1.827 Ergebnisse für „jahr kündigen“

Leserforumvon oxymoron01 | Mietrecht | 10 Antworten | 09.10.2019 23:07
Am 9.10.2019 von Harry van Sell Zitat (von oxymoron01):Kündigen trotz einer MIndestmietdauer von 1 Jahr Die Klausel mit der MIndestmietdauer ist wie genau formuliert? Am 9.10.2019 von oxymoron01 Zitat (von Harry van Sell):Zitat (von oxymoron01):Kündigen trotz einer MIndestmietdauer von 1 Jahr Die Klausel mit der MIndestmietdauer ist wie genau formuliert? ... Dann kannst du mit einer Dreimonatsfrist kündigen.
Leserforumvon Kaffebohne | Mietrecht | 9 Antworten | 22.12.2009 16:05
Hallo , Habe im Jahr 2008 eine Wohnung gemietet , mit einem Jahr Vertrag . Dieser würde im Jahr 2009 nochmals verlängert auf Feb 2010 . ... Obwohl Sie wie gesagt schon ein neuen Boden usw verlegt hat . ----------------- "" Am 22.12.2009 von Laird Mortimer quote:Dieser würde im Jahr 2009 nochmals verlängert auf Feb 2010 .
Leserforumvon ankg | Mietrecht | 3 Antworten | 29.03.2004 09:48
Nun stellen wir uns die Frage, ob folgende Regelung i.O. ist: Es steht im Vertrag, dass sie erst nach einem Jahr des Darinwohnens unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen kann. Ist das also rechtens, dass sie zunächst mindestens ein Jahr darin wohnen muss?
Leserforumvon Irma | Mietrecht | 4 Antworten | 12.05.2017 20:36
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühstens 1 Jahr nach Mietbeginn von beiden Parteien, das heisst frühstens zum 30.8.17 mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist. ... Du kannst auch schon zum 31.08. kündigen. ... Du kannst auch schon zum 31.08. kündigen.
Leserforumvon J. Sch. | Mietrecht | 5 Antworten | 19.01.2014 16:50
Seit letztem Jahr hast Du keine Heizung und nimmst das hin? ... Möglicherweise kannst du die Whg untervermieten bzw. dem Vermieter einen Untervermieter vorschlagen, falls der nicht akzeptiert wird kannst du kündigen. Aber wie bereits^ erwähnt wurde, am besten den ganzen Vertrag geschwärzt mal reinstellen. ----------------- "" Am 21.1.2014 von Liane46 quote:falls der nicht akzeptiert wird kannst du kündigen.
Leserforumvon korsika7 | Mietrecht | 7 Antworten | 30.04.2008 09:20
Hall in meinem Mietvertrag für meine 1 Zimmer wohnung steht noch geschrieben,das ich mindestens 1 Jahr drin wohnen muss um kündigen zu dürfen. Ich werd leider arbeitslos und möcht gern kündigen, obwohl ich in Berlin wohne. ... Am 30.4.2008 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 30.4.2008 von Mister XYZ Stimme Scalar12 zu: Wortlaut der Klausel ist wichtig, insbesondere ob irgendwo ein Befristungsgrund steht Am 30.4.2008 von Morthingale Befristungsgrund Am 30.4.2008 von guest123-1698 --- editiert vom Admin Am 30.4.2008 von hh Und ein Kündigungsausschluss von einem Jahr wäre rechtlich wirksam, es sei denn der Vermieter hat bei der Formulierung geschlampt.
Leserforumvon chris0900 | Mietrecht | 10 Antworten | 07.08.2020 19:21
Nun wollten wir direkt nach diesem einen Jahr kündigen und haben innerhalb von drei Monaten vor diesem 14.11.2020 kündigen wollen. ... Bedeutet sie, dass man frühestens zum 14.11. kündigen kann oder frühestens ab dem 14.11...... ... Ihr könnt frühestens am 15.11.2020 kündigen.
Leserforumvon Guoki77 | Mietrecht | 1 Antwort | 26.09.2013 09:05
UNd wenn ab den 9 Monat ich nicht kündige das sich das immer um 1 Jahr verlängert? so siecher ich mich ab wenn mir einer nicht passt das ich ihn bis zum ende des Mietvertrag kündigen kann?
Leserforumvon Sars1 | Mietrecht | 2 Antworten | 05.05.2009 00:49
Ich habe im Oktober 08 einen Mietvertrag für 1 Jahr unterschrieben, würde meine Wohnung aber gerne früher kündigen. ... "Der genaue Wortlaut im mietvertrag ist: Das Mietverhältnis beginnt am 1.10.2008 und wird auf die Dauer von mindestens 1 Jahr abgeschlossen. Es verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn keine der Vertragsparteien kündigt."
Leserforumvon Hazel126 | Mietrecht | 18 Antworten | 24.01.2019 13:26
Im Mietvertrag ist geschrieben, dass der Mieter erst nach einem Jahr kündigen kann, nur ein Studienwechsel oder Ortswechsel wäre ein Grund zur vorzeitigen Kündigung. ... 1 Jahr ist keine lange Mietdauer. ... Also obwohl dort steht es kann erst nach einem Jahr gekündigt werden, gäbe es eine Möglichkeit früher zu kündigen?
