Hallo, ich habe grad gelesen, dass die Hausverwaltung gar nicht berechtigt ist, trotz offenen betriebskosten oder ect die kaution ein zubehalten. stimmt das? ... Am 31.3.2006 von KristijanM Rückzahlung der Barkaution, Abrechnung Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution entsteht frühestens dann, wenn der Mieter die Wohnung dem Vermieter übergeben hat. ... Die Hausverwaltung müsste durchaus das recht haben die Kaution zurückzuhalten - sonst kann sie schlecht Verwaltung sein. 2.
Am 8.12.2020 von cauchy Zitat (von ElfDreiZwei):Zwischen meinem Auszug und der letzten Abrechnung wechselte die Hausverwaltung meiner früheren Wohnung.Du musst dich an deinen ehemaligen Vermieter wenden. Der ist verantwortlich für die Rückzahlung der Kaution. ... Wer steht denn im Mietvertrag als Vermieter drin?
Ich habe heute Post bekommen von meiner ehemaligen Hausverwaltung. ... Und was genau schreibt die HV zur Kaution?... [/quote] Zusammen mit dem Vermieter erstellt?
Nun will der Vermieter die Kaution einbehalten, bis ich nächstes Jahr im Juli die Nebenkostenabrechnung bekomme. Habe bei der Hausverwaltung angerufen und die meinten, sie können unter dem laufenden Jahr keine Abrechnung erstellen. ... Kann der Vermieter tatsächlich die Kaution bis nächstes Jahr behalten??
Meine Kaution wird nicht von dem Vermieter zurückgezahlt. Die Kaution habe ich bei Einzug in der Wohnung an die Hausverwaltung A bezahlt. ... Der Vermieter wäre verpflichtet, die Kaution zuzürckzuzahlen.
Der Techniker kam aber wohl von der Hausverwaltung aber es muss dennoch über die Vermieterin an die Hausverwaltung weitergeleitet worden sein. ... Blöder ist es immer, wenn man bereits gezahlt hat (z.B. indirekt über die Kaution). ... Es kann sein, dass irgendwann bei Auszug die Kaution nicht vollständig ausbezahlt wird.
Am 20.2.2017 von cauchy Kurze Antwort: Dem Mieter kann es egal sein, wie oft die Hausverwaltung oder der Vermieter wechselt. ... Was sagt denn der Vermieter (nicht die Hausverwaltung) zu diesem Schein? ... Was sagt denn der Vermieter (nicht die Hausverwaltung) zu diesem Schein?
Also: Mein Exvermieter hat uns (das ganze Haus) am 22.12.07 mitgeteilt, da er das Haus zum 01.12.07 verkauft hat und uns den neuen Vermieter nebst Kontonummer und Hausverwaltung mitgeteilt. ... Habe Fristgerecht bei der Hausverwaltung gekündigt. ... Eine Kation gehört doch wohl dem Mieter nicht dem Vermieter.
Die Hausverwaltung mir mitgeteilt hat, sie behältet 25% der Kaution für Heizungabrechnung bis zum 08.2018 ein. ... Darf die Hausverwaltung Kaution fast 2 Jahre, und Bargeld behalten? ... Am 13.12.2016 von Retels Der Vermieter kann einen Teil der Kaution einbehalten, das ist ok.
In einigen Beiträgen heißt es, das der Vermieter nur dann das Recht hat, die Kaution einzubehalten, wenn man als Mieter bei der letzten Nebenkostenabrechnung noch drauf zahlen mußte..was bei uns aber nicht der Fall war. Desweiteren heißt es, das der Vermieter das Recht hat die Kaution 3 bis maximal 6 Monate zurückzubehalten (bei uns ist es jetzt schon über ein Jahr), allerdings gibt es ja wieder Einzelfälle (aber was genau zählt unter Einzelfall?). ... Ich würde die Hausverwaltung um Stellungnahme bitten !
