427 Ergebnisse für „jahr verjährt“

Leserforumvon Bavrian85 | Mietrecht | 4 Antworten | 12.06.2016 12:18
Ab wann genau ist sie dann verjährt? 1 Jahr nach dem 30.06.2015? ... Zitat:Ab wann genau ist sie dann verjährt?
Leserforumvon juergenpoten | Mietrecht | 12 Antworten | 05.03.2010 12:09
ist das nicht verjährt ? ... Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008 musst du bis spätestens 31.12.2009 bekommen . ... Die Nebenkostenabrechnungen aus 2004 und 2005 sind also verjährt.
Leserforumvon RheinAhrGirl | Mietrecht | 2 Antworten | 12.10.2007 16:47
Ich bin letztes Jahr zum 01.04.2006 aus meiner Wohnung ausgezogen. ... Meine Frage lautet nun, ob die Forderung nicht verjährt ist?
Leserforumvon blueberrysun | Mietrecht | 10 Antworten | 07.01.2017 08:43
Am 7.1.2017 von blueberrysun Hallo Anitari, es tut mir sehr Leid, das ich versehentlich das Jahr falsch angegeben habe. ... Am 7.1.2017 von Anitari Zitat (von blueberrysun):Hallo Anitari, es tut mir sehr Leid, das ich versehentlich das Jahr falsch angegeben habe. ... Am 7.1.2017 von hh Die Nebenkosten, die abgerechnet wurden, sind jedenfalls nicht verjährt.
Leserforumvon Graze99 | Mietrecht | 2 Antworten | 16.10.2008 21:53
Ist das korrekt oder geht es immer nach dem Kalenderjahr, wäre also nur die Abrechnung vom April 2006 bis zum 31.12.2006 verjährt? Ich habe im übrigen den Verdacht, dass meine Vermieter die Abschlagszahlungen (zunächst 125 Euro im ersten halben Jahr, in dem es auch noch Rückzahlungen an mich gab, dann auf einmal gleich 45 Euro mehr pro Monat) zu niedrig angesetzt hat, um einen Mieter für seine Wohnung zu finden. ... Ein halbes Jahr von diesem Zeitraum hatte ich zwei Zwischenmieter, da ich ein Praxissemester in England gemacht habe.
Leserforumvon taurus | Mietrecht | 2 Antworten | 25.06.2004 20:01
Moin, irgendwo habe ich gehört, dass Nebenkosten-Nachforderungen nach 1 Jahr verjähren, stimmt das? ... Ein Vermieter konnte danach seinen Anspruch auf die Nachzahlung verwirken. _____________________________________ Seit der Mietrechtsreform gilt für Abrechnungszeiträume, die nach dem 1.9.2001 enden ebenfalls, dass die Abrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen muss.
Leserforumvon Olga123mitglied | Mietrecht | 12 Antworten | 12.03.2020 09:52
Das Problem ist nur, wir haben keine Nebenkostenabrechnung erhalten, er hätte sie bis Ende 2019 schicken müssen, sonst verjährt diese. ... Am 12.3.2020 von Olga123mitglied Wir haben sie wirklich nicht erhalten, er hat sie schonmal vergessen und nachgereicht im nächsten Jahr.
Leserforumvon guest-12326.02.2017 22:43:51 | Mietrecht | 37 Antworten | 05.02.2017 20:48
Nun zu meiner Frage: Sind wir denn tatsächlich noch in der Zahlungspflicht, obwohl uns die Betriebskostenabrechnung nicht innerhalb der Frist von einem Jahr erreicht hat? ... Wenn der übliche Abrechnungszeitraum Jan-Dez ist, würde ich mitteilen, dass die Forderungen verjährt sind.
Leserforumvon vmax | Mietrecht | 17 Antworten | 04.10.2007 14:37
Der Abrechnungszeitraum war für das jahr 1.01.2005-31.12.2005. Ist diese Nebenkostenabrechnung nicht schon verjährt oder muß ich sie noch zahlen??? ... Am 4.10.2007 von vmax ja , aber wie soll ich mich jetzt verhalten , verjährt oder nicht??
Leserforumvon angle07 | Mietrecht | 7 Antworten | 07.02.2008 16:42
huhu, geht um die nebenkostenabrechnung einer guten freundin. diese hat 3 jahre in einer wohnung gelebt. ist letztes jahr im september ausgezogen. der vermieter hat er ihr ende januar die abrechnung (natürlich mit nachzahlungsforderung) für das jahr 2006 geschickt. diese ist ja eigentlich schon verjährt. nun sagt der vm aber, er sei im recht, da er die nebenkostenabrechnung für die wohnung (ist großes 12 stock haus) erst im juni 2007 erhalten habe. wer hat nun recht? ... Am 7.2.2008 von LisaLuft hallo soviel ich weiß hat der Vermieter nur das Recht auf seiner Seite wenn die Nebenkostenabrechnung binnen ein Jahr gemacht wurde nach Ableseung der Zähler. ... Wenn er aber bereits vor einem halben jahr die Zahlen hatte, dann hat er die verspätung sehr wohl zu vertreten.
