525 Ergebnisse für „klausel küche mieter mietvertrag“

Leserforumvon Schönredner | Mietrecht | 7 Antworten | 13.09.2017 19:22
Hallo zusammen, ist folgende Klausel in einem Mietvertrag rechtens?!..."Der Mieter muß sämtliche Elektrogeräte in der Küche, welche im Mietzeitraum kaputt gehen, auf eigene Kosten ersetzen." ... Kann ja sein, das diese Klausel durch eine andere Klausel wieder relativiert / präzisiert wird (... gilt nur bei Beschädigung mit Vorsatz durch den Mieter ...)
Leserforumvon Kolfinn | Mietrecht | 0 Antworten | 26.07.2009 22:08
Guten Abend allerseits, ich habe eine Frage bezüglich einer Klausel im bestehenden Mietvertrag und eines auftretenden Schadens. ... Gesetzt den Fall, es entstünde eine Verstopfung im Abwasserrohr der Küche. ... Nun die Fragen: Ist die Klausel im Mietvertrag so zulässig?
Leserforumvon elianna | Mietrecht | 2 Antworten | 27.01.2004 15:59
Guten Tag, eine Bekannte will einen Mietvertrag unterschreiben. ... Für Hinweise bin ich sehr dankbar Am 28.1.2004 von Gruwo Es gehört zum normalen Gebrauch, dass der Mieter Dübel setzen und Kacheln, insbesondere in Bädern und in der Küche, anbohren darf. ... Meines Erachtens nach ist eine solche Klausel in einem Formularmietvertrag unwirksam.
Leserforumvon Nagash | Mietrecht | 2 Antworten | 07.10.2004 09:15
Außerdem haben wir in unserem Mietvertrag eine Klausel die besagt, dass wir für die Instandhaltung der Küche als Mieter selbst verantwortlich sind. ... Ist diese Klausel denn rechtens? ... Kosten für "Kleinreparaturen" können auf den Mieter umgelegt werden, daß muß aber ausdrücklich im Mietvertrag stehen.
Leserforumvon HampelmannHL | Mietrecht | 5 Antworten | 18.01.2015 00:36
Die Klausel in meinem Mietvertrag lautet folgendermaßen: quote:§ 6 Schönheitsreparaturen Der Mieter verpflichtet sich, in den Mieträumen Schönheitsreparaturen auf seine Kosten vorzunehmen. ... Der Mieter ist für deren Vertragsmäßige Ausführung beweispflichtig. ... - Wenn die Klausel wirksam ist: Müssen nur Küche, Bad und WC renoviert werden?
Leserforumvon pa475517-36 | Mietrecht | 2 Antworten | 21.01.2018 21:32
Mietvertrag wurde September 2013 vereinbart. ... Ebenfalls unklar ist mir, ob die Fristen in 8.1 eine Ungültigkeit der Klausel zur Folge haben. Es sind keine starren Fristen, aber 3 Jahre für Küche und Bad ist extrem kurz.
Leserforumvon _bert | Mietrecht | 30 Antworten | 20.08.2007 11:42
Hallo *, in meiner Wohnung ist die 22 Jahre alte Küche aus dem Mietvertrag ausgenommen, aber zur Benutzung überlassen. ... Die Küche wird dem Mieter zur Nutzung überlassen, ohne Bestandteil der Vermietung zu sein. ... Jetzt beruft er sich auf die Schönheitsrepartur-Klausel, die jedoch erstens nur die Wohnung und nicht die ausgenommene Küche beinhaltet und zweitens nur so etwas wie Wand, Farbe, etc. betrifft.
Leserforumvon Katze86 | Mietrecht | 13 Antworten | 28.08.2018 14:48
Wenn man den Relativsatz ", dass die Räume renoviert zurückgegeben werden können." weggelassen hätte, dann wäre die Klausel auf jeden Fall gültig. ... Und beim Rest muss sich der Vermieter nur den Mietvertrag anschauen. ... Reinigung der Wohnung Im Mietvertrag steht: "Bei Mietende hat der Mieter {...} die Räume im vertragsgemäßen Zusstand zurückzugeben, insbesondere hat der Mieter bei seinem Auszug die Räume zu reinigen einschließlich Bäder, WC, Küche und Herde.
