108 Ergebnisse für „farbe küche mieter mietzeit“

Leserforumvon supergrobi1 | Mietrecht | 13 Antworten | 26.12.2012 12:49
Hallo, ein Mieter hat in der Küche (bei Einzug ungefliest), eigenmächtig Fliesen angebracht (wie ich eben gelesen habe, nennt man das Fliesenspiegel). ... Es handelt sich nicht um Wandfliesen in einer neutralen Farbe, sondern scheinbar um die Kosten und den Arbeitsaufwand niedrig zu halten, um große Bodenplatten, Format ca. 30x60 cm in Farbe graublau. ... Am 26.12.2012 von Shihaya Während der Mietzeit kann der Mieter die Wohnung grundsätzlich so gestalten, wie er will.
Leserforumvon Rosendorn86 | Mietrecht | 17 Antworten | 07.05.2022 17:25
Hallo allerseits, der Mietvertrag wurde von mir als Mieter zum 31.07.2022 gekündigt. ... Muss ich das braune Rinnsal entfernen (was sicherlich dazu führt, dass die weiße Farbe abgeht)? ... Die Küche hat keinen Schaden verursacht, es wurde nur um die Küche herum gestrichen.
Leserforumvon sogni | Mietrecht | 6 Antworten | 05.01.2010 14:34
Hallo zusammen, nach nur gut einem halben Jahr haben meine Mieter wieder gekündigt. ... So habe ich einen neuen Fliesenspiegel in der Küche anbringen lassen und den noch gut erhaltenen Teppichboden im Schlafzimmer durch Laminatboden ersetzt. ... Der nächste Mieter hat wieder einen anderen Geschmack, will z.B. lieber wieder Teppich im Schlafzimmer statt Laminat oder die Farbe gefällt ihm nicht...
Leserforumvon Gabi1002 | Mietrecht | 11 Antworten | 03.06.2022 21:02
Am 5.6.2022 von Gabi1002 Hallo also ,,es" bedeutet: ,,Nachbesserung der Malerarbeiten in Küche und Kinderzimmer. Das Kinderzimmer war in einem hellen Grauton und die Küche in einem dunklen Grauton gestrichen. ... [quote=Gabi1002]Das Kinderzimmer war in einem hellen Grauton und die Küche in einem dunklen Grauton gestrichen.
Leserforumvon Mieter2012 | Mietrecht | 21 Antworten | 30.07.2012 18:41
Der Absatz in unserem Mietvertrag lautet wie folgt: §10 Schönheitsreparaturen 10.1 Während der Mietzeit, spätestens jedoch bei seinem Auszug übernimmt der Mieter die Schönheitsreparaturen. 10.2 Schönheitsreparaturen beseitigen die Spuren normaler Abnutzung. ... " Am 31.7.2012 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote:Schau mal hier: http://www.welt.de/finanzen/article4597136/Mieter-muessen-ihre-Waende-nicht-weiss-streichen.html Da geht es um die Gestaltung während der Mietzeit, das ist hier nicht das Problem. ... 10.1 Während der Mietzeit, spätestens jedoch bei seinem Auszug übernimmt der Mieter die Schönheitsreparaturen.
Leserforumvon jck2110 | Mietrecht | 6 Antworten | 17.03.2023 09:54
Für den Fall, dass der Mieter die während der Mietzeit fällig gewordenen Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt hat, sind diese von ihm spätestens am Ende des Mietverhältnisses nachzuholen. 6. ... Nach nun 5.5 Jahren Miete wäre es damit klar dass Küche, Bad und Dusche gestrichen werden müssen. ... Unter der Voraussetzung, dass das Mietobjekt bei Beginn des Mietverhältnisses renoviert übergeben worden ist, übernimmt der Mieter die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit. " Und ja, die Wohnung wurde in hellen Farben frisch renoviert an den Mieter übergeben.
Leserforumvon 3ni | Mietrecht | 52 Antworten | 23.01.2008 20:24
Muß ich die Wohnung nun so übernehmen wenn nichts gegenteiliges im Mietvertrag steht - oder gilt es allgemein ,dass bestimmte Räume zB Küche alle fünf Jahre gestrichen werden müssen etc. ... Am 23.1.2008 von guest123-2085 --- editiert vom Admin Am 24.1.2008 von blaubär49 .. schönheitsreparaturen beschränken sich auf das, was mit farbe und pinsel u.ä. zu machen ist. was ist dir damit geholfen, wenn ohnehin eine kernsanierung ansteht? ... Der Vermieter darf aber erwarten, dass bei so einer langen Mietzeit in angemessenen Abständen renoviert worden ist und die Wohnung sich in einem entsprechende Zustand befindet.
