68 Ergebnisse für „kosten betriebskosten problem wartung“

Leserforumvon Berte79 | Mietrecht | 13 Antworten | 18.04.2017 10:44
Und was da sonst noch zu Betriebskosten steht. ... Die Kosten der Wartung sind umlegbar, aber die Wartung ist vom Vermieter zu beauftragen. ... Dann hatten die Herrschaften beim Mieterbund keine Ahnung und dein Nachbar jetzt vermutlich ein Problem wenn er sich auf den Dummfug verläßt.
Leserforumvon fb450626-56 | Mietrecht | 6 Antworten | 27.09.2016 06:14
Am 27.9.2016 von Anitari Der Auftraggeber zahlt die Wartung. ... Kosten der Heizungswartung gehören zu den umlegbaren Betriebskosten, wenn vertraglich vereinbart. ... Ansonsten: eigenen Beitrag aufmachen und dort das Problem entsprechend schildern.
Leserforumvon Le_don | Mietrecht | 1 Antwort | 16.02.2012 20:47
Hallo miteinander, es gibt folgendes Problem. ... Dieser behauptet der Heizungsmonteur habe ihm bestätigt, dass alle aufgeführten Kosten Wartungskosten seien. Des weiteren zitiert mein Vermieter folgendes BGH-Urteil: "Regelmäßig anfallende, nicht durch eine bereits aufgetretene Störung veranlasste Maßnahmen, die der Überprüfung der Funktionssicherheit und der Betriebssicherheit dienen, können als sonstige Betriebskosten (Wartung) auf die Mieter umgelegt werden."
Leserforumvon leeloomai | Mietrecht | 8 Antworten | 20.12.2018 16:42
Am 22.12.2018 von Lolle Grundsätzlich gehört die Reinigung zu den Heizungs-Betriebskosten (ebenso wie Wartung, Schornsteinfeger, Heizungsbetriebsstrom etc.). Ohne Vereinbarung ist es Sache des Vermieters, sich um die Ausführung zu kümmern - dann kann der Vermieter die anfallenden Kosten als Heizungs-Betriebskosten umlegen. ... Der Vermieter kann die Kosten einer von ihm beauftragten Wartung umlegen, aber eben nicht den Mieter zur Vornahme der Arbeiten verpflichteten.
Leserforumvon go401274-47 | Mietrecht | 23 Antworten | 04.11.2014 16:44
Meine Frage lautet, ob mein Mieter wirklich gar nichts für den Austausch von Verschleissteilen zahlen muss, nur weil es bei der zweiten Wartung im Jahr passiert ist und nicht bei der ersten Wartung. ... Steht auch so in der Betriebskostenverordnung. quote:Zu den Betriebskosten gehören nicht: 1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten), 2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten). ... Wenn die mit der Wartung beauftragte Firma dies versäumt hat, dann ist das erstmal das Problem des Auftraggebers.
Leserforumvon JoTheb | Mietrecht | 13 Antworten | 10.09.2015 09:25
: Zitat:Erhöhen sich die Betriebskosten, auch durch neu entstandene Kosten, so ist der Vermieter berechtigt, eine entsprechende Erhöhung der Vorauszahlung zu verlangen. ... wirdwerden Am 10.9.2015 von -Laie- Grundsteuer und Versicherungen sind im Vorfeld bekannt, Laufende verbrauchsunabhängige Kosten wie Hausmeister, Reinigung, Wartung...... sind in engen Grenzen abschätzbar. ... Am 10.9.2015 von Ver Zitat (von micbu):Laufende verbrauchsunabhängige Kosten wie Hausmeister, Reinigung, Wartung...... sind in engen Grenzen abschätzbar.
Leserforumvon Ihr neuer | Mietrecht | 2 Antworten | 20.12.2020 23:12
Hallo miteinander, folgendes Problem hat sich ergeben. ... Im Vertrag sind auch die Arten der von uns zu tragenden Betriebskosten aufgelistet. ... Zusätzlich hat er einen Hausmeister und eine Position "wartung Haus und Grund" aufgelistet.
Leserforumvon Soprana | Mietrecht | 23 Antworten | 09.11.2007 09:34
gruß Anna Am 9.11.2007 von Morthingale Liebe Anna, ich weiß ja nicht, wo Du wohnst, aber 2 € pro qm für NK und HK ist absolut nicht ungewöhnlich (und diese Kosten fallen, mit Ausnahme von Teilen von Heizung und Wasser auch an, wenn die Wohnung überhaupt nicht bewohnt wird). ... Guckst du hier: § 2 Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer; 2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe; 3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe; 4. die Kosten a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung oder b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums oder c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a oder d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; 5. die Kosten a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a oder b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a oder c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft; 6. die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, oder b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, oder c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; 7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage; 8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung; 9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs; 10. die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen; 11. die Kosten der Beleuchtung, hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen; 12. die Kosten der Schornsteinreinigung, hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind; 13. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Gla
Leserforumvon kakadu20 | Mietrecht | 13 Antworten | 23.04.2009 23:10
Hi an alle... hab da mal ein großes Problem... habe vor 4 Tagen meine Heizungsabrechnung bekommen und bin fast vom Glauben abgekommen. ... und kann das möglich sein das die Kosten trotz weniger verbrauch zum Vorjahr so hoch sind?? ... Der Grundkostenanteil nach HKVO hat nix mit dem Fixkostenanteil (Wartung, Wärmedienst, Schornsteinfeger) zu tun, das sind zwei verschiedene Dinge.