Leserforumvon Godohbar | Mietrecht | 5 Antworten | 20.10.2012 13:42
Der Mietvertrag enthält die Klausel der Schönheitsreparaturen in folgender Form: 1. ... Ich würde also aus persönlicher Sicht bereit sein die Küche vor meinem Auszug noch zu streichen da der Zeitrahmen "abgelaufen" ist. kann der Mieter dies auch für die anderen Räume verlangen? ... Denn es steht im Mietvertrag nichts über Farben oder ähnliches.
Leserforumvon Diavan782 | Mietrecht | 9 Antworten | 29.11.2005 14:47
In meinem Mietvertrag gibt es keine Klausel oder Vermerk über zu tätigende Renovierungen oder Schönheitsreparaturen. ... Und zum Thema Farbgestaltung habe ich folgendes beim Mieterbund gefunden: "Ist der Mieter nach dem Mietvertrag verpflichtet, die Wohnung zu renovieren, zum Beispiel bei seinem Auszug, schuldet er nicht unbedingt eine Neutapezierung. ... Bei der Farbgestaltung selbst muss der Mieter die Grenzen des normalen Geschmacks einhalten.
Leserforumvon 7up | Mietrecht | 15 Antworten | 01.06.2022 18:40
Im Mietvertrag steht leider drin das die Einbauküche nicht Bestandteil ist des Mietvertrages hier gibt es eine extra Klausel. ... [/b] Die Küche ist von Anfang an in dieser Wohnung gewesen das Haus ist Baujahr 2000 Am 2.6.2022 von bostonxl [quote=7up]Im Mietvertrag steht leider drin das die Einbauküche nicht Bestandteil ist des Mietvertrages hier gibt es eine extra Klausel.... Und dann die Frage auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Grundlage der Mieter die Küche eigentlich benutzt.
Leserforumvon Chris868 | Mietrecht | 11 Antworten | 30.05.2021 13:49
Im Mietvertrag steht folgende Klausel drin: "Die Küchengeräte sind nicht Bestandteil des Vertrages". ... Am 30.5.2021 von Harry van Sell [quote=Chris868]Im Mietvertrag steht folgende Klausel drin: "Die Küchengeräte sind nicht Bestandteil des Vertrages".... Am 30.5.2021 von charlyt4 [quote=Chris868]Im Mietvertrag steht folgende Klausel drin: "Die Küchengeräte sind nicht Bestandteil des Vertrages".
Leserforumvon karamel | Mietrecht | 8 Antworten | 29.04.2004 10:36
Danke, gauntlet Am 29.4.2004 von olafbn Was die erste Klausel angeht, ist wichtig zu wissen, ob sonst irgendwo im Mietvertrag Angaben über Renovierungsarbeiten gemacht werden. ... Allerdings enthielt der Mietvertrag noch eine weitere Klausel, wonach der Mieter die Räume auch bei seinem Auszug renovieren muss, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt die Renovierungsfristen bereits abgelaufen sind. ... Beispiel: Der Mieter renoviert vertragsgemäß entsprechend dem im Mietvertrag enthaltenen Fristenplan nach 5 Jahren die Wohn- und Schlafräume.
Leserforumvon Marco Schaum | Mietrecht | 1 Antwort | 24.01.2005 16:11
Angenommen der Mietvertrag enthält unter anderem folgende Klausel, wie hält sich die Rechtslage? 1.Der Mieter hat die Wohnung auf seine Kosten in gutem Zustand zu erhalten und sie bei Beendigung des Vertrages in gutem Zustand zurückzugeben. 2.Der Mieter ist nicht berechtigt, bei Vornahme von Instandsetzungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen. 3.Schönheitsreparaturen hat der Mieter auf seine Kosten ausführen zu lassen. 4.Bei Auszug muß der Mieter die Wohnung ungezieferfrei und besenrein, auch in allen Nebenräumen zurückgeben. ... Andernfalls würde die Klausel, dass die Wohnung nur im besenreinen Zustand zu übergeben ist leer laufen.
