58 Ergebnisse für „entfernen forderung jahr“

Leserforumvon Samcro | Mietrecht | 2 Antworten | 04.06.2013 12:40
Die Nachmieterin hat nun mit diversen Mitteln versucht die Flecken zu entfernen (auch mit professionellen Zementschleier-Entfernern), aber sie werden lediglich weniger, verschwinden jedoch nicht komplett. ... Dann ist es ratsam, ein halbes Jahr mit der Forderung zu warten. Grund: Bis dahin noch nicht gestellte Ansprüche des Vermieters, die den Zustand der Wohnung betreffen, verjähren nach einem halben Jahr Also fordere deine Kaution schriftlich, unter Fristsetzung zurück. ----------------- " "
Leserforumvon Leksandra | Mietrecht | 7 Antworten | 25.07.2012 03:09
Das Entfernen der Tapeten ist jedenfalls nicht nötig. ... Doch, selbstverständlich hast du Anspruch darauf, dass dir die Forderung per KVA und rechnerisch nachgewiesen wird. ... Vm. weist die Forderung nach, legt KVA und das Rechenwerk im Prozess vor.
Leserforumvon Koenig Arthur | Mietrecht | 13 Antworten | 08.08.2013 14:10
==> Idealerweise duerften die Mieter ja den PKW nicht entfernen, da es sich um Pfandgut handelt ... ? ... Mit welchen PAragraphen kann ich drohen fuer den Fall, dass die Mieter den PKW oder Pfandgut aus der Wohnung entfernen ? ... Wo ich am ehesten schwarz sehen würde ist die Voraussetzung, dass die der Pfändung zu Grunde liegende Forderung auch berechtigt und unstreitig sein muss!
Leserforumvon Wrphn | Mietrecht | 7 Antworten | 13.03.2018 02:02
Das Ergebnis ist, dass wir einmal im Jahr ein oder zwei Fahrräder kaufen dürfen. ... Liane46 hat die einzige Möglichkeit genannt, und da würde ich an Ihrer Stelle eine höfliche Bitte formulieren, statt einer Forderung, Am 13.3.2018 von Wrphn Vielen Dank für die Antworten. ... Daran kann man die Fahrräder anschließen und die "Anker" lassen sich bei Auszug auch wieder entfernen.
Leserforumvon pschroed | Mietrecht | 10 Antworten | 09.02.2015 19:52
. §10 Abs. 2 aufgrund eines vom Vermieter vorzulegenden Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender maßgabe zu bezahlen, wobei die nachstehenden Fristen im Allgemeinen zur Anwendung kommen, sofern keine besonderen Umstände eine kürzere oder längere Frist rechtfertigen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 6 Monate zurück, so zahlt der MIeter 15% der Kosten aufgrund eines Voranschlages einer Malerfachgeschäftes an die Vermieterin, liegen Sie länger als 1 Jahr zurück 25%, länger als 2 Jahre 40%, etc., bei der Berechnung des Kostenersatzes für das Lackerien von Heizkörpern, das Lasieren der Innentüren samt Rahmen und das Entfernen und Aufbringen von Raufasertapeten gelten folgende Prozentsätze: Länger als 6 Monate zurück: 10%, länger als 1 Jahr: 15%, etc. ... Mit vorstehendem Abgeltungsbetrag sind einverstanden: Unterschrift Unterschrift Vermieter Mieter ----------------- "" Am 10.2.2015 von drkabo Damit dürfte die Forderung anerkannt sein.
Leserforumvon Hessenboub | Mietrecht | 18 Antworten | 21.01.2021 23:08
Nun beharrt der ehemaliger Vermieter welcher noch immer die Kaution einbehält, das wir das Beet auf eigene Kosten entfernen sollen/müssen. ... Ich würde das Ding entfernen und es damit gut sein lassen, das wäre mir kein Gerichtsverfahren wert. ... Bei der Forderung nach Entfernung des Hochbeetes reicht ein Verweis auf den Zustand bei Einzug.
Leserforumvon Hex01 | Mietrecht | 5 Antworten | 12.07.2011 10:07
Wenn ihr eine ganz klare Forderung habt, von der ihr auch nicht abrückt, ist das Gespräch eventuell schnell zu Ende, es können weitere folgen. ... (eigenartig , das sie es nach Jahrzehnten feststellen) Wir müssen dieses Jahr noch aus der Wohnung und mit den ersten drei Etagen von oben fangen sie an mit der Räumung. ... Die Auslegeware, das Laminat und die Holzeinbauten müssen wir entfernen und sollten sie dann in der neuen Wohnung wieder verwenden.
