1.872 Ergebnisse für „frist kündigen vermieter“

Leserforumvon hamid89 | Mietrecht | 24 Antworten | 07.06.2019 14:24
MV ganz normale Frist wie üblicherweise. ... Mietvertrag ganz normale Frist 3 Monate. ... Zitat (von hamid89):MV ganz normale Frist wie üblicherweise.
Leserforumvon urban13 | Mietrecht | 21 Antworten | 25.11.2008 20:32
Hallo Zusammen, mein Vermieter möchte mir das Mietverhältnis kündigen. ... Er will kündigen, da er verkaufen möchte. ... Kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis inAnbetracht der 6-monatigen K-frist kündigen?
Leserforumvon loki8787 | Mietrecht | 11 Antworten | 21.10.2010 21:00
Du darfst also mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, er nur mit der gesetzlichen. Da es offenbar eine Einliegerwohnung ist (korrigiere mich, wenn ich falsch liege), darf er dir ohne Angabe von Gründen kündigen, dann allerdings mit einer um 3 Monate erhöhten Frist, das wären schon mal 6 Monate. ... Wenn du zum 31.3. ausziehen willst, braucht du nicht mal zu kündigen, ansonsten eben mit der vierwöchinge Frist.
Leserforumvon peterpanther | Mietrecht | 11 Antworten | 08.01.2021 19:18
Der Vertrag sieht vor, dass ich ein Jahr lang die Wohnung nicht kündigen kann. ... Wir kennen deinen Vermieter ja nicht. ... Wir kennen deinen Vermieter ja nicht.
Leserforumvon guest-12311.09.2016 00:08:15 | Mietrecht | 10 Antworten | 09.09.2016 23:09
Nun habe ich in genau der ausgeschnittenen Größe etwas gefunden was für mich nicht dahin gehört und auch nicht gesund aussieht.Bilder gemacht und meiner Anwältin zur Einschätzung geschickt.Sie sieht da eindeutig Schimmel.Ich soll dies dem Vermieter mitteilen...Frist setzen...passiert nichts, fristlos Kündigen. ... Was ich damit sagen möchte ist das dieser Mangel nicht so einfach mal zu beheben ist.Deswegen weiss ich nicht ob es Sinn macht eine Frist zu setzen oder direkt fristlos kündigen kann.Ein Attest das aus gesundheitlichen Gründen ein Auszug zwingend erforderlich ist habe ich. ... Zitat (von amarissa):und meiner Anwältin zur Einschätzung geschickt.Sie sieht da eindeutig Schimmel.Ich soll dies dem Vermieter mitteilen...Frist setzen...passiert nichts, fristlos Kündigen.
Leserforumvon mailsantam | Mietrecht | 14 Antworten | 08.03.2015 09:44
Ich habe ein groses problem mit meinem Vermieter . ... Und da ist die frage , kenn er mich einfach kundigen? ... Der Vermieter kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ohne Grund die Wohnung kündigen, z.B. bei einem von ihm selbst mit bewohnten Zweifamilienhaus. ----------------- ""
Leserforumvon Sordon89 | Mietrecht | 4 Antworten | 31.07.2018 10:42
Da mir dieser Zeitraum ehrlich gesagt zu lange ist, da ich zeitnah umziehen möchte, ist es noch möglich selbst zu kündigen (mit der gestzlichen und daher kürzeren Frist von 3 Monaten)? ... Am 31.7.2018 von Anitari Zitat (von Sordon89):ist es noch möglich selbst zu kündigen (mit der gestzlichen und daher kürzeren Frist von 3 Monaten)? ... Hat er nicht geschrieben - er schrieb "kürzere Frist VON 3 Monaten", nicht etwa "kürzer ALS 3 Monate".
Leserforumvon Franzi123412 | Mietrecht | 4 Antworten | 05.02.2024 21:14
Und dann kann mir der Vermieter nach § 564 BGB einfach kündigen, so dass ich dann gar keine Wohnung mehr habe? ... Und dann kann mir der Vermieter nach § 564 BGB einfach kündigen, so dass ich dann gar keine Wohnung mehr habe?... Die Frist von einem Monat, nachdem der Vermieter Kenntnis vom Tod Deines Bruders hatte, sollte man daher abwarten, bevor man die alte Wohnung kündigt.
Leserforumvon ip527833-36 | Mietrecht | 3 Antworten | 15.10.2019 13:03
Mein Vermieter zeigte sich recht kulant, als ich ihn von der Scheidung informierte. ... Nun ist die Frage, was schneller geht, um aus dem Vertrag zu kommen: 1. fristgerecht bis zum Ende Oktober 2019 zu kündigen, um zum 1.2.2020 raus zu sein 2. ... Also: kündigt zusammen fristgerecht und verhandelt dann mit dem Vermieter.
Leserforumvon fb478947-27 | Mietrecht | 14 Antworten | 22.11.2017 08:21
Wie können wir das Mietverhältnis jetzt trotzdem noch kündigen? ... Am 22.11.2017 von fb478947-27 Der Vertrag ist befristet, allerdings steht in einem Absatz, dass der Hauptmieter uns nicht kündigen kann, die Untermieter allerdings mit einer 3-monatigen Frist. ... Wenn der Vermieter dort auch arbeitet wäre das gültig.
