107 Ergebnisse für „frist jahr mietdauer“

Leserforumvon MM96 | Mietrecht | 16 Antworten | 21.02.2008 21:11
Zeitraums mit der in §3 Ziff. 2 genannten Frist zulässig. ... Während der Mietdauer von 5 Jahren wird die Miete nicht erhöht" Ist dies zulässig? ... Am 15.3.2008 von MM96 na ja mal sehn. hab ja noch 1 jahr bis zu der situation dass 4 jahre vorbei sind und ich raus muss. danke allen für die infos und hilfe.
Leserforumvon Yasha | Mietrecht | 2 Antworten | 25.02.2008 13:35
Ich las jetzt in einem Vermieter-Buch,das ein Vermieter nicht vor 3 bzw. 5 Jahren Eigenbedarf anmelden darf und diese Frist einhalten muss. ... Am 25.2.2008 von joku Generell lässt sich nicht sagen, dass eine Eigenbedarfskündigung nach einem Jahr unzulässig ist - das hängt von den Gründen des Einzelfalls ab und Vermieter können aber auch nicht in die Zukunft schauen. ... Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht die Wirksamkeit der Kündigung bestätigen würde - auch wegen der kurzen Mietdauer, schliesslich wäre der Bedarf des Vermieters sicherlich bei Vetragsabschluss vorhersehbar gewesen.
Leserforumvon Hazel126 | Mietrecht | 18 Antworten | 24.01.2019 13:26
1 Jahr ist keine lange Mietdauer. ... 1 Jahr ist keine lange Mietdauer. ... Wenn das kein Studentenwohnheim ist, dann würde vermutlich alleine daran der ganze Kündigungsverzicht scheitern und der Mieter könnte jederzeit mit der regulären Frist kündigen.
Leserforumvon Tonic17 | Mietrecht | 9 Antworten | 09.02.2015 09:43
Im vergangenen Jahr wurde das Haus verkauft und der neue Eigentümer hat einen ebenfalls neuen Mietvertrag mit uns aufgesetzt. ... Daher meine Frage, gilt die Kündigungsfrist, die auf der Mietdauer basiert (9 Monate Kündigungsfrist), oder kommt es lediglich darauf an, wie lange der aktuelle Mietvertrag besteht (3 Monate Kündigungsfrist)? ... Am 9.2.2015 von Tonic17 Zitat: >Eigenbedarfskündigung - welche Frist gilt?
Leserforumvon guest123-789 | Mietrecht | 3 Antworten | 10.12.2006 15:02
Der Vertrag beinhaltet eine nach Mietdauer gestaffelte Kündigungsfrist ( nach 10 Jahren Mietdauer 1 Jahr Frist ). Ist diese Frist von mir einzuhalten, (das heist 1 Jahr doppelt Miete zahlen), oder fällt mein Vertrag auch unter die Mietreform von 2001 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten? ... Die längeren Kündigungsfristen gelten m.E. auch nur für den Vermieter, denn der Mieter hat nach so langer Mietdauer ein besonderes Schutzbedürfnis (o.s.ä.). ----------------- "Wissen ist Macht!
Leserforumvon MontyHSV | Mietrecht | 5 Antworten | 08.12.2005 10:57
Ich möchte den Mietvertrag jetzt kündigen und es wurde mir gesagt, dass die Frist 1 Jahr betragen soll !!!! ... Das sollte zwar nicht so sein, läßt sich aber nicht ändern. 1 Jahr finde ich schon unverschämt lange. ... Wenn in diesem Altvertrag dann z.B. steht: "..bei einer Mietdauer von x Jahren 3 Monate Kündigungsfrist, bei einer Mietdauer von y Jahren 6 Monate Kündigungsfrist" usw., also wenn die FRÜHERE gesetzliche Regelung detailliert aufgeführt wurde, dann beträgt die Kündigungsfrist bei über 20 Jahren Mietdauer 1 Jahr.
Leserforumvon Tonic17 | Mietrecht | 4 Antworten | 07.07.2015 18:25
Vermieter A möchte nun, etwa ein Jahr später, selbst in das Haus einziehen. ... Mieter B wohnt dort seit 8 Jahren, wie Sie schreiben, daher richtet sich Ihre Kündigungsfrist nach dieser Mietdauer.
Leserforumvon Kamuro | Mietrecht | 9 Antworten | 22.04.2015 15:01
Sachlage: Wir haben einen Gastwissenschaftler aus China, der bei uns für 1 Jahr bleibt. ... Das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2015 um 0.00 Uhr mit einer Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Mietjahres schriftlich gekündigt wird. ... Das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2015 um 0.00 Uhr mit einer Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Mietjahres schriftlich gekündigt wird.
Leserforumvon Grit1 | Mietrecht | 3 Antworten | 05.01.2007 20:49
Wir haben einem Mietvertrag, in welchem genaue Kündigungsfristen festgelegt sind und welcher von uns im Jahr 2000 eingegangen wurde. Der Vertrag besagt, dass nach 8 Jahren Mietdauer eine Kündigungsfrist von 12 Monaten eingehalten werden muss. ... Kündigungsabsichten in der normalen Frist von 3 Monaten aus dem Vertrag heraus zu kommen??
