360 Ergebnisse für „frist adresse“

Leserforumvon Jasmin Phoenix | Mietrecht | 3 Antworten | 02.07.2012 16:09
Er ist noch mit der Adresse einer bereits aufgelösten WG gemeldet, also nicht in der jetzigen Whg. Welche Frist kann ihm gesetzt werden um seine Sachen vollständig aus der Wohnung auszulagern? ... Zusendung des Fristschreibens: Ich dachte an folgendes Vorgehen. 1x per sms 1x per Email mit Lesenbestätigung 1x Einschreiben mit rückschein an die Adresse der Mutter (im Notfall an die Firma mit Vermerk "vertraulich z.H.
Leserforumvon Koenig Arthur | Mietrecht | 12 Antworten | 30.10.2014 11:46
Zufaellig kommt mir mal niht die Idee, beim Einwohnermeldeamt die Adresse ermitteln zu wollen ... ... ----------------- "" Am 30.10.2014 von Anjuli123 Kann man schon, aber inzwischen geht es auf Ende 2014 zu. Ich weiß nicht, ob man diese Frist derart dehnen kann, wenn es eigentlich nicht so schwer ist, die richtige Adresse herauszufinden, z.B. über eine EMA-Anfrage. ----------------- "" Am 30.10.2014 von Koenig Arthur Naja, es handelt sich um 2 Parteien, zu je 2 Monaten ... . ... Aber die Mieter haben wohl keine Pflicht, eine Adresse zu hinterlassen ?
Leserforumvon LauraLogona | Mietrecht | 29 Antworten | 03.01.2008 13:52
Am 3.1.2008 von LauraLogona hmm, naja. ich meine frist ist frist, oder nicht? und wenn man ein paar tage über die frist ist, dann ist man dennoch über die frist. oder nicht?... Am 3.1.2008 von guest123-2034 ...hmm, naja. ich meine frist ist frist, oder nicht?
Leserforumvon fb478947-27 | Mietrecht | 14 Antworten | 22.11.2017 08:21
Am 22.11.2017 von fb478947-27 Der Vertrag ist befristet, allerdings steht in einem Absatz, dass der Hauptmieter uns nicht kündigen kann, die Untermieter allerdings mit einer 3-monatigen Frist. ... Ja, ein Schreiben an die eigene Adresse ist nichts wert. ... Ja, ein Schreiben an die eigene Adresse ist nichts wert.
Leserforumvon lieschen11 | Mietrecht | 6 Antworten | 08.10.2018 12:01
Darf man die einfach wegwerfen, nach einer Frist zum Beispiel? ... Adresse auf dem Umschlag deutlich durchstreichen (nicht den Namen) 2. ... Am 8.10.2018 von Tasti123 Zitat (von lieschen11):Darf man die einfach wegwerfen, nach einer Frist zum Beispiel?
Leserforumvon alexxxa | Mietrecht | 53 Antworten | 08.05.2008 10:12
Irrläufer in Foren ohne Mehrwert" Am 8.5.2008 von alexxxa ja, ich hatte ja bereits beim auszug probleme ihn anzutreffen und hatte eine terminbestätigung mit der neuen adresse im briefkopf gesendet (in dem brief stand bereits, dass er die fehlenden nebenkostenabrechnung, damals ja nur für 2005 und 2006, zum auszugstermin bitte mitbringen sollte). danach hatte ich ihm märz nochmal eine erinnerung wegen der kaution und nebenkostenaberechnung geschickt mit meinen bankdaten und neuen adresse und dann war ja zuletzt der brief mitte april mit erneuter forderung der nebenkosten und kaution. alle brief habe ich ja per einschreiben und mit rückschein geschickt, also wusste er seit september meine neue adresse... Am 8.5.2008 von alexxxa ja, ich hatte ja bereits beim auszug probleme ihn anzutreffen und hatte eine terminbestätigung mit der neuen adresse im briefkopf gesendet (in dem brief stand bereits, dass er die fehlenden nebenkostenabrechnung, damals ja nur für 2005 und 2006, zum auszugstermin bitte mitbringen sollte). danach hatte ich ihm märz nochmal eine erinnerung wegen der kaution und nebenkostenaberechnung geschickt mit meinen bankdaten und neuen adresse und dann war ja zuletzt der brief mitte april mit erneuter forderung der nebenkosten und kaution. alle brief habe ich ja per einschreiben und mit rückschein geschickt, also wusste er seit september meine neue adresse... ... ich möchte ja nicht, wenn es vor gericht geht, dass er dann sagt, dass er die frist nicht einhalten könnte oder so... also nochmal kurz meine fragen da ich selbst merke, wie verwirrend ich heute bin...) 1.steht mir die komplette erstattung der neb
Leserforumvon Ra7gri7 | Mietrecht | 3 Antworten | 03.06.2019 18:02
Wurde die Frist zur Kenntnisnahme so noch eingehalten? ... Dabei wurde nicht nach der aktuellen Adresse gefragt. ... Am 4.6.2019 von Sir Berry Zitat (von Ra7gri7):Wurde die Frist zur Kenntnisnahme so noch eingehalten?
