430 Ergebnisse für „kaution vermieter abrechnung frist“

Leserforumvon impulz | Mietrecht | 11 Antworten | 12.07.2005 18:47
Ich möchte nun meinem ehemaligen Vermieter einen brief schicken wo ich eine genau auflistung der ganzen sachen (inkl. zinsen) fordere und ihm eine letzte frist setzen. ... Kann der Vermieter Bankgebuehren etc. von der Kaution abziehen? ... Verstehe ich das richtig, dass der Vermieter eine Nachforderung von 2003 hat und die Abrechnung von 2004 noch nicht vorliegt?
Leserforumvon enola | Mietrecht | 3 Antworten | 07.01.2005 14:41
Eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist? ... Aus der abrechnung kannst Du dann entnehmen, welche rechtsauffassung dein ehemaliger Vermieter vertritt und wie er Aufrechnungen begründen will. ... Habe mal irgendwo gelesen das der Vermieter solange die Kaution behalten darf.
Leserforumvon claessen | Mietrecht | 5 Antworten | 11.11.2016 11:03
Dann hätte der Vermieter für das Jahr 2016 bis zum 31.12.2017 Zeit die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzuschicken. ... Als Frist kann man da vielleicht 14 Tage nach wahrscheinlichem Eingang des Schreibens beim Vermieter setzen. ... Als Frist kann man da vielleicht 14 Tage nach wahrscheinlichem Eingang des Schreibens beim Vermieter setzen.
Leserforumvon Nanc | Mietrecht | 2 Antworten | 11.07.2004 16:05
Meine Frage ist nun, wie lange kann sich der Vermieter denn zeit lassen mit der Rückgabe der Kaution? ... Hat er nicht auch ne gewisse Frist einzuhalten? ... Vielen Dank Viele Grüße Nanc Am 11.7.2004 von karamel Hallo, der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monate ohne Begründung zurückhalten.
Leserforumvon Kampfradler | Mietrecht | 7 Antworten | 03.03.2015 16:16
Hey ihr, bei mir geht es diesmal um die Nebenkostenabrechnung für 13/14 und die Rückzahlung der Kaution (Auszug 15.09.2014). ... Die Fehlerhafte NK-Abrechnung inkl. korrigierter NK-Abrechnung habe ich ihm bereits am 19.02. zugefaxt. ... Dies auch so im Schreiben so formulieren (Vermieter ist Anwalt) oder einfach nur schreiben "Prüfung weiterer Schritte"?
Leserforumvon KloppesDie | Mietrecht | 3 Antworten | 06.12.2014 00:42
Der Vermieter bestätigt, dass die volle Kaution ausbezahlt wird. ... Bei kalenderjähriger Abrechnung hat Vermieter dafür ja noch bis zum 31.12.2014 Zeit. ... Läßt der Vermieter diese Frist fruchtlos verstreichen die restliche Kaution einfordern und sämtliche Nebenkostenvorauszahlungen aus 2013 zurückfordern.
Leserforumvon guest-12315.02.2021 01:40:39 | Mietrecht | 8 Antworten | 16.09.2011 12:07
Vor 2 Wochen habe ich dann auch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter unterzeichnet, in dem vermerkt ist, dass er (der Vermieter) mir die Kaution in Höhe von 950,00€ auf das von mir angegebene Konto überweist und auf alle weiteren Ansprüche verzichtet. ... Nun - 2 Wochen später, ist noch immer keine Kaution eingegangen. ... Ich würde ihm eine Frist setzen mit der Androhung Gerichtshilfe in Anspruch zu nehmen, wenn er nicht in der gesetzten Frist zahlt.
Leserforumvon studentinde | Mietrecht | 3 Antworten | 20.02.2010 14:43
Der Vermieter hat keine ordentliche Abrechnung erstellt, deshalb haben wir ihn aufgefordert uns eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen (teilweise hat er Posten aus den Jahren 2007,2008 abrechnen wollen). Wir haben uns bei Mieterschutzbund erkündigt und ihm jetzt 2 Wochen für die neue Abrechnung als Frist gesetzt. ... Es kotzt mich so an, denn wir haben immer pünktlich bezahlt und er tut so als wenn ihm die Kaution zustehen würde ----------------- " " Am 20.2.2010 von werner_r ihm jetzt 2 Wochen für die neue Abrechnung als Frist gesetzt.
Leserforumvon nova251 | Mietrecht | 5 Antworten | 01.08.2007 16:53
Noch immer hat uns der Vermieter die Kaution in Höhe von 360 EUR noch nicht zurück gezahlt. ... Innerhalb welcher Frist muss Sie die Kaution zurück zahlen (dachte innerhalb von 6 Monaten, zu welcher Verzinsung und wie soll ich hier weiter vorgehen? ... Und ist es richtig, dass es die Kaution einbehält, wenn die Nebenkosten-Abrechnung uns noch nicht vorliegt?
Leserforumvon cologne1994 | Mietrecht | 3 Antworten | 02.01.2020 20:16
Der Vermieter kann die Kaution bis zu 2 Jahre einbehalten für etwaige anfallende Rechnungen/Baumaßnahmen und die NK Abrechnung. ... Zitat (von cologne1994):Der Vermieter kann die Kaution bis zu 2 Jahre einbehalten für etwaige anfallende Rechnungen/Baumaßnahmen und die NK Abrechnung. ... Vermieter nachweislich (Einwurfeinschreiben) auffordern, die Kaution auszubezahlen, Frist setzen.....
