559 Ergebnisse für „klausel mieter unterschrieben mietvertrag“

Leserforumvon Wolle9 | Mietrecht | 16 Antworten | 30.06.2015 10:26
Nun weigert sich der Mieter den Mietvertrag zu unterschrieben, bis nicht der Vollständige Betrag, also auch die Sicherheit der Schlüssel, an V bezahlt sind. ... Der "Mieter" hat keinen Mietvertrag mit mir. ... Wenn der Mietvertrag da keine Klausel enthält, geht da einseitig gar nichts.
Leserforumvon Stefan_123123 | Mietrecht | 6 Antworten | 07.07.2015 18:58
Habe dafür jetzt einen Mietvertrag bekommen welchen ich unterschrieben und an den Vermieter zurücksenden soll. ... Klausel: Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses sämtliche fälligen Schönheitsreperaturen auf seinene Kosten ausführen zu lassen. ... Klausel 2 dürfte zumindest in Deutschland unwirksam sein, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt.
Leserforumvon Bobcatdriver1991 | Mietrecht | 6 Antworten | 09.03.2018 19:05
Hallo, Meine Freundin und ich haben gestern einen Mietvertrag unterschrieben mit einer Mindestlaufzeit von 60 Monaten. Unserer neuer Vermieter hat gesagt er hat diese Klausel von 60 Monaten für einen anderen Mieter der ebenfalls in das Haus einzieht mit reingenommen, da dieser eine Sicherheit für 5 Jahre haben wollte. ... Eigentlich die Optimalsituation für den Mieter.
Leserforumvon Cmrosi | Mietrecht | 8 Antworten | 23.08.2015 14:32
Ich habe 2012 einen Mietvertrag unterschrieben Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate für beide Vertragspartner. ... Wird diese Mindestmietzeit vom Mieter nicht eingehalten, so muss die zunächst mietfreie Zeit nachgezahlt werden. ... Wenn die Klausel genau so im Mietvertrag steht, muss eine Mindestmietzeit von 36 Monaten eingehalten werden.
Leserforumvon Alex-M11 | Mietrecht | 12 Antworten | 11.11.2018 10:08
Ist eine solche "Klausel" rechtens? ... Wenn der Vertrag nicht unterschrieben wird und die monatlichen Zahlungen getätigt wird, gilt er dann als angenommen? ... Wenn der Mietvertrag mit Stellplatz jedoch noch gültig ist, so würde ich als Mieter auch darauf bestehen, dass es so bleibt.
Leserforumvon Skypia | Mietrecht | 9 Antworten | 13.02.2020 09:41
Es wurde keine Hausordnung beigefügt und unterschrieben. 2. ... Aber selbst wenn dieser Anhang unterschrieben wäre - würde die Hausordnung nicht gelten, da sie nicht gesondert beigefügt und auch nicht unterschrieben wurde? ... Aber selbst wenn dieser Anhang unterschrieben wäre - würde die Hausordnung nicht gelten, da sie nicht gesondert beigefügt und auch nicht unterschrieben wurde?
Leserforumvon kres | Mietrecht | 12 Antworten | 04.04.2013 17:58
Das ich einen Mietvertrag unterschreibe => soweit alles ok und 2. das ich eine einseitige Willenserklärung abgebe. ... Hat der Vermieter den Vertrag schon unterschrieben? ... Die Beweislast dafür, dass eine Klausel individuell ausgehandelt wurde, trägt der Vermieter.
Leserforumvon LaGa | Mietrecht | 8 Antworten | 11.01.2017 15:24
Im September erhielt ich eine Mail mit der Bitte um Zusendung des von mir unterschrieben Mietvertrag, da dem Vermieter keine Exemplar mit einer oder gar beiden Unterschriften vorliegen würde. 7. ... Klausel? ... Klausel?
Leserforumvon msn451204-35 | Mietrecht | 5 Antworten | 06.10.2016 13:48
Hallo zusammen, Wir planen in einen Neubau zu ziehen, der Mietvertrag ist blöderweise auch schon unterschrieben. Im Mietvertrag steht folgende Klausel: [i][i]Der Mieter ist verpflichtet vor dem Streichen der Wände, diese mit Malervlies/Raufasertapeten oder anderen Tapeten zu bekleben. ... Den muss der ausziehende Mieter auch wieder mitnehmen.
Leserforumvon Mampfred123 | Mietrecht | 2 Antworten | 26.09.2020 15:26
Die Zusatzvereinbarung / Anlage wurde nochmals gesondert von Vermieter und Mieter unterschrieben. ... Als Formularklausel handelt es sich um eine Endrenovierungsvereinbarumg, die nicht nur für sich allein unwirksam ist, sondern auch gleichzeitig die Klausel aus dem Mietvertrag unwirksam macht. ... Alleine die Behauptung, die Klausel sei verhandelt worden reicht jedenfalls dann nicht, wenn diese Behauptung vom Mieter bestritten wird.
