288 Ergebnisse für „jahr verjährung“

Leserforumvon leonie_flaig | Mietrecht | 8 Antworten | 26.10.2009 15:00
Hallo, Wie wird eine Verjährung unterbrochen bzw. aufgeschoben? ... Was muss er tun, damit er den Schadensersatzanspruch noch im Jahr 2010 einfordern kann bzw. gegen die Ansprüche des Vermieters bei seinem Auszug im Jahr 2010 aufrechnen kann? ... Sie könnten aber alternativ versuchen mit dem Vermieter darauf NACHWEISBAR zu einigen, dass Sie im Falle eines Auszugs die Wohnung nur unrenoviert (besenrein) zu übergeben haben (falls Sie wie üblich die Schöhnheitsreparaturen zu tragen haben). -- Editiert am 26.10.2009 17:07 Am 26.10.2009 von guest-12311.06.2010 13:11:34 --- editiert vom Admin Am 26.10.2009 von guest-12307.01.2010 12:19:01 --- editiert vom Admin Am 26.10.2009 von guest-12311.06.2010 13:11:34 --- editiert vom Admin Am 26.10.2009 von Harry van Sell Bevor man die Verjährung durch Klage oder Mahnbescheid unterbricht, muss man noch ein paar Sache klären.
Leserforumvon Greenslae | Mietrecht | 3 Antworten | 29.09.2012 20:49
Das Schlimme ist ich hab nach einem Jahr diese ganzen Unterlagen meiner Mutter nicht mehr vorrätig. ... Mir ist auch der Unterschied Verjährung / Verfristung nicht klar. ... Eine Frage noch muss ich für meine Mutter, die ja w.o. schon über ein Jahr tot ist, überhaupt noch bezahlen.
Leserforumvon DonTeblare | Mietrecht | 2 Antworten | 20.12.2019 18:30
Auch eine Nebenkostenabrechnung habe ich seit unserem Einzug im Jahr 2011 nie bekommen. Da das Gebäude langsam sehr Marode wird, wollen wir nächstes Jahr ausziehen. ... In Deutschland wären es ja 3 Jahre bis zur Verjährung.
Leserforumvon jr1510 | Mietrecht | 1 Antwort | 29.01.2007 21:52
Meinen Wohnungsmietvertrag habe ich im Jahr 1998 abgeschlossen. ... Wie ich mehreren Beiträgen im Internet entnehmen kann, wurde vom LG Duisburg bereits über einen identischen Fall geurteilt, dass auch der Kautionsanspruch eines Vermieters der allgemeinen Verjährung von 3 Jahren unterliegt (28.03.2006 13 S 334/05). Viele aktuelle Beiträge im Internet bezüglich der Verjährung von Kautionszahlungen berufen sich auf dieses Urteil, es gibt aber offensichtlich auch andere Auffassungen (die Wohnungsverwaltung zitiert z.B. das Vermieterlexikon vom Haufe-Verlag) dazu.
Leserforumvon Zuckerberg | Mietrecht | 4 Antworten | 04.12.2017 03:09
Die Rückzahlung der Kaution und der Abschlagzahlungen für die Nebenkosten erfolgen im Jahr 2016 nicht mehr. Das Jahr 2016 endet. ... Fragen: Wann beginnt die Verjährung für die Rückforderung von Kaution und Abschlagzahlungen für Nebenkosten?
Leserforumvon Mahoney | Mietrecht | 8 Antworten | 27.09.2018 19:01
Mein Vermieter verlangt die Kaution nach einem Jahr und drei Monaten Mietverhältnis. ... Am 27.9.2018 von AltesHaus Ich gehe davon aus, dass ein Jahr zur Verwirkung nicht ausreicht. Am 27.9.2018 von Harry van Sell Verjährung würde zum 01.01.2021 eintreten.
Leserforumvon backflash | Mietrecht | 2 Antworten | 14.01.2004 17:01
vor knapp einem jahr hat usere klasse für eine woche eine pfadihütte gemietet... die rechnung von über ca. 1500.- ist kurz nach dieser woche dann auch gekommen, jedoch haben wir diese nicht beglichen... seit dem haben wir weder einer mahnung noch sonst etwas vom vermieter gehört... verjähren solche rechnungen nach einer weile, und wie lang dauert das? wie gesagt, wir haben nun knapp ein jahr nichts gehört. wann können wir das geld für sonst was einsetzen? ... Vorsätzlich zu warten, bis eine Mahnung kommt, oder eine Verjährung eintritt, halte ich grundsätzlich für ein äußerst unfaires Verhalten.
Leserforumvon eisbalu 72 | Mietrecht | 9 Antworten | 17.12.2014 12:36
Nun, die Verjährung beginnt mit Ende eines Kalenderjahres. ... Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung, wenn er noch in diesem Jahr beantragt wurde. ... Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung, wenn er noch in diesem Jahr beantragt wurde.
Leserforumvon pstein | Mietrecht | 3 Antworten | 08.07.2016 10:37
Im folgenden Jahr habe der Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2015 an den Mieter geschickt. ... Nebenkostenforderungen (egal ob Mieter oder Vermieter) unterliegen der üblichen Verjährung (§ 195 BGB und § 199 BGB), wenn die Abrechnung erstmal fristgemäß zugestellt wurde.
Leserforumvon der gelackmeierte | Mietrecht | 8 Antworten | 30.05.2013 12:03
Er hatte ja schon seit einem halben Jahr das Schreiben von der Isatr zu Hause und meine Adresse istg ihm bekannt. ... Dadurch tritt aber keine Verjährung ein!
