120 Ergebnisse für „frist hausverwaltung kündigen mietvertrag“

Leserforumvon hamid89 | Mietrecht | 24 Antworten | 07.06.2019 14:24
Ich habe per Mail meine Hausverwaltung angeschrieben, dass ich beabsichtige die Wohnung zu kündigen. ... Mietvertrag ganz normale Frist 3 Monate. ... Die Hausverwaltung hat sich heute direkt gemeldet und meinte Frist wäre um.
Leserforumvon Peter | Mietrecht | 5 Antworten | 16.09.2004 13:18
Den Mietvertrag schlossen wir 1995 ab. Die Hausverwaltung teilte uns mit und beruf sich auf die Kündigungsfristen im Mietvertrag, daß wir erst zum 30.04.2005 kündigen können. ... a=3351, also wie es aussieht muß ich die 9 monatige Frist einhaltem.
Leserforumvon Twinsia | Mietrecht | 6 Antworten | 06.02.2005 17:53
Die Erben treten in den Mietvertrag ein. Sie müssen ihn also kündigen. ... Sowohl Erben als auch Vermieter sind innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters berechtigt, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
Leserforumvon Elisa. | Mietrecht | 3 Antworten | 26.05.2017 14:54
Meine Mitbewohnerin und ich sind, laut Auskunft der Hausverwaltung, beide Hauptmieter. ... Kündigen kann man mit der normalen gesetzlichen Frist (je nach Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate). Es müssen jedoch beide kündigen.
Leserforumvon go521194-98 | Mietrecht | 6 Antworten | 03.09.2019 09:04
Sie meinte, dass die Hausverwaltung sich sofort bei mir meldet, wenn der Vertrag ankommt und hat mich vertröstet. ... Werktag (also morgen) des Monats kündigen. --------- Das wird nun knapp und allgemein frage ich mich nun: Gibt es eine Art Frist für den (Ver)Mieter den Vertrag zu unterschreiben? ... Die aktuelle Wohnung noch nicht kündigen bis das geklärt ist?
Leserforumvon Niki-500 | Mietrecht | 4 Antworten | 02.12.2014 11:15
Um etwaige Kündigungsfristen zu wahren, haben wir den Mietvertrag noch einmal schriftlich direkt bei der Hausverwaltung gekündigt. ... Besser wäre gewesen, mitzuteilen, das man den Vertrag als hinfällig betrachtet, da keine Annahme innerhalb der gesetzlich vorgegebenn Frist erfolgt ist und nur hilfsweise zu kündigen. ----------------- "Meine persönliche Meinung/Interpretation! ... Wie lange ist denn die gesetzlich vorgegebene Frist?
Leserforumvon toschm | Mietrecht | 12 Antworten | 23.11.2022 10:01
Allerdings sollte man bedenken, dass hier der Vermieter einen neuen Mieter zwangsweise erhält und wegen § 563 (4) BGB auch nicht so ohne weiteres kündigen kann: "[i] Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt.... [/u] Was sie jetzt tun sollte: Rechtsbeistand besorgen der dafür sorgt, dass sich die Hausverwaltung nicht querstellt und der dafür sorgt, dass sie von der Hausverwaltung eine Bescheinigung erhält, dass sie in den Mietvertrag eingetreten ist - [u]richtig?... [quote=toschm]Was sie jetzt tun sollte: Rechtsbeistand besorgen der dafür sorgt, dass sich die Hausverwaltung nicht querstellt und der dafür sorgt, dass sie von der Hausverwaltung eine Bescheinigung erhält, dass sie in den Mietvertrag eingetreten ist - richtig?
Leserforumvon Autofahrt | Mietrecht | 9 Antworten | 14.12.2014 22:11
Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Meine Hausverwaltung stellt nur Mietverträge für 1 Jahr. ... Ist das überhaupt legal was die Hausverwaltung tut? ... Du hast einen unbefristeten Mietvertrag, den du jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kannst. ----------------- "" Am 15.12.2014 von Harry van Sell Und wenn jetzt ein neuer Mietvertrag kommt, würde ich den auch nicht mehr unterschreiben. ----------------- "Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Leserforumvon YBD | Mietrecht | 14 Antworten | 21.08.2017 20:24
Wir haben der Hausverwaltung die bisher übliche Mietvertragsänderung für zwei neue Hauptmieter zukommen lassen. ... Wir haben nie etwas davon geschrieben, dass wir den kompletten Mietvertrag kündigen wollen. ... Bleibt grundsätzlich das Problem, dass wenn der Vermieter sich querstellt, alle Mitmieter den Vertrag zusammen kündigen müssen und einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen müssen.
Leserforumvon Fragestellerin_Wien | Mietrecht | 5 Antworten | 08.01.2014 12:00
Ist es wahr, dass weder der Hausbesitzer noch die Hausverwaltung erfahren darf, dass eine Person verstorben ist, welche im Mietvertrag steht, da sodann der Mietvertrag nicht mehr gültig ist? ... Jedoch kann nur der/die Mieter einen unbefristeten Vertrag jederzeit mit dreimonatiger Frist kündigen, nicht jedoch der Vermieter, es sei denn, es handelt sich um ein von ihm selbst mit bewohntes Zweifamilienhaus. ... Es ist also so, dass ein Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag nicht kündigen kann.