Leserforumvon Slyver | Mietrecht | 24 Antworten | 30.11.2010 23:35
Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandene Schäden. ... Wurde im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter keinen Hund halten darf, so ist es dem Mieter somit auch nicht gestattet, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05). ... Aber nur die Wenigsten und auch nur wenn sie wirklich nicht mehr wissen wohin mit den ganzen Katzen. ----------------- "" Am 3.12.2010 von mucki0712 also du hast dem Mietvertrag so unterschrieben, dass du Kleintiere halten darfst (Vögel, Wellensittiche).
Leserforumvon eNoVa | Mietrecht | 2 Antworten | 21.10.2010 16:15
Hallo liebe 123recht Gemeinde, folgende Situation: Es unterschreiben 3 von 4 Mietern einen Wohngeneinschafts-Mietvertrag. Dieser enthält eine Klausel die besagt, dass der Mietvertrag erst dann rechtsgültig ist, wenn alle 4 Mieter unterschrieben haben. Darf jetzt eine Person die den Vertrag unterschrieben hat, ihn Widerrufen?
Leserforumvon Sadz810 | Mietrecht | 11 Antworten | 14.05.2013 07:18
Hallo liebe Forumsgemeinde, mal angenommen es gäbe da einen Mietvertrag für ein neues Objekt und dazu auch einen Mietvertrag, wäre dort folgende Passage rechtskräftig? ... Die den Mieter ja nichts angehen sollte oder? ... Wenn du der Meinung bist, dass die Kleinrepaturklausel in deinem Mietvertrag ungültig ist, dann bleibt dir ja immer noch der Weg der Klage. ----------------- "" Am 14.5.2013 von Sadz810 Der mietvertrag ist noch nicht unterschrieben und ich will mich vorab nur vor unnötigen kosten absichern.
Leserforumvon Lula1970 | Mietrecht | 10 Antworten | 05.09.2020 14:24
Am 5.9.2020 von Solan196 Ich halte die Klausel für unwirksam. ... Ist der Mietvertrag denn von dir und dem Vermieter schon unterschrieben? ... Ist der Mietvertrag denn von dir und dem Vermieter schon unterschrieben?
Leserforumvon Inga | Mietrecht | 3 Antworten | 06.01.2004 14:33
So einen unfairen Mietvertrag hätte ich nie unterschrieben! ... Wenn der Mieter in eine Wohnung einzieht und dies vom Vermieter akzeptiert wird, dann gilt dies bereits als Mietvertrag mit allen gesetzlichen Mieterrechten. ... Da Du dennoch den neuen Mietvertrag unterschrieben hast, ersetzt dieser den alten mündlichen Mietvertrag und ist somit auch gültig.
Leserforumvon sebstar | Mietrecht | 15 Antworten | 11.12.2014 14:22
Dann wären drei Stammieter ausgezogen und die Klausel würde greifen und die restlichen zwei Mieter (darunter ein Neumieter seit 2013 und ein Stammieter aus 2007) müssten zum 1.4. entweder einen neuen Mietvertrag unterschreiben oder sofort raus. ... Die Mieter können den Mietvertrag daher mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, allerdings nur alle gemeinsam. ... Vermieter und neuer Mieter haben beide einen Zettel unterschrieben wo einfach nur sowas drauf steht wie "XY übernimmt die Rechten und Pflichten des alten Mieters Z in der Mietsache abcdefg" - also eher informell.
Leserforumvon schiefernagel | Mietrecht | 5 Antworten | 19.08.2006 17:56
Ich habe vor 2 Wochen meinen neuen Mietvertrag bekommen.(habe aber noch nicht unterschrieben) darin steht dass ich keinen Hund halten darf. ... Nun habe ich meinen Vermieter gefragt, ob er die Klausel nicht aus dem Vertrag streichen kann.
Leserforumvon ossi100 | Mietrecht | 7 Antworten | 30.01.2018 11:25
Da dieser deinen Mietvertrag aber gar nicht unterschrieben hat (ja noch gar nicht existiert), wäre dieser Passus ein sogenannter Vertrag zu Lasten Dritter und damit ungültig. ... Aber für dich kann eine Klausel im Mietvertrag des Vormieters niemals bindend sein, sofern du sie nicht selber unterschrieben hast. ... Diese Person (Beitretender Mieter) muss über einen gesonderten Nachtrag zu dem Mietvertrag diesem mit allen Rechten und Pflichtenbeitreten" Dies ist momentan bei mir der Fall.
Leserforumvon Dagci | Mietrecht | 2 Antworten | 24.08.2004 08:41
Denn ohne die Klausel hätte ich nicht unterschrieben. Die Mieter wollen sich diese Kündigung nicht gefallen lassen. ... Kann ich einen neuen Mietvertrag ausmachen?
Leserforumvon Koenig Arthur | Mietrecht | 7 Antworten | 12.12.2012 15:28
Mietvertrag stehen 2 Mieter fuer eine Wohnung; haften diese automatisch gesamtschuldnerisch ... ==> oder brauchts dafuer eine Klausel ? ... Die Mieter, die den MV unterschrieben haben, haften gesamtschuldnerisch. ----------------- "" Am 12.12.2012 von Spezi-2 quote:Die Mieter, die den MV unterschrieben haben, haften gesamtschuldnerisch. ... Kurz: die Frage, warum eine Klausel im Vertrag steht, ist irrelevant.
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