1.083 Ergebnisse für „kaution vermieter geld miete“

Leserforumvon Matthias4711 | Mietrecht | 5 Antworten | 27.07.2004 15:10
Vermieter hat jetzt offensichtlich das Geld nicht mehr. ... Wenn wir jetzt Miete einbehalten um selber die Kaution anzulegen, können uns die Abtretungen der Miete ja wohl egal sein oder? ... Dass der Vermieter "offensichtlich" das Geld nicht mehr hat, rechtfertigt ja an sich noch keine weitere Maßnahmen.
Leserforumvon Zemra | Mietrecht | 13 Antworten | 16.10.2009 15:18
D.h. der Vermieter behält die volle Kaution und Du musst die volle Miete bezahlen, während Dein Mann nihts mehr zahlt. ... Der Vermieter hat die Kaution erhalten für die Wohnung. ... D.h. wenn Du die Miete nicht mehr zahlen kannst, kann der vermieter das geld auch bei deinem Mann einfordern, auch wenn er nicht mehr dort wohnt.
Leserforumvon Andi303 | Mietrecht | 6 Antworten | 10.12.2003 11:41
Leider hatte die Bank am 29.10.03 die letzte Miete versehentlich ein erneutes Mal an den Vermieter überwiesen. ... (das ist ihm wohl nach herausgabe der Kaution eingefallen) Anderes Beispiel : Wenn der Mieter die letzten 2 Monate keine Miete mehr zahlt, um es mit der Kaution aufgehen zu lassen, so ist das auch nciht zulässig. ... Also wenn ich das richtig sehe, hat der Vermieter keinerlei Anspruch auf diese Miete.
Leserforumvon thorija | Mietrecht | 4 Antworten | 08.12.2014 19:01
Der Vermieter möchte jedoch die gesamte Miete + die Kaution (1MM) bei Vertragsabschluss bekommen. ... ----------------- "" Am 8.12.2014 von Spezi-2 quote:Der Vermieter möchte jedoch die gesamte Miete + die Kaution (1MM) bei Vertragsabschluss bekommen Kann man das auch umdrehen ? ... Am 8.12.2014 von RMHV quote:Zitat: Der Vermieter möchte jedoch die gesamte Miete + die Kaution (1MM) bei Vertragsabschluss bekommen Kann man das auch umdrehen ?
Leserforumvon staufen | Mietrecht | 7 Antworten | 26.09.2013 12:52
Der Vermieter hat nun die zuviel gezahlte Miete einbehalten, mit dem Hinweis auf die fehlende Kaution. ... Am 26.9.2013 von Anjuli123 quote:Der Vermieter hat nun die zuviel gezahlte Miete einbehalten, mit dem Hinweis auf die fehlende Kaution. ... Hier müsste es heissen: Darf der VERmieter dieses Geld als "Kaution" behalten und mit den zu erwartenden Reparatur-Rechnungen verrechnen?
Leserforumvon Kittynail1204 | Mietrecht | 15 Antworten | 26.10.2013 19:16
Der Vermieter ging wohl davon aus, dass Ihr dennoch wenigstens die ersten Miete und Kaution bezahlen könnt. ... Hat der Vermieter auch gesagt, dass es völlig ok ist keine Miete und keine Kaution zu zahlen bis ihr einen Job oder die Sache mit dem Jobcenter geklärt habt? ... Habt ihr den Vermieter überhaupt drüber aufgeklärt, dass ihr auf dem Zahnfleisch daher kommt und Miete und Kaution erst zahlen könnt, wenn ihr ...s.o.?
Leserforumvon Maya1212 | Mietrecht | 14 Antworten | 27.03.2020 00:16
Insbesondere die Frage: Willst du noch Geld vom ehemaligen Vermieter oder will er Geld von dir? ... Insbesondere die Frage: Willst du noch Geld vom ehemaligen Vermieter oder will er Geld von dir? Der Vermieter fordert die Kaution zurück.