Leserforumvon julelena | Mietrecht | 34 Antworten | 29.11.2005 11:22
hallo gibt es irgendeine frist bei einer fristlosen kündigung? ... Selbst wenn, dürfte es zu keinerlei Problemen führen, wenn diese kürzer als die ordentliche Kü-Frist ist. ... Dem Vermieter die neue Adresse zu verschweigen bringt insofern gar nix, als das dieser sie ganz einfach über das Einwohnermeldeamt bekommen kann.
Leserforumvon guest-12316.03.2022 21:56:28 | Mietrecht | 5 Antworten | 28.08.2021 15:34
Nun frage ich ich mich schon seid geraumer Zeit, ob und wenn ja mit welcher Frist die Gemeinde das besagte Grundstück zurück fordern darf. ... Soweit ich mich entsinnen kann, habe ich in meiner Anfrage angegeben, das ich das Grundstück pflegen möchte solange ich unter dieser Adresse lebe.
Leserforumvon go597415-97 | Mietrecht | 7 Antworten | 13.12.2021 11:13
Dann das größte Ding ist allerdings das der Postbote unsere Post der Bewohner nicht an unsere Adresse liefert, sondern an die Verwaltung der Husumer Insel, dementsprechend gehen die Briefe immer erst durch die Hände der Angestellten der Husumer Insel und auch diese Post wird an uns verteilt. ... ICH würde dazu eine angemessene Frist setzen, zB. bis erste Januarwoche. ... Das erste wäre, der Postbote macht das schon lange so, so geht seine Verteilung schneller wenn man alles an Post an eine Adresse abgibt.
Leserforumvon fb528383-48 | Mietrecht | 3 Antworten | 28.10.2020 19:39
Ich hatte ihr zugesichert, für mögliche Nebenkosten natürlich gerade zu stehen und die Vermieterin kennt auch meine neue Adresse.
Leserforumvon KellyL | Mietrecht | 4 Antworten | 19.03.2023 08:28
Er beruft sich auf die wirtschaftliche Verwertung nach §573 BGB und hat mir mit einer Frist zum 31.07.2023 gekündigt. ... Er betreibt ein Fuhrunternehmen unter der hier vorhandenen Adresse und hat 2 große Lkws, sowie 4 kleine Transporter, die auf und um den Hof herum stehen. ... Hier ist die Frist, wie schon geschrieben, grundlegend falsch.
Leserforumvon sausapia | Mietrecht | 3 Antworten | 08.03.2010 18:50
Er kann sich nicht auf die Frist von 12 Monaten zur Nebenkostenabrechnung berufen und natürlich ist er auch selbst Schuld, wenn der Vermieter ihm die Kaution nicht zurückzahlen kann. ----------------- " " Am 8.3.2010 von Trapper John quote:natürlich ist er auch selbst Schuld, wenn der Vermieter ihm die Kaution nicht zurückzahlen kann.
Leserforumvon HamptieV | Mietrecht | 49 Antworten | 13.06.2018 20:07
Es kam kurzdarauf ein Einschreiben von der Vermieterin an die Adresse Ihres Praktikumsgebers, dass sowohl die fristlose als auch ihre fristgerechte Kündigung gegenstandslos sei, weil sie diese beiden Kündigungen nicht begründet hat, es somit keinen Kündigungsgrund gibt und das Mietverhältnis bis zum Ende des Mietvertrages bestehen bleibt. ... Zitat (von HamptieV):nur zur "außerordentlichen mit gesetzlicher Frist" findet sich kein Muster. ... Doch, es gibt schon die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist.
