69 Ergebnisse für „heizung heizungskosten“

Leserforumvon alexgheinz | Mietrecht | 0 Antworten | 10.11.2008 23:13
Nun stellt sich heraus, dass er den kompletten Gasverbrauch für die Heizungskosten umlegt. ... Und, wie bereits erwähnt, schiebt er den kompletten Gasverbrauch in die Heizung.
Leserforumvon Leo | Mietrecht | 12 Antworten | 08.06.2013 18:25
Hallo, wie kann man die Heizungskosten für ein Reihenhaus berechnen? ... Am besten getrennt für Heizung und Warmwasser oder auch gemeinsam anhand der drei Zähler (Gas, Wasser, Strom). ... Für die Aufteilung der Gaskosten in 'Kosten der Heizung' und 'Kosten der Warmwasserbereitung' muß man Meßeinrichtungen einbauen. ----------------- "" Am 8.6.2013 von Harry van Sell quote:wie kann man die Heizungskosten für ein Reihenhaus berechnen?
Leserforumvon Kunststueck | Mietrecht | 15 Antworten | 01.04.2012 20:48
Nun kommt es zu den Heizungskosten: M2 beteuert, dass sie die Heizung nie anhat. ... (Vorschlag: Wenn M2 die Heizung nicht braucht, dann kann die Vermieterin ja auch für wenig Geld die Heizkörper abmontieren lassen, dann gibt es nie mehr Streit wegen der Heizkosten...) ----------------- "" Am 2.4.2012 von reckoner Hallo, quote:Nun kommt es zu den Heizungskosten: M2 beteuert, dass sie die Heizung nie anhat. ... Meine Frage ist auch eigentlich, ob sie denn die Heizungskosten überhaupt tragen muss, obwohl sie sagt, dass sie die heizung nie benutzt.
Leserforumvon Bursaspor | Mietrecht | 15 Antworten | 28.06.2017 04:43
2015 wurden bei mir die Heizungskosten geschätzt weil meine Zähler defekt waren sagte man mir und musste 500 Euro nachzahlen . ... Zahle monatlich 92 Euro für Heizung. ... Ich bezahle monatlich für die Heizung 92 Euro.
Leserforumvon duese7 | Mietrecht | 4 Antworten | 13.06.2011 22:07
hallo ich bin am 1.4.2010 mit meinem freund in eine gemeinsame wohnung gezogen. wir sind im gleichen haus gleiche etage und gleicher vermieter und anbieter der heizung geblieben. ich habe zwei monate vorher die heizung angerufen und ihnen mitgeteilt das ich mit meinem freund zusammen gezogen bin in eine größere wohnung und das ich den abschlag erhöhen will, das haben sie dann auch zwei monate getan. ich habe danach auch nicht mehr nachgeschaut ob sie auch weiter abgebucht haben. da ich auch von meinem vermieter gesagt bekam das brauch ich nicht die würden sich um die ummeldung schon kümmern. nun habe ich am 8.4.2011 einen brief bekommen das ich das ganze jahr nicht bezahlt habe. ich würde von dem anbieter nun eine rechnung, im juni, bekommen für eine nachzahlung. ist das rechtens oder ist das ganze verjährt. gruß duese7 ----------------- "" Am 13.6.2011 von gaga92 Die Forderung stammt aus dem letzten Jahr und ist noch nicht verjährt. ----------------- "" Am 13.6.2011 von dem User always known as Mortinghale Was sollte denn da verjährt sein ? ... ----------------- "" Am 14.6.2011 von Harry van Sell quote:ich habe zwei monate vorher die heizung angerufen Eventuell hätte man mit dem Vermieter statt mit der Heizung sprechen sollen ... quote:ich würde von dem anbieter nun eine rechnung, im juni, bekommen für eine nachzahlung. ist das rechtens oder ist das ganze verjährt.
Leserforumvon prinzselo | Mietrecht | 5 Antworten | 06.03.2014 01:08
Über welche Art von Heizung redest du eigentlich?
Leserforumvon funni | Mietrecht | 14 Antworten | 30.07.2007 20:30
Habe im Jahr 2005 im Sept-Dez. die Heizung benutzt. ... Die Heizung wird nur ab einer gewissen Ausentemperatur warm. ... Ich meinte die Heizungskosten (in Euro) des gesamten Hauses und die evtl.
Leserforumvon angelnight8 | Mietrecht | 4 Antworten | 03.07.2008 15:47
Ich muss hierzu sagen das der Vermieter die Heizung meist selbst über den Winter garnicht anstellt, meist wird sie, wenn ich aushelfe und in dem Laden friere auf meine Bitte hin erst angeschaltet weil ich sonst erfrieren würde.
Leserforumvon Vanillah | Mietrecht | 6 Antworten | 04.02.2011 18:14
Damals ließ sich die Heizung nicht abstellen, sie war immer warm. ... Da im April die Heizung komplett zentral ausgestellt wurde, blieben meine Heizkörper dann auch kalt. ... Nun meine Frage: muss ich diese Heizungskosten bezahlen, obwohl der Verbrauch nicht von mir verursacht wurde, und der Heizungstechniker fälschlicherweise sagte, er könne nichts mehr tun, die Heizkörper wären immer so warm?
