71 Ergebnisse für „klausel mieter rechnung kleinreparatur“

Leserforumvon Stachelbeer61 | Mietrecht | 2 Antworten | 28.02.2004 21:04
Mein Vermieter stellt mir nun den anteiligen Betrag (350 €) der Reparatur als Kleinreparatur in Rechnung. Folgende Klausel steht in meinem Mietvertrag: Kosten von Kleinreparaturen des Mietgegenstandes 1.1 Der Mieter trägt ohne Vorliegen eines verschuldend die Kosten für kleine Instandhaltungen und Instandsetzungen an den Teilen der Mietsache, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind, z. ... Muß ich die Rechnung bezahlen?
Leserforumvon Steven369 | Mietrecht | 4 Antworten | 29.02.2020 17:58
Diese Rechnung aber versucht der Vermieter V dem Mieter als Kleinreparatur weiterzuleiten (ca 100 €). Die erste Klausel hält der Inhaltskontrolle des BGB stand. ... Der Fliesenspiegel gehört nicht zu den durch die Kleinreparaturklausel abgedeckten Gegenständen. -- Editiert von AltesHaus am 29.02.2020 18:05 Am 29.2.2020 von Anami Zitat (von Steven369):Diese Rechnung aber versucht der Vermieter V dem Mieter als Kleinreparatur weiterzuleitenVersuchen kann er das.
Leserforumvon go646971-65 | Mietrecht | 18 Antworten | 15.10.2023 20:12
Ich meine (wenn es eine gängige Klausel ist), ja. ... Insofern ist dann eine weitere Präzisierung der Klausel unnötig. ... Entsprechende Kleinreparatur/Nebenkosten-Klausel (wie sie wohl in den meisten Standard-Mietverträgen enthalten ist) vorausgesetzt.
Leserforumvon ZentroX | Mietrecht | 3 Antworten | 18.07.2013 10:48
Dem Mieter hat er daraufhin erklärt, dass Kosten bis 90 EURO vom Mieter getragen werden müssen, der Rest geht zu Lasten des Vermieters. ... Für Kleinreparaturen, die unter die Klausel fallen, gilt: Entweder ganz oder gar nicht. Ist die Rechnung höher als die vertraglich vereinbarte Höchstsumme, muß der Mieter gar nichts bezahlen.
Leserforumvon warumnurich | Mietrecht | 32 Antworten | 26.12.2007 16:20
Ausser dem zusätzlichen Aufwand für die Weiterreichung der Rechnung an den Mieter. ... Will damit sagen: Bevor ich irgendeinen Kuddelmuddel wegen 50,- für eine KLEINreparatur verursache, Klausel hin oder her, zahle ich das lieber, besonders wenn es sich um eine Abnutzung handelt. ... Hier entsteht zudem der Eindruck, dass ein VM seinen Mieter mit dieser Klausel benachteiligen möchte.
Leserforumvon BostonLegal | Mietrecht | 12 Antworten | 25.01.2011 18:49
Heute nun die "Überraschung" - mein Vermieter erwartet dafür die Zahlung von 48,63 EUR und beruft sich auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Mieter sich bei Reparaturen kostenpflichtig bis zu 150,00 EUR beteiligen muss. ... Im Schreiben meines Vermieters zur Forderung heißt es: "Mit dieser sogenannten Kleinreparaturklausel darf der Vermieter, obwohl er vom Grundsatz her alle Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zu tragen hat, den Mieter kostenmäßig an der Kleinreparatur beteiligen." ... Denn sollte ich mit meiner Meinung, das die Rechnung trotz der im Mietvertrag enthaltenen Klausel vertragswidrig ist, allein stehen, muss ich wohl oder übel die geforderte Summe bis 08.02.11 zahlen ...
Leserforumvon Ludwig_I | Mietrecht | 1 Antwort | 12.06.2010 11:55
Mieterin A hat im Mietvertrag folgende zusätzlich vereinbarte Klauseln : **** § 12 Nr. 7 Instandhaltung des Mietobjektes Etwaige Reparaturen an Heizung, Küchengeräten etc. trägt der Mieter bis zu einer Höhe von EUR 200,- pro Jahr . **** Es fehlt die Angabe eines Höchstbetrages pro Rechnung in der Klausel. ... Alles was teurer ist, ist (zunächst) keine Kleinreparatur. * In der Mietvertragsklausel muss außerdem auch eine Obergrenze enthalten sein für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 - 200 Euro für alle angefallenen Kleinreparaturen oder maximal 6 bis 8 Prozent der Jahresmiete zahlen.
Leserforumvon abbacus200 | Mietrecht | 8 Antworten | 23.04.2017 17:50
Oder gelten für die Übertragung der Rechnung an den Mieter schärfere Bestimmungen? ... Bist du denn wirklich sicher, dass deine Klausel gültig ist und die Reparatur darunterfällt? ... Am 23.4.2017 von abbacus200 Die Klausel im Vertrag ist schon gültig.
Leserforumvon Rovering | Mietrecht | 2 Antworten | 12.01.2006 21:38
In unserem alten Mietvertrag steht zum Thema „Kleinreparatur“ u.a.: Gesondert vermerkt - „Herd und Spüle werden mitvermietet. ... Jetzt, nach ein paar Wochen, erhielt ich (ohne Vorankündigung oder Mitteilung des Vermieters) vom Sanitärbetrieb eine Rechnung: (Preise ohne MwSt.) ... Habe ich tatsächlich diese Rechnung in voller Höhe zu begleichen?
