44 Ergebnisse für „hauswart heizung mieter“

Leserforumvon Polomaik | Mietrecht | 5 Antworten | 04.01.2008 20:16
Unseren vermieter erreichen wir nicht und der Hauswart vertröstete uns auf Montag. ... Am 4.1.2008 von Polomaik hmmm, die anderen Mieter. ... Ein Notdienst ist jetzt grade da, nachdeem mein Mann beim Hauswart gedrängelt hat, mal schauen, was der für Wunder bewirken kann.
Leserforumvon Klaus5 | Mietrecht | 4 Antworten | 30.10.2019 22:00
Hallo, mein Mietvertrag hat leider ein Klausel, das Techniker, Handwerker etc. nur über den Hauswart bzw. über die Wohnungsbaugesellschaft bestellt werden dürfen. ... Letztendlich habe ich selber einen Handwerker Bestellt, der die Heizung reparierte. ... Ps: Dies betroffene Heizung in der Küche hatte ich noch nie verwendet !
Leserforumvon NielsBottin | Mietrecht | 31 Antworten | 28.12.2022 18:22
Insbesondere für den Hauswart, die Hausreinigung und das Brandmeldesystem (alles andere erscheint nicht besonders ungewöhnlich). ... Was gibt es denn noch außer Heizung, Brandmeldeanlage und Aufzug, was gewartet werden muss? ... Insbesondere für den Hauswart, die Hausreinigung und das Brandmeldesystem (alles andere erscheint nicht besonders ungewöhnlich).
Leserforumvon Maria_ | Mietrecht | 4 Antworten | 19.07.2020 10:27
In unserem Mietvertrag steht § 7 Betriebskosten I) Die kosten für den Hauswart,muss vom Mieter getragen werden. ... Mfg Maria Am 19.7.2020 von hh Zitat:In unserem Mietvertrag steht § 7 Betriebskosten I) Die kosten für den Hauswart,muss vom Mieter getragen werden. ... Zitat (von Maria_):l) Kosten für den Hauswart Den Hauswart habt ihr sowieso?
Leserforumvon ToWa | Mietrecht | 1 Antwort | 12.01.2017 21:22
Zusatzvertrag zum Mietvertrag: Hauswart, ohne Treppenputz (obliegt den Mietern): 240,- pauschal pro Jahr gemeinschaftliche SAT-Schüssel: 60,- pauschal pro Jahr Auf die Quadratmeter zu verteilende Nebenkosten, lt. ... Vermieter will morgen den Mieter besuchen und mit ihm über die Nebenkostenabrechnung sprechen, da es da wohl Klärungsbedarf gibt. Nebenkostenabrechnung liegt dem Mieter noch nicht vor.
Leserforumvon Zitronenelch | Mietrecht | 14 Antworten | 08.08.2016 12:01
Bei uns wird der Hauswart - wie alle Nebenkosten (außer Heizung und Kabelfersehen) - nach Nutzfläche abgerechnet. ... Was tut der Hauswart, was nicht schon in den anderen Nebenkosten enthalten ist? ... Im Prinzip legen wir Mieter jedes Jahr Widerspruch ein und bekommen dann Geld erstattet.
Leserforumvon BatiB80 | Mietrecht | 4 Antworten | 04.05.2008 11:23
Ich habe gelesen, dass die Gebühren für Schornsteinreinigung und Wartung der Heizung nicht nach qm-Zahl, sondern nach tatsächlichem Verbrauch umzulegen ist. ... Somit hat jeder Mieter selbstständig einen Vertrag mit einem Versorger seiner Wahl abzuschliessen. ... Löhne für den Hauswart, dieser ist direkt angestellt und es wird keine externe Firma beauftragt.)
Leserforumvon fb398747-45 | Mietrecht | 8 Antworten | 13.12.2014 09:58
Zitat:außerdem soll ich über 200 euro für wasser/abwasser und über 400 euro für heizung zahlen. ... Und bei der Heizung kann es durchaus zu Nachzahlungen kommen, weil ihr in den warmen Monaten keine Rücklagen bilden konntet. ... Insofern sollte dort auch stehen, ob dieser Sicherheitsservice auch ohne Zustimmung der Mieter angestellt werden darf und ob die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können.
