202 Ergebnisse für „kaution vermieter mieter anlage“

Leserforumvon Sparkassenhasser | Mietrecht | 25 Antworten | 02.01.2012 17:59
----------------- "" Am 2.1.2012 von guest-12314.03.2012 12:05:24 NEIN ----------------- "" Am 2.1.2012 von Spezi-2 quote:NEIN unaufgefordert nicht, aber: quote:Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die gesetzeskonforme Anlage der geleisteten Kaution nachweist (Siehe: LG Düsseldorf WuM 1993, 400). Sollte der Vermieter beispielsweise die ordnungsgemäße Anlage der ersten Rate der Kautionsleistung nicht nachweisen, ist der Mieter berechtigt, die Zahlung der beiden Folgeraten zurückzubehalten (Siehe: AG Braunschweig WuM 1987, 257). ... Der Mieter kann vom Vermieter einen Nachweis darüber verlangen, dass dieser die Kaution ordnungsgemäß angelegt hat.
Leserforumvon Danikowski | Mietrecht | 4 Antworten | 11.06.2005 13:20
Diese Alternative hat für den Vermieter den Vorteil, dass er über die Kaution verfügen kann, wann er es für richtig hält, ohne dass ihm der Mieter oder ein Dritter hereinreden kann. ... Der Mieter hat nicht nur einen - ggf. klageweise durchsetzbaren - Anspruch auf diese Trennung, sondern der Vermieter kann sich unter Umständen sogar strafbar machen, wenn er die getrennte Anlage der Mietkaution unterlässt (Untreue gem. § 266 StGB). In der Praxis kann die Anlage der Kaution ein Problem sein.
Leserforumvon Greg0r | Mietrecht | 12 Antworten | 27.01.2010 17:07
November 2000, Az: 33 C 3350/00 "Dem Wohnungsmieter steht gegenüber dem Vermieter ein Anspruch auf Auskunft über die Anlage der von ihm geleisteten Mietkaution zu. ... März 1990, Az: 4 S 206/89 "Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins, bis der Nachweis über die gesetzeskonforme Anlage der Kaution erbracht ist." ... November 2001, Az: 6 S 282/01 "Weist der Vermieter die gesetzeskonforme Anlage der Mietkaution nicht nach, so steht dem Mieter nur dann ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn das Mietverhältnis in Kürze endet und die Gefahr besteht, dass der Mieter seine Kaution wegen Vermögenslosigkeit des Vermieters verliert." """" Hoffe, dass dir das weiterhilft.
Leserforumvon foxbase1 | Mietrecht | 5 Antworten | 18.11.2009 14:28
In dem Schreiben der Vermieter wurde zusätzlich aufgeführt, dass von der Kaution 100 Euro einbehalten wurden als Vorbehalt Jahresabrechnung Heiz- und Betriebskosten incl. ... Die Vermieter haben eine Anlage zum Mietvertrag angeführt, welche diese selbst verfasst haben, wodurch wir beim Auszug eine Pauschale von 50 Euro zu zahlen hätten. --> Ist dies rechtens? ... Diese hat der VM zu tragen und kann nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Leserforumvon Pladde | Mietrecht | 50 Antworten | 21.01.2018 09:03
Guten Morgen, gibt es ein Einbehaltungsrecht der Kaution - also das Recht, sie nicht zu bezahlen - wenn dem Mieter bekannt wird, dass der Vermieter die Kaution nicht anlegen sondern "verbraten" wird? ... Am 21.1.2018 von cauchy Die korrekte Reihenfolge in einem solchen Fall ist: Forderung an den Vermieter, die insolvenzsichere Anlage der Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters innerhalb von vielleich 2 Wochen nachzuweisen. ... Ja falls, aber hier ist ja schon das Kind in den Brunnen gefallen, der Mieter hat "sicherheitshalber" die Kaution erst gar nicht gezahlt.
Leserforumvon oktopusssy | Mietrecht | 12 Antworten | 06.11.2015 01:34
Aber Du bist doch in einer guten Situation: Macht der Vermieter durch die Anlage in Gold verluste, so muss er Dir trotzdem die ursprüngliche Kaution erstatten, da Du dieser Anlage nicht zugestimmt hast. ... Fordere ihn nachweisbar und schriftlich dazu auf, bis zum (Datum+14Tage) dir eine Bestätigung über die insolvenzsichere Anlage der Kaution zukommen zu lassen. ... Nur übersehen Mieter wohl gerne, dass sämtliche zurückbehaltene Zahlungen sofort nachgezahlt werden müssen, wenn der Vermieter seine Pflicht erfüllt hat.
