35 Ergebnisse für „gültig termin unterschrieben datum“

Leserforumvon Elitefrau | Mietrecht | 16 Antworten | 28.07.2009 08:18
Wir haben den Vertrag beide unterschrieben! ... Da hab ich unterschrieben. ... Sprich: Mietbeginn: 1.6.09, vereinbart wurde ein Kündigungsausschluss für ein Jahr, als Datum wurde eingesetzt: frühest möglicher Termin: 1.6.09.
Leserforumvon Kotischka | Mietrecht | 8 Antworten | 12.06.2023 06:57
Kopie jetzt gerecht und gültig für belde Seiten? ... Kopie jetzt gerecht und gültig für belde Seiten?... Von daher wäre es wohl für alle das "Beste", wenn dieser Termin möglichst frühzeitig feststeht.
Leserforumvon dannyred123 | Mietrecht | 7 Antworten | 08.11.2009 22:49
Der Mietvertrag ist nur für eine bstimmte Zeitdauer geschlossen worden (siehe Datum in Deinem Vertrag). ... Die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten ist einzuhalten, ausser du hast einen "Kündigungsverzicht" unterschrieben. ... Warum hast Du einen Mietvertrag mit so einer Klausel unterschrieben?
Leserforumvon D2RR3 | Mietrecht | 5 Antworten | 12.02.2014 23:14
Akt)] " Am 13.2.2014 von gaga92 Bei der Kündigung fehlt das Datum und die Unterschrift. Eine Kündigung muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben werden, und außerdem sollte sie ein Datum enthalten. Da euer Vermieter seinerseits auch nicht unterschrieben hat, habt ihr keinen Nachweis, zu welchem Termin ihr mit der Mietzahlung aufhören könnt.
Leserforumvon guest-12311.02.2015 10:42:43 | Mietrecht | 9 Antworten | 25.03.2011 16:06
Dieses Schreiben ist vom Mieter nicht eigenhändig unterschrieben. ... Es wird um Termin gebeten! Wie bereits in den obigen Beiträgen genannt, ist eine Kündigung erst zum 30.04.2011 gültig.
Leserforumvon Zwergenkillerin | Mietrecht | 6 Antworten | 26.07.2008 22:29
Ich dachte immer wenn man die fristlose bekommt und einen Termin gesetzt bekommt müßte ich dieses Datum als mietende nehmen. ... Denn wenn beide den Vertrag unterschreiben, dann müssen auch BEIDE die Kündigung unterschrieben, sonst ist die nicht gültig.
Leserforumvon InkMania | Mietrecht | 11 Antworten | 16.12.2014 10:27
Es war wohl kaum vereinbart, das der Mietvertrag erst gültig sein sollte, wenn beide unterschrieben haben? ... Worauf ihr eigentlich raus wolltet, war wohl die Frage, ob der Vertrag bei nur einer Unterschrift überhaupt gültig ist. ... Wir haben den Verwalter auch darauf hingewiesen, dass ja mein Schwiegervater noch nicht unterschrieben hat.
Leserforumvon Santorin2001 | Mietrecht | 5 Antworten | 30.08.2019 14:15
Wir wollen den Sachverhalt vom Berliner Mieterverein prüfen lassen, haben aber noch keinen Termin. ... Ist eine Verwaltervollmacht gültig, die nicht persönlich unterschrieben ist (digital gedruckt) und kein Datum enthält? ... Aber die vielen Mieterhöhungsverlangen könnten ein Grund sein, warum man bei den Mietervereinen aus Berlin gerade nur sehr schwer einen Termin bekommt.
Leserforumvon ginger70 | Mietrecht | 11 Antworten | 07.07.2010 12:34
Hallo zusammen, Am Sonntag, den 04.juli 2010 hatte ich einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung. ... , und setzte handschriftlich ungefähr folgendes auf: MIETVERTRAG / Datum Ich, Peter Mustermann, überlasse Frau Petra Lustig, meine Wohnung, 1Z Küche für den zeitraum vom 05. ... Exemplar unterschrieben.
4jährige Kündigungsfrist 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Julinori | Mietrecht | 38 Antworten | 03.11.2017 20:38
Um das dann tatsächlich einschätzen zu können, braucht man noch das Datum, wann der Mietvertrag unterschrieben wurde. ... Um das dann tatsächlich einschätzen zu können, braucht man noch das Datum, wann der Mietvertrag unterschrieben wurde. ... Und das wäre dann schlicht "Pech gehabt", wenn die Klausel gültig wäre.
Leserforumvon gdenn | Mietrecht | 8 Antworten | 18.03.2017 11:40
So in der Art Mietvertrag wird erst gültig, wenn ... ... Die Lohnabrechnung wurde ebenfalls kurz nach erhalt kopiert und wie vom Vermieter gewünscht via Email zugesendet (das können wir mit dem Datum der Email und dem Datum der Abrechnung auch belegen). ... Wir werden jetzt einen Termin mit dem Mieterschutzbund vereinbaren.