Leserforumvon hohesC | Mietrecht | 12 Antworten | 02.08.2009 16:14
. --> 1 unter bewirtschaftngskosten sind: allgemeinstrom straßenreinigung dachrinnenreinigung hauswart niederschlagswassergebühr haus- und grundbesitzerhaftpflicht feuer-, lw-, sturm-, und gebäudevers. müllabfuhr biotonne hausreinigung müllgrundgebühr heizung u. wasser/kanal aufgeführt. sind diese punkte alle legitim und dürfen diese auf den mieter umgelagert werden? ... Dann nämlich kann er sie dem Mieter berechnen. ... Abgesehen von Heizung u.
Leserforumvon Eva 2 | Mietrecht | 8 Antworten | 18.12.2006 16:42
Für die Heizungs-u.Warmwasserversorgungskosten zahlt der Mieter ((durchgestrichen)also nichts. ... Also zahlst Du 50 Euro einschließlich Heizung und Wasser als Vorauszahlung. ... Allerdings muß ich meine Heizung noch extra bezahlen, die ist in den 50 Euro nicht drin.
Leserforumvon Leonhard | Mietrecht | 14 Antworten | 28.12.2005 17:49
Und schon zahlst der MIETER. ... -antenne, gartenpflege, hauswart, sach u. haftpflichtvers.... quote:.... -antenne, gartenpflege, hauswart, sach u. haftpflichtvers.... ...klingt, wie bereits erwähnt, nach einer Kascheme und ist und bleibt ein Witz.
Leserforumvon batavusfahrer1 | Mietrecht | 19 Antworten | 05.07.2010 18:43
"Kosten für den Hauswart"..... ... In diesen Nebenkosten ist der Hauswart inkludiert. ... So bekommt man auch Mieter, wenn man mit unrealistischen Abschlagszahlungen lockt, oder?
Leserforumvon lars_2013 | Mietrecht | 24 Antworten | 15.12.2013 16:52
Nun frage ich mich ob ich noch tapezieren und den Durchgang schließen muss, obwohl damals mit dem Vertriebler und dem Hauswart vereinbart wurde, dass der Durchgang Vermietersache ist. ... Das hat dem Vertriebler überhaupt nicht gefallen und er wolle noch mal mit dem Hauswart sprechen. ... Der Hauswart, der die Wohnung abgenommen hatte, ist jetzt wohl krank und nun habe ich "plötzlich" einen neuen Termin mit einem anderen Hauswart.
Leserforumvon fb461159-80 | Mietrecht | 14 Antworten | 04.03.2017 22:31
Es sei denn in den Vorauszahlungen sind wirklich nur die verbrauchs-/verursachungsabshängigen BK für Heizung, WW-Aufbereitung, Wasser, Abwasser und Müllentsorgung enthalten. ... Es sei denn in den Vorauszahlungen sind wirklich nur die verbrauchs-/verursachungsabshängigen BK für Heizung, WW-Aufbereitung, Wasser, Abwasser und Müllentsorgung enthalten. ... Ich komme für warme BK auf 1,42 € und für kalte BK auf 1,00 € je Monat/m² Wohnfläche (ohne Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hauswart, Aufzug, Antenne/Kabel) Das wären bei 90m² Wohnfläche 217,80€ monatliche Vorauszahlung.
Leserforumvon ToWa | Mietrecht | 23 Antworten | 13.01.2017 20:05
Im Zusatzvertrag des Mietvertrages ist von einem jährlichen Pauschalbetrag für den Hauswart die Rede, welcher in den Nebenkosten enthalten ist. ... Der Mieter bezahlt 100,- für Heizung/Warmwasser und 90,- für die Betriebskosten nach § 2 Betriebskostenverordnung voraus. Die Kostenposition "Warmwasser" müsste doch dann auch von der Vorauszahlung "Heizung und Warmwasser" und nicht von der Vorauszahlung der Betriebskosten abgezogen werden.