Leserforumvon Kotischka | Mietrecht | 25 Antworten | 25.04.2023 18:22
Am 26.4.2023 von cauchy Der Mieter hat das Recht vom Vermieter den Nachweis über eine insolvenzsichere Anlage der Kaution zu verlangen. Kommt der Vermieter diesem Verlangen nicht nach, dann hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete in Höhe der Kaution. ... Keine[/quote] 6. ...ist der Vermieter verpflichtet eine Anlage Kaution Jetzt beweisen und alle Daten dem Mieter mitzuteilen?
Leserforumvon Slavonia | Mietrecht | 29 Antworten | 09.07.2009 09:12
Ist eine Vereinbarung wonach der Mieter die Kaution "Abwohnen" darf zulässig. ... Im Ergebnis meine ich, dass hier der Vermieter dem Mieter unter Hinweis auf das Stichwort „Kaution" ein Darlehn für die (auch vom Mieter gewünschte) Badezimmerrenovierung abgeschwatzt hat. Mit dem Stichwort „Kaution" ist dem Mieter
Leserforumvon guest-12316.03.2015 10:38:06 | Mietrecht | 9 Antworten | 14.03.2015 13:48
Unsere Nachbarin zieht nun aus und hat die Vermieter schon auf die Kaution angesprochen. ... Und es gibt eine viel einfachere und effektivere Möglichkeit: Liefert der Vermieter den Nachweis der korrekten Anlage nicht, darf die Miete bis zur Höhe der Kaution einbehalten werden. ... Klar ist dies demnach nur, wenn der Mieter Grund hat, an der Zahlungsfähigkeit seines Vermieters zu zweifeln.
Leserforumvon I. Dunno | Mietrecht | 29 Antworten | 17.02.2021 21:48
Der Mieter muss beweisen, dass eine Kaution gezahlt wurde. ... Der Mieter muss beweisen, dass eine Kaution gezahlt wurde. ... Zur zweiten Alternative, also der Vermieter behauptet, er habe bereits zurück gezahlt: da behauptet der Vermieter etwas, also muss er es beweisen.
Leserforumvon megazostrodon | Mietrecht | 7 Antworten | 15.04.2018 09:29
Während des Mietverhältnisses kann der Mieter Auskunf tüber die insolvenzsichere Anlage der Kaution verlangen. ... Unabhängig davon hat der Vermieter in der Regel bis zu 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache Zeit, über die Kaution abzurechnen. 6 Monate sind zwar das obere Limit, aber praktisch macht es für den Mieter keinen Sinn, vorher eine Kautionsabrechnung einzuklagen. ... Daher kenne ich eigentlich nur den Rat an den Mieter, bis 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache zu warten und erst dann wegen der Kaution aktiv zu werden.
Kaution+Mieterdarlehen 1 von 5 Sterne
Leserforumvon Xianzai | Mietrecht | 19 Antworten | 06.10.2006 17:18
Hat der vermieter verlangt, dass ihm der Mieter ein Darlehen als Voraussetzung zum Abschluss des Kaufvertrages gibt? ... Es ist halt ein zinsgünstiges Darlehen, dass der Mieter dem Vermieter gewährt. ... In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu.
Leserforumvon Oma80 | Mietrecht | 16 Antworten | 09.05.2008 19:46
Die Kaution habe ich damals beim Einzug auf ein normales Konto vom Vermieter überwiesen. ... Kommt er der Aufforderung zum Nachweis der getrennten Anlage nicht nach, kannst du die Kaution quasi 'abwohnen' - aber nur dann, sonst nicht. ... Ich habe ja bei dieser Anlage nichts unterschrieben.
Leserforumvon Die_Marie | Mietrecht | 3 Antworten | 26.11.2004 11:39
Da uns mittlerweile der Verdacht kommt, dass er sich eventuell finanziell Übernommen hat, haben wir einen Nachweis über die sachgemässe Anlage unserer Kaution gefordert - ohne Resonanz. ... auftreten, und wir sollten uns bzgl. der Anlage der Kaution doch an den zukünftigen Eigentümer wenden. ... Ich weiss, dass man die Kaution eigentlich nicht abwohnen darf, aber der Vermieter hat allerdings auch die Pflicht die Kaution anzulegen bzw. wieder rauszurücken....