Leserforumvon thomas1973 | Mietrecht | 2 Antworten | 28.11.2015 10:00
In der Betriebskostenabrechnung für Strom taucht nur der Gesamstromverbrauch für Allgemeinstrom und Heizung für das ganze Haus auf . ... Aber 2 Stromverbraucher die Abgerechnet werden .Ich frage nur weil der Vermieter arbeitet bei den Stadtwerken wo wir unseren Strom bezahlen müssen...Die Heizungskosten (ohne Stromzähler) liegen um 30 Euro über der sogenannten 5% Schätzung Danke im vorraus Am 28.11.2015 von Anitari Zitat:Muss auf der Betriebskostenabrechnung für Strom nicht der Anfangs und Endzählerstand aufgeführt sein ??
Leserforumvon szaros | Mietrecht | 12 Antworten | 03.04.2013 17:27
Ein weiteres Problem ist die Öl- Heizung im Haus. ... Da wurde der Verbrauch einer nicht vorhandenen Heizung geschätzt??? ... Die Ansprache auf die defekte Heizung erfolgte unter Zeugen und vor dem Heizungsmonteur. ----------------- " "
Leserforumvon Janni83 | Mietrecht | 5 Antworten | 17.07.2005 23:14
In meiner Küche war nie die Heizung an und im Schlafzimmer selten, im Bad auch nur wenn sie benötigt wurde. ... Sind noch andere als deine Heizkörper an der Heizung angeschlossen ??? ... Wir haben heute auch erfahren das wir in den jahr in dem wir in diese wohnung wohnen 1400€ heizung verbraucht haben sollen. drei zimmer wurden nicht geheizt. die anderen naja die heizungen haben auch nicht 100%ig geheizt.
Leserforumvon Bursaspor | Mietrecht | 1 Antwort | 28.06.2017 11:44
2015 wurden bei mir die Heizungskosten geschätzt weil meine Zähler defekt waren sagte man mir und musste 500 Euro nachzahlen . Daraufhin wurden die Zähler gewechselt. 2016 sagte man mir dass die gewechselten Zähler schon wieder defekt sind und die Heizungskosten schon wieder geschätzt werden. ... Ich möchte nicht dass die Werte geschätzt werden weil ich mein Heizung nie anmache zudem ist es ja nicht mein schuld dass die Geräte kaputt sind.
Leserforumvon MadameButterfly | Mietrecht | 9 Antworten | 02.08.2022 04:44
In unserem gemeinsamen Mietvertrag steht dazu: [quote]"Zusätzlich zur Miete zahlt der Mieter 1. für Heizung, Warmwasser, für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr, Steuern etc. ... Die Heizung versorgt sowohl meine Wohnung als auch die Wohnung meiner Tochter mit Wärme und Warmwasser.
Leserforumvon regas | Mietrecht | 4 Antworten | 20.08.2005 09:46
Meine Fragen: Gibt es da direkt an der Heizung irgendeine kostengünstigere Möglichkeit, den genauen Verbrauch zu ermitteln???
Leserforumvon mega | Mietrecht | 2 Antworten | 29.03.2007 10:42
Der dortige Vermieter berechnet den Mietern Kosten für die Anmietung der Verbrauchserfassungsgeräte für die Heizung. ... In diese Heizungskosten fließen auch die Kosten für die Anmietung der Verbrauchserfassungsgeräte ein; d.h. die dortigen Mieter bezahlen nicht die Anmietungskosten für die Geräte nach der Zahl der Heizkörper in ihrer Wohnung, sondern nach Fix- und Verbrauchsanteilen ihrer Heizung.
Leserforumvon Kallbacher | Mietrecht | 3 Antworten | 19.01.2012 13:00
Das Problem ist, daß in dem Haus Nachtspeicheröfen verbaut sind und die Heizungskosten mon. 390€ betragen. ... Heizungskosten sind Betriebskosten und haben nichts mit der Miete zu tun, es seiden der Mietspigel berüchsichtigt dies als wohnwertmindernden oder wohnwertsteigernden Faktor. Was kann der Käufer == neue Vermieter dafür, dass euer Haus eine in die Jahre gekommene Heizung hat. ----------------- ""
Leserforumvon sinderella | Mietrecht | 2 Antworten | 06.08.2019 08:58
Ich habe eine Heizung reparieren lassen und die Kosten für die zwei Pumpen kosten ungefähr 650 € oder ein bisschen mehr die Rechnung bekomme ich erst noch. Jetzt meine Frage Kann ich d Heizungskosten in die miete mit einbeziehen?
Leserforumvon Koschutjak | Mietrecht | 3 Antworten | 20.04.2009 12:10
Bei Harz 4 Empfängern übernimmt bekanntlich die Arge die Miet- und Heizungskosten. ... Am 20.4.2009 von Eric61 Heizung und zentrale Warmwasserversorgung werden in einer gemeinsamen Abrechnung berechnet, deshalb gibts auch nur eine gemeinsame Vorauszahlung für beides.
Leserforumvon Engeleinschn | Mietrecht | 5 Antworten | 03.11.2012 12:07
Dies würde dann ja bedeuten, dass wir bei den Nebenkosten Ihre Heizungskosten mitfinanzieren.
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