Leserforumvon ThinkpadM | Mietrecht | 5 Antworten | 03.02.2007 17:24
Guten Abend, Folgendes Szenario: Mein befristeter Mietvertrag (10 Jahre) ist vor einem knappen Jahr ausgelaufen. ... Am 3.2.2007 von hh Für den Mieter gilt bis auf sehr seltene Ausnahmen unabhängig von der Mietdauer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. ... Wie sieht es mit der Frist für den Vermieter aus?
Leserforumvon guest-12328.10.2020 10:08:10 | Mietrecht | 4 Antworten | 28.10.2020 05:02
ich lebe in einer vermieteten Eigentumswohnung und in meinem Mietsvertrag steht, daß ich 12 Monate Kündigungsfrist habe - hat sich mit jedem Jahr verlängert, jetzt sind es 12 Monate, Muß ich die Frist einhalten, wenn ich eine andere Wohnung finde und umziehen möchte ?? ... Hängt von der Mietdauer ab.
Leserforumvon Berlin2002 | Mietrecht | 2 Antworten | 27.05.2002 15:58
Der Vertrag ist ein FOrmmietvertrag, bei dem angekreuzt ist, daß er nach einem Jahr endet, sich jedoch um 1 Jahr verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Kündigungsfristen sind sind entsprechend dem alten Mietrecht aufgelistet (6 Monate bei Mietdauer von über 5 Jahren). ... In dieser Frist gibt es keine ordentliche, sondern nur die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung.
Leserforumvon Fraetzchen | Mietrecht | 7 Antworten | 16.11.2012 10:22
Zur Erinnerung: Das Zimmer wird bereits seit einem Jahr nicht mehr bewohnt. ... Dann kannst Du natrülich die Miete mindern um den Betrag, musst aber vorher den Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen und ihm eine Frist setzen, diesen zu beheben. ... Zumindest für die restliche Mietdauer könnte man darüber reden.
Leserforumvon waldkatze82 | Mietrecht | 6 Antworten | 28.03.2009 11:46
Hallo, wir wohnen seit 1 Jahr in einen kleinen Einfamilienhaus, welches Anfang des Jahres vom Vermieter verkauft wurde. Der neue Eigentümer hat uns am 1.3. mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt, allerdings ohne Angabe eines Grundes. ... Bei einer Mietdauer von nur einem Jahr kann unter Umständen darüber hinaus noch ein Schadenersatzanspruch gegen den Alteigentümer bestehen. -- Editiert am 28.03.2009 22:37
Leserforumvon schussi16 | Mietrecht | 9 Antworten | 24.06.2019 08:48
Hallo liebe Community, Wir sind letztes Jahr nach Leipzig gezogen. ... Für die Zustimmung setzt ihr dem Vermieter eine angemessene Frist. ... Für die Zustimmung setzt ihr dem Vermieter eine angemessene Frist.
Leserforumvon Agnes L. | Mietrecht | 4 Antworten | 20.01.2004 22:58
Hallo, in meinem Mietvertrag steht: "§ 3 Mietdauer 1. ... Es verlängert sich dann jeweils erneut um 1 Jahr, wenn es nicht von einer Vertragspartei in der gesetzlichen Frist zum Ablauftermin gekündigt wird. ... Wenn ich dieses Jahr fristgerecht - also zum 31.07.2004 - ausziehen möchte, so muß die Kündigung bis zum 3.
Leserforumvon morpheus428 | Mietrecht | 6 Antworten | 08.12.2013 17:44
Es ist ein Zweckform 2873 Formularmietvertrag aus dem Jahr 2005: §8 Schönheitsreparaturen/Bagatell-Schäden: 1. Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer auf eigene Kosten. ... Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer auf eigene Kosten.
Leserforumvon TheOne | Mietrecht | 3 Antworten | 13.11.2007 14:06
. ------------ Folgender Hinweis zu dem Untermietvertrag (Auszüge): - "als Untermieter ab... das möblierte Zimmer" - Mietdauer: kann von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden, sofern die unmittelbar anschließende Weitervermietung gesichert ist. Unabhängig davon kann jeweils zum 31.03 bzw. zum 30.09. mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. ... Ja, wobei Regelungen zum Nachteil des Mieters wie ...sofern die unmittelbar anschließende Weitervermietung gesichert ist... sogar unwirksam sein dürften. -- Editiert von cuno am 13.11.2007 14:13:18 Am 20.8.2008 von GabyG Hallo, ich möchte ab Oktober ins Ausland gehen und mein Zimmer in meiner WG für ein halbes Jahr untervermieten.
Leserforumvon haze | Mietrecht | 4 Antworten | 04.01.2009 22:53
Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer auf eigene Kosten. ... Die Kosten der kleinen Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind vom Mieter zu übernehmen, soweit die Schäden nicht vom Vermieter zu vertreten sind. ... Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20% der Renovierungskosten, länger als 2 Jahre 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%.
Leserforumvon suedbalkon | Mietrecht | 1 Antwort | 09.06.2006 22:12
Ich habe seit August 2003 einen Mietvertrag, in dem zur Kündigungsfrist festgehalten wurde: "...er läuft auf bestimmte Dauer von 1 Jahr. Die Mietdauer verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn mit einer 3Monatskündigungsfrist nicht gekündigt wird!... Der Mieterbund sagte mir, die Vertragsklausel sei ungültig und ich sei im Recht - könne also fristgerecht (3-Monats-Frist) zum 31.08.06 ausziehen.
123·5·6