Leserforumvon xxXChristianXxx | Mietrecht | 6 Antworten | 19.04.2015 12:14
Zurück bekomme ich das geld ( 7.000 euro ) von dem vorigen Vermieter ja auf keinen fall, da er ja insolvenz wäre. ... Im Mietrecht ist es eher unüblich, einem Vermieter für mehr als ein Jahr die Miete im voraus zu bezahlen. ... Deine Vorauszahlung ist jedoch keine Kaution!
Leserforumvon Dinsche | Mietrecht | 25 Antworten | 08.12.2011 13:00
Wenn du Geld sparen wilslt, fülle den Mahnbescheid selbst aus, dan wird billiger. ... Miete noch nicht da ?? ... Das sind die Beträge, denen viele VM nach Auszug ihrer M nachrennen müssen, weil sie entweder zu wenig Kaution verlangt haben oder die Schäden exorbitant hoch waren, oder die Kaution zu früh zurück geben.
Leserforumvon Lausert | Mietrecht | 12 Antworten | 08.06.2011 16:01
Hallo, habe ein kleine Problem mit meinem Ex-Vermieter der will die Kaution nicht raus rücken. Habe 05/2007 eine Wohnung im Internet gesehen und dort angerufen,habe sie auch bekommen, musste 2 kalt Miete Kaution hinterlegen.Der Immobilienverwalter hat sein Büro in einer Nachbarstadt und der Vermieter hat das Büro in Norddeutschland. ... Das der Ex Vermieter endlich mal die Kaution rüberschickt.
Leserforumvon 1968alex | Mietrecht | 12 Antworten | 09.10.2006 15:38
Hallo unser Vermieter weigert sich, nachzuweisen was mit unserer Kaution geschehen ist. ... Am 10.10.2006 von 1968alex Das Verhältnis mit meinem Vermieter, ist schon sehr getrübt. ... Am 10.10.2006 von wald-hase Man könnte den Vermieter natürlich auf Auskunft über den Verbleib der Kaution verklagen.
Leserforumvon Slavonia | Mietrecht | 29 Antworten | 09.07.2009 09:12
Guten Tag In meinem Mietvertrag steht nichts über eine Kautionsvereinbarung.Gleichwohl habe ich meinem Vermieter 1800.-€ Kaution in Bar ausgehändigt, da er kein Geld hatte, dass Bad in der Wohnung zu fliesen.Hier hat er mir den Erhalt per Ouittung bestätigt. ... Trifft dies zu, so kann das Geld keine Kaution dargestellt haben, da nach §551 IV BGB eine von Abs. ... Gibt der Mieter dem Vermieter Geld zum Fliesenkauf (das Geld soll nach der Vorstellung aller Beteiligten gerade nicht wie bei einer Kaution nach § 551 BGB verwand werden), dann liegt tatsächlich ein Darlehen oder eine Kostenbeteiligung vor, auch wenn die als „Kaution" bezeichnet wird.
Leserforumvon quitschi32 | Mietrecht | 1 Antwort | 31.03.2006 19:18
.- Kaution (diese wurden mir von meinen eltern bereitgestellt und die möchten natürlich auch mal irgendwann ihr geld zurück)bei meinem vermieter bezahlt er verlangte das,da wir im insolvenz sind.wir wohnen nun 31/2 jahre hier es war abgesprochen das wenn wir eine zeitlang hier wohnen und die miete regelmässig geflossen ist würde der überschüssige betrag zu den drei monatsmieten(2250.-) Kaution anteilig mit der miete verechnet wird.nun haben wir ihn schon mehrfach darauf angesprochen das wir nun anfangen möchten mit der reduzierung aber er hält uns ständig hin nun haben wir mitbekommen durch dritte das er das haus zum verkauf anbietet.nun meine frage darf ich die miete nun monatlich um 400.- euro reduzieren bis der überschuss wegfällt (wir zahlen 750.- miete kalt)oder kann er mir dann kündigen?