Leserforumvon Mario31 | Mietrecht | 6 Antworten | 18.01.2007 10:05
Aber meine eigentliche Frage ist, ob mein neuer Vermieter trotz einer Bürgschaft meines Vater's noch Kaution verlangen darf? ... Am 18.1.2007 von SueCologne Der Vermieter darf eine Kaution in Höhe von 3MM nehmen, die der Mieter in Raten zahlen darf. ... Am 18.1.2007 von SueCologne Der Vermieter hat kein Recht auf eine Sicherung, die über die 3 MM Kaution hinausgeht.
Leserforumvon Torsten1711 | Mietrecht | 13 Antworten | 12.05.2007 12:15
Bis Heute keine Kaution erhalten. der ehemalige Vermieter hatte die Plicht die Kaution konkurssicher getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Welche Möglichkeiten hat der Mieter? ... Der neue Vermieter fordert ebenfalls eine Kaution. ----------------- "Danke für die Mithilfe" Am 12.5.2007 von Mortinghale Hi Torsten, nach Meinung des AG Frankfurt, NJW-RR 1991, 1165, hat der neue Eigentümer keinen Anspruch auf erneute Zahlung der Kaution durch den Mieter.
Leserforumvon krxmx | Mietrecht | 19 Antworten | 24.08.2005 10:47
Zu dumm, dass der Vermieter die offene NK-Abrechnung gleich mit der Kaution verrechnet hat und ich jetzt um mein Geld kämpfen muss. ... Muß nicht ein Vermieter die Möglichkeit schaffen, das die Mieter Fernsehen schauen können? Wartungskosten für die Sat-Anlage würde ich ja noch verstehen, aber gleich die komplette Anlage sich von den Mieter bezahlen zu lassen....
Leserforumvon Kaipi1985 | Mietrecht | 7 Antworten | 09.06.2016 21:03
Der Vermieter hat auch einen Teil der Kaution zurückbezahlt. ... Kann ich auch jetzt im Nachhinein vom Vermieter verlangen, mir eine Auskunft über die Anlage der Kaution zukommen zu lassen? ... Kann ich auch jetzt im Nachhinein vom Vermieter verlangen, mir eine Auskunft über die Anlage der Kaution zukommen zu lassen?
Leserforumvon developer33 | Mietrecht | 43 Antworten | 11.03.2012 18:48
Was genau kann ich jetzt tun, damit der Vermieter die Kaution ausbezahlt? ... Da es keinen Grund für den Einbeahlt der Kaution gib, kann oder will der Vermieter mir auch keinen nennen. ... Insoweit gilt das ab/seit Zahlung/Anlage der Kaution.
Leserforumvon Horstinho | Mietrecht | 5 Antworten | 12.06.2016 20:06
Im Untermietvertrag gibt es eine Klausel die besagt: "Die Mieter sind gegenüber den Untermietern bei Beendigung des Untermietsverhältnisses nur insoweit zur Rückzahlung der auf das Untermieter anfallenden Anteils der Kaution verpflichtet, als der Vermieter den Mietern bei Beendigung des Hauptmietverhältnisses (31.12.2016) die Kaution zurückzahlt." ... Da der Vermieter auf Basis dieser Quotenregelung nach wie vor Kaution aus dem alten Hauptmietvertrag einbehält (Vertrag der vorherigen WG) befürchten nun die Hauptmieter, dass der Vermieter auch am Ende des aktuellen Vertrags (zu unrecht) etwas einbehalten möchte und halten deswegen eben die 500 Euro Kaution, um mich bei der Deckung zu beteiligen. ... Am 12.6.2016 von cauchy Zitat (von Manuelito123):Die Mieter sind gegenüber den Untermietern bei Beendigung des Untermietsverhältnisses nur insoweit zur Rückzahlung der auf das Untermieter anfallenden Anteils der Kaution verpflichtet, als der Vermieter den Mietern bei Beendigung des Hauptmietverhältnisses (31.12.2016) die Kaution zurückzahlt.
123·5·10·11