Leserforumvon lostinoblivion | Mietrecht | 14 Antworten | 13.04.2015 18:18
Ich wollte eigentlich erstmal anfragen und dannn schriftlich mit Unterschrift und Datum, auf einem richtigen Blatt Papier das machen. ... Am 13.4.2015 von Ver Ob die Kündigung so gültig nicht ist, wäre ich nicht ganz so sicher. ... In dem Fall hatte der Mieter eine zu kurze Kündigungsfrist angegeben und die Kündigung nicht unterschrieben.
Leserforumvon Alex1979 | Mietrecht | 14 Antworten | 20.07.2020 11:16
Dies wurde dann so unterschrieben. ... Das hingegen könnte gültig sein. ... Gibt es schon einen Termin?
Leserforumvon Ypsierra | Mietrecht | 11 Antworten | 13.10.2023 21:43
Wir haben zum 31.12.2023 gekündigt, mit dem Anhang, dass falls das Kündigungsdatum nicht rechtens ist, das nächstmögliche Datum dann gilt. ... Nun die Fragen: Ist die Kündigung überhaupt gültig, oder eher nicht weil a.) nur mein Partner unterschrieben hat und seine ex nicht(haben keinen Kontakt zu ihr) b.) der Kündigungsverzicht noch gilt, oder ist der Familienzuwachs ein Grund?... Dann hat man ein Datum und Gewissheit.
Leserforumvon loki8787 | Mietrecht | 11 Antworten | 21.10.2010 21:00
Als Mietvertrag wurde ein "Mietvertrag über bestimmte Zeit" unterschrieben, gültig vom 19.09.2010-31.03.2011. ... Wenn der Mieter die Wohnung früher räumt erhält er einen Zuschuss von 100€ Unterschriften, Datum etc. ... Ausserdem muss er mit dir einen Termin machen wenn er was in deiner Wohnung machen will, einfach so vvorbeikommen is nicht!
Leserforumvon go397429-59 | Mietrecht | 13 Antworten | 05.09.2014 22:24
Wir haben vor ca 2 wochen unseren Mietvertrag unterschrieben und wollen eigentlich am 13.9. umziehen! ... Von beiden parteien unterschrieben mit gesetzlich geregelter kündigungsfrist! ... Wir werden uns jedenfalls schnellst möglich einen termin beim anwalt holten was dort gemacht werden kann und in welchem maße diese beiden Damen zur rechenschaft gezogen werden können.
Leserforumvon fb405323-18 | Mietrecht | 25 Antworten | 09.01.2015 20:22
Datum des Beginn des Mietverhälnisses ist nicht eingetragen worden 3. ... Ich hab mal ein Foto von der frist gemacht http://www.directupload.net/file/d/3871/j5xqr3cy_jpg.htm Im Vertrag steht nichts ob sich die 24 auf Tage Monate oder Jahre bezieht unter Punkt 5 steht 5* Höchstens 4 Jahre ab Abschluss des Mietvertrages (Taggenau mit Datum und Unterschrift) http://www.directupload.net/file/d/3871/lc6pmzf5_jpg.htm Hier hat der Vermieter vergessen den Vertragsbeginn einzutragen. ... Jetzt haben wir den Verdacht das er ohne unsere zustimmung und Termin einfach in die Wohnung gegangen ist. ----------------- "" Am 18.1.2015 von Harry van Sell quote:Der Vermieter will auch nicht den 3.
Leserforumvon JGeyer | Mietrecht | 19 Antworten | 18.07.2008 10:43
Am genannten Termin wären wir fast auf den Tag genau 5 Jahre in der Wohnung gewesen. Wir haben den Vertrag nicht unterschrieben. ... Dein Mietvertrag, egal wie alt, ist immer noch gültig.
Leserforumvon Janine04 | Mietrecht | 8 Antworten | 30.10.2018 18:30
Datum des Kündigungsschreibens: 2.10.2018. ... :/ Am Schluss hat er zwar mit Maschine/PC seinen Namen drunter gesetzt, aber nicht persönlich unterschrieben. ... Die Kündigung ist doch so nicht gültig, oder?
Leserforumvon sealiah | Mietrecht | 17 Antworten | 01.10.2007 11:11
halli hallo und guten morgen , wir haben vor ca. 2 wochen einen mietvertrag für ein neues haus unterschrieben, mietbeginn 1.11.07. der jetzige mieter hatte ende august mündlich gekündigt und wollte eigentlich schon zum 1.10. ausziehen, er hatte der vermieterin auch einen nachmieter besorgt, dieser hätte die küche, das restliche heizöl sowie die sauna zu dem von ihn angegebenen preis übernommen. aber die vermieterin will uns drin haben und nicht den vorgeschlagenen nachmieter - und seit der jetzige mieter weiß daß WIR einziehen, fängt die schikane an: *WIR sollen das öl zu einem von ihm vorgegebenen preis einfach so abkaufen und sollen ihm blind den heizölstand glauben - den gemeinsamen termin zu gemeinsamen Ablesung des ölstandes hat er abgesagt - und nu läßt er es abpumpen; *der jetzige mieter ist bereits ausgezogen (!!!)... Trotzdem muß geklärt werden, zu welchem Datum die Kündigung erklärt ist. ... Tut er dies nicht --> Vermieter soll Anwalt beauftragen, einstweilige Verfügung zu erwirken. zu 5: bzgl den Farben werden Sie kaum was machen können. zu 6: Ihr Mietvertrag ist natülich gültig.
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