Leserforumvon guest-12328.02.2015 16:51:04 | Mietrecht | 20 Antworten | 06.10.2014 19:57
In meinem Mietvertrag (noch nicht unterschrieben) steht unter Sonstige Vereinbarungen : Die Küche ist nicht mitvermietet. ... So ungewöhnlich ist die Klausel aber nicht, wie Du glaubst. ... Der Mieter kann ja auch nicht im Umkehrschluss den Mietvertrag kündigen, aber den Leihvertrag für die Küche aufrecht erhalten wollen.
Leserforumvon sim4k | Mietrecht | 2 Antworten | 14.12.2013 01:21
Hallo allerseits, zusätzlich zu meinem Mietvertrag habe ich ein weiteres Blatt mit "Sonstigen Vereinbarungen" und zusätzlicher Unterschrift (also kein Form-Mietvertrag). ... Reparaturen an den Elektrogeräten, die auf den Gebrauch durch den Mieter zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters Meint Ihr, dass diese Klausel wirksam ist? ... Küche ist mitvermietet und somit der Vermieter für Reparaturen zuständig.
Leserforumvon fraublock | Mietrecht | 19 Antworten | 31.01.2008 14:48
Am 31.1.2008 von Morthingale Der Vermieter nahm in den Mietvertrag auf, dass wir die alte Küche entfernen dürfen = er hat Euch die alte Küche nicht mitvermietet. ... Wenn die Küche einfach nur da war, umso abstruser wäre die Klausel, wonach der Mieter eine (neue) Küche einbaut und diese vertragsmäßig gg. ... Der Mieter durfte die eingebaute Küche durch eine andere ersetzen.
Leserforumvon Gary85 | Mietrecht | 12 Antworten | 15.09.2011 16:18
Ist folgende Klausel zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wirksam? ... Klausel so wirksam oder nicht? ... " Am 16.9.2011 von altona01 "Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses entsprechend nachstehenden Fristen üblicherweise fällig werdenden Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen (Küchen/Bäder/Duschen: alle 3 Jahre;" Inhaltsangabe: "Der Mieter ist verpflichtet, alle drei Jahre Küche, Bad und Dusche zu renovieren."
Leserforumvon claire.kamalini | Mietrecht | 7 Antworten | 17.12.2010 16:59
Hallo, wir haben Mittwoch die Zusage zu einer Wohnung bekommen und gestern wurde uns der Mietvertrag zugesendet. ... Wir sind uns nicht ganz sicher, ob die Schönheitsrepapatur klausel rechtens ist. ... Viele Grüße, Claire __________________________________ Während der Mietdauer übernimmt der Mieter die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten, und zwar soweit erforderlich: * in der Küche und Bad/WC etwas alle 3 Jahre * in den übrigen Räumen etwas alle 5-7 Jahre Die Fristen werden vom Zeitpunkt des Mietbeginns berechnet bzw. wenn der Mieter danach bereits Schönheitsreparaturen durchgeführt hat, von diesem Zeitpunkt an.
Leserforumvon Rosendorn86 | Mietrecht | 17 Antworten | 07.05.2022 17:25
Hallo allerseits, der Mietvertrag wurde von mir als Mieter zum 31.07.2022 gekündigt. ... [/quote] Wenn das die vollständige Klausel sein sollte, halte ich die Klausel für nichtig. ... Am 7.5.2022 von hh [quote=Rosendorn86]der Mietvertrag wurde von mir als Mieter zum 31.07.2022 gekündigt.
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