Leserforumvon guest-12323.03.2023 16:58:08 | Mietrecht | 6 Antworten | 14.12.2014 10:11
Läßt aber der Vermieter die Frist verstreichen und schickt Dir keine Abrechnung, kannst Du sämtliche Vorauszahlungen für diesen Abrechnungszeitraum zurückfordern. ... Darf er sich weigern die 100 Euro Kaution auszuzahlen? ... Er hatte aus der vorläufigen NK-Abrechnung bereits einen Betrag gefordert und von der Kaution abgezogen plus eben diese 100 euro. 14 Tage Frist sind ok für die neue Abrechnung?
Leserforumvon Paddy007 | Mietrecht | 6 Antworten | 15.04.2015 21:00
Welche frist ist hier angemessen? ... Zitat:Welche frist ist hier angemessen? ... Vorher behielten die Vermieter die Kaution nämlich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag (3 Jahre nach dem Auszug).
Leserforumvon Belco | Mietrecht | 17 Antworten | 14.08.2007 21:24
Die Abrechnung + des o.g. ergibt natürlich komischerweise auch den Betrag der Kaution was schon sehr auffällig war. ... Wie gesagt Frist setzen zur Auszahlung der Kaution unter Verrechnung der NK. ... Am 16.8.2007 von hera die kaution muss er dir umgehend zurückzahlen...wie schon erwähnt wurde...mit frist setzen!!..
Leserforumvon Mavi123mitglied | Mietrecht | 27 Antworten | 01.03.2020 20:17
Kürzlich habe ich meinen Vermieter schriftlich zur Rückzahlung der Kaution aufgefordert. ... Der Vermieter hat die Kaution innerhalb der Frist ordnungsgemäß abgerechnet. ... Der Vermieter hat die Kaution innerhalb der Frist ordnungsgemäß abgerechnet.
Leserforumvon KautionsFrage | Mietrecht | 11 Antworten | 10.04.2021 15:53
Das Übergabeprotokoll wurde von mir und Vermieter unterschrieben. ... [/quote] Wir haben schriftlich nur diesen einen Satz vereinbart "Einem Austausch des Bodenbelags stimmt der Vermieter nach vorheriger Absprache zu" Der Vermieter hat mir halt ein schreiben geschickt über alles was von der Kaution abgezogen werden wird. ... Danke fürs Feedback Am 10.4.2021 von Solan196 [quote=KautionsFrage]Der Vermieter hat mir halt ein schreiben geschickt über alles was von der Kaution abgezogen werden wird.
Leserforumvon vicca | Mietrecht | 4 Antworten | 28.02.2017 07:02
Und ich wusste er kann die Kaution für 6 Monate einbehalten wegen Nebenkosten Abrechnung etc. Ich habe nun in Nachhinein erfahren das der Vermieter mir erstmalig eine Frist bzw. überhaupt die Möglichkeit geben muss den "Schaden" selber zu ersetzen. ... Keine Kaution, Abrechnung oder irgendwas anderes.
Leserforumvon Nikana | Mietrecht | 14 Antworten | 26.11.2012 09:29
Gruß Pachlus ----------------- "" Am 26.11.2012 von Anjuli123 Pachlus: Wenn wir von der Abrechnung für 2011 reden ist der Vermieter nach wie vor innerhalb der Frist und der Mieter hat überhaupt gar kein Recht, eine eigenständige Frist zu setzen. Eine Rückforderung der geleisteten Nebenkosten kann der Mieter nur machen, wenn nach Ablauf der 12-monatigen Frist ab Ende des Abrechnungszeitraums keine Abrechnung gekommen ist. ... quote:zu den Mängeln hätte der Vermieter eine Frist zur Beseitigung stezen müssen, einfach selber zu lasten der Kaution reparieren lassen geht nicht.
Leserforumvon fb414537-50 | Mietrecht | 12 Antworten | 10.08.2017 13:54
Zu diesem Datum hätte der Vermieter aber auch zumindest über die Kaution abrechnen müssen. ... Wo ist das Problem den Vermieter mal anzuschreiben und an die Kaution zu erinnern? ... Vermieter ist angehalten bei jeder neuen Rechnungslegung (BKA-Abrechnung ist eine Rechnung) die Bankverbindung sich erneut mitteilen zu lassen.
Leserforumvon Professor_Dauerblau | Mietrecht | 8 Antworten | 20.06.2017 15:57
Am 20.6.2017 von Harry van Sell Einschreiben senden mit Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur ordnungsgemäßen Abrechnung der Kaution. ... Diese Abrechnung muss die Kaution und die angefallenen Zinsen als Guthaben ausweisen, sowie den bereits ausgezahlten Kautionsanteile und Forderungen des Vermieters als Verbindlichkeiten. ... Als Frist würde ich hier 2 Wochen ab Eingang des Schreibens beim Vermieter ansetzen.
Leserforumvon 0g187 | Mietrecht | 6 Antworten | 08.08.2007 15:18
Wenn ein Vermieter ca. 7 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution nur teilweise zurückbezahlt, wielange hat der Mieter dann noch Zeit, Einspruch gegen diese Abrechnung einzulegen und den vollen Kautionsbetrag einzufordern? ... Da der Vermieter die Abrechnung erst nach über 7 Monate erstellt hat, hat der Vermieter seine Frist zur Abrechnung sowieso verpasst, oder etwa nicht? Die Frage lautet daher, wieviel Zeit dem Mieter nach Abrechnung der Kaution durch den Vermieter bleibt, um dagegen Einspruch einzulegen?
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