19 Ergebnisse für „kosten abrechnung nebenkostenerhöhung miete“

Leserforumvon tina1988 | Mietrecht | 4 Antworten | 03.01.2012 09:15
Ich wohne seit dem 01.07.2010 in der Wohnung und habe auch für dieses Jahr keine Abrechnung bekommen! ... Ich warte jetzt erstmal bis ich es schriftlich von Ihr habe aber muss ich eine Nebenkostenerhöhung akzeptieren wenn ich garnicht schwarz auf weiß sehe das die Kosten tatsächlich gestiegen sind? ... Ich glaub nicht das die mir eine Kontoverbindung geben wird es weiß ja keiner das die von mir in BAR die Miete bekommt und eine Abrechnung wird Sie sicherlich auch nicht erstellen können..
Leserforumvon Mietzhaus | Mietrecht | 5 Antworten | 19.08.2013 20:57
In diesem Mietvertrag sind unter "§4.Miete" die Kosten angegeben - unter anderen der Punkt "Vorauszahlung auf die übrigen Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung" der mit Vertragsbeginn im Mai 2012 mit 50.- Euro festgelegt wurde. ... Diese Nebenkostenerhöhung wurde mir mit einer Abrechnung ohne Belege zugesandt. ... Ich habe den Vermieter angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass ich die Kosten mit Belegen aufgeschlüsselt haben möchte - wenn er schon rückwirkend eine Nebenkostenerhöhung einfordert.
Leserforumvon myriamk | Mietrecht | 33 Antworten | 20.01.2011 15:25
Hallo zusammen, das THema Nebenkostenerhöhung gibt es immer wieder, aber ich stelle meine Frage trotzdem mal. ich zahle in meiner Wohnung 170€ Nebenkosten ( 86 qm2 altbau,hohe Decken) , darin ist alle enthalten. ich bin im September 2009 eingezogen und habe letzten Dezember eine Abrechnung für die 4 Monate bekommen und muss nun ca. 200 Euro nachbezahlen. ... Er muß Dir belegen können, dass die Kosten in dem Maße gestiegen sind. ----------------- " " Am 20.1.2011 von meri Man könnte zu dem Schluß kommen, dass Vermieter höhere Nebenkosten kassieren und diese Summe Zinsbringend anlegen..... ... ..weil Mieter (nicht alle natürlich) zwangsläufig in die Lage kommen müssen zu entscheiden, ob sie Strom und Nebenkosten, oder nur die reine Miete zahlen, weil die Knete nicht (mehr) reicht.
Leserforumvon PeterHa | Mietrecht | 12 Antworten | 16.01.2023 12:20
Der Mieter muss also nur einen Teil deiner Kosten bezahlen. ... Der Mieter muss also nur einen Teil deiner Kosten bezahlen.... Bei den von mir aufgeführten Zahlen handelt es sich nur um die umlagefähigen Kosten und die Heizkosten, nichtumlagefähige Kosten (inkl.
Leserforumvon PeterPeterson00 | Mietrecht | 13 Antworten | 04.07.2010 17:51
Kann es wirklich so sein wie geschildert oder wurden wir mit einer biligen Miete gelockt ? ... Darüber müsstest du eine eigene Abrechnung bekommen. ... Wenn ihr kaum heizt oder gar nicht, dann können höhere Kosten auch daher kommen.
Leserforumvon efel23 | Mietrecht | 28 Antworten | 06.12.2008 19:04
Hallo an alle, in meinem Standard-Mietvertrag ist eine "Warm-Miete (inkl. sämtl. ... Monat nach zugang des schreibens (wenn ich zustimme, was mein vermieter nicht gefordert hat und die erhöhungsforderung damit formell falsch ist). und die lapidare begründung düfte § 558a auch nicht genügen. bissel komisch ist halt, dass im mietvertrag die §§ über die kosten der sammelheizung nicht gestrichen sind. darin steht ja, dass sie nicht in der miete enthalten sind sondern umgelegt werden und ich monatliche vorauszahlungen leiste, die am ende ebgerechnet werden. allerdings sind die kosten in der miete enthalten, ich zahle keine vorauszahlungen und ich erhalte keine jahresabrechnung. ich glaube, der vertrag passt so irgendwie nicht... es ist kein wohnheim. ist ein wohnhaus mit 8 parteien + vermieter-wohnung. -- Editiert von efel23 am 07.12.2008 12:32 Am 7.12.2008 von guest123-2134 --- editiert vom Admin Am 7.12.2008 von efel23 @ Hodscha66 doch, siehe meinen beitrag von 12:35 ist eine wohnung (1-Zi-Appartment) im haus des vermieters. kein wohnheim. eigene strom- und wasserzählen wären vorhanden. aber es wird nichts extra abgerechnet... ... Am 7.12.2008 von guest123-2147 --- editiert vom Admin Am 7.12.2008 von efel23 aber muss eine nk-abrechnung nicht nur erstellt werden, wenn monatliche vorauszahlungen vereinbart wurden?