Leserforumvon martin176 | Mietrecht | 10 Antworten | 06.01.2012 10:44
. ----------------- "" Am 6.1.2012 von SueCologne Ich würde den Mietvertrag und die Forderung des VM anwaltlich prüfen lassen. Tapete abreissen: selbst mit einer Klausel im MV, dass der M bei Mietende die Tapeten entfernen soll, wäre diese nicht gültig. Bei Mietzeit unter einem Jahr sind keine Schönheitsreparaturen zu machen, ggf. sind die Klauseln auch nicht gültig wg. starrer Fristen.
Leserforumvon paringu | Mietrecht | 13 Antworten | 22.04.2010 10:36
(Wir wohnten 1 Jahr zusammen) Einen Teil der Möbel wollte sie nicht mitnehmen, sondern bei Ebay verkaufen. ... Deshalb habe ich sie aufgefordert, die Möbel innerhalb 4 Wochen aus meiner Wohnung zu entfernen. ... Und das verrechnest Du dann auf Deine Forderung. ----------------- "" Am 22.4.2010 von paringu wirklich jeden?
Leserforumvon Miss Pythagoras | Mietrecht | 3 Antworten | 29.04.2004 21:05
Das Schreiben also vorbereiten (notfalls willst Du die Wohnung wegen der Weitervermietung vorzeitig besichtigen, denn wenn Du das Pfandrecht ankündigst, wird er Dir kaum die Chance geben, das Pfandrecht wahrzunehmen) In dem Schreiben muss stehen, dass er keine von Dir gepfändeten Gegenstände ohne Deine Zustimmung entfernen darf, nicht verwerten darf, nicht verschenken darf und bis zur Zahlung der Forderung Deinem Pfandrecht untersteht. ... Und selbst aus der Wohnung entfernen oder gar leerräumen zählt zu Hausfriedensbruch. ... Das Pfandrecht geht letztlich davon aus, dass Du als Sicherheit Sachen in Pfand nimmst für eine Forderung, die beglichen werden kann.
Leserforumvon Ferfi | Mietrecht | 14 Antworten | 03.01.2020 11:24
Meine es ist einmal in Jahr gestattet. ... Sockelleisten entfernen ? ... Damit gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Forderung nach einer höheren Kaution.
Leserforumvon Diriana | Mietrecht | 6 Antworten | 08.08.2006 14:34
Unser Mietverhältnis endete nach nur 1 Jahr und 5 Monaten. ... Damit ist ja immer die Hoffnung verknüpft, einen juristischen Laien so einzuschüchtern, dass er der Forderung nachkommt, ohne sich selbst kundig zu machen. ... Daher kann man nicht beurteilen, ob die Forderung dem Grunde nach zulässig ist.
Leserforumvon sarah123123 | Mietrecht | 15 Antworten | 31.01.2016 13:22
Vermutlich ändert sich das, wenn er eine titulierte Forderung hat. ... Also muss der Mieter die Forderung erstmal bestreiten !! ... Auch gibt es häufig Klauseln, nach denen du Einbauten des Vormieters übernimmst und dann bei Mietende wieder entfernen musst.
Leserforumvon Eule0879 | Mietrecht | 9 Antworten | 08.02.2007 12:03
Ich habe insgesamt 6 Jahre in der Wohnung gewohnt und habe sie unrenoviert übernommen, weil der Vormieter grade ein halbes Jahr zuvor renoviert hatte und alles in einem sehr guten Zustand war. ... Obschon ich die Forderung nach Anschleifen der Heizkörper, Türzargen und Fußleisten schon recht merkwürdig und übertrieben finde. ... Wenn die Wohnung leer steht kann ich mit der Renovierung sofort anfangen, also Tapeten entfernen, Türen abschleifen usw.....
Leserforumvon Kili14 | Mietrecht | 24 Antworten | 15.07.2016 13:04
Jetzt fällt der Vermieterin ein, dass es notwendig wäre, diesen Ast zu entfernen: Bei dem berüchtigten Kaminkehrerbesuch vom Juni (meine Anfrage damals: darf die mit rein?) ... Nun sprach sie mich gerade wieder an und hat quasi aus ihrer Bitte eine Forderung gemacht, ich solle ihr mitteilen, wann sie da rein könne (während ich gerade im Gespräch mit einer Hausbewohnerin war, sie platzt dann einfach rein und nutzt die Situation aus, dass man als höflicher Mensch jetzt nicht gerade eine Diskussion anfängt). ... Bei mir hat es vor vielen Jahren mal geholfen. wirdwerden Am 16.7.2016 von Michael32 Und mal nebenbei erwähnt: Wenn Du sie nicht reinlässt, könnten nächstes Jahr hier Threats Deiner "Nachbarn" auftauchen, die sich darüber aufregen, dass sie die professionelle Baumpflege über die Nebenkosten bezahlen müssen, nur weil ein Mitbewohner im Haus die Vermieterin nicht aus seinem Fenster heraus das hat machen lassen und ob der das nicht alleine zahlen muss.....
