller die Renovierungskosten bekommen sollte) . ... nicht nur der vermieter hat rechte, sondern ein mieter auch ! ... Am 19.4.2004 von karamel Hallo, ich bin kein Fachmann, aber ich weiß, dass Vereinbarungen nicht zulässig sind, nach denen der Mieter eine Wohnung sowohl bei Einzug als auch Auszug renovieren muss.
Leserforumvon R.P.123 | Mietrecht | 29 Antworten | 22.09.2020 16:23
Meines Wissens nach kann der Vermieter die Umlage der Kosten einer Wartung im Mietvertrag vereinbaren. ... Ich zitiere aus dem Mietvertrag: Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Wohnung in einem nicht renovierten Zustand übernimmt und auf eigene Kosten (für Material und Lohn) die Wohnung instand setzten wird. 1. ... ... Die Kosten trägt der Mieter.
Leserforumvon Sam82 | Mietrecht | 11 Antworten | 13.10.2007 17:45
Mietvertrag unter Dach und Fach, alles unterschrieben etc. ... Wenn die Vermieterin die Mieter daran hindern sollte, einzuziehen, dann müßten die Mieter kurzerhand in ein Hotel, die Möbel müssen irgendwo untergestellt werden. ... Die Versicherung vom Mieter zahlt ja die Kosten für die Behebung des Schadens.
Leserforumvon bobo1979 | Mietrecht | 3 Antworten | 06.04.2014 20:08
Laut Mietvertrag habe ich die Möglichkeit die Kosten anhand vom Angebot anteilig zu berechnen, da sie ja nach drei Jahren noch nicht streichen müssen. ... Im Mietvertrag steht nur handschriftlich drin, dass die Mieter beim Einzug streichen und dafür einen Monat später mit der Mietzahlung anfangen. ... Ansonsten steht im Mietvertrag, dass normalerweise die Kosten bei Auszug anteilig berechnet werden können, wenn die Fristen noch nicht angetreten waren.
Leserforumvon Lastpain | Mietrecht | 38 Antworten | 30.08.2016 07:02
Am 30.8.2016 von HeHe Dein Freund hat hier gute Karten: http://www.mietminderung.org/mietminderung-wohnung-nicht-fertig-zum-einzug/ Am 30.8.2016 von cauchy Zitat (von Lastpain):was das für eine Frechheit ist und das er auf so ein Mietverhältnis gar keine Lust hat und den Mietvertrag fristlos kündigt aber auch fristgerecht gleichzeitig mit dem netten Hinweis das seine Tochter im Zweifelsfall da einziehen würde und er dadurch Eigenbedarf hat. ... Die Folge wäre, dass der Vermieter alle Kosten des Mieters zu tragen hätte inklusive Ausweichquartier, Lagerkosten der Möbel, Maklerkosten, etc. ... Nur muss sich der Mieter darüber klar sein, dass es ein paar Monate dauern kann, in denen Kaution und Miete erstmal weg ist und weitere Kosten entstehen.
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