225 Ergebnisse für „kosten auszug schimmel vermieter“

Leserforumvon mibreit86 | Mietrecht | 12 Antworten | 08.01.2010 16:47
Der Schimmel in der Küche hat sich gebildet, da der Vermieter bei einer Reparatur die halbe Küche unter Wasser gesetzt hat und anschließend die Feuchtigkeit nicht entfernt hat. ... Müsste der Vermieter oder der Mieter diese Kosten nach dem Auszug tragen? ... Wie siehts aus mit dem Schimmel im Schlafzimmer: Wurde der dem Vermieter frühzeitig gemeldet?
Leserforumvon stylo67 | Mietrecht | 15 Antworten | 06.02.2018 12:01
Die Tapezierung und Streichung der Wohnung allerdings, müsste der Vermieter auf seine Kosten machen lassen, die Schimmelbeseitigung geht zu Ihren Lasten. ... Das ist sowieso schon unterste Schublade, hier aber weiß der Vermieter auch noch davon: bei eurem Auszug würde er sicherlich genau nachsehen. ... Das ist sowieso schon unterste Schublade, hier aber weiß der Vermieter auch noch davon: bei eurem Auszug würde er sicherlich genau nachsehen.
Leserforumvon Rena.Groth | Mietrecht | 17 Antworten | 11.05.2009 20:16
Wir dachten uns nichts dabei, haben es geändert, zum Sommer verschwand der Schimmel nach unserer auf eigene Kosten gemachten Renovierung. ... Von bei ein- oder Auszug Renovieren, finde ich nichts. ... Mit dem Schimmel..
Leserforumvon PJY | Mietrecht | 4 Antworten | 28.03.2012 11:12
Mietverlust bei frühen Auszug. ... Orange durch den Schimmel). ... Schimmel wurde von mir mit Ani-Schimmelreininger entfernt.
Leserforumvon knopf13 | Mietrecht | 36 Antworten | 10.10.2010 18:48
Leider können wir derzeit den schimmel nicht entfernen weil uns die Arbeits agentur einen gutachter vorbei schicken wollte (auch 2-3wochen her) und wir dem vermieter ja den schaden zeigen wollen. nach dem dritten anruf bei dem vermieter, um zu fragen wann er denn kommen kann um sich das anzusehen, habe ich mit dem hausmeister der im selben haus wohnt, wie wir, gefragt ob es bei im auch schimmelt oder er weiss ob es bei irgend einem anderen bewohner des hauses (alles eigentums wohnungen) schimmelt. der hausmeister hat uns bestätigt das es jedes jahr zum winter im haus unter den fenstern schimmelt auf grund einer wärme brücke und das er uns als zeuge beim vermieter hilft und bestätigt das es ein baufehler ist. nun zu meiner frage. was kann ich aus rechtlicher sicht tun. da der vermieter nicht darauf hingewiesen hat das es schimmelt. können wir fristlos kündigen, mitminderung usw. jede hilfe ist mir recht möchte wenn der vermieter kommt wissen wo seine plicht als vermieter ist wegen mängel beseitigung und meine plicht/rechte als mieter wäre(n) bei auszug aus der wohnung. ----------------- "" -- Editiert am 10.10.2010 18:50 Am 10.10.2010 von hamburger-1910 Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten: - Falsches Heiz- u. ... Vermieter schieben die Schuld immer gerne auf den Mieter (Begründung: s.o.). ... Das Gericht wird i.d.R. immer einen gerichtl. bestellten SV einschalten (Kosten über 1.000,-- €, die der Verlierer zu tragen hat).
Leserforumvon Markus69 | Mietrecht | 5 Antworten | 24.09.2006 19:08
Hallo, folgendes Problem ist bei meinem Auszug aufgetreten. ... Der Vermieter hat darauf hingewiesen das diese Wandseite speziell behandelt wurden damit kein Schimmel mehr entstehen kann ( Speziell Farbe, etc) Na 1,5 Jahren habe ich den Schrank abgebaut, ca 2 cm von der Wand weg. ... Habe dem Vermieter dies gesagt.
Leserforumvon Cysha | Mietrecht | 8 Antworten | 03.04.2014 12:32
Der Schimmel ist definitiv nicht unser Fehler z.B. durch falsches Lüften, also ist doch eigentlich der Vermieter derjenige der ihn beseitigen muss oder? ... Unabhängig davon, wer am Schimmel Schuld ist, ist das ein Mangel der Wohnung, der dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen ist. Der Vermieter ist auch für die Beseitigung zuständig, wenn es euer Verschulden ist - er kann dann nur die entsprechenden Kosten als Schadenersatz geltend machen.
