166 Ergebnisse für „frage übergabe vermieterin recht“

Leserforumvon glosk | Mietrecht | 1 Antwort | 10.04.2018 13:57
März ausgezogen und habe meiner Vermieterin den Umzugstermin zwecks Übergabe bereits am 04. ... Ich habe mir bei beiden Unternehmen entsprechende Angebote nun eingeholt und diese meiner Vermieterin zukommen lassen, jedoch fallen die Renovierungskosten der beiden Angebote mit 3.100 € und 2.300 € für mich persönlich recht hoch aus. ... Bislang habe ich noch kein Feedback von der Vermieterin - ich befürchte aber, dass die Kosten von der Renovierung hoch ausfallen werden und ich frage mich, was ich dagegen tun könnte.
Leserforumvon mavi04 | Mietrecht | 13 Antworten | 05.10.2021 22:43
Bei der Übergabe hatte die Vermieterin (bzw die Verwaltung vom Eigentümer) ein Übergabeprotokoll vorgefertig, dass alles an der Wohnung mangelfrei übergeben wird. ... Nun meine Frage: Habe ich das Recht auf eine Vertragsauflösung oder eine fristlose Kündigung? ... Am 6.10.2021 von Leo4 [quote=mavi04]Nun meine Frage: Habe ich das Recht auf eine Vertragsauflösung oder eine fristlose Kündigung?
Leserforumvon Rennhaeschen | Mietrecht | 4 Antworten | 01.10.2015 14:19
Guten Tag, ich habe leider ein Problem mit meiner Vermieterin. ... Habe ich das Recht die Miete zu mindern, wenn sie uns die nicht übergibt? ... Hintergrund der zweiten Frage ist, dass wegen § 536b BGB eine Mietminderung ausgeschlossen ist, wenn diese bereits bei Übergabe der Mietsache vorhanden war und der Mieter sich nicht ausdrücklich das Recht zur Mietminderung bei der Übergabe vorbehalten hat.
Leserforumvon CD-R | Mietrecht | 5 Antworten | 31.07.2013 16:59
Nächste Frage: Mir wurde mal gesagt, dass der Mieter lediglich die Schäden und nicht die kompletten Reparaturkosten zu tragen hat. ... Der Gerichtstermin wurde ja unterbrochen um eine Übergabe zu machen. ... Der Vermieter muss dem Mieter das Recht zur Ausbesserung geben.
Leserforumvon -Ruby- | Mietrecht | 9 Antworten | 17.08.2013 21:49
Ich bin mir außerdem recht sicher, dass sie nie und nimmer die Kaution auf einem Konto angelegt hat. ... Die Exmieterin hat lediglich den Schlüssel abgegeben, eine Übergabe gab es nicht. ... Eine Frage am Rande: Wie werden eigentlich die Heizkosten abgerechnet?
Leserforumvon go642337-79 | Mietrecht | 29 Antworten | 25.08.2023 13:59
Im Mietvertrag steht lediglich: "Der Mieter ist berechtigt, Waschküche, Trockenboden und Abstellräume etc., soweit vorhanden, gemäß der Hausordnung unentgeldlich mitzubenutzen" Meine Frage ist nun: Kann ich die Waschmaschine mitnehmen? ... Liebe Grüße und Danke Am 25.8.2023 von cauchy Wenn man die Frage rechtlich saubern einordnen will, dann wird es sehr kompliziert. ... [/quote]Da wäre ja schonmal die erste Frage, bei welchem Mieter die liegen soll.
Leserforumvon snooky1988 | Mietrecht | 39 Antworten | 03.11.2017 14:09
Mir wurde weder die gelegenheit zur "übergabe fähigen" Wohnung geschaffen nocht sonst etwas. ... In einigen Bundesländern ist der 1.11. ein Feiertag, daher ist die Frage relevant. ... Den Umzug haben wir am 31.10.2017 und am 01.11.2017 wollte ich dann den Rest machen zur Übergabe (ich kann ja feiertags privat machen was ich möchte) jedoch kam ich mit Notarzt und Krankenwagen ins Krankenhaus.
Leserforumvon grabm. | Mietrecht | 16 Antworten | 15.09.2015 09:33
Die Frage der Verjährung stellt sich dann glaube ich nicht. Wohl aber stellt sich die Frage, ob diese Rohrreinigungskosten vom Mieter zu tragen sind. ... Recht bekommen ist halt teuer.
Leserforumvon nootka | Mietrecht | 11 Antworten | 18.11.2006 19:38
Ja, dass sie nicht das Recht dazu hatte, weiß ich auch, vielen Dank. ... Und dann ist natürlich die Frage, ob Du so schnell eine Ersatzwohnung hast? ... Die Vermieterin ist bei Übergabe der Mietsache nicht berechtigt einen Schüssel zu der Wohnung zu behalten.
Leserforumvon go446689-1 | Mietrecht | 13 Antworten | 07.01.2018 19:08
Die Frage ist, wer hat recht? ... Am 11.1.2018 von Akkarin Vermieterin schriftlich (Einwurfeinschreiben oder Fax) auffordern, binnen 5 Tagen, einen verbindlichen Termin zur Übergabe der Wohnung zu benennen. In Frage kommende Termine sind 31.01 beliebige uhrzeit oder 01.02. 08 Uhr oder 9 Uh.