Leserforumvon Siplon7 | Mietrecht | 9 Antworten | 22.06.2018 16:37
Mit der Hausverwaltung setzte ich mich des öfteren in Verbindung - dort hieß es ich müsste für eine Sicherheit sorgen, dass die Miete auch nach meinem Ausscheiden aus dem Vertrag gewährleistet ist. ... Sei es unter Berücksichtigung der Frist, oder sogar ausserordentlich fristlos, da mir die Benutzung der Mietsache nicht gewährt wird? ... Es reicht, wenn einer kündigen will.
Leserforumvon Maurer93 | Mietrecht | 20 Antworten | 14.01.2019 20:59
Mieter A möchte die WG verlassen, daraufhin wurde die Hausverwaltung kontaktiert. ... Die Hausverwaltung würde A allerdings vorher aus dem Mietvertrag entlassen. ... Zum Mai kann man eh kündigen, und wenn man 3 Monate K-Frist hat, sollte man zum 30.4. kündigen.
Leserforumvon guest-12328.01.2023 18:57:04 | Mietrecht | 8 Antworten | 03.04.2022 10:41
Was steht denn dazu im Mietvertrag? ... Was steht denn dazu im Mietvertrag?... Du hast eine 3-monatige Kü-Frist.
Leserforumvon schnatti | Mietrecht | 2 Antworten | 17.12.2003 13:24
Habe einen "alten" Mietvertrag, wohne hier seit 15 Jahren und habe somit ein Kü-frist von 12 Monaten!!! ... ;o) Da ich diese Wohnung jetzt kündigen möchte..und natürlich gern eine Kü-Frist von 3 Monaten haben möchte...frage ich mich..ob das Verhalten der Hausverwaltung nicht rechtswidrig ist...es hätte schliesslich nach der Scheidung ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden müssen..der dann natürlich eine Kü-Frist von 3 Monaten beeinhaltet hätte! ... Diese gestaffelten Kündigungsfristen gelten nur, wenn der Vermieter Dir kündigen würde.
Leserforumvon Koeter | Mietrecht | 3 Antworten | 28.08.2009 15:28
Da sich unsere Hausverwaltung trotzdem nie bei uns meldete, schrieben wir am 1.7. einen Brief mit "Ultimatum": Sollte bis zum 31.08.2009 der Mangel nicht beseitigt worden sein, werden wir den Mietvertrag außerordentlich kündigen. ... Am Montag läuft die Frist ja aus. ... Haben laut Mieterverein auch das Recht dazu.Ist es so, dass sich die Frist verlängert bzw. ungültig geworden ist, da die Hausverwaltung sich ja zumindest gemeldet hat (wenn auch kurz vor Fristende, vorher haben wir nichts gehört), sodass wir nicht außerordentlich kündigen können?
Leserforumvon j-alf | Mietrecht | 12 Antworten | 30.06.2015 15:10
Du hättest also zum 31.08. kündigen können und kannst noch bis Freitag zum 30.09. kündigen. -- Editiert von JogyB am 01.07.2015 09:35 Am 1.7.2015 von j-alf Hallo @jogyB, das verstehe ich jetzt nicht. ... Am 1.7.2015 von hiphappy Zitat:Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. ... Er hat jedoch einen Briefkasten und Büro (Hausverwaltung) bei uns im.Haus. kommt ca. alle drei Wochen.
Leserforumvon DerPilz | Mietrecht | 54 Antworten | 31.10.2017 20:51
Nur kann er halt kündigen. ... Ab wann beginnt die Frist von einem Monat, in der der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich kündigen kann, zu laufen, wenn ich ihn nicht über den Tod informieren kann? ... Zitat (von DerPilz):Ab wann beginnt die Frist von einem Monat, in der der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich kündigen kann, zu laufen, wenn ich ihn nicht über den Tod informieren kann?
Leserforumvon Danieltomann | Mietrecht | 8 Antworten | 03.11.2008 12:33
November 2009 mit der nach Ziffer 1 a geltenden Frist gekündigt werden. ... Das ist aber im Vorfeld eigentlich mit Eigentümer/Hausverwaltung abgesprochen worden. ... November 2009 mit der nach Ziffer 1 a geltenden Frist gekündigt werden.
Leserforumvon Dorina K. | Mietrecht | 2 Antworten | 17.02.2005 15:48
Der Hausverwaltung ist dies bekannt. ... Der Abmahnung sollten Sie eine Kopie des Protokolls beifügen und den Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist (hier m.E. min. 3-4 Wochen) um Abhilfe bitten. Weisen Sie den Vermieter darauf hin, dass Sie im Falle einer fortgesetzten Störung den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen werden.
Leserforumvon pipapo123 | Mietrecht | 22 Antworten | 09.01.2018 22:12
Den Mietvertrag habe ich mit einer Hausverwaltung abgeschlossen. ... Ändert aber nichts daran, dass du veruschen solltest, trotzdem zu kündigen (dann eben notfalls mit kürzerer Frist, weil der Vermieter ja eine korrekte Frist unmöglich gemacht hat). ... Ändert aber nichts daran, dass du veruschen solltest, trotzdem zu kündigen (dann eben notfalls mit kürzerer Frist, weil der Vermieter ja eine korrekte Frist unmöglich gemacht hat).
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