Leserforumvon est85 | Mietrecht | 11 Antworten | 22.03.2008 22:37
Nun hat mich meine Vermieterin darauf angesprochen ich müsste mehr Miete bezahlen. ... Außer Wasserkosten verursachen die Übernachter weitere Kosten wie: Abwasser, Müll, Strom/Allg.Strom, ggf. ... Am 23.3.2008 von blaubär49 Nun hat mich meine Vermieterin darauf angesprochen ich müsste mehr Miete bezahlen.
Leserforumvon GerritST | Mietrecht | 13 Antworten | 18.06.2023 00:27
Der Mieter hat am 15.06.23 ein Schreiben eines Anwaltes samt einer Abmahnung bekommen, in welchem die erhöhten Beträge gefordert werden und bei Nichtzahlung mit Kündigung gedroht wird und die nachträgliche Zustimmung zur Mieterhöhung gefordert wird. des Weiteren wurde in dem Schreiben vom Dezember auch die Nebenkosten ohne Angaben von Gründen erhöht, obwohl die Abrechnung erst zum 01.03.23 gekommen ist. ... [/quote] Das ist nie falsch, jedoch sollte man auch wissen, dass man auf den Kosten des Anwaltes sitzen bleibt, wenn der Vermieter nicht klagt. ... Ansonsten gitl: [quote]**§ 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ... (3) Ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gilt: .... 3.Ist der Mieter rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete nach den §§ 558 bis 560 verurteilt worden, so kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs des Mieters nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftiger Verurteilung kündigen, wenn nicht die Voraussetzungen der außerordentlichen fristlosen Kündigung schon wegen der bisher geschuldeten Miete erfüllt sind.
Leserforumvon Andreas M | Mietrecht | 0 Antworten | 20.07.2003 19:29
Es sind nur folgende Punkte in Abrechnung enthalten: -Wassergeld (keine Wasseruhr in der Wohnung) -Kanalisation -Sachversicherung -Gartenpflege (wird so gut wie überhaupt nicht gemacht) -Kosten der Beleuchtung -Strassenreinigung (davon kann keine Rede sein) -Müllabfuhr (43% der Gesamtkosten) -Schornsteinreinigung -Grundsteuer Als Folge wird jetzt die monatliche Pauschale für Nebenkosten von bis jetzt 45,- EUR um 38,50 EUR auf 83,50 EUR aufgestockt, eine Steigerung um 85,56%. Als ich die Wohnung gemietet habe, fragte ich den Vertreter der Wohngesellschaft, ob alle Kosten (Miete, Nebenkosten etc.) so bemessen sind, dass ich später (wie jetzt auch der Fall ) keine böse Überraschung erlebe, er hat es mir bestätigt, allerdings war das ganze nur mündlich. Was mich am meisten ärgert, dass alle Kosten in der Abrechnung einfach auf die Wohnfläche umgelegt werden.
Leserforumvon Fleurance | Mietrecht | 13 Antworten | 07.04.2009 14:45
Das war aber nichts, es gibt jedes Jahr eine saftige Erhöhung: Nachzahlung 2006: 170,€ -Nebenkostenerhöhung 15,€- Nachzahlung 2007: 340,€- Nebenkostenerhöhung 20,€- Nachzahlung 2009: 380,€- Eine Nebenkostenerhöhung gibt es nicht mehr, da ich gekündigt habe und Ende des Monats umziehe. ... Realistisch gesehen bezahle ich ja dann mit der Toilette ca. 54,-€ pro Monat mehr Miete als vereinbart. ... Realistisch gesehen bezahle ich ja dann mit der Toilette ca. 54,-€ pro Monat mehr Miete als vereinbart.
