9 Ergebnisse für „fristlos gekündigt hausmeister nachbar“

Leserforumvon Rekon | Mietrecht | 11 Antworten | 17.12.2017 13:49
Als daraufhin der Hausmeister uns alle, die restlichen Bewohner, dafür zur Rechenschaft ziehen wollte sagten wir dass es besagter Nachbar war. ... Du könntest aber selber im Zweifel fristlos kündigen, wenn dein Vermieter trotz Abmahnung nicht dafür sorgt, dass ein gefährlicher Nachbar aus den gemeinsam genutzten Räumen verschwindet. ... Du könntest aber selber im Zweifel fristlos kündigen, wenn dein Vermieter trotz Abmahnung nicht dafür sorgt, dass ein gefährlicher Nachbar aus den gemeinsam genutzten Räumen verschwindet.
Leserforumvon Mieter1988 | Mietrecht | 14 Antworten | 17.01.2022 17:37
Unser Hausmeister hat sogar den Verdacht, dass im Gegenteil der Nachbar den Strom geklaut hat. ... Am 17.1.2022 von Harry van Sell [quote=Mieter1988]Mein Vermieter hat mein Mietvertrag fristlos gekündigt[/quote] Mit welchem Wortlaut konkret? ... Unser Hausmeister hat sogar den Verdacht, dass im Gegenteil der Nachbar den Strom geklaut hat.
Leserforumvon Tuma | Mietrecht | 102 Antworten | 13.03.2007 19:39
Es dauerte exakt 2Minuten und der Nachbar, der auch von der Vermieterin als hausmeister eingesetzt wird, stand auf dem Rasen vor meiner Terrasse mit einer Motorkettensäge und sägt seitdem Holz. ... Weil er als Hausmeister eingesetzt ist und nen Schlüssel hat??? Aber offiziell dürfte er den Schlüssel dann aber auch nicht besitzen, denn er arbeitet ja nicht offiziell als Hausmeister, sondern bekommt nur Mietvergünstigung.
Leserforumvon Besserweiß | Mietrecht | 29 Antworten | 22.09.2016 09:49
Kann er überhaupt fristlos kündigen, er hat nämlich bereits mit normaler Kündigungsfrist gekündigt. -- Editier von Besserweiß am 22.09.2016 10:00 Am 22.9.2016 von Harry van Sell Zitat (von Besserweiß):und dann fristlos kündigt - wie schnell muss er dann tatsächlich draußen sein? ... Fristlos bedeutet nun mal fristlos. ... Nö, man kann ja außerordentlich kündigen statt fristlos.
Leserforumvon Momo8753 | Mietrecht | 33 Antworten | 15.01.2009 23:09
Ich habe fristgerecht die Wohnung von meiner Mutter ordnungsgemäß gekündigt. ... Dann kann es Ihnen doch eigentlich egal sein, wenn der Vermieter Ihner Mutter wegen Zahlungsverzug jetzt nochmal kündigt, und zwar fristlos. ... Mini-appartment 15qm: erstaunlich preiswert und gut gelegen, aber: wände aus gipskarton o.ä., d.h. nachbar hustet, ich sag gesundheit, nachbar: danke. selbst tagsüber hört man den kühlschrank von der nachbarwohnung (!).
Leserforumvon slaindevil | Mietrecht | 32 Antworten | 06.11.2007 12:46
Selbst der Hausmeister hat die Katze schon gesehen und nie was gesagt. ... Prinzipiell sehe ich sehr gute Chancen die Katze zu behalten, selbst wenn es hart auf hart kommt, wenn tatsächlich viele Mitbewohner Haustiere haben und der Hausmeister dies toleriert. ... Dein Nachbar von oben darf Besuch empfangen, er darf sich auch mit dem Besucher unterhalten, er darf auch durch die Wohnung laufen.
Leserforumvon hummel4 | Mietrecht | 35 Antworten | 01.08.2008 18:30
Allerdings solltest du dir dauerhaft mal was überlegen, denn die näcshte Wohung wird dir sonst auch fristlos gekündigt. ... weil ein Nachbar hat letzte Woche gemeint da waren 2 da die haben gefragt wo der herr von der Wohnung (also ich) immer ist. nicht das die im Briefkasten reingefasst haben um den Brief rauszuholen, wenn so einer da war.