Leserforumvon hiseba | Mietrecht | 3 Antworten | 08.01.2008 21:28
Hallo, ich habe zuletzt die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005 auf den letzten Drücker im Dezember 2006 erhalten und beglichen. Für das Jahr 2006 habe ich bisher noch nichts bekommen. Sind die Forderungen vom Vermieter inzwischen verjährt?
Leserforumvon PauliSB | Mietrecht | 4 Antworten | 25.11.2007 12:36
Heute, nach über 1 Jahr, schreibt er mir einen Brief: Bis 30.11.2007 Zahlung von Miete + Nebenkosten von 2000€(!!!) ... Beste Grüße Am 25.11.2007 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 25.11.2007 von Morthingale Und verjährt ist sie auch nicht.
Leserforumvon Mahoney | Mietrecht | 8 Antworten | 27.09.2018 19:01
Mein Vermieter verlangt die Kaution nach einem Jahr und drei Monaten Mietverhältnis. ... Verjährt ist der Anspruch also noch nicht. Am 27.9.2018 von AltesHaus Ich gehe davon aus, dass ein Jahr zur Verwirkung nicht ausreicht.
Leserforumvon the_damien | Mietrecht | 17 Antworten | 01.07.2010 17:46
Eine Geburtsurkunde wurde bei der Wohnungsgesellschaft abgegeben. 1 Jahr später kam eine Nebenkostenabrechnung. ... Dieses Jahr ( 14 Monate( später) kam erneut eine Abrechnung. ... Ist diese Forderung automazisch verjährt, soll ich mir einen Anwalt nehmen?
Leserforumvon lippeee | Mietrecht | 10 Antworten | 03.05.2012 16:09
Nach §§ 548, 556 III BGB sind alle (theoretischen) Ansprüche des Vm. längst verjährt/verfristet. ... Ebenso muss dein ehemaliger VM dir eine Auflistung senden wie sich die Kosten berechnen einfach mal eine Summe sagen ist nicht ----------------- "" Am 4.5.2012 von hh quote:Nach §§ 548, 556 III BGB sind alle (theoretischen) Ansprüche des Vm. längst verjährt/verfristet. ... Letzte Mahnung der Neben- und Heizkostenabrechnung 2010 ... ", wenn bislang keine NK-Abrechnung einging ist das verjährt.
Leserforumvon mieter.13th | Mietrecht | 3 Antworten | 22.02.2015 08:43
Nebenkostenabrechnung ist spätestens ein Jahr nach Abrechnugnszeitraum (meistens Kalenderjahr) fällig.
Leserforumvon nnahoj | Mietrecht | 4 Antworten | 30.03.2011 19:19
Ab 2008 reichen die Vorauszahlungen nicht mehr (Heizkostenerhöhung) und im Jahr 2011 wird eine Gesamtabrechnung erstellt, die insgesamt wieder stimmig ist, weil von 2005 bis 2007 ein Überschuss vorhanden war und dieser das Minus von 2008 + 2009 gedeckt hat. ... Die Überzahlung war in den ersten Jahren so gering und fast ausgeglichen und man hat auch sofort gemerkt, daß Jahr für Jahr durch die Heizkostenverteuerung aus der Überzahlung bald eine Unterzahlung wird.
Leserforumvon guest-12322.08.2021 19:06:24 | Mietrecht | 19 Antworten | 20.01.2015 13:30
. - Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013. - Abgerechnet am 29-12-2014 (Datum Anschreiben) - Zugang bei Mieter laut Anwalt "Nach dem 31-12-2014". - Anwalt schreibt Widerspruch am 16-01-2015 - Nachweis hat der Vermieter nicht wann das Schreiben abgeschickt wurde. ... Die Heizkostenabrechnung für das vorangegangene Jahr wird vom Gas-/Öl-/Strom-Versorger oder B****ta/Ista mehr als rechtzeitig erstellt, so dass die Betriebskosten fristgerecht nach § 2 BetrKV abgerechnet werden können. ----------------- "" -- Editiert redwood123 am 20.01.2015 14:34 -- Editiert redwood123 am 20.01.2015 14:35 Am 20.1.2015 von cadillac Danke euch.
Leserforumvon Bell | Mietrecht | 2 Antworten | 28.01.2005 16:25
Nach fast einem Jahr also.Wie sieht es jetzt aus?... Am 28.1.2005 von hh Eine Nebenkostenabrechnung jerjährt 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes.
Leserforumvon Lizickaaa | Mietrecht | 15 Antworten | 18.02.2021 10:08
So gesehen könnten ja auch noch Mängel nach einem Jahr an- rechenbar sein. ... Nach 6 Monaten ab nachweislicher Wohnungsübergabe ist die Sache verjährt, d.h. der Vermieter kann danach nicht neue Forderungen anbringen und Diese mit der Kaution verrechnen. ... [quote=vundaal76]Nach 6 Monaten ab nachweislicher Wohnungsübergabe ist die Sache verjährt, d.h. der Vermieter kann danach nicht neue Forderungen anbringen und Diese mit der Kaution verrechnen.
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