Leserforumvon TR1948 | Mietrecht | 5 Antworten | 07.01.2007 12:51
Übergabe : renoviert in farbe weiß (war weiß und ist weiß) kann da jemand was zu sagen mfg Am 7.1.2007 von Michael32 2007-2005 = 2 Jahre Solte der Fristenplan gütlig sein wären aber erst nach 3 Jahren die ersten Schönheitsreperaturen fällig, also besenrein verlassen. ... Gruß Michael Am 7.1.2007 von TR1948 Beendigung der Mietzeit : 1 Jahr und länger 1/3 des Kostenvoranschlags bezw. 1/5 bezw. 1/7 mfg Am 7.1.2007 von blaubär49 Renovierung - Kostenerstattung: Eine Mietvertragsklausel, die dem Mieter eine zeitanteilige Kostenbelastung für die bei Mietende noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen auferlegt und für die Berechnung der Quoten starre Fristen vorsieht, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist unwirksam (LG Hamburg, 311 S 152/04, Urteil vom 17.6.2005, WuM 2005, 453). ... in der regel sind diese nach folgendem fristenplan erforderlich : küche, bade und duschräume - alle 3 jahre wohn- und schlafräume, flure, dielen, und toiletten - alle 5 jahre in sonstigen nebenräume - alle 7 jahre mfg
Leserforumvon phynv | Mietrecht | 5 Antworten | 31.03.2009 09:15
Die Küche, der Flur und das Arbeitszimmer sind weiß. ... In der Küche, die direkt Wand an Wand an das Badezimmer grenzt, befindet sich da, wo im Badezimmer die Hauptwasserleitung im Mauerwerk liegt, ein großer Wasserfleck und abgeblätterte Farbe. ... Diese Stelle ist aber auch erst nach Abbau der Küche zu sehen gewesen.
Leserforumvon beachi22 | Mietrecht | 8 Antworten | 29.06.2011 22:14
Hallo, ich habe im Wohnzimmer und in der Küche jeweils eine Wand in kräftigem Mango-Ton gestrichen und im Schlafzimmer eine Wand in kräftigem Violett. ... ----------------- "" Am 29.6.2011 von dem User forever known as Mortinghale Welche Farbe haben denn die übrigen Wände ? ... Deshalb wurde ja auch gerichtlich entschieden, daß der Mieter während der Mietzeit die Wände nach eigenem Gusto gestalten kann.
Leserforumvon aida_lover | Mietrecht | 3 Antworten | 29.12.2010 09:22
Im Mietvertrag steht folgendes zu den Schönheitsreparaturen: ************** § 12 SCHÖNHEITSREPARATUREN 1.Der Mieter verpflichtet sich, die Naßräume (Küche, Bad, WC) alle drei Jahre und die übrigen Räume alle fünf Jahre zu renovieren, es sei denn, der Mieter weist nach, daß Schönheitsreparaturen ausnahmsweise noch nicht erforderlich sind. ... Handelt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters, ist er auf jeden Fall bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, hinsichtlich der Art und Qualität der Tapeten sowie der Farbe der Anstriche den ursprünglichen Zustand wiederher¬zustellen. Kosten die der Vermieter dadurch erspart, hat er dem Mieter zu erstatten. 5.Der Mieter ist verpflichtet, die Fußböden während der Mietzeit pfleglich zu behandeln.
Leserforumvon James32 | Mietrecht | 16 Antworten | 29.06.2016 20:06
In der Küche sollte die Tapete entfernt werden. ... Zitat:In der Küche sollte die Tapete entfernt werden. ... Das muss der Mieter entfernen.
Leserforumvon Ich+Er | Mietrecht | 8 Antworten | 13.09.2008 16:30
Hallo, ich weiß, 100000 mal wurde das Thema besprochen und ich habe sogar die Suchfunktion benutzt aber leider nicht das passende gefunden - bitte bitte Hilfe :-) Wir werden nach 11 Monaten Mietzeit ausziehen. ... Fristenplan: Der Mieter hat die Schönheitsreparaturen im Allgemeinen nach folgenem Fristenplan durchzuführen: - Küche, Bad, Dusche alle 3 Jahre - Anstrich Fenster, Türen, Heizung alle 4 Jahre - Wohn und Schlafräume , Flur, Dielen, Toilette alle 5 Jahre - Streichen Holzfussboden alle 12 Jahre 5.8.3.2. ... Aber nun gut - rausgelesen habe ich jetzt das ich zumindest das Wohnzimmer in einer einheitlichen Farbe bringen sollte.