Leserforumvon Schalkefan | Mietrecht | 15 Antworten | 18.03.2009 09:02
Kann der Vermieter und dafuer haftbar machen bei einem Auszug (ist momentan nur ne theoretische Frage, da wir nicht gedenken, bald auszuziehen)? ... Kann nicht aufgeklärt werden, wer den Mangel verursacht hat, fällt dies in die Risikosphäre des Vermieters, d.h. der Vermieter bleibt auf den Kosten sitzen. ... Ich will nur wisen, ob bei dieser Jonstellation ich fuer den Schimmel (im Bad) haftbar bin bei einem Auszug.
Leserforumvon Kernell | Mietrecht | 13 Antworten | 04.07.2017 13:02
Diese Kosten will man von mir ebenfalls einklagen. ... Erstens entstehen dadurch vermutlich Kosten, die du dann tragen musst. ... Diese Kosten will man von mir ebenfalls einklagen.
Leserforumvon M3-Patrick | Mietrecht | 15 Antworten | 18.11.2009 16:32
Das habe ich damals meinem Vermieter gemeldet. ... Kann der VM nachweisen, dass der M den Schimmel verursacht hat, ist der M schadenersatzpflichtig (= er trägt die Kosten der Schimmelbeseitigung) und auch nicht zur Mietminderung berechtigt. ... Kommt ein Auszug nicht für sie in Betracht, ist zu prüfen, ob die Behandlung mit Schimmel-Ex ausreicht, um den Mietmangel zu beseitigen.
Leserforumvon dajo | Mietrecht | 2 Antworten | 11.01.2007 08:50
(ich muss sagen, ich halte mich stets an die tipps, was das lüften und heizen angeht).vermieter und bauleiter meinten eben, das das haus und die fenster top abgedichtet sind, und ich den schimmel auf meine kosten entfernen lassen soll, und mir eine maschine leihen soll, die die wände austrocknet. ich liess nicht locker und vorgestern kam mein vermieter mit einem wieder befreundeten selbstständigen "schimmelfachmann". im gespräch stellte sich heraus, das der fachmann die nächsten wochen ausgebucht ist, er aber das problem mit den jeden morgen bis oben hin beschlagenen fenstern kenne, weil er selbst mieter in unserer wohnung war. er meinte auch, das es ihn nicht wundere, und eine frage der zeit war, bis es hier schimmele. unser vermieter unterbrach das gespräch und meinte, das er sich einen fachmann suche, der zeit für diesen auftrag hat. mein vermieter ging dann zur heizung, und stellte fest, das die aus ist, worauf ich meinte, dass ich eben erst von der arbeit kam. gestern lag ein 4 seitiger brief im postkasten, wo er, ich fasse zusammen, geschrieben hat, das der schimmel allein meine schuld sei, weil ich an heizkosten sparen will. er macht mich jetzt schon schadensersatzpflichtig, bietet mir aber jetzt die möglichkeit, einen gutachter mit ihm zusammen zu suchen (geteilte kosten). er schrieb noch dazu, das ich zugegeben habe (unter zeugen:den schimmelfachmann), nicht zu heizen wenn ich ausser haus bin, und somit die sache klar sei. ich sollte noch einen zettel unterschrieben zurückgeben (was ich nicht tat), wo ich mich einverstanden erkläre, alle bisher entstandenen kosten voll zu übernehmen, da ich die volle schuld für die schäden trage. wie soll ich mich verhalten? ... Das ist immer die Standardaussage von Vermietern bei Schimmel. ... Ist der Mangel bei Auszug noch immer nicht behoben gehört dir auch die zurückgehaltene Miete.
Leserforumvon Bender04535 | Mietrecht | 18 Antworten | 06.12.2011 09:26
Der Vermieter hat sich sehr unkooperativ gezeigt und wollte das Gutachten auch nicht sehen, bot der Familie einen sofortigen Auszug an. ... Der Vermieter hat Ihnen doch den sofortigen Auszug angeboten. ... Der beste Rat, den ich Ihnen geben kann, ziehen Sie so schnell als möglich um. ----------------- "" Am 6.12.2011 von meri quote:Der Vermieter hat Ihnen doch den sofortigen Auszug angeboten.
