2.185 Ergebnisse für „jahr auszug“

Leserforumvon gainsbourg | Mietrecht | 3 Antworten | 29.01.2008 17:23
Hallo, folgendes: Ich ziehe nach nur einem Jahr aus einer "frisch gemachten" (sämtliche Räume neu: Tapeten, im Bad: Fließen etc.) ... Wie muss es nach einem Jahr, bzw. wie muss wiederhergestellt werden. ... Für den Rest bräuchte man mal die genaue Forumlierung aus dem Mietvertrag zum Thema Schönheitsreperaturen/Auszug.
Leserforumvon jazzy2000 | Mietrecht | 5 Antworten | 05.11.2004 15:03
Mein Mann ist am 01.11.03 (also vor einem Jahr) aus seiner alten Wohnung ausgezogen. ... Dachte mit Rückzahlung der Kaution und Auszug hat sich das Mietverhältniss erledigt. ... Hallo, also normalerweise kann ein Vermieter gar keine korrekte Endabrechnung direkt beim Auszug erstellen.
Leserforumvon handy4 | Mietrecht | 3 Antworten | 22.08.2011 16:03
. - Mieter Auszug aus der Wohnung im März - nach 1 Jahr und 2 Monaten kommt vom Vermieter Abrechnung Nebenkosten Die Rechnung zu spät zugestellt ? ... Dass bei einem Auszug Ende März daher hohe Nachzahlungen anfallen, ist nicht ungewöhnlich. ----------------- " "
Leserforumvon Michael B | Mietrecht | 9 Antworten | 05.07.2004 21:25
Das Mietverhältnis besteht seit einem Jahr und die Wände in Wohn- und Schlafräume wurden von uns bei Einzug neu gestrichen. ... Für Sie ist nach 1 Jahr noch keine der Fristen abgelaufen. ... Am 6.7.2004 von guest123-16 noch als Anmerkung: Es genügt m.E. nicht, dass nur 'anteilige Renovierungskosten bei Auszug' im MV steht.
Leserforumvon wascher | Mietrecht | 1 Antwort | 25.10.2005 20:01
Hallo, wir möchten aus unserer Whg ausziehen, die wir seit einem Jahr bewohnen. ... Die Wohnung ist bei Auszug vollständig renoviert (malermäßige Instandsetzung) zu übergeben.
Leserforumvon Pusteblume22 | Mietrecht | 2 Antworten | 02.11.2023 21:31
Nachdem wir zu Ende März unseren Mietvertrag gekündigt hatten, hatte unsere Vermieterin eine Wartung vor Auszug veranlasst. ... Der Heizungsmonteur hielt die Wartung vor Auszug für unnötig, da die letzte Wartung gerade erst vier Monate her war. Darf sie uns zwei Heizungswartungen pro Jahr berechnen, wenn ansonsten nur eine Wartung jährlich durchgeführt wurde?
Leserforumvon Henry16 | Mietrecht | 6 Antworten | 07.06.2007 21:14
Klausel: "Die Wohnung wurde vor Einzug gestrichen und ist nach Auszug neu zu streichen." Die Mietdauer beträgt exakt 1 Jahr und es ist ausser zwei Bohrlöchern praktisch keine Abnutzungserscheinung zu sehen. ... Kann der Vermieter verlangen, dass "nach dem Auszug" gestrichen wird, wenn dann doch vor dem Auszug ?
Leserforumvon fluss | Mietrecht | 1 Antwort | 06.12.2006 16:24
Hallo, nach meinem Auszug letztes Jahr, genau zum 31.12.2005, habe ich trotz mehrmaliger Aufforderung des Vermieters noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. ... Nun meine Frage: Zuwann muss der Vermieter die Abrechnung spätestens erteilen, Auszug war zum 31.12.2005.
Leserforumvon Socke-2001 | Mietrecht | 13 Antworten | 04.07.2009 11:14
Wie mir bekannt ist, sind starre Klauseln, die bspw. eine Renovierung bei Auszug vorschreiben nicht wirksam.
Leserforumvon Leena5 | Mietrecht | 3 Antworten | 10.01.2006 17:51
In meinem Mietvertrag steht, dass die Wohnung bei Auszug zu renovieren ist. Bis zum Auszug habe ich dann insgesamt 17 Monate dort gewohnt. ... Man kann darüber diskutieren, ob eine Renovierung gemacht werden muß, wenn man weniger als ein jahr dort gewohnt hat.
Leserforumvon Rata Touille | Mietrecht | 5 Antworten | 19.06.2008 16:23
Nun nach fast 1 Jahr hat er sich mit über seinen Anwalt gemeldet und macht jetzt Forderungen in Höhe von über 4000,- Euro geltend. ... Genaue Auflistung eventueller Bemängelungen erfolgt nach Auszug des Mieters." ... WIELANGE DARF ER FORDERUNGEN NACH AUSZUG GELTEND MACHEN?
