1.004 Ergebnisse für „kaution nebenkosten vermieter“

Leserforumvon paulkeinpanzer | Mietrecht | 4 Antworten | 21.01.2020 11:04
schönen guten morgen zusammen , ich hätte zwei fragen und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann . ich halte mich kurz . ich bin vermieter eines mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten ) eine mieterin möchte ausziehen nach nur 7 monaten , die dame bezieht ihre gelder komplett vom amt (miete und kaution kommt vom amt ) die dame zieht am 31.02 aus sie teilte mir mündlich mit das die kaution (780euro) bar an sie ausbezahlt werden kann da sie einen darlhensvertrag mit dem jobcenter hat ich bat die dame das dies mir das jobcenter im vorfeld schriftlich zustellen soll . meine erste frage : gibt es so einen fall überhaupt das die kaution vom amt an den mieter ausbezahlt werden kann oder möchte hier jemand nur an schnelles geld kommen ???? ... ist es mein recht einen angemessenen teil der kaution ca 200euro einzubehalten bis die nebenkosten erstellt wurden laut meiner recherche ist es laut gestzgeber erlaubt die kaution bis zu 12 monate einzubehalten ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen vielen dank im vorfeld Am 21.1.2020 von cauchy Hast du selber irgendeine Vereinbarung mit dem Jobcenter oder hat das Jobcenter dir ein Schreiben dazu geschickt? ... Es gibt dafür keinen Anlass.Zitat (von paulkeinpanzer):ist es mein recht einen angemessenen teil der kaution ca 200euro einzubehalten bis die nebenkosten erstellt wurdenDas kannst du wie bei allen anderen Mietern machen, die unterjährig ausziehen.
Leserforumvon Freewindy | Mietrecht | 15 Antworten | 26.01.2009 12:20
Der Vermieter muss bzw. darf die Kaution nur an seinen Vertragspartner zurückzahlen. ... Die Kaution kann auch für noch nachzuzahlende Nebenkosten einbehalten werden. ... Am 26.1.2009 von DerAix +++ Die Kaution kann auch für noch nachzuzahlende Nebenkosten einbehalten werden.
Leserforumvon Dennis242 | Mietrecht | 6 Antworten | 28.11.2011 21:32
Nun meine Frage: Darf er meine Kaution dazu verwenden die Nebenkosten (anteilig) zu bezahlen, obwohl im Mietvertrag steht, diese seien in der Miete enthalten ? ... Der Vermieter beruft sich auf die "gesetzliche festgelegte Frist" für die Rückzahlung der Kaution von 6 Monaten. ... Meinen Sie, ich sollte jetzt schon zum Anwalt gehen, oder erst noch abwarten, bis er mir die Nebenkosten von der Kaution abgezogen hat und den Restbetrag auszahlt ?
Leserforumvon studentin | Mietrecht | 7 Antworten | 13.12.2005 22:30
Der Vermieter kann natürlich die Kaution für die letzte Nebenkostenabrechnung verwenden, sollten Forderungen da sein. Schließlich ist die Kaution eine Sicherheit für den Vermieter. ... Am 14.12.2005 von KristijanM @murgab die mietkaution darf nicht zur verrechnung evtl. nebenkosten-nachzahlungen verwendet werden. streng genommen ist der vermieter verpflichtet die vorauszahlungen so anzupassen, dass es nicht zur einer nachzahlung kommt. gruss, kristijan
Leserforumvon Deutschland | Mietrecht | 3 Antworten | 07.07.2006 14:30
Euer Deutschland Am 7.7.2006 von Michael32 Du musst auch die Nebenkosten bezahlen. ... Für eventuelle Schäden und Nachforderungen kann der Vermieter die Kaution bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten (28.02.2007). Für eventuelle Nachzahlungen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution (ca. 1 NK Abschlag) bis zur Durchführung der Abrechnung einbehalten.
Leserforumvon Nafets0404 | Mietrecht | 6 Antworten | 09.07.2019 07:51
Du sprichst von Nebenkosten. ... Hintergrund: Innerhalb von 6 Monaten muss der Vermieter über die Kaution abrechnen. ... Die muss der Vermieter beweisen.