Leserforumvon herzblatt | Mietrecht | 185 Antworten | 24.03.2008 17:11
Am 24.3.2008 von bernmuel --- editiert vom Admin Am 25.3.2008 von guest123-1593 --- editiert vom Admin Am 25.3.2008 von guest123-2034 es geht schneller Am 25.3.2008 von justice005 wurde denn überhaupt schon fristlos gekündigt ? ... Fristlos kündigen (schriftlich, begründen, 2 Wochen Auszugsfrist) 2. ... Am 25.3.2008 von Sunbee 1 @herzblatt wie bereits geschrieben wurde, mußt du ihm fristlos kündigen. wenn der mieter sich weigert anträge zu stellen, tut dir das doch sicher leid. in all deiner fürsorge solltest du den sozialen dienst deiner region einschalten mit dem hinweis auf dringlichkeit. diesem teilst du natürlich mit, wie sehr dich das schicksal berührt und warum die behörden dem mann nicht helfen. außerdem könntest du das sozialamt (nicht arge o. jobcenter) einschalten und um hilfe für die arme familie nachfragen. beides möglichst nach einem telefonat auch schriftlich. kurzer dreizeiler recht, dass du leider leider leider fristlos kündigen mußtest, räumungsklage einreichst. sunbee Am 25.3.2008 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 25.3.2008 von guest123-1542 --Ich bin am verzweifeln, lange kann den Mietausfall nicht mehr auffangen-- manchmal, aber nur manchmal frage ich mich, weshalb Häuser/Wohnungen gekauft werden, deren Kosten der Eigentümer nicht alleine tragen kann.
Leserforumvon paulchenpanther | Mietrecht | 96 Antworten | 29.07.2006 21:25
Du kannst nur fristlos kündigen, wenn die Mieter mit 2 Mieten im Rückstand sind. ... Am 31.7.2006 von paulchenpanther Tja ,das mit dem hingehen und mit der Wahrheit ins Gesicht sagen hatten wir schon... weil ich ja so sauer war über die ganzen Lügen.Aber es stört die Frau gar nicht sie behauptet einfach es wäre gar nicht so das Amt zahlt zwar die Miete und auch Hartz4 aber sie bekommen doch angeblich gar nichts vom Amt...wir waren auch beim Amt selber bei ihrer Sachbearbeiterin und sogar bei dem Chef um uns zu beschweren weil die gute Dame ende Mai aus einer Wohnung Zwangsgeräumt wurde am 29.5.hat sie dann einen neuen Mietvertrag bei jemanden unterschrieben aber die Wohnung war es wohl noch nicht also hat sie dann am 15.6. sich unsere Wohnung angesehen und am 18.6. unterschrieben.Zufällig als wir uns beim Anwalt über unsere Rechte informieren wollten kam raus das der Vermieter wo sie am 1.6. eingezogen war auch Mandant unseres Anwaltes ist weil er seiner Miete hinterher rennt für Juli.Unser Anwalt klärte uns dann auf die Dame sei Stadtbekannt(leider nicht bei uns)und es wäre ja nicht das erste mal.Da dieser Anwalt Mietrecht aber nicht so oft macht hoffen wir jetzt auf unseren Neuen Anwalt das dieser uns besser helfen kann.Termin für heute steht.Beim 'Sozialamt' war das verhalten dieser Frau bekannt sie hat dort eine ziemlich dicke Akte.Unverschämt finde ich nur sie bekommt ja nur Geld für Miete wenn sie einen gültigen Mietvertrag vorlegt.Aber das Amt ist nicht hellhörig geworden als sie einen Vetrag zum 1.6 vorlegt und auf einmal ohne das andere Mietverhältnis gekündigt zu haben einfach mit nem Neuen Vertrag ankommt zum 1.7. dem unseren.Und das Amt zahlt die Kaution die Miete...und der ander Ex-Vermieter kann sehen woher er seine Miete bekommt.Wir hatten dann auch ein nettes Gespräch mit ihm sobald sie bei ihm ausgezogen ist will er sie wegen Betruges anzeigen...mal sehen was wird.Ich verstehe das Amt nur nicht das sie wahllos Geld auf Mietverträge zahlen es ist doch logisch das eine dreimonatige kündigungsfrist besteht.Wenn sie dann zum 1.6. einen Vertrag vorlegt das Amt Geld aufs Konto des Ex-Vermieters überweist und am 18.6. wieder einen und zum 1.7.das Geld auf unser Konto überweist hätte das Amt auch reagieren können.Oder nicht!!!
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