Bis heute haben wir weder Kaution zurückerhalten, noch einen Nebenkostenabrechnung bekommen. ... Bislang hat er keinerlei Kommentare zur Kaution gegeben. ... In der Vergangenheit haben wir die Nebenkostenabrechnung meist im Juni erhalten.
Nach einigen Monaten habe ich dann mal nach meiner Kaution gefragt und diese wurde mir dann auch bis auf 50 Euro ausgezahlt. Diese 50 Euro sollten fuer die Nebenkostenabrechnung 2002 sein, da diese noch nicht erstellt wurde. ... In meiner Mahnung habe ich die NK Abrechnung 2002 angemahnt , die Rueckzahlund meiner Kaution inkl.
Jetzt nach eigentlich problemlosen Auszug im Mai 2003 wird ein Viertel der Kaution zurückgehalten, mit der Begründung es müsse noch die Nebenkostenabrechnung gemacht werden. Im Gegensatz zu vielen Antworten hier im Forum wird auf zahlreichen RA-Homepages im Internet die Meinung vertreten, dass Teile der Kaution sehr wohl bis zu der nächsten Nebenkostenabrechnung zurückgehalten werden können (also im ungünstigsten Fall bis zu 23 Monate bei Auszug im Januar). ... Vorlage der Nebenkostenabrechnung wurde nicht reagiert.
Mein ehemaliger Vermieter hält seitdem die Häfte der Kaution wegen der Nebenkostenabrechnung zurück. ... Auf unsere Nachfragen hat er nicht reagiert(das Einschreiben nicht abgeholt, auf Anrufe und normales Anschreiben nicht reagiert), ebensowenig, wie auf unsere Aufforderung , nachzuweisen, dass er die Kaution ordnungsgemäß angelegt hat und uns die letzte komplette Nebenkostenabrechnung zu zeigen. Offensichtlich hat er die Kaution nicht, wie vorgeschrieben, angelegt.
Hallo Ich habe ein paar Frage zu meiner aktuellen Nebenkostenabrechnung, bei der fast meine komplette Kaution einbehalten wurde: Der Vermieter hat mir vor meinem Auszug zugesagt, dass ich bis zum 4. des Folgemonats an dem die Übergabe stattfand Zeit habe, die Wohnung noch zu renovieren. Nun findet sich in der Nebenkostenabrechnung ein Betrag von 165€ aufgeführt, der von meiner Kaution als zusätzliche Mietkosten für diesen Zeitraum abgezogen worden ist.
Später hat der Vermieter beantwortet, die Kaution kann erst Ende 2020 nach Abschluss der Nebenkostenabrechnung ausgezahlt werden. ... Daher darf vermutlich kein Teil der Kaution wegen der Nebenkostenabrechnung einbehalten werden. Am 5.1.2020 von Anami Zitat (von fb535122-60):die Kaution kann erst Ende 2020 nach Abschluss der Nebenkostenabrechnung ausgezahlt werden.
Kaution wegen Nebenkostenabrechnung einbehalten
3 von 5 Sterne
Der Rest würde nach der Nebenkostenabrechnung folgen. ... Der Rest würde nach der Nebenkostenabrechnung folgen. ... Die Kaution beträgt 520 Euro.
Aufgrund der noch nicht erstellten Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum Jan - Sept. 07 wurde mit dem Vermieter mündlich vereinbart dass diese Forderung mit der Kaution verrechnet wird & ich dann das Mietkautionssparbuch zurückerhalte um es aufzulösen. ... Jetzt meine Frage: ist es überhaupt richtig wenn sie mir die NK von der Kaution abzieht obwohl ich die Abrechnung nie gesehen habe???
Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005 haben wir im Mai dieses Jahres erhalten (erneut mit einem Guthaben, jedoch auch noch nicht ausgezahlt). Zum Übergabetag Anfang des Jahres hatte der Vermieter einen teil der Kaution einbehalten und gesagt, er wolle den rest mit den NK-Abrechnungen (von 2004/2005/2006) erledigen (die von 2005 und 2006 sollten im Februar fertig sein - wie gesagt, die von 2005 kam im Mai, von 2006 ist noch offen und wir haben jetzt beinahe September). ... Meines Wissens nach darf der Vermieter eine NK-Abrechnung bis zu 12 Monate hinauszögern, ist doch aber gezwungen, die Kaution nach 6 Monaten auszuzahlen!?
