729 Ergebnisse für „frist kündigung monat“

Leserforumvon Tiffanie | Mietrecht | 28 Antworten | 09.08.2006 10:10
Hallo Ich hab letzen Monat meine Wohnung gekündigt, mit drei Monatiger Frist. ... Erhält der Vermieter die Kündigung dagegen nur einen Tag später, beginnt die Kündigungsfrist erst im folgenden Monat. ... Wenn mit einer Frist von einem Monat zu einem bestimmten Tag gekündigt werden kann, bedeutet dies weder, dass eine Willenserklärung an einem bestimmten Tag abzugeben ist, noch, daß die Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist abgegeben werden müsste, wie es das Gesetz vorsieht.
Leserforumvon SamiSam | Mietrecht | 3 Antworten | 03.06.2013 13:34
Die Miete für den Monat 5 hatte ich bereits entrichtet. ... Hat der Vermieter das Recht, mir eine fristlose Kündigung anzudrohen und dennoch eine Frist von 3 Monaten azusetzen? ... Ich war nur verwirrt, da selbst die offizielle Kündigung als "fristlose Kündigung" nach Paragraph XY ausgezeichnet ist und es für mich nach einem Widerspruch klingt, eine Frist bei einer fristlosen Kündigung zu erhalten.
Leserforumvon julelena | Mietrecht | 34 Antworten | 29.11.2005 11:22
Am 29.11.2005 von joku Hallo julelena, bei einer fristlosen Kündigung gibt es meines Wissens keine Frist, die eingehalten werden muss. ... Ansonsten denke ich nicht, dass innerhalb von 1 Monat ein rechtskräftiger Räumungstitel zu erlangen ist. ... Am 6.6.2009 von guest123-2232 --- editiert vom Admin Am 8.6.2009 von stephi1705 Die frage ist doch überflüssig, eine fristlose Kündigung ist Selbstverständlich ohne frist, sonst wäre es doch eine keine FRISTLOSE kündigung.
Leserforumvon franzi_mu | Mietrecht | 3 Antworten | 05.02.2020 16:35
Hallo zusammen, ist eine Kündigung, die eine um einen Monat zu kurz angegebene Frist beinhaltet und wie folgt formuliert ist, unwirksam? ... Die Kündigung ist also zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam.
Leserforumvon Helena | Mietrecht | 8 Antworten | 07.11.2003 14:57
Das gilt immer noch für den Vermieter, aber nicht mehr für Dich. du musst allerdings immer bis zu 3. eines Monats gekündigt haben, damit der betreffende Monat noch angerechnet wird. ... Ich wollte gerne umziehen und habe nun in meinen Mietvertrag gelesen: Das Mietverhältnis kann,soweit die vorzeitige Kündigung mit gesetzlicher Frist zulässig ist,bis spätestens zum 3. ... Entscheidend dabei ist nicht das Abschicken der Kündigung, sondern der Zugang der Kündigung beim Vermieter.
Leserforumvon navas | Mietrecht | 4 Antworten | 13.12.2015 14:43
Das einzige was ich nicht nachvollziehen kann ist die Frist. Ich habe im Vertrag eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Muss der Vermieter mir nicht auch eine Frist von einem Monat geben wegen der Erhöhung für eine mögliche Kündigung?
Leserforumvon danielly | Mietrecht | 29 Antworten | 17.04.2008 22:38
ist eine Untermietervertrag mit einem Monat kündigungsfrist Rechtskräftig? ... trotz der vereinbarte 1 Monat kündigungsfrist? ... MfG, Am 18.4.2008 von guest123-1698 --- editiert vom Admin Am 18.4.2008 von Morthingale Na Hanni, Die TE hingegen wird mit einer Frist von 1 Monat kündigen können.
Leserforumvon schelm | Mietrecht | 23 Antworten | 08.02.2008 18:31
Meine Frage: Besteht das Sonderkündigungsrecht zum vierten Monat nach Eingang des Mieterhöhungsschreibens (wie mein Vermieter argumentiert) oder zum übernächsten Monat nach Eingang der Kündigung (meine Lesart als Nicht-Jurist)? Anders gefragt: Ist meine Kündigung zum 31. ... Das macht er aber nicht, wenn er mit einer Frist von 3 Monaten kündigt.
Leserforumvon Dmei | Mietrecht | 1 Antwort | 27.09.2018 13:57
In meinem Auslandsurlaub erreichte mich die Kündigung mit einer im Vertrag aufgeführten Kündigungsfrist von einem Monat. ... Nun die Frage ob eine gesetzliche Frist hier die vertragliche aushebeln würde?
Leserforumvon Marlin123 | Mietrecht | 7 Antworten | 20.07.2020 15:53
Um zwischenzeitlich nicht auf der Strasse zu sitzen müsste sie aber ein weiteres Monat überziehen. ... Wobei ich befürchte, dass die Frist nach § 574b BGB inzwischen abgelaufen ist. ... Das Mietverhältnis endet ende Juli, somit denke ich die Frist ist nach § 574b BGB abgelaufen.