Bis jetzt hab ich leider noch nichts von meiner Kaution gesehen, habe ihn schon versucht anzurufen und auch Briefe geschickt aber er rührt sich nicht mal bei mir. ... Als die Firma die alte Wohnung renovierte, meinte meine Nachbarin das die Leute den Boiler raus getragen hätten und einen neuen hoch, dachte mir ok die haben wohl auf unsere Kosten den Boiler erneuert, aber kein Mucks von der Hausverwaltung. Will einfach nur wissen was jetzt sache ist mit der Kaution (1000,- Euro), wenn die Hausverwaltung wirklich von dem Geld einen neuen Boiler gekauft hat OK, weil irgendwie rechne ich nicht mehr mit dem Geld aber will einfach nur mal wissen was Sache ist.
Soweit es mir bekannt ist, darf der Vermieter nicht die volle Kaution länger als 6 Monate grundlos einbehalten? Kann ich der Hausverwaltung nun eine Frist setzen (14 Tage) um mir die Kaution zurück zu erstatten? ... Eine Kaution ist ja nicht als Zinsfreier Kredit für den Vermieter gedacht.
Der Vermieter beruft sich darauf, dass die Hausverwaltung den Zustand der Wohnung bei Einzug nicht kannte. Der Vermieter verlangt nun 2800,- Euro sowie die Einbehaltung der Kaution ! ... Kann der Vermieter nach Beauftragung einer Hausverwaltung im Nachhinein noch Forderungen stellen ?
Daraufhin habe ich mich nach diesem halben Jahr telefonisch bei der Hausverwaltung gemeldet und nach der Kaution gefragt. ... Am 16.10.2019 von cauchy Zur Sicherheit der Hinweis: Du musst beweisen, dass du damals an den alten Vermieter die Kaution bezahlt hast. Wenn du das beweisen kannst, muss der neue Vermieter über die Kaution abrechnen und ggf.
Ich habe damals die alleinigen Kosten von der Kaution (3 Monatsmieten) übernommen. ... Nach Monaten rief ich dann mal bei der Hausverwaltung an und fragte nach meiner Kautionsrückzahlung an mich. ... Darf die Hausverwaltung meine Kaution einfach so einbehalten ohne mir etwas zu sagen und mich einfach nur mit den Worten abspeißen von wegen "Reden sie mit ihren Exfreund und tschüß." ?
Also die dritte Hausverwaltung. ... Nun habe ich Anfang dieser Woche mit einem Brief an die Hausverwaltung meine Kaution zurück gefordert. ... *was für ein kuddelmuddel* die hausverwaltung ist ja im grunde nur ein bindeglied zwischen dir und deinem vermieter. sie regeln im grunde abrechnungen, mietverträge, hausmeister etc. pp. den vertrag hast du aber mit deinem vermieter geschlossen und nicht mit der hausverwaltung, von daher würde ich deine ansprüche direkt an den *alten* vermieter stellen und die hausverwaltung erst einmal raus lassen.
Der Vermieter hat die Vorgaben gestellt das die Kaution auf dem kautionskonto verbleibt und ich meine Kaution von der Nachmieter erhalte. ... D.h. ich zahle meine Kaution an den Vermieter, bzw. an ein vom Vermieter angegebenes Konto von diesem möchte ich mein Geld nach Beendigung des Mietvertrages auch wiederhaben! ... Irgendwann stehen Nachmieter, Hausverwaltung oder Vermieter da und wollen "ihr Geld" haben.
Die Hausverwaltung hat vorher nicht reagiert und deshalb habe ich mich direkt an den Vermieter gewand,. ... Weder vom vermieter noch von der Hausverwaltung. In meiner Mahnung habe ich die NK Abrechnung 2002 angemahnt , die Rueckzahlund meiner Kaution inkl.
Das Übergabeprotokoll habe ich mit dem neuen Mieter gemacht, da die Hausverwaltung nicht anwesend sein wollte. ... Die Hausverwaltung hat eine Kopie bekommen. Jetzt warte ich auf die Kaution.
Ich habe die Mitarbeiterin von Hausverwaltung mal gefragt, wann die Kaution zurückgezahlt wird. Sie bat dem Vermieter um eine direkt Antwort, als ob nach meinem Auszug hat die Hausverwaltung dafür kein mehr Verantwortung. ... Der Vermieter bzw. auch die Hausverwaltung muss aber deine neuen Kontodaten wissen.