Leserforumvon Steffi4+ | Mietrecht | 13 Antworten | 13.08.2008 12:17
Im Ergebnis sind die Gummifugen an den Fenstern schwarz (Schimmel) und Teile des Parketts unter den Fenstern durch das Wasser beschädigt. ... Habe daraufhin direkt mit meiner Versicherung gesprochen (Schadensmeldung erfolgte bereits bei Auszug), die daraufhin den Vermieter angeschrieben hat und um die Einreichung des "Gutachtens" und der Ansprüche gebeten haben. ... Steffi Darüber hinaus will uns der Vermieter die Kosten für die Erneuerung eines Duschkopfs (war vorher gebraucht) und des Griffs für Gefrierwach in Rechnung stellen.
Leserforumvon Blue_Silver | Mietrecht | 12 Antworten | 27.04.2014 10:45
Ich erkenne das Problem nicht, so wie sich das liest, wäre der Vermieter einem "direkten" Auszug doch gar nicht abgeneigt. ... Dessen Kosten fallen auch unter den zu erstattenden Schaden. ----------------- "" Am 28.4.2014 von Anjuli123 Chylla, eine Kaution ist auch nach Auszug ganz sicher nicht hinfällig. Im Normalfall könnte der Vermieter sie selbst nach Auszug noch einklagen, da die Kaution für Ansprüche gedacht ist, die nach Ende des Mietverhältnisses entstehen.
Leserforumvon KaBeLpEiTsChE | Mietrecht | 12 Antworten | 12.11.2010 10:37
Wir meldeten es dem Vermieter und dieser ließ den Schimmel von einem Maler auf seine Kosten beseitigen. ... Da der Schimmel wieder stärker wurde haben wir den Vermieter ein weiteres mal kontaktiert. ... Zudem hätte man unseren alten Vermieter kontaktiert und dieser hätte bestätigt dass wir in dieser Wohnung auch ein Schimmelproblem hatten und würde als "Zeuge" zur Verfügung stehen (dabei ging es um einen kleinen Fleck in der oberen Zimmerecke im Schlafzimmer, welche vom Vermieter selbst als Wärmebrücke bezeichnet wurde die entfernt wurde und danach bis zum Auszug nicht wieder auftrat).
Leserforumvon User4711 | Mietrecht | 3 Antworten | 22.01.2010 20:00
Hallo, bei mir steht ein Auszug an und in meinem Badezimmer befinden sich paar Schimmelflecken an der Decke (ist ein Badezimmer ohne Fenster, mit nur einer spärlich funktionierenden Lüftung). Mein Vermieter meint nun dass ich für die Kosten zur Beseitigung aufkommen muss da ich wohl nicht ausreichend gelüftet hätte. ... Eine spärlich funktionierende Lüftung hätten Sie Ihrem Vermieter längst schriftlich anzeigen müssen.
Leserforumvon hanuga | Mietrecht | 8 Antworten | 29.01.2015 18:34
Der Schimmel blieb...also sind die Wände naß. ... Ihm ist es egal, mit welchen Anstrengungen und Kosten so ein Umzug verbunden ist. ... Wäre ein Umzug/Auszug denn keine Option?
Leserforumvon Januar77 | Mietrecht | 6 Antworten | 01.09.2014 12:46
Habe den Vermieter eine Woche vor meinem Auszug ein Schreiben in seinen Briefkasten eingeworfen um ihm mitzuteilen wann genau die Wohnungs- und Schlüsselübergabe stattfindet. ... Übernahme der Kosten für die Säuberung? ... Wie lang haben Sie in der Wohnung gelebtß Haben Sie dem Vermieter jemals Schimmel gemeldet?
Leserforumvon julian83 | Mietrecht | 7 Antworten | 06.07.2006 16:23
Nach meinem Auszug wurden diese erneuert und siehe da: Schimmel weg ----------------- "Manchmal, aber nur manchmal... ...hilft es, erst das Hirn einzuschalten " Am 6.7.2006 von julian83 Hallo! ... Also, Vermieter Bescheid sagen und drauf drängen, dass das beseitigt wird. ... Kann man das eigentlich bei wiederholter Fristsetzung und deren Verpennen auf eigene Kosten das ganze richten lassen und dann mit der Miete verrechnen bis die Beseitigung bezahlt ist?
Leserforumvon cinzano45 | Mietrecht | 8 Antworten | 12.07.2014 01:23
Ich bekam auch einen Brief meines Vermieters in die Hand gedrückt, indem er bestritt, dass es sich hier um Schimmel handelt. ... Bei einem professionellen, fairen Vermieter. ... Bei der Selbstvornahme kann man die Kosten mit der Miete verrechnen.
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