Leserforumvon cbeyer | Mietrecht | 5 Antworten | 12.11.2006 05:24
hallo. ich bin hauptmieterin und möchte meine um kündigen. da wir uns überhaupt nicht verstehen, wir uns nur streiten, er rücksichtlos ist, er keine kompromisse eingeht, sich nicht an die regeln einer wg hält. im untermietvertrag hab ich vereinbart, dass ich ihm ohne angaben von gründen kündigen kann, frist von einem monat. letztens stand sogar die polizei bei uns vor der tür un wollten ihn sprechen. ich möchte mit sowas nichts zu tun haben... bin total genervt und seelisch down. ist die frist rechtens? ist kein möbiliertes zimmer... ich kann nich mehr mit ihm zusammenleben... bitte um hilfe.. vielen dank conny Am 12.11.2006 von wald-hase quote:im untermietvertrag hab ich vereinbart, dass ich ihm ohne angaben von gründen kündigen kann, frist von einem monat. ... Kündigung ist nur mit zulässigem Grund und ca. 3 Monaten Frist zulässig; eine erleichterte Kündigung ohne Begründung (analog zu Einliegerwohnungen in Zweifamilienhaus) sogar nur mit ca. 6 Monaten Frist.
Leserforumvon guest-12316.09.2018 08:55:18 | Mietrecht | 11 Antworten | 15.09.2018 14:45
Wegen unerlaubter Tierhaltung und einem Monat Mietrückstand (wobei es in erster linie um den Hund geht). ... 2: ja, die Frist zur ordentlichen kündigung ist länger. ... Wir dramatisch würdest du es denn finden wenn deine Einkünfte mal eben einen Monat aussetzen?
Leserforumvon HamptieV | Mietrecht | 49 Antworten | 13.06.2018 20:07
Meine Freundin wohnt ja schon seit 1 Monat nicht mehr dort. ... Doch, es gibt schon die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist. ... Allerdings kommt hier eine außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist genauso wenig in Betracht wie eine fristlose Kündigung..
Leserforumvon pal385648-55 | Mietrecht | 6 Antworten | 01.04.2020 20:46
Strom und Heizung festsetzt und eine Kündigungsfrist von einem Monat nennt, nicht aber, dass die Kündigung zum Ende eines Monats o.Ä. erfolgen muss. ... Wir haben uns dann auf die Mitte und eine Kündigung zum 31. ... Ich weiß, dass eine vertragliche Verkürzung der Frist zu ungunsten des Mieters nicht rechtens ist, aber gilt das auch umgekehrt?
Leserforumvon ra1 | Mietrecht | 20 Antworten | 02.07.2010 10:30
Reicht es, am Dienstag Einspruch gegen die fristlose Kündigung einzulegen, oder ist in der Zwischenzeit irgend eine Frist abgelaufen und die Kündigung durch mein Stillhalten wirksam geworden? ... Werktag für eine ordentliche Kündigung reicht, und es nicht der letzte Tag im Monat davor sein muss, das wusste ich Unwissende tatsächlich nicht, ich wills mir hinter die Ohren schreiben. Aber eigentlich ging es ja um die Frage, ob ich eine Frist beachten muss, um der fristlosen Kündigung des Mieters zu widersprechen, doch da droht mir also wohl keine Gefahr...
Leserforumvon jayne123 | Mietrecht | 4 Antworten | 11.02.2011 20:30
Eine Kündigung ist erstmal nach Ablauf dieses Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist." Als ich die Wohung gemietet hatte, arbeitete ich auf Teilzeit-Basis und fing einen Monat später eine Ausbildung an.
Leserforumvon lanifi | Mietrecht | 1 Antwort | 03.08.2016 00:36
Diese Konstellation besteht nun im zweiten Monat, der Untermieter hat nun bereits das zweite mal zu spät die Miete gezahlt, bzw jetzt für den aktuellen Monat ist noch nichts angekommen. ... Die Frist beträgt somit zwei Wochen. ... Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend.
Leserforumvon Fipz | Mietrecht | 6 Antworten | 27.12.2008 13:57
Existiert ein gesetzlicher Rahmen bzw eine Frist in der ich meine eigene Kündigung des Mietverhältnisses wieder aufheben kann. ... Jeder Monat zählt quasi. ... Am 27.12.2008 von Fipz Es ist ja nicht nur der Monat, der doppelt gezahlt wird.
Leserforumvon j-alf | Mietrecht | 12 Antworten | 30.06.2015 15:10
Wenn die Klausel zusätzlich noch folgendes Enthalten hätte Zitat:Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. ... Wenn ich nun vom Gesetzgeber und auch im Mietvertrag stehende 3 Werktage nach Monatsanfang nehme, würde doch auch der 01.11.15 gehen oder ( Kündigung am 03.09. für Monat August zum 01.11.15 ). ... Am 1.7.2015 von hiphappy Zitat:Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Leserforumvon Powerschnegge | Mietrecht | 4 Antworten | 09.11.2006 15:41
Das letzte mal habe ich es ihm schriftlich mitgeteilt und ihm eine Frist gesetzt, worauf wieder nichts passiert ist, ausser dass er mir einen frechen Brief zurück geschrieben hat, da ich ihm angedroht habe dass ich sonst die halbe Miete einbehalte. ... Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am 15.09.2006 auf unbestimmte Zeit mit gesetzlicher Kündigung. Das Mietverhältnis kann frühestens nach 12 Monat gekündigt werden.
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