Leserforumvon maranooka | Mietrecht | 9 Antworten | 15.12.2004 11:49
Am 15.12.2004 von guest-12318.02.2010 17:24:35 Nebenkosten, die der Mieter trägt Die zweite Miete. Was der Vermieter auf die Miete aufschlagen darf. - Laufende öffentliche Lasten, wie beispielsweise Grundsteuer. - Wasserversorgung, - Entwässerung - Heizung - Warmwasserbereitung - Verbundene Heizungs- und Warmwasser-anlagen - Fahrstuhl - Straßenreinigung und Müllabfuhr - Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung - Gartenpflege - Beleuchtung - Schornsteinreinigung - Sach- und Haftpflichtversicherung - Hauswart - Gemeinschaftsantennenanlage oder Verteileranlage für Kabelanschluss - Waschmaschine - Sonstige Betriebskosten, beispielsweise für Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen (Sauna, Schwimmbad, Brandschutz,...) ... Am 16.12.2004 von olympia dann würde ich mal schauen, was andere Mieter so im Keller haben, Tiefkühltruhe, Trockner, Waschmaschine etc.
Leserforumvon Mikesch10.04 | Mietrecht | 25 Antworten | 19.04.2020 19:37
Mit der NK-Vorauszahlung sind alle Kosten -auch die der Heizung- eingeschlossen. ... Zitat (von Mikesch10.04):erklärte mir am Telefon dass er 50 € pauschal für die Heizung abgezogen hatJe nach Wohnungsgöße, kann das ein recht güstiger Preis für Heizung (und Warmwasser?) ... Neben der Grundmiete trägt der Mieter alle Betriebskosten im Sinne der §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Leserforumvon RatloserMensch | Mietrecht | 9 Antworten | 22.12.2016 19:01
Die Verpflichtung der Kostenübernahme durch den Mieter besteht nur bis zur Höhe von 100 Euro je Einzelfall und für eine jährliche Gesamtsumme bis 8% der Jahresnettomiete, höchstens jedoch 300 Euro im Jahr. ... Die Rechnung beläuft sich auf 76,16 Euro (die Nachzahlung für die Heizung erwähne ich mal nicht.. -.-") Am 22.12.2016 von RatloserMensch Es steht in der Betriebskostenabrechnung "Hauswart direkt" erst nach zig Mails, einschreiben etc die Antwort, was damit gemeint ist Am 22.12.2016 von AltesHaus ME nicht von dem Mieter zu zahlen. ... Der Handwerker kam am 16.02.2014 Die Abrechnung von "Hauswart direkt" war mit der Betriebskostenabrechnung für 2015 .
Leserforumvon Houdini | Mietrecht | 5 Antworten | 11.05.2006 21:50
.ä. weder unter den Punkt "Hausmeister/Hauswart" gefasst werden noch überhaupt abgerechnet werden. ... - Dem Vermieter sind sicherlich irgendwann einmal Kosten entstanden (Benzinkosten, Telefonkosten, er hat sogar letztes Jahr irgendwann 2 Glühbirnen gekauft), allerdings darf er solche Kosten doch wohl nicht auf die Mieter umlegen, richtig? ... Diese Kosten zŠhlen zu den Betriebskosten der Heizung und sind IN DER REGEL vom Mieter zu tragen.
Leserforumvon Der Schlumpf | Mietrecht | 10 Antworten | 17.02.2008 15:55
Die Hausordnung wird von einem Hauswart durchgeführt, in der Hausordnung wird aber darauf hingewiesen, dass man selbst reinigen muss! ... Diese sind im Kündigungsschreiben anzugeben. § 4 Mietzins (1)Der monatliche Mietzins und die Nebenkosten setzen sich derzeit wie folgt zusammen: Miete monatlich.......€ Kfz-Stellplatz monatlich:.....€ zuzüglich: -Vorauszahlung auf die übrigen Betriebskosten......€ gemäß § 2 Betriebskostenverordnung -Vorauszahlung der Betriebskosten für Heizung und Warmwasser.....€ ______________ insgesamt monatlich.......€ (2)Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten werden nach Ablauf des jährlichen Abrechnungszeitraumes nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet und ausgeglichen. ... Betriebskosten für Heizung und Warmwasser werden entsprechend der Heizkostenverordnung abgerechnet. (3)Nach Abrechnung über die Betriebskosten des vorangegangenen Abrechnungszeitraumes kann jede Vertragspartei durch Erklärung in Textform eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen. (4)Die Betriebskosten für vom Mieter selbst und auf eigene Kosten betriebene Heizungs- und Warmwasser-Bereitungsanlagen trägt der Mieter.
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