Leserforumvon manuelHB | Mietrecht | 11 Antworten | 10.08.2011 21:17
Hallo in die Runde, ich habe eine Frage bezügl. ... Nun, hat sie da Recht? ... Aus meines Erachtens muss die Übergabe von der Vermieterin durchgeführt werden. ----------------- ""
Leserforumvon Blaubär1234 | Mietrecht | 22 Antworten | 10.08.2021 14:14
Wie lange darf die Vermieterin die Kaution einbehalten? ... Das würde erst in den Wochen oder Monaten nach Übergabe auffallen. ... Aber habe ich auch ein Recht darauf?
Leserforumvon HManu | Mietrecht | 47 Antworten | 10.09.2008 09:37
Streithöhe 1700€ 1000 für uns und 700 für die Vermieterin. ... Nun gut Tag der Übergabe: Beginn ca. 09:30 Uhr, Uhr Ende der Übergabe 14:30 Uhr! ... Insofern interessiert mich auch die Frage von Morti: was waren diese versteckten Mängel?
Leserforumvon paimutan | Mietrecht | 5 Antworten | 08.04.2014 12:30
Die Abnahme durch die Vermieterin würde natürlich vorher erfolgen. ... Eine ganz andere Frage ist mir noch eingefallen. ... Man führt die Übergabe mit der Vermieterin in der ersten Maiwoche durch, sichert ihr schriftlich zu daß man die Wohnung danach nicht mehr betritt und lässt ihr am Monatsende die Schlüssel durch eine Vertrauensperson übergeben ----------------- "" Am 8.4.2014 von quiddje quote:Der Vermieter hat kein Recht, schon vorher in die Wohnung zu gehen, um dort Reparaturen auszuführen (Ausnahme: unmittelbare Gefahr).
Leserforumvon Frasier | Mietrecht | 5 Antworten | 16.08.2006 13:56
Die Vermieterin hat nun ohne sein Wissen eigenmächtig die Wohnung begangen, Mängel gesucht und mit Reinigungsarbeiten begonnen (vier Wochen VOR Ende des Mietvertrages), obwohl Ihr dies ausdrücklich ohne Absprache und Anwesenheit des Mieters untersagt war. ... Hat die Vermieterin mit Ihren Eigenmächtigkeit die Wohnung übernommen? Das Argument des Hausfriedensbruches lässt Sie gar nicht gelten, sie fühlt sich absolut im recht zu tun und zu lassen, was sie will, obwohl der Gesetzgeber hier eindeutig ist, nämlich, dass sie nur im notfall ohne anwesenheit des mieters in die wohnung darf - alle anderen ansprüche muss sie vorab rechtlich geltend machen.
Leserforumvon FranninaW | Mietrecht | 11 Antworten | 10.05.2011 21:17
Die Übergabe habe ich mit dem zu diesem Zeitpunkt neuen Vermieter gemacht. ... Die Übergabe lief ordnungsgemäß, es wurde nichts beanstandet. ... Aber der neue Vermieter war nicht daran interessiert und er hat ja schließlich auch die Übergabe gemacht. es ist nur rechtens, wenn ich nach meiner Kaution frage und die hätte ja eigentlich auch schon längst beim neuen Vermieter sein müssen.
Leserforumvon go586522-58 | Mietrecht | 10 Antworten | 18.07.2021 18:25
[/quote] Tut mir Leid wenn ich das noch nicht so recht verstehe. ... Die Übergabe findet in ca. einer Woche statt. ... [/quote] Irgendwie dachte ich, dass die Übergabe schon war ...
Leserforumvon Robben83 | Mietrecht | 16 Antworten | 19.04.2016 10:57
Jetzt möchte ich die Aufnahme als Beweis erbringen aber ich weiß nicht ob ichmit meinem Handy in meinem Haus heimlich auf Video/Tonband aufnehmen darf oder würde ich gegen den Persönlichkeitsrecht meiner ehemaligen Vermieterin verstoßen (oder gegen einen anderen Recht). ... Ich möchte nur wissen, worauf ich Recht habe. ... Du willst ja offensichtlich keine Hinweise zu der Frage, ob die Schäden wirklich Schäden im Sinne des Mietrechtes sind und wie hoch ein Schadensersatz ausfallen könnte.
Leserforumvon Devkey | Mietrecht | 15 Antworten | 26.04.2021 22:11
Der Haustürschlüssel wurde der Vermieterin übergeben. ... [/quote] Der Brief ist ja bei der Vermieterin angekommen und Wohnort von Vermieterin und Absenderadresse haben nichts mit dem Ort der Mietwohnung zu tun. ... (Hätte der Vermieter den Schlüssel persönlich bei einer Übergabe angenommen, hätten Sie den ja auch auf Ihr Risiko zur Übergabe mitnehmen müssen.)
Leserforumvon Nix | Mietrecht | 5 Antworten | 16.05.2007 21:45
Folgendes Problem bahnte sich nun an: Am Tag der Übergabe der Kaution und des Mietvertrags an die neue Vermieterin mussten wir feststellen, dass unser Ex Vermieter die Kaution an keinem Kreditinstitut, wie besprochen, angelegt hatte. ... Nun unsere erste Frage: Welches Recht haben wir in der Hinsicht? ... Nun zu Frage Nr. 2.
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