30 Ergebnisse für „formulierung mietrecht ungültig vermieterin“

Leserforumvon Manou03 | Mietrecht | 16 Antworten | 29.08.2007 17:26
Ich finde keinen eindeutigen Hinweis im Mietrecht. ... Allerdings muss der Vermieter bei der Formulierung schon ein wenig aufpassen. ... Ob die Formulierung, die Deine Vermieterin gefunden hat, so zulässig ist, kann man anhand der wenigen Worte kaum zuverlässig prüfen.
Leserforumvon Charl-Otto | Mietrecht | 20 Antworten | 15.04.2015 13:04
Meine Frage lautet, ob die Staffelung im Mietvertrag ungültig ist, da zwischen Mietbeginn und erster Staffelung keine 12 Monate lagen, oder ob diese Regelung nur zwischen den Staffelungen eingehalten werden muss. ... Schick diese Formulierung mit Angabe der Quelle als Widerspruch an Deine Vermieterin. ... Am 15.4.2015 von Charl-Otto Zitat (von HamptieV):Schick diese Formulierung mit Angabe der Quelle als Widerspruch an Deine Vermieterin.
Leserforumvon Umzug | Mietrecht | 3 Antworten | 26.08.2005 11:39
LG Am 26.8.2005 von cobold64 Das hängt von der ganz konkreten Formulierung im Mietvertrag ab. Sind dort ganz starre Fristen für die Schönheitsreparaturen festgelegt, ist der gesamte Paragraph ungültig und du musst gar nicht renovieren. Allerdings reicht auch schon die Formulierung "im Allgemeinen nach 3 bzw. 5 Jahren ..." aus, dass dies nicht als starre Fristenregelung gilt und dann muss renoviert werden.
Leserforumvon seltling | Mietrecht | 15 Antworten | 06.09.2010 17:00
Jetzt habe wir uns am Ort meines Referendariats eine neue Wohnung gesucht, doch die Vermieterin besteht auf der Erfüllung des Mietvertrages für die kleine Wohnung. ... Die Mindestmietzeit beträgt 1 Jahr." ----------------- "" -- Editiert am 06.09.2010 17:10 Am 6.9.2010 von guest-12308.09.2010 08:39:50 Diese Formulierung ist unwirksam, du kannst also mit gesetzlicher Frist kündigen. ----------------- "" Am 6.9.2010 von seltling Was? ... Landser hat schon recht, die Klausel ist ungültig, Du kannst mit 3monatiger Frist kündigen. ----------------- "" Am 6.9.2010 von dem User forever known as Mortinghale quote:die Klausel ist ungültig Wenn diesem Satz keine weiteren Erläuterungen folgen. ----------------- "" Am 6.9.2010 von seltling Besten Dank an euch!
Leserforumvon BlackMatrix | Mietrecht | 30 Antworten | 12.03.2020 12:02
Wenn ja gilt das deutsche Mietrecht. ... Wenn ja gilt das deutsche Mietrecht. ... Wenn es keine ist, dann wäre die Vereinbarung meiner Meinung nach sehr wahrscheinlich ungültig.
Leserforumvon fb451244-17 | Mietrecht | 21 Antworten | 06.10.2016 23:06
Jetzt habe ich gekündigt und meine Vermieterin verlangt von mir, dass ich ein großen Teil der Renovierungskosten (Wand streichen) übernehmen soll. ... Dazu muss ich noch sagen, dass meine Vermieterin die Wohnung bei meinem Einzug erst erworben hat. ... Je nach Formulierung kann eine Renovierung beim Auszug durchaus durchsetzbar sein.
Leserforumvon Jenni-91 | Mietrecht | 20 Antworten | 19.09.2019 22:14
Von daher kann man der Vermieterin dies auch so mitteilen. ... Von daher kann man der Vermieterin dies auch so mitteilen. ... Die Formulierung im Mietvertrag macht den Mieter für die Wartung verantwortlich und ist dadurch insgesamt ungültig.
Leserforumvon Langzeitmieter | Mietrecht | 19 Antworten | 23.01.2012 12:25
AG Hannover, WuM 2007, 504 f.; Over in Hannemann/Wiegner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 3. ... Diese inhaltliche Beschränkung entspricht auch der Formulierung des § 28 Abs. 3 Satz 2 der II. ... Brauchst du doch nicht, da die Klausel ungültig ist.
Leserforumvon tschaika | Mietrecht | 13 Antworten | 13.12.2011 07:31
Ist ungültig. ... Achso was ist beim §17 ungültig? ... ----------------- "" Am 13.12.2011 von TF1970 Aber auch unser Drilltroll weis ganz genau, dass die Formulierung hier schon ungültig ist.
Leserforumvon R18R19 | Mietrecht | 18 Antworten | 17.07.2008 18:44
Einbauküche mit Geräten (gehört alles der Vermieterin). ... Wurde sie mitvermietet = ungültig, ansonsten gültig. ... @R18R19: der Vermieter hat hier eine eher unglückliche Formulierung gewählt... schwer zu beurteilen, ob die Formulierung unter gemietet oder unter überlassen fällt.