Leserforumvon laertes | Mietrecht | 11 Antworten | 31.03.2008 08:32
2. der Vermieter hat die EBK dem Mieter verkauft. nach Auszug will der Vermiedter die Küche nicht zurücknehemen und der Mieter hat diese jetzt ausgebaut. ... Muss der Mieter jetzt die Küche neu tapezieren? ... Küchenraum wurde nach dem Ausbau der Küche nicht neu gestrichen.
Leserforumvon Clercs | Mietrecht | 14 Antworten | 22.06.2008 22:20
Schönheitsreparaturen während der Mietzeit übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. ... Dazu gehören: Aufzählung… 3.Zeitabstände Küche, Bad, WC alle 3 Jahre; Wohn-, Schlafräume und Diele alle 5 Jahre 4. ... Schönheitsreparaturen während der Mietzeit übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
Leserforumvon joseba | Mietrecht | 12 Antworten | 29.11.2008 23:47
Der Mieter ist verpflichtet, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Aufforderung die nachfolgend bezeichneten Schönheitsreparaturen regelmäßig während der Mietzeit auszuführen. ... Hat der Mieter die ihm nach diesem Vertrag obliegenden fälligen und nach den allgemeinen Regeln (§ 17 Ziff. 2) erforderlichen Schönheitsreparaturen zum Vertragsende nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht ausgeführt, so hat ihn der Vermieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Durchführung dieser Arbeiten unter angemessener Berücksichtigung der Vorschläge (Angaben) des Vermieters hinsichtlich Farbe und Material aufzufordern. ... Mietausfall) entsteht, ist dieser vom Mieter zu ersetzen.
Leserforumvon Anonym | Mietrecht | 16 Antworten | 04.10.2008 16:03
Ich habe auch schon diesen Artikel gelesen: http://www.123recht.net/Muss-der-Mieter-renovieren__a16461.html Mein Mietvertrag verweist diesbezüglich auf die 'Allgemeinen Vetragsbestimmungen zum Mietvertrag (AVB)' Stand der AVB Dezember 1998 Unter Punkt 5.2 steht: 'Die vom Mieter des Mietvertrages übernommenen Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit ohne besondere Aufforderung fachgerecht auszuführen. ... Für Decken und Wände ist die Farbe weiß verbindlich festgelegt. ... Ich würde dann nicht rumfeilschen, ob der Zustand es erfordert oder nicht. 3 Jahre sind rum und eine Küche kann dann meist schon mal etwas neue Farbe vertragen.
Leserforumvon Durchstarterin | Mietrecht | 37 Antworten | 27.05.2008 20:21
Am 28.5.2008 von Interessierter Laie >>> am ende der mietzeit hat der mieter die mietsache in dem farbton neu gestrichen zurückzugeben,in dem sie bei übergabe der mieträume gestrichen waren.>>> Hier habe ich auch Bedenken, ob die Klausel gültig ist. Im Prinzip würde das bedeuten, bzw. dass der Mieter, sollte er eine andere Farbe wählen, auf jeden Fall beim Auszug streichen muss. Will er das vermeiden, darf er keine andere Farbe auswählen.
Leserforumvon Tom7 | Mietrecht | 15 Antworten | 14.11.2015 08:21
Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter Schuld ist. ... Wenn es auffällt, weil der Mieter z.B. eine Farbe gewählt hat, die es nicht mehr gibt: ja. ... Hält dadurch die Küche länger?
Leserforumvon cerstinpateve | Mietrecht | 10 Antworten | 28.10.2009 15:31
Handschriftlich ist nachgereicht worden: Bei Auszug, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Eingangsbereich fachmännisch weiß getücht. ... Am 28.10.2009 von cerstinpateve Mir hat jemand gesagt, wenn die Mietzeit 6 Jahre war, dann kann ggf. eben z. ... Offenbar gab dieser Vermieter die Wohnung in dem jeweiligen Zustand an den jeweils nachfolgenden Mieter einfach so weiter wie diese sich in dem jeweiligen Zustand befand.
123·5·6