12 Ergebnisse für „frist kündigen sucht winter“

Leserforumvon please_help | Mietrecht | 15 Antworten | 12.01.2022 22:26
In der Regel Frist ein bis zwei Wochen, meist länger mit Räumungsklage Da er nicht sofort auszieht kann er nicht bequem sein und sagen fristlos Klasse ich Zahl und mach nix aber wohnen zu ich, lieg ich damit richtig Es ist ja auch ne Haftungsfrage gerade jetzt im Winter und so, mit Strassenreinigung Am 13.1.2022 von drkabo [quote]Da er nicht sofort auszieht kann er nicht bequem sein und sagen fristlos Klasse ich Zahl und mach nix aber wohnen zu ich, lieg ich damit richtig[/quote] Nein, Sie liegen nicht richtig. [quote]Es ist ja auch ne Haftungsfrage gerade jetzt im Winter und so, mit Strassenreinigung[/quote] Ja - im Zweifel haftet der Eigentümer. Sie können nicht einerseits den Vertrag fristlos kündigen und dann verlangen, dass der Mieter [u]nach[/u] der Kündigung irgendwelchen Pflichten aus einem nicht mehr existierenden (weil fristlos gekündigten) Vertrag nachkommt.
Leserforumvon 1968alex | Mietrecht | 23 Antworten | 19.04.2006 08:01
Hattet Ihr diesen Winter viele Erkältungsfälle in Eurer Familie? ... Daher würde ich sicher besser fristgerecht kündigen. ... Scheinbar möchten Sie das Mietverhältniss eh kündigen...
Leserforumvon LaBandita | Mietrecht | 18 Antworten | 05.01.2009 15:27
(genau wie letzten Winter!) ... Eine Frist setzen, und wenn er diese verstreichen lässt, Experte kommen lassen. ... Mein Rat: Sucht euch was Neues...
Leserforumvon radoppler | Mietrecht | 18 Antworten | 18.06.2007 20:00
Ist es möglich die Wohnung fristlos zu kündigen? ... Das zahlt sich nicht nur jetzt aus, sondern auch im Winter! ... Sucht euch ne vernünftige Wohnung.
Leserforumvon Nike101 | Mietrecht | 20 Antworten | 24.02.2015 10:09
Gibt es hier eine Frist einzuhalten? ... Zum 31.05. oder auch später. quote:Gibt es hier eine Frist einzuhalten? ... Ganz einfach erklärt: Wer nach 1,5 Jahren plötzlich fristlos kündigen will, sucht nur einen Vorwand, um sich vor der Mietzahlung bis zum Vertragsende zu drücken. ----------------- "" Am 24.2.2015 von Nike101 Hallo Liana, Danke für Deine schnelle Reaktion.
Leserforumvon PJT | Mietrecht | 34 Antworten | 12.10.2020 15:21
Der A ist eine Privatperson (kein Immobilienhai oder ähnliches) und sucht dringendst nach Wohnraum. ... Darin findet sich zwar eine Frist von 10 Jahren. ... Darin findet sich zwar eine Frist von 10 Jahren.
Leserforumvon Scicco1308 | Mietrecht | 30 Antworten | 17.01.2019 01:54
Wir haben natürlich Angst das ein möglicher neuer Besitzer auf Eigenbedarf kündigen möchte.
Leserforumvon FrauGausDO | Mietrecht | 64 Antworten | 17.06.2007 17:30
Deswegen gehe ich davon aus, dass es von draussen seinen Weg durch die Wand sucht. ... Welche Frist ist denn "angebracht"? ... Man muß aber beachten, wenn die komplette Minderung 2 Monatskaltmieten übersteigen, kann der VM fristlos kündigen.
Leserforumvon go640518-89 | Mietrecht | 79 Antworten | 04.08.2023 13:26
Ob du selber jetzt kündigen kannst, hängt auch davon ab, ob du im Grundbuch stehst. ... An die Option grundlos zu kündigen mit 6 Monaten Frist hat da wohl keiner gedacht Im Grundbuch sind wir noch nicht eingetragen, das dauert wohl noch etwas Am 4.8.2023 von go640518-89 [quote=Spezi-2]Es war natürlich dumm, den Kaufvertrag ohne Verpflichtung der/des Verkäufers für eine Räumung bis zum ....zu sorgen zu unterschreiben.... An die Option grundlos zu kündigen mit 6 Monaten Frist hat da wohl keiner gedacht Im Grundbuch sind wir noch nicht eingetragen, das dauert wohl noch etwas [editmessage]-- Editiert von User am 4.
Leserforumvon go478559-20 | Mietrecht | 58 Antworten | 16.11.2017 15:21
Unabhängig davon würde ich empfehlen, die Frist nicht zu ignorieren. ... Im Winter wird ein Pool bzw. ein Kletterturm in der Regel ja eh nicht genutzt. ... Ich wollte nur davor warnen, die Frist einfach so verstreichen zu lassen.
Leserforumvon rodeoflip | Mietrecht | 101 Antworten | 02.09.2009 21:30
Im wurde eine Frist gesetzt von einem Monat, da er verpflichtet ist die Nebenkosten auf den Tisch zu legen. ... Im gegenteil er drohte an zu kündigen wenn dies durchgeführt wird.
Leserforumvon Ximinez | Mietrecht | 63 Antworten | 05.04.2018 11:50
Hallo zusammen, wir haben Probleme mit unserer Heizkostenabrechnung für das Jahr 2016. Die Heizkosten wurden für den Abrechnungszeitraum abweichend von den normalen Vorgaben der Heizkostenverordnung zu 100% über die Wohnfläche verrechnet. Daraus ergab sich für uns eine Erhebliche Nachzahlungsforderung.
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