Leserforumvon 12083127 | Mietrecht | 10 Antworten | 02.07.2018 10:06
"Zum Ablauf" würde für mich bedeuten, Du kannst 3 Monate früher kündigen zum 31.07.2018...... Am 2.7.2018 von Spezi-2 Zitat:Zum Ablauf" würde für mich bedeuten, Du kannst 3 Monate früher kündigen zum 31.07.2018...... ... Am 2.7.2018 von 12083127 Zitat (von Michael32): "Zum Ablauf" würde für mich bedeuten, Du kannst 3 Monate früher kündigen zum 31.07.2018......
Leserforumvon delpher79 | Mietrecht | 14 Antworten | 30.09.2012 19:19
Kann Person A aufgrund des Jobwechsels nun innerhalb der normalen gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen? ... Deine Beförderung hängt garantiert nicht davon ab ob du die Wohnung kündigen kannst oder nicht. ... Ähnliches kennt man doch besipielsweise aus Strom- oder Telefonverträgen, dort heißt es auch oft "Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr", trotzdem kann (und muss) man schon vor Ablauf des einen Jahres kündigen, halt zum Ende der Laufzeit.
Leserforumvon Andre1987 | Mietrecht | 9 Antworten | 17.05.2015 08:33
In unserem Mietvertrag steht ein Jahr mindestmietfrist drin. ... Könnt ihr erstmals kündigen AB dem 01.07., oder ZUM 01.07.? ... Die Chance außerordentlich kündigen zu können halte ich für sehr gering.
Leserforumvon steha | Mietrecht | 33 Antworten | 16.06.2009 08:46
Am 17.6.2009 von Michael32 quote:für den Zeitraum von einem Jahr seit Beginn des Vertragsverhältnissesschließen die Vertragsparteien gegenseitiges kündigungsrechtaus. ... Die Frage wäre vieleicht noch, um das Ganze etwas abzumildern, wann genau Du kündigen kannst. ... Auch wir haben einen Kündigungsausschluss für 4 Jahre auf Wunsch des VM vereinbart, mit der Ausnahme, bei beruflich bedingtem Umzug ordentlich kündigen zu dürfen.
Leserforumvon seltling | Mietrecht | 15 Antworten | 06.09.2010 17:00
Die Mindestmietdauer ist ein Jahr Dann wurde meine Freundin (wohnt in einer anderen Stadt) schwanger. ... Am 6.9.2010 von dem User forever known as Mortinghale quote:Die Mindestmietdauer ist ein Jahr Wie ist das denn im Vertrag formuliert ? ... Die Mindestmietzeit beträgt 1 Jahr." ----------------- "" -- Editiert am 06.09.2010 17:10 Am 6.9.2010 von guest-12308.09.2010 08:39:50 Diese Formulierung ist unwirksam, du kannst also mit gesetzlicher Frist kündigen. ----------------- "" Am 6.9.2010 von seltling Was?
Leserforumvon Hefe1995 | Mietrecht | 2 Antworten | 04.07.2016 00:27
Nun hat sich aber eine Gelegenheit geboten dieses Jahr auszuziehen. ... Zitat:ich habe einen Mietvertag der dieses Jahr bis Anfang Oktober läuft. ... Eine Befristung kann u.U. unwirksam sein, dann kannst du ganz normal mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen.
Leserforumvon Chanibani | Mietrecht | 3 Antworten | 22.08.2019 09:58
Hallo liebe Community, Ich wohne nun seit einem Jahr in einer Einliegerwohnung mit eigenem Eingang. ... Kann ich bei dem Sachverhalt die Wohnung fristlos kündigen? ... Zitat (von Chanibani ):Kann ich bei dem Sachverhalt die Wohnung fristlos kündigen?
Leserforumvon Tanja Petri | Mietrecht | 2 Antworten | 10.07.2003 19:13
Sind letztes Jahr in ein anderes Bundesland umgezogen. ... Habe mich im Bekanntenkreis umgehört, die einen sagen ich kann nicht kündigen die anderen sagen ich darf mit dreimonatiger Frist kündigen.
Leserforumvon Pluto One | Mietrecht | 2 Antworten | 10.11.2008 09:28
Wollte mein Zeitmietvertrag vorzeitig Kündigen wegen Nachwuchs... ... Nun habe ich im Mai 2007 meine jetzige Freundin kennengelernt die zwei Kinder mitgebracht hat (9 Jahr und 3 Jahre) Sie ist dann im November 2007 zu mir gezogen. ... Vermieter gefragt ob ich desshalb vorzeitig kündigen kann.
Leserforumvon R4V3BROT | Mietrecht | 8 Antworten | 22.06.2011 21:01
Ich wohne in einer WG, für die wir einen Gemeinschaftsmietvertrag abgeschlossen haben und auch nur nur ein Jahr bleiben wollten. ... Können die beiden also nun schon kündigen obwohl es sich um einen Gemeinschaftsmietvertrag handelt? ... Man könnte ja auch erst versuchen höflich zu kündigen und nach Ablehnung die letzte Miete nicht bezahlen...
123·15·30·45·60·75·90·92