725 Ergebnisse für „frist wg“

Leserforumvon Yardin | Mietrecht | 12 Antworten | 16.11.2007 16:15
Am 16.11.2007 von Yardin danke diese aussage hilft mir ja schonmal. kommt also bis zum 4.12.07 keine miete schicken wir ihm eine Mahnung mit Frist. Wie lange müssen wir ihm denn eine Frist setzen 14Tage? ... Restlichen Mieter der WG zahlen die komplette Miete bis dato weiter.
Leserforumvon Manuela2005 | Mietrecht | 3 Antworten | 15.02.2007 23:48
Im Jahr 2004 bis 2005 wohnten B und D mit einer anderen Mieterin J in einer studentischen WG. ... Ich bin der Meinung, dass der Vermieter allen Hauptmietern die Betriebsksotenabrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist hätte zustellen müssen. ----------------- "Wissen ist Macht!
Leserforumvon go526332-7 | Mietrecht | 8 Antworten | 23.09.2019 14:22
Frage an die Demenz WG Profis: Wir haben das WG Zimmer am 18.08. gekündigt und zum 01.09. renoviert übergeben. ... Wer aber am 18.8. gekündigt hat, wird mit 3 Monaten K-Frist noch bis Ende November Miete zahlen müssen. Nebenkosten werden später abgerechnet, aber eben nur bis Ende der K-Frist.
Leserforumvon lilli01 | Mietrecht | 3 Antworten | 09.05.2006 20:36
Hallo liebe leutz, ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen: Ich wohne in einer WG mit zwei Mitbewohnern und stehe mit einem dieser Mitbewohner als Hauptmieter im Mietvertrag. ... Der andere der nicht im Mietvertrag steht möchte ebenfalls ausziehen und in eine andere WG ziehen, allerdings ohne Aussicht auf eine WG. ... Ihr könnt die Wohnung nur gemeinsam kündigen mit der normalen gesetzlichen Frist von 3 Monaten (wenn im Mietvertrag kein Kündigungsausschluss vereinbart wurde). 3.
Leserforumvon peter person | Mietrecht | 2 Antworten | 06.02.2007 16:13
Ich bin in einer zweier WG mit zwei Hauptmietern. ... Kann ich den Mietvertrag innerhalb dieser Frist kündigen oder benötige ich die Zustimmung meines Mitbewohners?
Leserforumvon Porch | Mietrecht | 3 Antworten | 05.05.2008 13:08
Hallo, Nehmen wir an, es gibt eine WG mit 3 Leuten von denen alle drei gleichermaßen im Mietvertrag stehen. Der Mietvertrag hat eine festgelegte Frist (bis 2009). ... Den WG-Mitgliedern passt das natürlich überhaupt nicht denn sie haben ja einen Vertrag bis 2009 mit festgelegter Miete und wollen nicht plötzlich mehr zahlen müssen.
Leserforumvon ellebow | Mietrecht | 7 Antworten | 08.03.2012 23:15
Hallo, zum Verständnis, folgende Sachlage; - 4er WG, alles Hauptmieter - der WG war bekannt, dass ich nach einem Semester die Wohnung wieder verlassen will - ich habe ordentlich (3 monate frist) zum 31.3. gekündigt und eine Bestätigung der Kündigung vom Vermieter bekommen - Im MV steht nichts davon, dass ein Nachmieter vom ausziehenden Mieter gefunden werden MUSS Es war in der WG ausgemacht, wer auszieht findet einen Nachmieter.
Leserforumvon Steffen5479 | Mietrecht | 2 Antworten | 30.05.2019 21:00
Hallo, Ich wohne in einer wg die gehört der Vermieterin, die hat die Wohnung über uns, ihr gehört das Haus. ... Gilt nicht die kurze Frist bei möblierte zimmer?
Leserforumvon guest-12330.07.2009 10:29:52 | Mietrecht | 3 Antworten | 17.07.2009 09:38
Vermieter kündigt mich mit 3-Mtl-Frist. ... Oder greift eine 6 monatige Frist? ... Eine WG steht leer, die andere ist bewohnt.
Leserforumvon fb512323-29 | Mietrecht | 6 Antworten | 03.04.2019 18:05
Am 4.4.2019 von fb512323-29 Nein, ist ein Zimmer in einer WG - dort hat aber jeder einen eigenen MV mit der Eigentümerin - Klausel: " das Wohnrecht dauert nur so lange wie der Mieter als Student in der Fachhochschule eingeschrieben ist " Am 4.4.2019 von Harry van Sell Zitat (von fb512323-29):" das Wohnrecht dauert nur so lange wie der Mieter als Student in der Fachhochschule eingeschrieben ist " Das ist die komplette Klausel? ... - ferner steht im MV : Das Mietverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Semesterende(28.02 / 31.08) schriftlich gekündigt werden.
Leserforumvon Jule26 | Mietrecht | 0 Antworten | 19.02.2008 22:13
Wir nehmen an, das jemand eine voll ausgestattete Wohnung(mit Erlaubnis zur Untervermietung zwecks Gründung einer Wg) mietet. ... Die Frage ist nun ; Kann er vom BGB $ 549 A 2 Gebrauch machen und somit einer lange Kündigungsfrist entgehen oder entfällt diese Möglichkeit, weil im Mietvertrag die 3Mon Frist anerkannt wurde.
Leserforumvon Michael Eggerdinger | Mietrecht | 17 Antworten | 17.07.2004 13:50
Die R'klage wurde dadruch hinfällig > Entscheidung nach Aktenlage (Kostenteilung, wg. Rechtschutz kein Problem) Wird folgen: Klage unsererseits auf Erstattung der Umzugskosten (wg. ... Demnach würde ich meinen Ex-Vermieter Anfang nächsten Jahres schriftlich zu einer Abrechnung auffordern - mit einer Frist (2 Wochen?).