Mein Vermieter möchte die volle Kaution in Höhe von 800,- Euro noch so lange behalten, bis die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 vorliegt. ... Meine Frage: Hat mein Vermieter das Recht, die volle Kaution so lange zurückzuhalten ? ... Selten und meiner Meinung nach nicht statthaft ist ein vollständiger Einbehalt der Kaution.
Mein Vermieter hat mir meine Kaution in höhe von 700 euro immer noch nicht rausgegeben...er sagte er wartet bis die Nebenkostenabrechnung kommt. es sind fast 7 Monate wo ich nicht mehr da wohne. Ich habe mal gehört das er nach der letzten Nebenkostenabrechnung gehen muss und die Differenz mir auszahlen muss. ... Habe es zumindest so gehört das er nicht die komplette kaution einbehalten darf!
Uns wurden keine Mängel oder sonstiges beanstandet (auch nicht im Protokoll) trotzdem wurde unsere Kaution von ihm mehrere Monate einbehalten. ... Als jetzt die Nebenkostenabrechnung von ihm gekommen ist, hat er uns in der Abrechnung eine Reinigung der Wohnung in Rechnung gestellt die nach der Übergabe erfolgte. ... Desweiteren wurde uns von der Kaution Beträge abgezogen die wir nicht nachvollziehen können.
Was kann man nun machen, um die Kaution nach 1 Jahr zurückzubekommen? ... Die Frist, in der der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellen kann, ist abgelaufen. ... Er hat also kein Recht die Kaution weiterhin zu behalten.
Darf der Vermieter die komplette Kaution einbehalten? ... Darf der Vermieter die komplette Kaution einbehalten? ... Wenn man aber mal davon ausgeht, dass der Vermieter die Leistung Nebenkostenabrechnung für 2011 im Jahre 2012 erbringen musste, so könnte die Verjährungsfrist von 3 Jahren greifen.
So nun hatt der Vermieter ein Teil der Kaution behalten zum neu streichen und zum Teppich reinigen weil die neue Mieterin eine Katzenhaar allergie hatt. ... So und meine Nebenkostenabrechnung habe ich jetzt erst bekommen und das auch nur vom 01.01.2008 bis 29.02.2008. ... "So und meine Nebenkostenabrechnung habe ich jetzt erst bekommen und das auch nur vom 01.01.2008 bis 29.02.2008."
Jedenfalls vertröstet mich mein Ex-Vermieter, wenn ich nach der Nebenkostenabrechnung frage, mit Fehlern der Ölfirma (""Die haben Mist gebaut, sie sind aber dran""). Die Kaution und Wasserabrechnung wolle er aber im Verbund abrechnen.
Kann der Vermieter jetzt trotzdem die Kaution behalten? ... Hat der Vermieter zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch keine Nebenkostenabrechnung bezüglich dieses beendeten Mietverhältnisses erstellt, wozu er grundsätzlich vor Ablauf des üblichen Abrechnungszeitraums auch nicht verpflichtet ist, so hat er die Möglichkeit, einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Abrechnung der Nebenkosten zurückzubehalten. Insoweit wird aber davon ausgegangen, dass die Nebenkostenabrechnung und damit auch die Zurückbehaltung eines Teiles der Kaution spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes möglich ist.
Hallo, kann mir jemand sagen ob es rechtens ist das mein ehemaliger vermieter meine kaution mit der begründung einbehält, das mein partner in privatinsolvenz gegangen ist und es so lange einbehalten wird bis die letzte nebenkostenabrechnung raus ist im falle einer nachzahlung?
Nun erwartete ich die Kaution. Mein Vermieter sagt aber, ermöchte die Nebenkostenabrechnung abwarten. ... Ich muß dazu sagen, daß im Mietvertrag etwas von einer Frist von 6 Monaten steht innerhalb der die Kaution zurückerstattet wird.
In einigen Beiträgen heißt es, das der Vermieter nur dann das Recht hat, die Kaution einzubehalten, wenn man als Mieter bei der letzten Nebenkostenabrechnung noch drauf zahlen mußte..was bei uns aber nicht der Fall war. ... Normal ist bis zu 6 Monate Zurückhalten der Kaution, danach kannn die Kaution ausgezahlt werden mit einem Abschlag auf die zu erwartende Nachzahlung. ... Dennoch sollte wie oben beschrieben der Grossteil der Kaution längst fällig sein !