Leserforumvon hngz | Mietrecht | 30 Antworten | 03.04.2020 18:03
Hallo, ich bin vor einem halben Jahr ausgezogen und bei der Übergabe hat der Vermieter auf den Ersatz des Kochfeldes bestanden, da es leicht eingebrannte Flecken hatte die ich nicht mehr restlos entfernen konnte. ... Die Forderung nach einem Neuwert ist in jedem Fall unangemessen. ... Die Forderung nach einem Neuwert ist in jedem Fall unangemessen.
Leserforumvon Loona971 | Mietrecht | 31 Antworten | 28.10.2009 08:32
Als Eigentümer und Besitzer kann man alles aus der Wohnung entfernen, dafür braucht man nicht die Erlaubnis des Vermieters. ... Kaution ist auch eine Forderung aus dem Mietverhältnis, woraus ein Pfandrecht geltend gemacht werden kann. ... Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Erlaubnis meiner Mandantin somit keine Gegenstände mehr aus der Mietwohnung entfernen dürfen.
Leserforumvon mrsbeam07 | Mietrecht | 23 Antworten | 02.06.2008 09:59
Dazu kommt je Wohneinheit 1/2 Person a 5€ dazu für die Befüllung (1mal im Jahr dank Chlor etc.) eines Quick-Pools. Rechne rechne: 60€ * 3 Wohneinheiten = 180€ im Jahr für 740l (soviel Wasser geht da rein) Wasser!? ... Tapeten entfernen ist viel aufwändiger als streichen.
Leserforumvon Onkel | Mietrecht | 4 Antworten | 29.08.2005 12:36
Hallo zusammen, ich bräuchte Rat zu einer fiktiven Geschichte: Nehmen wir mal an letztes Jahr hat jemand einen Garten gemietet. ... Die Betonplatte ist zu entfernen, wenn Du (ich nehme mal an, du bist der Mieter?!) ... Die Betonplatte ist bestimmt ohne Becken nicht schön, mit der Forderung zur Beseitigung muss gerechnet werden (ich häts als Vermieter gar nicht erlaubt, kann man auch anders machen). ----------------- "Chylla"
Leserforumvon ingridw | Mietrecht | 10 Antworten | 24.07.2007 23:39
ich habe an mieter x ein haus mit garten vermietet. bei einzug machten wir zur bedingung, daß der garten von ihm gepflegt wird, d.h. rasen mähen und aus dem einzigen beet unkraut nach bedarf entfernen. dies wurde uns zugesichert und wir haben daraufhin an ihn mit frau und 3 kindern vermietet. nach der ersten besichtigung nach 2 jahren fanden sich folgende mängel vor: loch in wohnzimmertür, faustgroß treppengeländer in den keller auf länge von ca. 2,5 meter abgerissen küche in erbärmlichem zustand: müll auf den schränken (joghurtbecher, speisereste usw.), in der schublade unter dem herd backblech mit ganzem verschimmelten kuchen, kühlschrank erbärmlich dreckig, spülmaschine nicht zu gebrauchten vor dreck 3 toiletten total versch...., wurden komplett neu saniert da nicht mehr zu gebrauchen. fernbedienung und schlüsselschalter zur garage kaputt, garage nicht zu öffnen ein fenster kaputt zum nachbargrundstück wurde ungefragt eine mauer 5x2,80 meter errichtet aus ziegel, nicht verputzt 30 qm rasengittersteine mit beton gefüllt, reste vom mauerbau haben sich mit den gittersteinen verbunden heckenpflanzen und andere pflanzen herausgerissen und nicht ersetzt, löcher nicht gefüllt auf dem grundstück 2-3 kubik mutterboden abgeladen, haufen liegen noch so wie abgeladen gartenzaun beschädigt gartentor rausgerissen samt der dazugehörigen pfosten bäume abgesagt und liegengelassen, stümpfe im boden stromleitungen gekappt, telefonleitungen gekappt und nicht ordentlich verlegt das gesamte haus und grundstück ist in einem erbärmlichen zustand bei auszug mußte mieter x ein abnahmeprotokoll unterschreiben, in dem er sich verpflichtet hat, für alle schäden aufzukommen und sie in ordnung zu bringen bzw. zu bezahlen, wir haben ihm sogar die möglichkeit angeboten, manches selber zu reparieren mietkaution waren 2 mieten in höhe von je 750 euro schadenshöhe ca. 12 000 euro kann ich mit diesem abnahmeprotokoll klagen, bzw. ist dieses protokoll für eine klage ausreichend ? ... Ich habe den Mieter schon während der Mietzeit bei einer Hausbesichtigung auf die Schäden und deren Beseitigung aufmerksam gemacht, das war vor einem Jahr. ... Selbst wenn du die Forderung nachher tituliert hast, wirst du in 30 Jahren nichts von ihm sehen.
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