Leserforumvon markw | Mietrecht | 0 Antworten | 09.02.2006 17:42
Hallo, mal angenommen folgendes passiert in dieser Reihenfolge: - Mieter kündigt ganz normal (Adresse 1), zieht aus und hinterlässt seine neue Adresse (Adresse 2) - Nach einem halben Jahr zieht der Mieter berufsbedingt wieder um und sendet dem ersten Vermieter wieder seine neue Adresse (Adresse 3) - Der Vermieter behauptet die letzte Adressmitteilung (Für Adresse 3) nicht erhalten zu haben und sendet die Nebenkostenabrechung und entsprechende Mahnungen fristgerecht an die nicht mehr gültige Adresse (Adresse 2) - Nach einem Jahr ruft der Vermieter den Mieter an (Telefonnummer ist die gleiche geblieben) und fragt warum er nicht zahlt. Der Mieter gibt erneut die neue Adresse durch (telefonisch). ... Gibt es eine Frist (Der Mieter will ja auch planen können) 2.
Leserforumvon LeonVer | Mietrecht | 5 Antworten | 18.01.2022 10:25
In der Mail sagt mir die Hausverwaltung zwar ich soll Ihnen bitte meine neue Adresse zukommen lassen, da Sie mir sonst die NKA nicht schicken können - allerdings habe ich dies schon im September 2021 per Mail gemacht (Die Mail liest sich grauenhaft - stellt euch statt dem "Sie" einfach ein "Ihnen" vor :D) : [link=https://bilderupload.org/bild/e92d97291-bild5-mail-neue-adresse]https://bilderupload.org/bild/e92d97291-bild5-mail-neue-adresse[/link] Ist die NKA dann überhaupt rechtskräftig, da m.E die Frist von 12 Monaten nicht eingehalten wurde und es nicht mein verschulden ist, dass die Hausverwaltung es nicht schafft meine neue Adresse einzupflegen oder zählt meine Mail hier nicht als ordentliche Meldung meiner neuen Adresse? ... In der Mail sagt mir die Hausverwaltung zwar ich soll Ihnen bitte meine neue Adresse zukommen lassen, da Sie mir sonst die NKA nicht schicken können - allerdings habe ich dies schon im September 2021 per Mail gemacht (Die Mail liest sich grauenhaft - stellt euch statt dem "Sie" einfach ein "Ihnen" vor :D) :[/quote] Also besteht kein gerichtsfester Nachweis über die Mitteilung der neuen Adresse, demnach wurde die neue Adresse nicht mitgeteilt und die NKA wurde deshalb an die alte Adresse gesendet und dürfte somit innerhalb der Frist sein. ... In der Mail sagt mir die Hausverwaltung zwar ich soll Ihnen bitte meine neue Adresse zukommen lassen, da Sie mir sonst die NKA nicht schicken können - allerdings habe ich dies schon im September 2021 per Mail gemacht (Die Mail liest sich grauenhaft - stellt euch statt dem "Sie" einfach ein "Ihnen" vor :D) : Also besteht kein gerichtsfester Nachweis über die Mitteilung der neuen Adresse, demnach wurde die neue Adresse nicht mitgeteilt und die NKA wurde deshalb an die alte Adresse gesendet und dürfte somit innerhalb der Frist sein.
Leserforumvon fb414537-50 | Mietrecht | 12 Antworten | 10.08.2017 13:54
Die Hemmung der Frist tritt ein. ... Die Hemmung der Frist tritt ein. ... Die Hemmung der Frist tritt ein.
Leserforumvon mieter.13th | Mietrecht | 3 Antworten | 22.02.2015 08:43
Ausrede ist das der Vermieter die Adresse von uns nicht vorliegen hatte. ... Mit der Begründung das er seine Frist der Abrechnung nicht eingehalten hat. ... Auf meinen stand da immer die neue Adresse drauf.
Leserforumvon Galerius | Mietrecht | 14 Antworten | 05.01.2023 02:00
Muss ich diese bei Erhalt bezahlen obwohl die 12 Monate Frist des Vermieters nicht eingehalten wurden? ... [quote=Galerius]Muss ich diese bei Erhalt bezahlen obwohl die 12 Monate Frist des Vermieters nicht eingehalten wurden?... Morgen sende ich ihm meine Adresse zu und weise ihn darauf hin das die Frist verpasst wurde.
Leserforumvon soeren.f | Mietrecht | 1 Antwort | 18.01.2013 17:27
Somit hat mein damaliger Vermieter die Frist von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums versäumt, mir die Rechnung zuzustellen. Die Rechnung wurde am 28.11. an meine vorherige Adresse verschickt. ... Nun hat er mir die Rechnung an meine aktuelle Adresse (Brief vom 16.01.) gesendet und fordert eine Rückzahlung der Nebenkosten.
123·5·10·15·18