Leserforumvon Ludwig_I | Mietrecht | 10 Antworten | 31.05.2010 10:09
Die Rechnung betrifft den Austausch eines Rolladens, da dieser gerissen war. ... Im Mietvertrag der Mieterin M ist eine Klausel vereinbart die vorsieht, dass der Mieter Rechnungen bis 200 EUR selbst zu tragen hat. ... Seine Erneuerung sehe ich als Kleinreparatur an.
Leserforumvon sajopaja | Mietrecht | 24 Antworten | 21.12.2011 19:25
Die Rechnung erhielt ich am 16.11 dieses Jahres. ... Steht auf der Rechnung, was gemacht wurde ?? ... Steht auf der Rechnung, was gemacht wurde ??
Leserforumvon Rosie69 | Mietrecht | 20 Antworten | 21.09.2007 19:16
Hallo, in unserer Betriebskostenabrechnung hat unser Vermieter uns die Rechnung über die Erneuerung der Silikonfugen in unserer Duschkabine mit angegeben als Kleinreparatur. ... Ansonsten wäre die Klausel doch vollkommen überflüssig. ... Und für Instandsetzungen zahlt der Mieter, trotz dieser Klausel, nichts.
Leserforumvon Janine04 | Mietrecht | 12 Antworten | 21.03.2017 20:48
Kann ich als Vermieter überhaupt eine Rechnung schreiben? ... Der stellt an den Vermieter eine Rechnung. ... als Vermieter selbst eine Rechnung schreiben Eine Rechnung ist ja nichts anderes als die Zusammenstellung einer Forderung um sie geltend zu machen.
Leserforumvon hi_berlin | Mietrecht | 35 Antworten | 28.08.2017 00:13
Dieser hat daraufhin die ganze Armatur gewechselt und stellt mir nun 120 Euro in Rechnung. ... Steht das echt so auf der Rechnung vom Handwerker ? ... Unabhängig davon dürfte so eine Klausel gar nicht gerechtfertig sein.
Leserforumvon nexus83 | Mietrecht | 8 Antworten | 05.07.2017 17:06
Zudem wäre die Information wichtig, ob der Handwerker selber oder der Vermieter etwas von dir fordert. -- Editiert von cauchy am 05.07.2017 17:34 Am 5.7.2017 von nexus83 hallo, repariert wurde im eigentlichen sinne nichts der hahn wurde nur neu montiert und justiert sodass das wasser im spülkasten nicht mehr geflossen ist der vermieter stellt die forderung hat mir auch die rechnung dazu geschickt diese kausel existiert bei mir nicht hösten schönheitsreparaturen instandhaltung der mieträume mit freundlichen grüßen Am 5.7.2017 von AltesHaus Ändert nichts daran, dass man wissen muss, was exakt in der Klausel für Kleinreparatur steht. ... Der Vermieter stellt die Forderung und hat mir auch die Rechnung dazu geschickt. Diese Klausel existiert bei mir nicht, höchstens Schönheitsreparaturen und Instandhaltung der Mieträume.
Leserforumvon vermieter.1 | Mietrecht | 5 Antworten | 22.12.2023 20:36
- Oder muss der Mieter die Rechnung direkt bezahlen? ... [quote=vermieter.1]- Oder muss der Mieter die Rechnung direkt bezahlen?... Deine Klausel ist unwirksam.
Leserforumvon goringo | Mietrecht | 7 Antworten | 12.08.2019 21:35
Rechnung 158,33€ brutto. ... Erst bei einer an sich wirksamen Kleinreparatur-Klausel wäre ein weiterer Prüfschritt: Höhe der Reparaturkosten-Rechnung > unter dem wirksam vereinbarten Höchstbetrag oder darüber? ... Diese Prüfung ist aber bei an sich schon unwirksamer Kleinreparatur-Klausel gar nicht nötig.
Leserforumvon Ubi | Mietrecht | 11 Antworten | 26.01.2008 18:41
Darf der Vermieter 240 (2/3 des Preises) in Rechnung stellen? ... Am 26.1.2008 von Ubi Danke für die Antwort, aber die Rechnung macht 300 € aus. ... Richtig ist, dass bei einer Kleinreparatur bei entsprechender Klausel ab ca.
Leserforumvon brauni63 | Mietrecht | 43 Antworten | 24.10.2021 19:57
In der Klausel findet sich, dass die Reparaturen unter bestimmten Bedingungen vom Mieter getragen werden müssen. ... Die Kosten-Nutzen-Rechnung wird da nicht unbedingt aufgehen. Aber auf dem rein theorretischen Level kann der Mieter durchaus sinnvoll argumentieren, dass die Klausel unwirksam ist.
Leserforumvon crazyminx | Mietrecht | 10 Antworten | 11.08.2006 13:46
Die Klingel musste ausgetauscht werden und jetzt bekomme ich von der Hausverwaltung eine Rechnung über die Klingel und den Arbeitslohn des Elektrikers. ... Euer Vermieter hat recht. ihr müsst zahlen, wenn diese Klausel im Mietvertrag steht. ... Und komischerweise ist es bei keinem Mieter bisher so gewesen - nur bei uns jetzt.
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