227 Ergebnisse für „kaution kautionsrückzahlung“

Leserforumvon desateur | Mietrecht | 6 Antworten | 23.08.2007 16:29
Ich weiß, dass der Vermieter ein Recht darauf hat diese für 6 Monate einzubehalten allerdings sehe ich es nicht ein, dass die komplette Kaution in Höhe von 590€ einbehalten wird. ... Am 23.8.2007 von hh Die Kaution ist eigentlich mit dem Ende des Mietvertrages zurückzuzahlen. Der Vermieter darf die Kaution bzw. einen Teil davon einbehalten für: - Schäden, die in der Wohnung auftreten (verjährt nach 6 Monaten) - Nebenkostennachzahlungen, die auftreten können (bis zur Nebenkostenabrechnung) Allerdings endet das Mietverhältnis auch erst Ende August, so dass schon aus diesem Grund die Kautionsrückzahlung noch gar nicht fällig ist.
Leserforumvon Unterhaltszahler2009 | Mietrecht | 1 Antwort | 12.11.2013 12:55
Ich habe hier eine Kaution hinterlegt, die mir nach Auszug zurückgezahlt wird. Ich habe irgendwann mal gehört, das die Kautionsrückzahlung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen sollte.
Leserforumvon robert_123 | Mietrecht | 21 Antworten | 26.05.2009 14:46
Da die Kautionsrückzahlung allerdings je nach Fall unterschiedlich ist, möchte ich hier um Rat bitten. ... Zum anderen sagt sie mir am Telefon, sie würde mir bis dahin 2/3 der Kaution (immerhin 1000€) zurückzahlen. ... Ich habe eine Kaution von 1500 Euro bezahlt, meine Nebenkostenabrechnung wird wohl in einem halben Jahr genauso hoch sein.
Leserforumvon GoRecht | Mietrecht | 3 Antworten | 19.10.2012 09:27
Ich habe so gut wie alle Kommunikationswege ausgeschöpft und mehrmals Fristen zur Kautionsrückzahlung gesetzt (mit Einschreiben und unter Zeugen, usw.), die verstrichen sind. ... (ggf. bestand nie die Absicht, die Kaution zurückzuzahlen?) ... Betriebskosten) geben wird und die Kaution in vollem Umfang zurückgezahlt wird Da wäre ich der Meinung, dass die Kaution auch sofort fällig gewesen wäre.
Leserforumvon pinoccio64 | Mietrecht | 3 Antworten | 29.12.2006 17:27
Die Betriebskosten für 2005 wurden im Dezember 2006 abgerechnet und ergaben einen Überschussbetrag von EUR 50,- Der Vermieter will die Kautionsrückzahlung von EUR 1100,- weiter einbehalten bis zur Betriebskostenbrechnung für 2006 die vermutlich im Dezember 2007 stattfinden wird. Bei gemieteten Wohnräumen kann ein Vermieter über 6 Monate hinaus Anteile an der Kaution nur insoweit einbehalten, wie es für eine zu erwartende Nebenkostenrückzahlung realistisch erscheint.
Leserforumvon go484738-42 | Mietrecht | 3 Antworten | 15.05.2019 15:55
Hallo, Folgendes fiktives Beispiel: Ein Mietverhältnis wird zum 31.01.2015 beendet und es fand keine Kautionsrückzahlung statt. Der Mieter hatte sie nicht eingefordert und der Vermieter wurde vom Voreigentümer darüber informiert, dass es nie eine Kaution gegeben habe. Folglich hat der Vermieter ebenfalls das Thema Kaution nicht eröffnet.
Leserforumvon Wolle9 | Mietrecht | 3 Antworten | 25.06.2020 09:59
Nun hat er die Kaution bis heute noch nicht gezahlt. Die Frage ist nun, ob für den Zeitraum seit der Abrechnung in Verzug mit der Kautionsrückzahlung ist. ... Bitte keine Tips, ich solle die Kaution nun einfach zurück fordern.
Leserforumvon Angelikaxyz | Mietrecht | 2 Antworten | 15.12.2004 09:13
Kann der Vermieter jetzt trotzdem die Kaution behalten? Er äußert sich nicht mehr dazu, also macht keine Aussage, ob ich die Kaution bekomme oder teilweise oder gar nicht. ... Am 15.12.2004 von guest-12318.02.2010 17:24:35 Kautionsrückzahlung durch Vermieter Mit Beendigung des Mietverhältnissen ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, die Kaution an den Mieter zurückzuzahlen.
Leserforumvon Enli | Mietrecht | 12 Antworten | 08.02.2021 17:44
Im Dezember 2020 hat A dem Vermieter per eMail über die Kautionsrückzahlung errinerte. Die Kaution war nicht zurück an A überwiesen. Dann im Januar 2021 hat A noch 2 Mal (10-Tage Zeit-Abstand) über die Kautionsrückzahlung errinerte.
Leserforumvon stoptheclock | Mietrecht | 9 Antworten | 15.10.2015 11:14
Nun möchte Mieter A seine Kaution vom Vermieter wiederhaben. ... Wie war denn das mit der Kaution? ... Der Anspruch auf Kautionsrückzahlung entsteht mit dem Auszug (November 2012), er ist dann nur noch nicht fällig.