Leserforumvon driggOr | Mietrecht | 4 Antworten | 04.03.2015 08:41
Der Vermieter hat sie fristgerecht an die WG gegeben mit allen notwendigen Informationen und wir haben innerhalb der WG die NK Abrechnung auf die einzelnen Zimmer heruntergerechnet. ... Wie ist das dann jetzt mit der Frist wenn die NK Abrechnung unwirksam ist? Das bedeutet ja er muss eine neue NK Abrechnung erstellen, diese ist nun aber nach der Frist.
Leserforumvon zachariasmccracken | Mietrecht | 1 Antwort | 13.04.2006 17:04
Hallo, Ich wohne in einer (Studenten-) WG mit 2 Mitbewohnern, wir sind gleichteilige Mieter der Wohnung. ... Person vor Ablauf der Frist des Vertrages (36 Monate) ausziehen sollte, er eine Aufwandsentschädigung oder Bearbeitungsgebühr von 120 € zahlen müsse. ... Der Rest der WG samt Konto und Kaution bleibt bestehen.
Leserforumvon Finchen0382 | Mietrecht | 2 Antworten | 14.12.2006 15:05
Hallo liebe Ratgebenden, ich habe ein Problem mit meiner ehemaligen WG: Freunde von mir sind 2005 ins Ausland gegangen und ich bin in deren WG eingezogen. ... Es hiess dann auf einmal, ich müsste regulär kündigen mit 3 Monate Frist, aber da der Zeitraum ja mündlich festgelegt worden ist und die anderen Zwischenmieter auch einfach so ausgezogen sind, habe ich mich natürlich nicht erpressen lassen. ... Auch mündliche Mietverträge können nur schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Leserforumvon fb459378-31 | Mietrecht | 5 Antworten | 07.02.2017 23:48
Hallo, Ich wohne in einer 3 er WG. ... Dann wäre die Wohnung nämlich vom Mieterschutz ausgenommen und der Vermieter könnte unbegründet mit sehr kurzer Frist kündigen. ... Dann ist die Frist jedoch mindestens 6 Monate.
Leserforumvon Fubbel | Mietrecht | 20 Antworten | 23.05.2020 18:05
Hallo zusammen, folgende Situation: Meine Freundin hat letztes Jahr für ca. neun Monate in einer WG gewohnt, die aus sechs Einzelzimmern mit gemeinschaftlich genutzter Küche, Bad und Toilette besteht. ... Die Begründung: Meine Freundin hätte im Januar noch, entsprechend dem Putzplan der WG, zwei mal die gemeinschaftlich genutzten Räume reinigen müssen, was der Vermieter für sie übernehmen würde und dafür 30€ in Rechnung stellt. ... Der Vermieter hat meiner Freundin auch keine Frist zugestanden, sich um ihr vermeintliches Versäumnis selbst zu kümmern.
Leserforumvon Jasmin Phoenix | Mietrecht | 3 Antworten | 02.07.2012 16:09
Er ist noch mit der Adresse einer bereits aufgelösten WG gemeldet, also nicht in der jetzigen Whg. Welche Frist kann ihm gesetzt werden um seine Sachen vollständig aus der Wohnung auszulagern?
WG Hauptmieter verstorben 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon muemmel | Mietrecht | 9 Antworten | 05.01.2014 15:26
Nehmen wir mal eine WG mit einem Haupt- und einem Untermieter an. ... Mit 3 Monaten Frist die Wohnung kündigen? ... Am 5.1.2014 von AltesHaus Wie ist die WG mietvertraglich geregelt?
Leserforumvon peter333 | Mietrecht | 7 Antworten | 30.12.2008 22:38
seit einem halben jahr wohne ich jetzt in einer wg in münchen. anfangs hat alles super geklappt, aber dann gab es immer mehr ärger mit der vermieterin, die selbst in der wg wohnt, und sich das haus gekauft hat. jetzt habe ich ende november meinen mitvertrag gekündigt und muss nach den 3 monaten kündigungsfrist ende februar raus. hätte alles auch so super gepasst, doch jetzt kam heut meine vermieterin auf mich zu und drückte mir einen brief in die hand, mit folgendem text.. ============ sehr geehrter herr XXX, hiermit mahne ich sie nach bereits mehrfach mündlichen, nun auch schriftlich ab. sie haben zum wiederholten male gegen die hausordnung und nachtruhe verstoßen, sowie sachschaden betrieben (und diesen seit monaten noch nicht repariert). des weiteren wurde bereits zum vierten mal die haustür offen stehn gelassen, was einer groben gefährdung sowie fahrlässigkeit gegenüber meinem besitz und gut entspricht. sollte es zu einem weiteren verstoß kommen, so wird ihnen ohne einhaltung einer frist (fristlos) gekündigt. =============== ich hätte von euch gerne eine ehrliche meinung, und deshalb nichts schön reden, aber dennoch hier einen ehrlichen kurzen überblick: es gibt keine hausordnung, von der lautstärke hab ich noch nie übertrieben (keine soundanlage, sondernmusik höre ich von meinem Laptop...) die nachbarn die direkt nebenan im haus wohnen haben sich auch noch nie beschwert, ganz im gegenteil. der sachschaden ging nicht von mir aus, und ist ein loser klorollenhalter.. und die tür geht nur extrem schwer zu, und da ist halt 4 mal freunden von mir, die das nicht wussten passiert, dass sie dir tür nicht komplett zugezogen haben.
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