Angenommen der Mieter zahlte bisher laut Mietvertrag 120 € NK. - Nach Beendigung des Mietverhältnisses würde es demnach keinen Grund mehr geben die Kaution zurück zu behalten, da der Mieter davon ausgeht keine NK-Abrechnung für 2010 (von 09-12/2010) und für 2011 (01/2011) zu bekommen. ... Man würde es wahrscheinlich dem Vermieter nicht verwehren dürfen eine NK-Abrechnung (für 3Monate 2010 und 1 Monat in 2011)zu machen, aber dann bekommt der exMieter (nichts übermäßig verbraucht) auch nicht schnell sein Kaution zurück. ... Grüße Martl -- Editiert am 12.05.2011 15:19 -- Editiert am 12.05.2011 15:20 Am 12.5.2011 von gaga92 Wenn der Mieter von 2008 - 2011 gewohnt hat, wieso soll dann in 2010 nur für 4 Monate (09 - 12) eine NK-Abrechnung gemacht werden?
Der Vermieter will dafür 15 Tage Mietausfall in Rechnung stellen. ... Laminat hätte er bei Auszug entfernen müssen und danach die Türen richten. ... Der Vermieter will dafür 15 Tage Mietausfall in Rechnung stellen.
Beginnen wir mit dem Auszug. ... oder aendert sich hier bei Auszug etwas? ... Euer Auszug war vor gut 3 Wochen.
Jetzt sollen nur 2/3 der Kaution ausbezahlt werden und der Rest erst nach der NK-Abrechnung von 2010, die natürlich erst Ende 2011 eingeht. Mit der NK-Abrechnung 2010 (wahrscheinlich 12/2011) soll dann auch das letzte 1/3 der Kaution ausgezahlt werden. ... Parallel noch eine Frage: Ich habe im Netz gelesen, das sonst nach 6 Monaten nach Auszug meine Ansprüche auf Auszahlung verfallen nach BGB oder ähnlich.
Frage also: Muss meine Freundin Ihren Anteil an der Nachzahlung für die NK-Abrechnung 2008 bezahlen? ... Beim Auszug war der Vermieter anwesend, es wurden noch einige Dinge besprochen und geregelt (z.B. Kaution).
Bei der letzten Abrechnung mussten wir für 15 Monate lediglich 100€ nachbezahlen. Jetzt beim Auszug hat uns unsere Ex-Vermieterin erklärt, dass wir die Kaution nicht erhalten, da diese für die Nebenkosten drauf gehen soll. ... ----------------- "" Am 15.7.2013 von Liane46 quote:Jetzt beim Auszug hat uns unsere Ex-Vermieterin erklärt, dass wir die Kaution nicht erhalten, da diese für die Nebenkosten drauf gehen soll.
Nach ca. 4 Monaten wurde der NK-Anteil vom Vermieter um 15,- (auf 135,- Euro monatlich) gesenkt, da der Verbrauch deutlich unter 150,- Euro lag. ... Nun ist Ende Januar 2010 und auf Nachfrage beim Vermieter meinte dieser nur, dass er die Kaution erst zurückzahlen kann, wenn die Abrechnung der NK vorliegt. Habe nun schon etwas gestöbert und erfahren, dass der Vermieter wohl durchaus berechtigt ist, einen "angemessenen Anteil" der Kaution bis ca. 6 Monate nach Auszug (in Ausnahmefällen auch länger) einzubehalten.
Beim Auszug am Samstag haben wir einen Kratzer in den Parkettboden der mindestens schon 15-16 Jahre alt ist gemacht(Sofa). ... Ist es rechtens, dass er die Kaution einbehält? ... Der Vermieter hat dann, mit einer Abrechnung, die Kaution freizugeben. ----------------- "" Am 7.12.2011 von RMHV quote:Der Vermieter muss in diesem Fall zuerst mal dem Mieter Gelegenheit geben, die angeblichen Mängel selbst zu beseitigen bzw. beseitigen lassen.
Jetzt nach über einem Jahr hab ich weder Kaution noch irgendeine Nebenkosten Abrechnung bekommen. ... Nun habe ich vom ihm nach 15 Monaten! die Abrechnung bekommen in der er mir von den 2550€ Kaution, knapp 2000€ anziehen will mit der Begründung das er ja noch Sachen instand gesetzt hat.