Leserforumvon KeinZähler | Mietrecht | 20 Antworten | 14.02.2024 19:33
Abrechnung)" gesetzt. ... Zusätzlich kam vorletztes Jahr eine Nebenkostenerhöhung um 40% dazu, begründet mit gestiegenen Energiepreisen. ... Kann sich dadurch eventuell eine (rückwirkende) Unwirksamkeit dieser Nebenkostenerhöhung ergeben?
Leserforumvon maxxam | Mietrecht | 12 Antworten | 06.01.2010 16:45
Bei Vertragsabschluss hieß es wir sollen auf die 520€ Miete 140€ Nebenkostenvorauszahlung leisten. ... Das Beste ist, das wir laut Hausmeister in den nächsten Wochen auch noch die Abrechnung für 2009 bekommen. ... Kosten lt.
Leserforumvon patricia76 | Mietrecht | 15 Antworten | 14.05.2007 17:29
Am 15.5.2007 von patricia76 meine oma verstarb schon anfang 2005, wir haben damals eine wohnung schon bewohnt, somit alle laufenden kosten übernommen. mündlich wurde mit ihr besprochen, daß eine nebenkostenabrechnung erstellt wird, fand sie auch voll in ordnung. die miete wurde von 4,28 € auf 4,90€/m² erhöht. in wie weit kann der umbau maßgebend sein? ... Das ist ok, wenn die Miete im Rahmen des Mietspiegels liegt. ... Keine Ahnung aber gleich mal Miete erhöhen, NK erhöhen, NK Nachzahlung und wenn der Mieter nicht mitspielt -> rausschmeissen!
Leserforumvon thomy777 | Mietrecht | 41 Antworten | 20.10.2016 21:49
Guten Abend ein paar Infos vorweg: Es handelt sich um eine Wohnung mit 22qm Im Mietvertrag steht: Die monatliche Miete beträgt 114,40€ Neben der Miete wird für die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung eine Pauschale (102,11€ ohne Abrechnung) und eine betriebskosten Vorauszahlung für Wärme (49,50€) und Warmwasser (17,40€) von monatlich 169,21€ erhoben. ... Sie zahlt bei mir auch kein Miete. ... laut dem Schreiben vom 20.10.2016 soll eine Nebenkostenerhöhung für die Wohnung xxx erfolgen.
Leserforumvon schnupfel | Mietrecht | 18 Antworten | 16.05.2009 09:32
Der Vermieter möchte jetzt eine Nebenkostenerhöhung haben. ... Am 16.5.2009 von schnupfel Es wurde nie eine richtige Aufstellung gemacht, welche Kosten angefallen sind oder und wer wieviel gezahlt hat. ... Dann muss keine Abrechnung erfolgen.
Leserforumvon go536935-98 | Mietrecht | 67 Antworten | 25.12.2021 01:36
Kosten laut Mietvertrag 375 Euro Warmmiete ... ... Miete zahlen. ... [quote=go536935-98]eine Abrechnung habe ich nie erhalten.
Endabrechnung 4 von 5 Sterne
Leserforumvon annebirkhahn | Mietrecht | 22 Antworten | 18.12.2008 16:46
in einem bekannten fall ist es so das der vermieter nun Nebenkostenerhöhung von 30% verlangt da die freundin 3-4 mal die Woche übernachtet, und das eben bei dieser seltsamen abrechnung! ... kann der Vermieter da mehr miete verlangen? ... Nochmals ich würde das akzeptieren oder auf den Einbau einer Wasseruhr bestehen..... ...kann allerdings kosten und eine Menge Ärger mit dem VM einbringen !
Leserforumvon Dental-Pirat | Mietrecht | 20 Antworten | 30.12.2018 14:30
Die Abrechnung über Heizungs- und Warmwasserkostenvorschüsse erfolgt gem. § 7. ... Als Umlegungsmaßstab für die Nebenkosten oder Nebenkostenerhöhung gilt als vereinbart das Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen des Hauses. f.) ... Bezgl. der Anpassung der NK sehe ich allerdings wenig Möglichkeiten diese zu umgehen, allerdings haben Sie ein Recht auf eine Abrechnung, das würde ich einfordern.
Leserforumvon Jolinasophi | Mietrecht | 57 Antworten | 27.04.2010 15:00
Im Vorfeld haben wir schon zum Anfang des Jahres eine größere Nebenkostenerhöhung bekommen. ... Aber was können wir tun um früher raus zu können ohne noch die Miete für den dritten unnötigen Monat zu zahlen? ... Haben auch nie eine Abrechnung bekommen.
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