Leserforumvon fb320019-31 | Mietrecht | 7 Antworten | 05.01.2014 12:08
Nun hat Mieter A die Nebenkostenabrechnung bezahlt und vom Vermieter seine 500€ Kaution zurückgefordert. ... Auf Aufforderung auf Auszahlung der Kaution reagierte der Vermieter damit, dass er kein Geld bekommen habe und somit die 500€ Kaution einbehält. ... Auf Rückmeldeaufforderung des Gerichts, behauptet der Vermieter wehement kein Geld bekommen zu haben und erwägt Gegenklage.
Leserforumvon oktopusssy | Mietrecht | 12 Antworten | 06.11.2015 01:34
Genau das könntest du dann auch tun, nämlich bis zur Höhe der gezahlten Kaution keine Miete zu zahlen. ... Das Geld solltest du also tunlichst zurücklegen. ... Die Kaution wurde doch unstrittig gezahlt, warum sollte man Geld in der Höhe einbehalten dürfen?
Leserforumvon guest-12316.03.2015 10:38:06 | Mietrecht | 9 Antworten | 14.03.2015 13:48
Und es gibt eine viel einfachere und effektivere Möglichkeit: Liefert der Vermieter den Nachweis der korrekten Anlage nicht, darf die Miete bis zur Höhe der Kaution einbehalten werden. ... Dadurch ist es zwar sein Konto, jedoch Euer Geld. ... Hat der Vermieter das Geld anders angelegt und erzielt höhere Zinsen: Stehen Euch diese Zinsen in voller Höhe zu.
Leserforumvon joe_barber | Mietrecht | 6 Antworten | 10.09.2016 10:26
Hallo zusammen ich bin neu hier, ich habe diese Woche Dienstag einen Mietvertrag per Email (nur von mir unterschrieben, eingescannt), sowie den Überweisungsnachweis der Kaution+Miete an den Vermieter überwiesen. ... ich will meine Kaution und Miete wieder vollständig zurück (vollständig weil ich ja keinen einzigen Tag dort gewohnt habe). ... Zitat:ich will meine Kaution und Miete wieder vollständig zurück (vollständig weil ich ja keinen einzigen Tag dort gewohnt habe).
Leserforumvon paulkeinpanzer | Mietrecht | 4 Antworten | 21.01.2020 11:04
schönen guten morgen zusammen , ich hätte zwei fragen und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann . ich halte mich kurz . ich bin vermieter eines mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten ) eine mieterin möchte ausziehen nach nur 7 monaten , die dame bezieht ihre gelder komplett vom amt (miete und kaution kommt vom amt ) die dame zieht am 31.02 aus sie teilte mir mündlich mit das die kaution (780euro) bar an sie ausbezahlt werden kann da sie einen darlhensvertrag mit dem jobcenter hat ich bat die dame das dies mir das jobcenter im vorfeld schriftlich zustellen soll . meine erste frage : gibt es so einen fall überhaupt das die kaution vom amt an den mieter ausbezahlt werden kann oder möchte hier jemand nur an schnelles geld kommen ???? ... Die Kaution wäre an die Mieterin zurückzuzahlen. ... Mit mal eben schnellem Geld hat das wohl nichts zu tun.
Leserforumvon megazostrodon | Mietrecht | 7 Antworten | 15.04.2018 09:29
Guten Tag liebes Forum, wie bereits im Betreff angedeutet, will mein Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen. ... Wenn er mir mein Geld nicht zurückgeben möchte, würde ich schon gerne wissen, was damit ist... ... Wenn Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart waren, dann ist bei einer Miete November-
Leserforumvon Nani80 | Mietrecht | 2 Antworten | 25.04.2006 20:24
Leider ist es mir nun aus persönlichen Gründen ( defektes Auto e.t.c) nicht mehr möglich das Geld für die Kaution aufzubringen. Ich habe die Wohnung somit frisgerecht zum 1.7. gekündigt und nun besteht der Vermieter auf seine Kaution. ... Miete zahlst du und hast fristgerecht gekündigt.
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