Leserforumvon enola | Mietrecht | 3 Antworten | 07.01.2005 14:41
Damals wurde abgemacht, das er die Nebenkosten von 2003 von der Kaution abzieht und den Rest überweist. ... Die Kaution betrug damals übrigens 310 Euro, davon sollte er ca. 130 Euro Nebenkosten für 2003 abziehen. ... Habe mal irgendwo gelesen das der Vermieter solange die Kaution behalten darf.
Leserforumvon alexxxa | Mietrecht | 3 Antworten | 05.03.2008 01:37
Damals hatte ich den Vermieter geschrieben, dass er zur Übergabe bitte ein Auszugsprotokoll oder ähnliches mitbringen soll. ... Danach hatte ich dann angerufen und gefragt wie es mit der Kaution aussieht, weil ich ein bißchen knapp bei Kasse war (was natürlich nicht das Problem von meinem Vermieter ist...ist klar...aber trotzdem würde ich das Geld gern wiederhaben). ... Nun haben wir ja schon März und ich würde gern einen Brief schreiben wo denn meine Kaution bleibt und die NK-Abrechnung von 2006 und nun auch 2007.
Leserforumvon drigli | Mietrecht | 6 Antworten | 21.09.2008 03:49
Seit ihrem Auszug sind knapp 8 Monate vergangen und die Kaution wurde vom Vermieter noch nicht zurückgezahlt. ... Darf man die Kaution von 350 Euro einbehalten (verpfändetes Sparbuch) wenn die 6 Monate verstrichen sind? ... Wenn im Mietvertrag keine Kaltmiete angegeben ist und man also nicht weiß wie hoch die Nebenkosten "normal" sind.
Leserforumvon ari. | Mietrecht | 7 Antworten | 14.01.2020 16:11
Auch wenn die NK 19 erst Ende 2020 kommen, hat der Vermieter doch nicht das Rest die Kaution bis dahin einzubehalten?! ... :Auch wenn die NK 19 erst Ende 2020 kommen, hat der Vermieter doch nicht das Rest die Kaution bis dahin einzubehalten?! i.d.R wird nur ein angemessener Teil für die Nebenkosten einbehalten, nicht die ganze Kaution.
Leserforumvon hampton | Mietrecht | 3 Antworten | 27.10.2010 01:30
Die restlichen Räme wurden hin und wieder,vom Vermieter selbst, Küche und Bad in diesen Phasen sowohl von mir als auch vom Vermieter genutzt. ... Nun fällt meinem Vermieter ein, dass ja meine Nebenkosten in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen sind und sie deshalb die Kaution einbehalten würden. ... Pauschal die Kaution einbehalten darf er nicht schliesslich sind Kaution und Nebenkosten 2 Paar Schuhe.
Leserforumvon ps305 | Mietrecht | 15 Antworten | 16.07.2008 21:16
Wir sind gleich zum Vermieter und sagten Ihm das das nicht sein kann, der widersprach uns und meinte das sei ihm egal, er hat das schriftlich und wir müssen zahlen... ... Ich habe ein Brief von Ihm wo drin steht, dass die Wohnung sauber sein muss, und 4 Raten der Nebenkosten (a150 Euro) bis dahin überwiesen sein müssen. 3 Raten konnten wir bis April überweisen.Als wir die Wohnung übergaben haben wir dann mündlich ausgemacht, dass die restlichen Nebenkosten dann mit der Kaution verrechnet wird. (940 Euro Kaution...) ... Nun sagt er er hätte gesagt die Kaution sei nicht zum verrechnen der Nebenkosten da.
Leserforumvon guest-12315.02.2021 01:40:39 | Mietrecht | 8 Antworten | 16.09.2011 12:07
Vor 2 Wochen habe ich dann auch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter unterzeichnet, in dem vermerkt ist, dass er (der Vermieter) mir die Kaution in Höhe von 950,00€ auf das von mir angegebene Konto überweist und auf alle weiteren Ansprüche verzichtet. ... ----------------- "" Am 16.9.2011 von Tussie Ja, aber es geht ja nicht nur um Reperaturen, sondern auch um Nebenkosten die noch abgedeckt werden müssen können. ... Ich will ja nicht böse sein, aber lies dir doch bitte nochmal meinen Text ganz oben durch Offene Nebenkosten gibt es nicht.