Leserforumvon filib | Mietrecht | 12 Antworten | 08.01.2017 20:06
Am 8.1.2017 von cauchy Zunächst mal die einfache Antwort: Die Quotenabgeltungsklausel ist ungültig. ... Zugegebenermaßen ist meine Formulierung etwas überspitzt, jedoch finde ich es unausschlaggebend, da ich davon ausgehe, dass sie sich sperren wird, die Kaution (teilweise) auszuzahlen. ... Ja, aber das wollte die Vermieterin nicht!
Leserforumvon Lars-Daniel | Mietrecht | 27 Antworten | 03.02.2015 23:23
Der Mietvertrag liegt der Vermieterin noch nicht vor; ich muss ihn bis zum 09. Februar einreichen, sonst verliere ich das Mietrecht. ... Ich kann die Frist natürlich verstreichen lassen, dann wäre das Protokoll ungültig, aber die Wohnungsoption auchweg. quote:Auch ist mir nicht so ganz klar, wieso der Rauchgeruch bei der ersten Besichtigung nicht bemerkt wurde.
Leserforumvon Therese | Mietrecht | 4 Antworten | 21.08.2015 17:16
Also unabhängig davon ist m.E. wegen Summierungseffekt (Endrenovierung) auch die Schönheitsrep ungültig. Die Vermieterin wurde "vorgewarnt" in der Erwartung bei der Übergabe weniger Diskussion zu haben und diese hat sich natürlich an H&G gewandt. Der H&G Anwalt rief nun an, um anzukündigen, dass die Schönheitsrep Klauseln gültig wären wegen weicher Formulierung und er uns noch die Chance geben würde zu renovieren und die Übergabe zu verschieben.
Leserforumvon Cussy | Mietrecht | 13 Antworten | 03.02.2006 17:17
Schreibe hier bitte die genaue Formulierung aus dem Mietvertrag, damit wird beurteilen können, ob diese Regelung rechtlich zulässig war. Möglicherweise ist die Befristung ungültig. ... Jetzt hat die Vermieterin heute ein Mietpfandrecht mündlich ausgesprochen, gilt dieses ausgesprochene als rechtskräftig ?
Leserforumvon Cat30 | Mietrecht | 27 Antworten | 09.09.2008 12:52
Mein Mietvertrag ist ein detaillierter Standardvertrag, weil wohl meiner Vermieterin allerlei Probleme mit Vormietern hatte. ... Ich meine, nur weil die Vermieterin z.B. zusätzlich vereinbart, dass ich aus dem Fenster springen muss nach Kündigung, ist das auch noch lange nicht rechtens....mal überspitzt formuliert. ... Am 9.9.2008 von ikarus02 Der Mieter hatte diese Zusatzvereinbarung unterzeichnet, obwohl er wusste das sie (evtl.) ungültig ist.
Leserforumvon fb409385-83 | Mietrecht | 21 Antworten | 31.05.2015 22:09
Unsere Vermieterin hat uns diesen Makel in Rechnung gestellt. ... Allerdings war die Zeit wirklich sehr knapp begrenzt, zumal die Wohnungsübergabe einen Tag vorher noch von der Vermieterin nach vorn verlegt wurde (ohne Diskussion, da sie damit drohte, dass sonst die Küche nicht drinbleiben darf, obwohl die Nachmieterin sie übernehmen möchte). ... Nochmals vielen vielen Dank für die Hilfe in diesem Mietrecht-Dschungel!
Leserforumvon guest-12307.03.2023 20:18:19 | Mietrecht | 16 Antworten | 19.10.2017 18:54
Und hat ohne explizite Aufforderung von mir als Vermieterin direkt die Malerarbeiten bei Auszug übernommen. ... Da es sich um ein Sparbuch handelte, wurde ausschließlich der vereinbarte Betrag an mich als Vermieterin ausgezahlt. ... Nehmen wir an, die Schönheitsreparaturenklausel sei aus irgendwelchen Gründen ungültig.
Leserforumvon Milkreis | Mietrecht | 41 Antworten | 08.09.2017 19:45
Die Klausel ist einseitig vorgeben und in mehrerer Hinsicht als FormularKlausel ungültig. Individualklauseln im Mietrecht wurden seltener gesehen als der Yeti. ... Also wenn ich bei dem VM einen MV unterschreiben muesste bei dem Start wuerde ich wohl heute noch versuchen eine Rechtsschutzversicherung fuer Mietrecht abzuschließen.
Leserforumvon Tschousi | Mietrecht | 36 Antworten | 21.01.2017 18:41
Nun meine erste Frage: Habe ich überhaupt einen Mietvertrag mit der Vermieterin? ... Diese Formulierung ist weit entfernt davon, ein gültiger Zeitmietvertrag zu sein. ... Herrscht denn überhaupt ein gültiges Mietverhältnis zwischen mir und der Vermieterin?
Leserforumvon MonaM | Mietrecht | 20 Antworten | 16.07.2008 18:30
Unsere Vermieterin machte uns desweiteren darauf aufmerksam, dass sie gerne wissen würde, welche Malerfirma die Arbeiten dann durchführen würde. ... Und das wäre ungültig. ... Alle dort enthaltenen Zeitintervalle sind durch die Formulierung "im allgemeinen" nicht starr.
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