1.555 Ergebnisse für „frist kündigungsfrist mietrecht“

Leserforumvon ralf-de | Mietrecht | 11 Antworten | 01.06.2005 10:42
Nach den 4 jahren verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, wenn nicht, mit einer Frist von drei Monaten, zum 31.05. des Jahres gekündigt wird. ... Nach dem heute in Kraft getretenen neuem Mietrecht gilt eine Kündigungsfrist für Mieter von 3 Monaten. ... Am 2.6.2005 von hh Um folgenden Satz wurde die Übergangsbestimmung zu den Kündigungsfristen im Mietrecht im Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB erweitert.
Leserforumvon Tiffanie | Mietrecht | 28 Antworten | 09.08.2006 10:10
Hallo Ich hab letzen Monat meine Wohnung gekündigt, mit drei Monatiger Frist. ... Nein, die Kündigungsfrist verlängert sich im Mietrecht nicht, wenn der letzte Tag der Kündigungsmöglichkeit auf einen Samstag fällt. ... Die Zeit vor beginn der Kündigungsfrist selbst ist keine Frist, weil sie keinen Anfangspunkt, sondern nur einen Endtermin hat.
Leserforumvon bgl3463 | Mietrecht | 7 Antworten | 29.10.2003 16:41
Sie halten die Frist sogar ein, wenn Sie erst am 04.11. kündigen bzw. dem Vermieter die Kündigung an diesem Tag zugeht. ... Grüße bgl3463 Am 30.10.2003 von RA DPMS Ähem, ich meine, dass die Kündigungsfrist nach dem "alten" Mietrecht berechnet wird. ... Da das Mietverhältnis, wie gesagt, am 01.07.01 in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit umgewandelt wurde, wird die Kündigungsfrist zwar nach dem alten Mietrecht berechnet, diese beträgt aber bei einer Mietdauer von bis zu 5 Jahren ebenfalls 3 Monate.
Leserforumvon grothm | Mietrecht | 11 Antworten | 29.09.2004 10:38
Daher denke ich, dass nach 5 Jahren Mietdauer die Frist um weitere drei Monate verlängert wird, d.h. ihr habt eine sechsmonatige Kündigungsfrist. ... Einen Widerruf gibt es im Mietrecht nicht. ... Bei einer Kündigungsfrist von 6 Monaten hätte ein Mieter also 4 Monate Zeit.
Leserforumvon Rentasunnyhome | Mietrecht | 10 Antworten | 12.08.2007 21:20
Hallo Experten, ich habe eine Frage an Euch zum Mietrecht (Mieterseite): Ab 5 Jahren Mietverhältnis beträgt doch die Kündigungsfrist 6 Monate. ... Für Altverträge beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter erst seit dem 01.06.2005 in fast allen Fällen 3 Monate. Das ändert aber nichts daran, dass der Fragesteller unabhängig von der Beantwortung seiner eigentlichen Frage mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann.
Leserforumvon topracer | Mietrecht | 3 Antworten | 04.06.2020 17:03
Im Untermietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für Wohnungen bzw. 30 Tage für möblierte Einzelzimmer vorgesehen. Auf diversen Mietrecht-Seiten zur Kündigungsfrist wird jedoch im Hinblick auf zeitlich unbefristete, untervermietete und möblierte Zimmer auf eine verkürzte Kündigungsfrist aufmerksam gemacht. ... Die im Mietvertrag vereinbarte Frist von 30 Tagen ist für mich im Vergleich zur gesetzlichen nachteilig.
Leserforumvon Ralf_K | Mietrecht | 6 Antworten | 17.04.2009 11:28
Also die gesetzliche Frist hier nicht greift, da Zwangsversteigerung. ... Eine Verlängerung der Frist wegen langer Mietdauer erfolgt hier nicht. ... Werktag des auf den Versteigerungszuschlag folgenden Monats), gilt im Zusammenhang mit § 57a ZVG die gesetzliche 3-Monats-Frist ausnahmsweise unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.
Leserforumvon rafcio | Mietrecht | 6 Antworten | 30.01.2007 01:26
Werktag des ersten Monats der Frist schriftlich gekündigt wird. ... Der Vermieter sagt mir, dass ich zum 31.08.2007 mit 3 monatiger Frist kündigen kann. ... Du kannst nur jeweils zum 31.08. eines Jahres kündigen mit einer Frist von 3 Monaten.
Leserforumvon musi-kuss | Mietrecht | 4 Antworten | 25.07.2016 14:52
Welche Kündigungsfrist muss er wahren? ... Muss er sich dann darum kümmern, die Frist für den Untermieter B zu verkürzen? ... Untermietverträge, bis auf wenige Ausnahmen, gelten die selben Kündigungsfristen und das selbe Mietrecht wie für alle anderen Mietverträge auch.
Leserforumvon 2Mieter2 | Mietrecht | 8 Antworten | 28.05.2017 10:36
mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt. ... Ak Am 29.5.2017 von 2Mieter2 Auf http://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/3152424-739654-tod-des-mieters-was-erben-und-vermieter-.html steht, daß die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. (3-9 Monate) Zitat: "Auch der Vemieter hat ein Sonderkündigungsrecht Der Vermieter hat ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. ... Auch ist im Mietrecht zwischen der außerordentlichen fristlosen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu unterscheiden."