Leserforumvon Spearmint | Mietrecht | 1 Antwort | 10.09.2003 19:41
(der Vormieter hat die Wohnung bei Auszug gestrichen) Nun haben wir zum 31.10.2003 fristgerecht gekündigt, nun verlangt die Vermieterin das wir die Wohnung von einem Maler streichen lassen nach unserem Auszug, laut Kostenvoranschlag soll die Summe sich auf 1750,- Euro belaufen. Wir möchten jetzt gerne wissen ob wir überhaupt renovieren müßen, da wir ja nur 1 Jahr in der Wohnung gewohnt haben.
Leserforumvon TheRightWay | Mietrecht | 1 Antwort | 29.05.2008 12:51
Bedeutet also, wenn alle Haushalte das doppelte an Wasser verbrauchen würden, die Kosten für die Wartung der Heizung steigt (bzw. wurde bis jetzt dieses Jahr NICHTS an meiner Heizung gewartet), die Versicherung oder sonstwas noch alles steigt.... dann muss ich das ja alles mit bezahlen obwohl ich dann schon ein halbes Jahr nicht mehr dort wohne?
Leserforumvon loeckchen0105 | Mietrecht | 5 Antworten | 05.10.2009 07:38
Der Auszug spielt keine Rolle. ... Wenn keine Zwischenablesung erfolgt ist, dann können die Zählerstände beim Auszug geschätzt werden. ... Also nicht mal ein Jahr....
Leserforumvon Tichon | Mietrecht | 3 Antworten | 07.08.2010 14:42
Und wollten die Endabrechnung, für das Jahr 2009 - bis zum Auszug März 2010 haben. Wir bekamen aber erst jetzt (August 2010) die Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2009. ... Der Vermieter will uns diese erst im kommenden Jahr, Mitte 2011 geben.
Leserforumvon Ma.Lau | Mietrecht | 1 Antwort | 20.04.2005 14:09
Nun ist er im letzten Jahr ausgezogen, wir haben den Mietvertrag jedoch mit dem Vermieter nicht geändert, da ich dann einen neuen Mietvertrag abschließen müßte und dann sicher statt 4 Wochen Kündigungsfrist, die jetzt üblichen 3 Monate bekommen hätte. Meine Frage wäre nun, ob wir dem Vermieter den Auszug meines Mannes hätten melden müssen. ... Kann es Probleme geben, dass wir den Auszug nicht gemeldet haben ?
Leserforumvon developer33 | Mietrecht | 20 Antworten | 06.03.2012 18:44
Angenommen man hat eine Wand in einem angenehmen warmen Farbton gestrichen, muss man dann in jedem Fall bei Auszug weißen, auch wenn die eigene Renovierung erst ein Jahr her ist? ----------------- "" Am 6.3.2012 von guest-12315.05.2012 07:09:00 quote:Angenommen man hat eine Wand in einem angenehmen warmen Farbton gestrichen, muss man dann in jedem Fall bei Auszug weißen, auch wenn die eigene Renovierung erst ein Jahr her ist? ... In der Tat meint das HuG, dass bei einer individuellen Vereinbarung so getroffen werden kann, dass beim Auszug (zwar nur beim Auszug) weiß zu streichen ist.
Leserforumvon Ni319 | Mietrecht | 1 Antwort | 30.03.2011 15:30
Hallo zusammen, nach einem Jahr bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen.
Leserforumvon Dhv96er | Mietrecht | 0 Antworten | 09.01.2007 22:33
Fristenplan a)Heizkörper einschließlich Heizungsrohren, Innentüren samt Rahmen, Einbauschränke sowie Fenster und Außentüren von innen - 5 Jahre b)Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken - 5 Jahre c)Neuanbringen von Raufasertapeten - 10 Jahre d)Lasieren von Naturholztüren - 10 Jahre §18 Schönheitsreparaturen bei Auszug 1.Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparatur (wie in §7 Abs. 1 aufgeführt) aufgrund eines vom Vermieter vorzulegenden Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermiter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: a)Liegen die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25% der kmosten aufgrund eines Voranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahr 60% ... c)Die Regelung tritt auch in Kraft, wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. 2.Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtungen gem. ... Der Vermieter verlangt nun, nach 2-jähriger Mietzeit beim Auszug, dass alles komplett tapeziert und geweißt wird, obwohl die Zimmer bei Einzug weiß bzw. hell-cremefarben gestrichen wurden sind.
Leserforumvon R. Vogelsang | Mietrecht | 6 Antworten | 11.01.2009 15:51
Der Erstmietvertrag lief auf meine Großeltern und wurde im Jahr 1966 abgeschlossen, nach dem Tod meiner Großeltern wurde der Mietvertrag auf meinen Onkel und meine Tante abgeschlossen. ... Gruß Am 11.1.2009 von guest123-2170 --- editiert vom Admin Am 11.1.2009 von JollyJumper Das Die Wohnung seinerzeit unrenoviert war hat nichts mit erforderlichen Schönheitsreparaturen beim Auszug zu tun.
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