Leserforumvon go599661-34 | Mietrecht | 37 Antworten | 22.01.2022 17:35
Die Wlan-Kosten hat der Vermieter mir jedoch auch im Nachhinein in voller höhe in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen. ... Ich möchte gerne neben der restlichen Kaution die vollen Nebenkosten zurückerstattet haben. Denn der Vermieter hat seine Abrechnungspflicht verletzt, da mir keine fristgemäße Abrechnung über die Nebenkosten vorgelegt wurde.
Leserforumvon Erfurter | Mietrecht | 5 Antworten | 14.03.2007 12:50
Darf der Vermieter die Kaution so lange einbehalten bis Ende des Jahres die Nebenkosten errechnet wurden ? ... Danke Am 14.3.2007 von KristijanM Wegen noch ausstehender Nebenkosten-Abrechnungen kann der Vermieter bei Mietende nicht die gesamte Kaution, sondern allenfalls einen Betrag in Höhe von 3 monatlichen Vorauszahlungen einbehalten, für angebrochene Jahre einen entsprechenden Anteil (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.02.1996). ... Haben die bisherigen Nebenkosten-Abrechnungen stets zu Guthabensbeträgen für den Mieter geführt, so ist ein teilweiser Einbehalt der Mietkaution zur Absicherung einer Nachforderung aus einer noch zu erstellenden Nebenkosten-Abrechnung nur zulässig, wenn der Vermieter einen zu erwartenden Nachzahlungsbetrag konkret vorträgt (AG Hamburg 43 b C 133/03, Urteil vom 26.9.2003). http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/recht_k-mietrecht-mietertipps-urteile.htm gruss, kristijan -- Editiert von KristijanM am 14.03.2007 13:03:39 Am 14.3.2007 von Irene-Marie Hallo wobei zu ergänzen ist, dass die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten werden darf, auch wegen evtl. erst später bemerkbarer Mängel.
Leserforumvon MieterFragt | Mietrecht | 11 Antworten | 04.01.2019 07:39
Der Vermieter darf berechtigte Forderungen von der Kaution einbehalten und verrechnen. ... Verweigert der Vermieter die Erstattung der Kaution oder verrechnet er sie mit angeblichen Forderungen, bleibt dem Mieter nur übrig, den Vermieter schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern und nach Fristablauf auf Erstattung der Kaution gerichtlich zu verklagen. ... Der Vermieter müsste über die Kaution abrechnen.
Leserforumvon oliver-87 | Mietrecht | 17 Antworten | 18.05.2013 19:18
zu dem zeitpunkt kontaktierte ich meinen vermieter wegen der kaution , dieser sagte mir dann das ich erst meine kaution wieder bekomme , wenn ich das bezahlt habe ! der vermieter hat angst das er das bezahlen muss und behält die kaution bis zum heutigen tag ein ! ... Der Mieter muss nur Nebenkosten zahlen, wenn /so weit das im Mietvertrag geregelt ist.
Leserforumvon hampton | Mietrecht | 2 Antworten | 27.10.2010 01:30
Die restlichen Räme wurden hin und wieder,vom Vermieter selbst, Küche und Bad in diesen Phasen sowohl von mir als auch vom Vermieter genutzt. ... Nun fällt meinem Vermieter ein, dass ja meine Nebenkosten in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen sind und sie deshalb die Kaution einbehalten würden. ... Eine genaue Erhebung der Nebenkosten wäre durch die,gemischte Nutzung auch garnicht möglich, selbst wenn man wolle.
Leserforumvon Base123 | Mietrecht | 1 Antwort | 18.05.2014 23:10
Nun ziehe ich aus und mein Vermieter, also der Hauptmieter, möchte 100 € von insgesamt 200 € Kaution für bevorstehende Nebenkosten behalten. ... Im Untermietvertrag gibt es eine Klausel, in der steht, dass der Untervermieter einen Teil der Kaution für offenstehende Nebenkosten behalten darf, bis die endgültige Abrechnung da ist.
Leserforumvon patrickwolfert | Mietrecht | 8 Antworten | 01.12.2014 10:52
Und für die 2013 noch 30 Tage. quote:und jetzt sagt er,seine sekretärin würde nichts von einer kaution finden. ... Ohne Nachweis der Zahlung ist die logische Schlussfolgerung das der Vermieter die Kaution gar nicht finden kann weil sie nie gezahlt wurde. quote:ihre schwester wohnt im gleichen haus und hat seit 2011 keine nebenkostenabrechnung erhalten. Ist doch super das man keine Nebenkosten zahlen muss.
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