Leserforumvon tightstar | Mietrecht | 17 Antworten | 18.04.2011 19:35
Im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass die Kaution unverzüglich, jedoch spätestens 4 Wochen nach Objektrückgabe inkl. ... " Am 19.4.2011 von tightstar Hi zusammen, erstmal danke für die Antworten Also, die Rückzahlung war etwa 2/3 der Kaution, die ausstehenden Nebenkosten kann er nicht verrechnen, da das mit der Kautionsrückzahlung im Vertrag ja ausdrücklich geregelt ist. ... Das die Kaution auf jeden Fall in voller Höhe auszuzahlen ist ?
Leserforumvon systemfeind83 | Mietrecht | 4 Antworten | 01.06.2016 21:38
Es kam die Nebenkostenabrechnung von 2013 in Höhe von ca. 800€, die von meiner hinterlegten Kaution in Höhe von 1300€ beglichen wurde. ... Außerdem hat ja die ursprüngliche Firma auch die Kaution einbehalten. ... Dein damaliger Vermieter ist sowohl für die Nebenkostenabrechnung als auch für die Kautionsrückzahlung verantwortlich.
Leserforumvon Infosucher | Mietrecht | 2 Antworten | 24.08.2004 13:34
Ich habe die Kaution noch nicht zurück; bis zu welcher Frist ist der Vermieter verpflichtet die Kaution zurück zu geben? Sofern die Kaution nicht auf Kautionssparbuch angelegt wurde, kann ich trotzdem Zinsen verlangen? Am 24.8.2004 von karamel Hallo Infosucher, gib doch mal Kautionsrückzahlung in die Suchfunktion ein, da findest du jede Menge Beiträge zu deinem Thema.
Leserforumvon Lolla94 | Mietrecht | 15 Antworten | 12.09.2022 11:54
Verrechnung mit der Kaution zustellen können. ... Verrechnung mit der Kaution zustellen können. ... Zu der Kaution stand da gar nichts.
Leserforumvon Solveigh | Mietrecht | 16 Antworten | 19.12.2017 13:29
Zunächst war er der Meinung, ich hätte keine Kaution gezahlt und alles sei gut. ... Daher fände ich es fair, wenn ich Dir als Kautionsrückzahlung € 600 überweise, sodass ich Dir nur € 300 abziehen würde. ... Wenn die Kaution bis Ende der Woche nicht auf dem Konto ist, wird ein Anwalt eingeschaltet.
Leserforumvon LittleRedHood | Mietrecht | 2 Antworten | 26.01.2006 15:37
nach Mietende einen Verrechnungsscheck über die Hälfe der Kaution verehrt. ... Doch jetzt, bei der Kautionsrückzahlung, fiel dem Guten ein, dass ich Mietrückstände hätte; die ermässigte Miete wäre natürlich nur für den Fall gedacht gewesen, dass ich den Gewerberaum "längere Zeit" miete (wovon im Vertrag nichts steht). Also hat er mir 600 EUR (= 3x 600 - 400) von der Kaution abgezogen.
Leserforumvon Tikey | Mietrecht | 1 Antwort | 24.04.2018 16:11
Ich bin relativ neu hier, hab mir auch schon das Forum zum Thema Kautionsrückzahlung angeschaut, jedoch kein Thread zu genau meinem Thema gefunden, deswegen hier der Post: Die Wohnung wurde damals von uns am 31.08.17 übergeben, im Übergabeprotokoll hat der Vermieter aber eine Menge bemängelt (Was nicht nachvollziehbar aber vollkommen okay ist). ... Beim Schreiben der Mahnung ist mir jetzt aufgefallen, dass im Wohnvertrag festgelegt ist, dass der Vermieter eine Frist von 3 Monaten "Denkzeit" hat bis Kaution zurück gezahlt werden muss. Meine Frage: Darf er uns die Mängel nach Ablauf seiner Frist, weiterhin in Rechnung stellen und mit der Kaution verrechnen?
Leserforumvon claudi700 | Mietrecht | 32 Antworten | 24.10.2007 10:27
Am 25.10.2007 von claudi700 hallo, info hab ich im internet gefunden. von einer kaution dürfen bei rückzahlung betriebskosten abgezogen werden, nicht aber mietminderung. claudi Am 25.10.2007 von Morthingale Eine Kaution dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters, das beinhaltet auch ungerechtfertigte Mietminderungen. ... Am 25.10.2007 von Eirene113 Solange der VM vor Gericht nicht abklärt, ob die Höhe der Mietminderung gerechtfertigt ist, darf er die Minderung nicht mit der Kaution verrechnen. ... Solange das nicht geklärt ist, ist die Kaution in voller Höhe auszuzahlen (evt.
Leserforumvon comastyle | Mietrecht | 1 Antwort | 28.01.2006 16:59
Warmmiete betrug 630 € und die Kaution 900€. ... Nun will die Vermieterin aber auch zusätzlich 300€ Kaution behalten da meine ehemaligen WG kollegen in eine andere Wohnung der Vermiterin gezogen sind und die Kaution nicht aufbringen können. Im Klartext ich soll nun Kaution für eine andere Wohnung und für andere Personen zahlen!
Leserforumvon linda80 | Mietrecht | 15 Antworten | 14.05.2012 14:16
Gibt es einen Grund, weshalb der Vermieter nach dem Fertigstellen der Betriebskostenabrechnung die (Rest-)Kaution noch einbehalten darf? ... Dann verjähren etwaige Ansprüche, der Vm. kann sich aber nicht generell 6 Monate Zeit für die Rückzahlung der Kaution lassen. ... Da es kein Sicherungsbedürfnis mehr gibt, ist die Kaution dann zur Rückzahlung fällig. ----------------- ""
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