Leserforumvon ruhri | Mietrecht | 13 Antworten | 15.08.2010 12:05
Gibt es eine Verjährung? ... Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden . quote:Im Mietvertrag steht die Regelung drin Was genau steht dort? ... Die Vertragsparteien vereinbaren folg. gestaffelte Mieterhöhungen, wobei die Grundmiete mind. ein Jahr unverändert bleibt: Ab 1.1.09 +25 EUR => 725 EUR Ab 1.1.10 +25 EUR => 750 EUR (sonst keine weiteren Erhöhungen im Vertrag) Während der Laufzeit der Staffelmiete ist eine Erhöhung gemäß 558 bis 559b BGB ausgeschlossen. ==== @kathi2008: Ja die zwei Staffelmieterhöhungen sind spezifiziert. ----------------- "" Am 15.8.2010 von guest-12317.09.2010 19:31:21 --- editiert vom Admin Am 15.8.2010 von Karakorum Hi, @ruhri quote:Gibt es eine Verjährung?
Leserforumvon Darex | Mietrecht | 29 Antworten | 07.12.2022 20:17
Der Vermieter hat mir daraufhin fristgerecht im Jahr 2019 die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen (ca. 500 Euro Rückzahlung), mit der Bitte um Überprüfung sowie Mitteilung der Bankverbindung zwecks Überweisung des Betrags. ... Gibt es eine effektive Möglichkeit die Verjährung in dieser kurzen Zeit zu hemmen, z.B. durch ein Mahnverfahren? ... [/quote]Soll heissen: Wenn du den Mahnbescheid gleich beantragst dann wird die Verjährung in jedem Fall gehemmt.
Leserforumvon jazzy2000 | Mietrecht | 5 Antworten | 05.11.2004 15:03
Mein Mann ist am 01.11.03 (also vor einem Jahr) aus seiner alten Wohnung ausgezogen. ... Liebe Grüße Jasmin Am 5.11.2004 von Úedipus kommt drauf an.....wenn der mietvertrag bis zum 14.11.03 lief, ist eine nebenkostenabrechnung bis zu einem jahr später erlaubt. alles was über ein jahr hinaus geht zählt aäs verjährung und muss nicht gezahlt werden. ... nein, die nebekostenabrechnung kann bis zu einem jahr später erstellt werden, danach gilt die verjährung für zahlungen (aber nicht für rückerstattungen).
Leserforumvon Blechbatscher | Mietrecht | 11 Antworten | 30.06.2010 13:29
Im Juni 2010 wurden die NK Abrechnung (seprarat für jedes Jahr ab 2001 bis 2010) erstellt, die vom Inhalt her auch nicht angezweifelt wird, aber das stille Übereinkommen, zwischen Mieter und Vermieter, dass die NK bezahlt werden ist vergessen. ... Die gesetzliche Verjährung der Nebenkostennachforderung zum Ende des, dem Abrechnungszeitraumes, darauffolgenden Jahres ist klar. ... Verjährung kann danach für die Abrechnung erst eintreten, nachdem sie erstellt wurde.
Leserforumvon lemibi | Mietrecht | 11 Antworten | 09.07.2015 09:09
Wenn man jetzt an die Verjährung denkt, wären das hier 3 Jahre. ... Wegen § 556 Absatz 3 BGB kann der Mieter jedoch Nebenkostenabrechnungen, die mehr als 1 Jahr her sind, nicht mehr anfechten. ... S. v. § 812 BGB der regelmäßigen Verjährung.
Leserforumvon lippeee | Mietrecht | 10 Antworten | 03.05.2012 16:09
Was hemmt die Verjährung? ... Was hemmt die Verjährung?
Leserforumvon Geist700 | Mietrecht | 2 Antworten | 24.01.2010 20:01
Verjähren Heizkostenabrechnungen genauso wie Nebenkostenabrechnung nach 1 jahr? ... Danke Euch ----------------- "" Am 24.1.2010 von Trapper John quote:Verjähren Heizkostenabrechnungen genauso wie Nebenkostenabrechnung nach 1 jahr? Ja; das Jahr beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums (nicht der Ablesung). ----------------- ""
Leserforumvon cesces | Mietrecht | 4 Antworten | 10.04.2007 16:17
Wir haben im Jahr 2002, 2003, 2004 und 2005 völlig unrealistische Nachzahlungen bekommen aufgrund immensen Gasverbrauchs. ... Jedes Jahr wird auf der nächsten neuen Abrechnung die alte Forderung mit aufgeführt ist aber nie angemahnt worden oder ähnliches. ... Wir haben nur jedes Jahr aufs neue mitgeteilt das wir die alten Nachzahlung(en) nicht zahlen werden bis das geklärt ist.
Leserforumvon Gaestin | Mietrecht | 3 Antworten | 18.06.2006 22:36
Folgendes Problem habe ich: Vor knapp einem Jahr bin ich umgezogen. ... Ich bin nicht bereit sämtliche Schäden der Vormieter zu beseitigen um dann nach einem halben Jahr ausziehen zu müssen. ... Vielen Dank Gaestin Am 19.6.2006 von sika0304 Du bist vor einem Jahr eingezogen und hast nichts gemacht (Fensterrahmen)?
Leserforumvon Tommy45 | Mietrecht | 8 Antworten | 06.06.2017 16:03
Am 6.6.2017 von Liane46 Die Verjährung deiner Forderung beginnt am 01.01.2018, du solltest also noch in diesem Jahr einen Mahnbescheid erlassen und die Kaution fordern. ... Am 6.6.2017 von Tommy45 Zitat (von Liane46):Die Verjährung deiner Forderung beginnt am 01.01.2018, du solltest also noch in diesem Jahr einen Mahnbescheid erlassen und die Kaution fordern. ... Die regelmäßige Verjährung beträgt nämlich 3 Jahre zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
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