Hallo, hat ein Vermieter, der die Kaution in Anspruch nimmt bzw. einbehält, damit hinnreichend seinen Anspruch erklärt, oder muss er seine Forderungen in der Kautionsabrechnung gelten machen? ... Vereinbarungen und Forderungen werden normalerweise im Mietvertrag geregelt nicht in der Kautionsabrechnung. Die Kautionsabrechnung erfolgt doch auch m.W. erst nach Auszug des Mieters?!
Mieter ist seit über sechs Monaten ausgezogen, Kaution nicht zurückgezahlt, keine Kautionsabrechnung. Mieter fordert nun die Kaution ein. ... Nach sechs Monaten ohne Kautionsabrechnung hat der Mieter ja Anspruch auf die volle Kaution.
Ich habe damals 1233€ an Kaution beglichen. Erst jetzt bei der Kautionsabrechnung (2Monate nach meinem Umzug) behaltet mein Vermieter 200€ an ,,noch nicht abgerechnete Betriebskosten,, ein.
Für die Wohnung waren 2 Kaltmieten Kaution hinterlegt. Am 05.02.09 kam die Kautionsabrechnung mit der Nebenkostenabrechnung 2007(!) ... Die Abrechnung ging mir mit der Kautionsabrechnung am 05.02.2009 zu.
Ich habe die Kaution einbehalten. Nun sind allerdings 7 Monate vergangen und ich habe per Anwalt die Aufforderung bekommen eine Kautionsabrechnung zu übermittel. Frage 1) Muss ich dem folge leisten (also Kaution minus ausstehende Miete und Renovierungskosten) oder verstehe ich es richtig, dass die Kautionsabrechnung erst nach Erfüllung aller Mietansprüche fällig ist (auch wenn 6 Monate vergangen sind) Frage 2) Unter welchen Umständen muss ich nachher den Anwalt meines ehemaligen Mieters bezahlen?
Ich habe vom Hausverwalter am 22.06. eine völlig überzogene Kautionsabrechnung mit einer Einforderung zusätzlicher Zahlungen erhalten. ... Der Rückzahlungsanspruch der Kaution besteht 3 Kalenderjahre. ... Übrigens, nach Rechtsprechung darf der Vermieter nicht einfach mit der Kaution aufrechnen.
Hallo, bei der Kautionsabrechnung meines ehemaligen Vermieters hat derjenige ein Kautionseinbalt festgelegt, der angeblich für berechtigte Ansprüche( wie z.B. ... ISt dies Rechtsmäßig, da die Kaution meines Erachtens doch nur für entstandene Schäden in der Wohnung gedacht ist? ----------------- " " Am 10.3.2006 von wald-hase Die Kaution dient grundsätzlich auch zur Abdeckung von eventuellen Nachzahlungen bei den Nebenkosten.
Jetzt habe ich eine Kautionsabrechnung erhalten worin a) die Kaution geringer aufgeführt wurde als ich bezahlt habe (DEM 450,00) und b) wurde nur ein einbehalt für Heiz- und Betriebskostenabrechung 2004 und 2005 von EUR 250,00 abgezogen. ... Wie hoch ist der Zinssatz mit dem die Kaution angelegt werden muß? ... "Wie hoch ist der Zinssatz mit dem die Kaution angelegt werden muß?
Nun kam die Kautionsabrechnung - 8 Monate nach der Übergabe - und natürlich soll ich die Kosten der Arbeiten übernehmen. ... Er schreibt auch am Anfang der Abrechnung: "..beiliegend erhalten Sie, leider etwas verspätet, die Kautionsabrechnung!" ... Meine Kaution sehe ich wohl nicht mehr wieder?
Der Vermieter meldet sich dann nach 3 Monaten und möchte die Kaution abrechnen. ... Also solltest du alles unterlassen, woraus der Vermieter einen Verzicht auf den Rest der Kaution herleiten könnte. ... Das Problem, welches ich aktuell sehe: Wenn der ehemalige Mieter gar nicht reagiert, könnte man das eventuell als konkludente Zustimmung zur Kautionsabrechnung werten.