Leserforumvon Mieter123 | Mietrecht | 59 Antworten | 18.11.2011 13:41
Beim Einzug waren die Betriebskosten für elektro Geräte noch okay. ... Wann warst Du denn zuletzt bei deiner Wartung ? ... Nun ist das Problem bekannt und noch nicht behoben!
Leserforumvon katawa | Mietrecht | 9 Antworten | 23.10.2007 21:22
Wir haben gerade folgendes Problem. ... Ich bin allerdings der Auffassung, dass diese Kosten für Wartungsarbeiten bereits mit den normalen Betriebskosten, bzw. ... Zum einen monatlich umgerechnet auf die Betriebskosten und dann soll ich nochmal aus eigener Tasche die ca. 100,00€ für die Wartung zahlen??????
Leserforumvon krumen | Mietrecht | 12 Antworten | 02.06.2008 15:39
3. ein posten 1.600euro wartung der heizung erscheint mir arg hoch,...einsicht anfordern und versteckte reperaturkosten ruasfinden? ... Dasselbe Problem dann für die 95,11 Einheiten bei den Hausnebenkosten. ... Und zum Schluss noch diese horrenden Kosten der Wohngebäudeversicherung 2522,21 EUR?
Leserforumvon ToWa | Mietrecht | 23 Antworten | 13.01.2017 20:05
- Rauchmelder (Miete und Wartung) - Gartenpflege (Pauschalbetrag)? ... Eine "Miete", sowie die Kosten einer "Wartung" entstehen dem Vermieter also nicht. ... - Rauchmelder (Miete und Wartung) - Gartenpflege (Pauschalbetrag)?
Leserforumvon fb330588-74 | Mietrecht | 8 Antworten | 08.01.2013 10:41
Diese Kosten möchte er auf die Betriebskosten dann umlegen, die ich dann zahlen soll. ... Meine Frage Wartung Rauchmelder seh ich ein, dass hier eine Umlage berechtigt ist aber für Trinkwasser ist doch nicht mein Problem als Mieter. ... Regelmäßig wiederkehrende Kosten (das muss nicht zwingend jährlich sein) sind Betriebskosten im Sinne §1 BetrKV.
Leserforumvon Gluhwurmchen | Mietrecht | 16 Antworten | 06.11.2012 13:08
----------------- "" Am 6.11.2012 von Anjuli123 Wenn ganz sicher und definitiv nirgends im Mietvertrag steht, dass die Wartung der Therme auf den Mieter umgelegt werden kann, muß der VM diese Kosten selber tragen. ... Wo ist also das Problem? ... Ich kenne den Paragraphen. @ gaga92: "Wo ist also das Problem?
Leserforumvon Lillo85 | Mietrecht | 13 Antworten | 04.12.2018 20:35
Wenn auch hier die übliche (wirksame) Betriebskosten-Umlagevereinbarung besteht, dann können diese Kosten durchaus noch auf den Mieter umlegbar sein. ... Die jährliche Wartung der Ölheizungsanlage dürfte mehr als nur 128 Euro kosten - gerade wenn da länger nichts gewartet/gereinigt wurde. ... Sein Problem.
Leserforumvon neueruser04 | Mietrecht | 4 Antworten | 24.10.2005 08:08
Zum Problem selbst: Es kann schon sein das du NK für die Heizung bezahlen musst. Die aufteilung in Betriebs/verbrauchskosten zu den entsprechenden % sätzen funktioniert so: Zu den Betriebskosten zählen erstmal die bereitstellung der Heizung als solche aber auch die wartung der anlage. ... Das verursacht FIXE kosten.
Leserforumvon ps2008 | Mietrecht | 5 Antworten | 05.06.2016 15:30
Das ist schon fast ein klassisches Problem. Häufig ist so ein Problem auch bei Hausmeistergebühren anzutreffen. ... Dummerweise haben wir die Kosten für den vordatierten Vertrag übernommen, obwohl im Jahr 2014 von der Firma keine Wartung durchgeführt wurde, sondern nur Reparaturen vorgenommen wurden.
Leserforumvon KenHo | Mietrecht | 6 Antworten | 21.11.2007 13:13
- die Wartung der Etagenheizung an. ... Dieses Problem hat hier fast jede Mietpartei. ... Wartung der Heizung bzw. die Kosten dafür trägt der Vermieter!!!
Leserforumvon baltic80 | Mietrecht | 12 Antworten | 14.07.2020 09:35
Am 14.7.2020 von cauchy Zitat (von baltic80):Als sonstige Betriebskosten i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrKV gelten als vereinbart : - Reinigen der feststehenden Fenster - Wartung der Lühftungsanlagen - Reinigung der FallrohreIm Eingangspost schreibst du etwas von Pauschale. ... Am Ende werden diese Kosten so oder so beim Mieter landen. ... Das ist dann tatsächlich euer Problem.
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