Leserforumvon Sugeru | Mietrecht | 4 Antworten | 09.05.2018 15:32
Ohne Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit kann der Mieter daher gar nicht kündigen. ... "Wohnung ist nach Hausbrand nicht mehr bewohnbar") möglich - für Vermieter UND Mieter. ... Siehe BGB § 573c Abs. 1 Danach könnte deine Mieterin aktuell frühestens zum 31.8.2018 kündigen.
Leserforumvon m.dietz | Mietrecht | 10 Antworten | 04.10.2017 19:35
Ist es gesetzlich geregelt, ob wir als Vermieter auch den Untermieter abmahnen oder ihm kündigen können, sollte er sich als schädlich für die Mietsache oder den Ruf der Mietsache erweisen? ... Wenn die Untervermietungserlaubnis zurückgezogen wird (z.B. weil der Hauptmieter schädliches Verhalten des Untermieters nicht unterbindet), muss dann der Hauptmieter dem Untermieter kündigen und wenn ja in welcher Frist, oder hätte dies nur Auswirkungen auf zukünftig (jetzt eben nicht mehr) abzuschließende Untervermietungsverträge? ... Zitat (von m.dietz):Ist es gesetzlich geregelt, ob wir als Vermieter auch den Untermieter abmahnen oder ihm kündigen können, Jeder darf jeden wegen allem abmahnen.
Leserforumvon harald184 | Mietrecht | 5 Antworten | 30.01.2008 17:32
Bei nicht rechtzeitigem Freiwerden oder nicht rechtzeitiger Bezugsfertigkeit der Räume sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. 4. ... Dann folge ich den vorhergehenden Antworten, dass die Kündigung spätestens am 04.März 2008 beim Vermieter sein muss und man damit zum 31.08.2008 kündigen kann. Wenn man diesen Kündigungstermin verpasst, dann kann man erst wieder zum 31.08.2013 kündigen.
Leserforumvon navas | Mietrecht | 4 Antworten | 13.12.2015 14:43
Das einzige was ich nicht nachvollziehen kann ist die Frist. ... Muss der Vermieter mir nicht auch eine Frist von einem Monat geben wegen der Erhöhung für eine mögliche Kündigung? ... Dezember Am 13.12.2015 von Spezi-2 Dann könnte der Vermieter also bei fehlendem Mieterhöhungsbetrag für Jan. 2016 grundlos zum 31.1. bzw. 29.2.2016 kündigen.
Leserforumvon hoffnungstraeger | Mietrecht | 5 Antworten | 29.03.2010 12:41
Der vermieter kann nur aus den in § 573 BGB genannten Gründen kündigen, z.B. wegen Eigenbedarf. ----------------- " " Am 29.3.2010 von kathi2008 Mit einer ersten Mieterhöhung sollte sich der neue VM auch noch bis Oktober zurückhalten ----------------- "" Am 29.3.2010 von hoffnungstraeger Danke für die hilfreichen Antworten soweit.
Leserforumvon GS_raki | Mietrecht | 5 Antworten | 23.05.2007 14:13
Wenn ich nun früher ausziehen möchte... muss ich mich auch nochmal an eine Frist halten? ... Der Mietvertrg wurde ja vom Vermieter gekündigt- nicht von mir. PS: mit dem Vermieter ist nicht mehr zu reden.
Leserforumvon go521194-98 | Mietrecht | 6 Antworten | 03.09.2019 09:04
Werktag (also morgen) des Monats kündigen. --------- Das wird nun knapp und allgemein frage ich mich nun: Gibt es eine Art Frist für den (Ver)Mieter den Vertrag zu unterschreiben? ... Die aktuelle Wohnung noch nicht kündigen bis das geklärt ist? Oder einfach kündigen und per Einschreiben (die Anschrift der beiden Vermieter habe ich ja) eine Annahmefrist bis Ende der Woche festlegen und im Notfall, wenn der Vertrag jetzt doch nicht zu Stande kommt, auf Schadensersatz gehen ?
Leserforumvon Malwine | Mietrecht | 4 Antworten | 02.08.2011 10:32
Sie will auch bis zum 3ten kündigen mit 3 Monaten Frist. Kann man die Frist hiervon übernehmen? ... Klar, Zugang der Kündigung beim Vermieter bis zum 3.
Leserforumvon Fisch2007 | Mietrecht | 3 Antworten | 04.02.2008 15:45
Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die gesetzlich vorgeschrieben Kündigungsfrist von drei Monaten- Im Mai 2005 bin ich in die Wohnung gezogen. Nun meine Frage wann kann ich Kündigen? ... Zählt der Monat dann schon mit oder erst am dem nächsten (Bsp. 02.03 Kündigung zum Vermieter Kündigungsfrist drei Monate also März April Mai) Am 4.2.2008 von medoc du kannst schon im märz zum mai kündigen Am 4.2.2008 von hh Die Kündigung kannst Du erst im Mai abgeben.
Leserforumvon emko778 | Mietrecht | 10 Antworten | 05.04.2018 13:24
kann die vermieterin mich jetzt kündigen? ... also meine tante wird mir nicht kündigen das steht fest! ... Sollte man dennoch aktiv werden wollen (z.B. weil der Vermieter eh schon nachfragt), so wäre eine schriftliche Anfrage um Genehmigung bis zu einer konkreten Frist sinnvoll.
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