Hallo an alle, wir sind vor 6 Monaten umgezogen und jetzt ist die Kautionsabrechnung eingegangen. ... Wie viel habt ihr damals für die Kaution gegeben? ... Wie viel habt ihr damals für die Kaution gegeben?
Er darf auch nichts mit der Kaution verrechnen. ... Mein Tip: Einen Teil der Kaution darf der Vermieter bis zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung einbehalten. ... Wie komme ich dann an die Kaution?
Er einigte sich mit Vermieter V das die gezahlte Kaution für die Beseitigung entstandener Schäden einbehalten wird. Jetzt erhielt V einen Brief vom Insolvenzverwalter das gegen A ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und V die Kaution auf ein Sonderkonto einzahlen soll. Muss V damit rechnen die nicht mehr vorhandene Kaution ersetzten zu müssen?
Kaution - Mieter verstorben
4,5 von 5 Sterne
Gruß Carl Am 25.4.2016 von cauchy Letztlich aufgrund von § 548 (1) BGB muss der Vermieter spätestens 6 Monate nach Übergabe der Mietsache eine Kautionsabrechnung erstellen und die Freigabe der Kaution bei der Bank bestätigen. ... Eine Nachfrage: Der Vermieter behält auch die Zinsen der Kaution ein. ... Gruß Carl Am 25.5.2016 von AltesHaus Die Zinsen werden der Kaution hinzugerechnet, und müssen bei der Kautionsabrechnung berücksichtigt werden.
Oder kam die Kautionsabrechnung erst nach der Aufforderung zur Auszahlung der Kaution? ... Oder kam die Kautionsabrechnung erst nach der Aufforderung zur Auszahlung der Kaution? ... Es gab bislang keine Kautionsabrechnung und auch keinen Mucks, dass ich bald mal die Kaution sehe.
Grundsätzlich hätte er 6 Monate Zeit für eine Kautionsabrechnung . ... Eine Kautionsabrechnung ist demnach fällig. ... Also verlange erst einmal eine Kautionsabrechnung unter o.g.
Guten Tag, ich hätte einige Fragen zum Thema Kautionsabrechnung und hoffe, dass sich jemand damit auskennt und mir helfen kann. ... Heute erhalte ich einen Brief des Vermieters: sie behalten 500 Euro von der Kaution für HK/BK für die Jahre 2008-2009. ... Ist diese Kautionsabrechnung rechtsmässig?
Daher wäre mein Rat, zunächst einmal nachweisbar eine Kautionsabrechnung einzufordern. ... Du weißt aktuell ja gar nicht, wieviel dir zusteht, da die Kautionsabrechnung fehlt. ... Am 9.11.2017 von Liane46 [quote=cauchy]Du weißt aktuell ja gar nicht, wieviel dir zusteht, da die Kautionsabrechnung fehlt.
Falls die Wohnung keine Schäden bei Übergabe, und das im Übergabeprotokoll mit Unterschriften von mir und Hausverwaltung bestätigt wird, wann bekomme ich die Kaution? ... Am 15.12.2016 von cauchy Spitzfindige Korrektur: Der Vermieter kann sich bis zu sechs Monate Zeit lassen mit der Kautionsabrechnung. Auch danach kann noch ein angemessener Teil der Kaution einbehalten werden, wenn eine Nebenkostennachzahlung zu erwarten ist.
Spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache muss der Vermieter eine Kautionsabrechnung erstellen. ... Mein Rat: Wenn 6 Monate nach Rückgabe vergangen sind, dann schicke nachweisbar eine Aufforderung zur Kautionsabrechnung und Auszahlung der Kaution bis zum (Datum) an den Vermieter. ... Zitat:Mein Rat: Wenn 6 Monate nach Rückgabe vergangen sind, dann schicke nachweisbar eine Aufforderung zur Kautionsabrechnung und Auszahlung der Kaution bis zum (Datum) an den Vermieter.