Leserforumvon guest-12321.11.2011 13:29:52 | Mietrecht | 7 Antworten | 29.09.2003 18:19
Nach neuem Mietrecht beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist ja nun 3 Monate. ... Lisa Am 7.8.2004 von Christin2003 Laut gesetz gild die drei Monatige Kündigungsfrist. ... Am 24.9.2004 von meharis Ich denke die Kündigungsfrist bei Altverträgen muss eingehalten werden, d.h. 6 Monate.
Kündigungsfrist 1 Jahr 4,4 von 5 Sterne
Leserforumvon Sgelover | Mietrecht | 13 Antworten | 07.09.2013 16:36
Für dich gilt eine Frist von 3 Monaten. Eine längere Frist für dich wäre eine unzulässige Benachteiligung. quote:im Mietvertrag steht das ich alle 5 Jahre zu renovieren habe Wenn das so da drin steht, dann ist das unzulässig und du musst überhaupt nicht renovieren. Aber auch wenn ich schon durch ein Sache mit der Kündigungsfrist denke, dass dein Vermieter von Mietrecht keine Ahnung hat und unzulässige Klauseln verwendet, solltest du die Klausel zur Renovierung im Wortlaut posten.
Leserforumvon hh | Mietrecht | 0 Antworten | 25.01.2008 10:10
topic_id=35592 tut ja richtig weh und das von einem Anwalt, der als Schwerpunkt 'Mietrecht' angibt. 1. ... Der Mieter hat eine außer bei den ganz seltenen Individualvereinbarungen jetzt immer (außer siehe 2.)eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. 2. ... Wenn dies der Fall wäre, kann der Mieter auch mit 3 Monaten Frist kündigen, allerdings jeweils nur zum 01.10.
Leserforumvon MirkoSch | Mietrecht | 7 Antworten | 19.06.2006 20:22
Diese Kündigungsfrist nach altem Recht gilt nur noch für den Vermieter. ... Im Regelfall (nicht immer) beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. ... Danke unf MfG Am 6.7.2006 von hh Ja, es ist möglich diesen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
Leserforumvon Boow | Mietrecht | 4 Antworten | 23.01.2014 19:01
Bitte um Hilfe :D Dankeee Boow ----------------- "" Am 23.1.2014 von Liane46 Die Kündigungsfrist in einer WG orientiert sich am Mietrecht. Und dort gilt für Vermieter eine Frist von 3 Monaten, die nicht verkürzt werden kann. ... Die Kündigungsfristen und -möglichkeiten im Wohnungs-Mietrecht sind zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
Leserforumvon goran | Mietrecht | 2 Antworten | 13.09.2004 00:59
Danke im voraus Goran Am 13.9.2004 von guest123-56 Nach jetzigem Recht 9 Monate Kündigungsfrist. Allerdings dürfte für das Haus noch altes Mietrecht und damit eine Frist von 12 Monaten gelten, wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf geltend machen will.
Leserforumvon Irene57 | Mietrecht | 2 Antworten | 08.10.2012 10:54
Guten Morgen, ich habe eine Frage zum Mietrecht. ... Oder kann sie einfach so kündigen und wenn ja, mit welcher Frist? ... Die Kündigungsfrist beträgt also nur ca. 15 Tage.
Leserforumvon pandapower | Mietrecht | 18 Antworten | 19.11.2019 01:33
Die gesetzliche Frist beträgt zwei Wochen. ... Fast jeder Paragraf zum Mietrecht, so auch der § 573c, endet mit dem Satz: Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. ... In dem Vertrag steht "Die gesetzliche Frist beträgt zwei Wochen."
Leserforumvon malik00 | Mietrecht | 2 Antworten | 18.10.2009 14:57
Da ich vor drei jahren aber noch ein kind bekommen habe und jetzt 3 jahre ist wollte ich ihr ein neues zimmer einrichte und deshalb die frage ;Das ältere ehepaar wohnt seit 40 jahren in dem Haus kann ich das ehepaar kündigen und wie lange ist die kündigungsfrist ??? Danke im voraus ----------------- "" Am 18.10.2009 von Eric61 Die Kündigungsfrist für eine Eigenbedarfskündigung beträgt in diesem Fall 9 Monate. Achtung: Da es vielleicht nicht so einfach werden wird, langjährige und betagte Mieter loszuwerden, sollte die Kündigung unbedingt frist- und formgerecht entsprechend den gesetzlichen Kündigungsbestimmungen erfolgen.
Leserforumvon Onkel-Tomm | Mietrecht | 2 Antworten | 24.07.2011 20:58
Jetzt habe ich im Mietvertrag nachgeschaut wegen der Kündigungsfrist, steht aber nur drin das die Gestzliche Kündigungsfrist greift. ... ----------------- "" -- Editiert am 24.07.2011 20:59 Am 24.7.2011 von Harry van Sell Gemäß § 573c BGB hat der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Eine kürzere Frist kann jedoch vertraglich vereinbart werden.
123·15·30·45·60·75·78