Hat V das Recht, die (volle) Kaution bis zur Abrechnung zu behalten? ... Die ersten Monate von 2011 bis zum Auszug am 31.5.11 werden nicht berücksichtigt. ... Erst mit dem Ausgleich einer tatsächlichen NK-Abrechnung ist auch die Kaution fällig.
Da aber bereits mehr als 6 Monate seit dem Auszug vergangen sind, muss der Vermieter den größten Teil der Kaution auszahlen. ... Und wie man seine Kaution einklagt? Ja, super, der Auszug ist jetzt zwei Jahre her!
Mein damaliger Vermieter hat damals die Kaution einbehalten wegen der noch nicht gemachten Nebenkostenabrechnung. ... Der Auszug spielt keine Rolle. ... Die Abrechnung für 2007 wäre verpätet, während die Abrechnung für 2008 noch rechtzeitig erfolgt ist.
Auszug des Mieters: 30.6.: bis dahin keine weitere Kaution erhalten; Miete für Juni und Mai wurde bereits erfolglreich per Mahnbescheid eingeklagt. Nun habe ich die Kaution nicht auf ein Kautionskonto gestellt, da nie die vollständige Kaution gezahlt wurde. ... Grüße aus dem hohen Norden :-) Maike ----------------- "" Am 8.4.2010 von guest-12310.05.2010 14:56:15 --- editiert vom Admin Am 8.4.2010 von guest-12322.04.2010 11:02:35 --- editiert vom Admin Am 8.4.2010 von xxsonnexx Hallo, was der Widerspruch mit der NK Abrechnung zu tun hat, verstehe ich auch nicht...
Wir wohnten dort 15 Monate zusammen. ... Nach Auszug meiner Exfrau wurde ich wie der Hauptmieter behandelt, aber auch meine Freundin wurde als Mitmieterin anerkannt und es wurden auch mit ihr Absprachen, Termine o.ä.geregelt. ... Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Dann können Sie auf Rückzahlung der Kaution klagen. ... Dann können Sie auf Rückzahlung der Kaution klagen. ... Und- den Mietvertrag genau studieren.Wenn Sie bei Einzug selbst renoviert haben, brauchen Sie bei Auszug nicht renovieren.Über den Zustand der Wohnung sollten Sie aber Zeugen beibringen können. ----------------- "" von xxsirodxx am 05.03.2014 15:20 Wie kommst du denn darauf?
Ebenfalls habe ich um Erstattung der Kaution gebeten. Seither meldet sich der Vermieter nicht mehr, erstattet nicht die Kaution, auch nicht den Teil, der über die von ihm geforderte Nachzahlung Summe hinausgeht. ... Danke dennoch für den interessanten Auszug aus §560 https://dejure.org/g
Zudem bedeutet der Auszug ja nicht unbedingt, dass der Mietvertrag genau mit dem Tag endet. ... Zudem bedeutet der Auszug ja nicht unbedingt, dass der Mietvertrag genau mit dem Tag endet. ... Sollte nun der Mieter schon im März d.J. ausgezogen sein, kann der VM für die entsprechende NK-Abrechnung einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, und das sind überwiegend mehr als 6 Monate, kann leicht 12 Monate -und mehr- nach Auszug sein.
Darf er die 100,- € so lange (Auszug war August 2005, Abrechnung ist erst Mitte 2006) einbehalten oder ist er dazu verpflichtet, mir die gesamte Kaution nach spätestens 6 Monaten auszuzahlen ? ... Geht oft auch gar nicht anders, weil im Regelfall nur einmal jährlich eine Abrechnung erstellt wird. ... Ich habe pro Monat 15,- € Umlagen gezahlt, das heisst in den fünf Monaten Mietzeit insgesamt 75,- €.
Außer beim Auszug würde etwas anderes vereinbart. ... Wurde schon über die Kaution abgerechnet? Denn das ist die entscheidende Abrechnung.
Ist das wirklich so in Ordnung, wenn der einfach alles der Kaution abzieht ? ... Der Auszug war zum 31.01.2021 er hat dann teilweise die Kaution ausgezahlt und den Rest für die Nebenkostenabrechnung einbehalten. Die Abrechnung kam jetzt erst und damit auch die Rechnung der Tür Reparatur mit der gesamten Abrechnung der restlichen Kaution, die noch nicht ausgezahlt wurde.