261 Ergebnisse für „kosten heizkosten wohnfläche mieter“

Leserforumvon mulasch | Mietrecht | 3 Antworten | 06.02.2009 07:30
Wie sieht das mit den Heizkosten aus a) oder b) ? ... Zum Thema Kaltwasser kosten, LG Kleve, Urteil vom 19.04.2007, Az: 6 S 205/06 "Ist bei Kaltwasserzähler die Eichgültigkeit abgelaufen, muss der Verbrauch - bei fehlender anderslautender Vereinbarung - nach Wohnfläche abgerechnet werden. Dem Mieter entsteht daraus ein 15%iges Kürzungsrecht."
Leserforumvon dienchen73 | Mietrecht | 25 Antworten | 30.03.2019 18:06
B. nach der Wohnfläche, umgelegt werden? ... Tut er das nicht darf der Mieter den Posten Heizkosten in der Abrechnung um 15 % kürzen. ... Dann würden ein Teil der Heizkosten, 30 - 50 %, verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche umgelegt.
Leserforumvon BQMBe | Mietrecht | 13 Antworten | 06.02.2024 05:33
Ich würde als Mieter am status quo (90 m² + Terasse unspezifizierter Größe) nichts ändern wollen. ... Zumindest gilt das so für Mieter, wenn die feststellen, dass ihre Wohnung doch keine 90m² sondern eben nur 86m² hat. ... [/u] Die Heizkosten werden für die---beheizte Wohnfläche--- berechnet.
Leserforumvon Moonix | Mietrecht | 47 Antworten | 11.12.2016 19:00
Ich habe es ja nun mal schwarz auf weiß, dass nach Wohnfläche abgerechnet wurde und nicht wie im Vertrag vereinbart 30% /70% Am 11.12.2016 von AltesHaus Soll heißen, dass Sie 15 % der Kosten abziehen können, da nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurde. ... Alle ohne Messergebnisse und nach m² Wohnfläche ? ... Alle ohne Messergebnisse und nach m² Wohnfläche ?
Leserforumvon AE2008 | Mietrecht | 3 Antworten | 03.09.2008 22:49
Im Mietvertrag sei jedoch geregelt, dass die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung zu 70% nach dem Verbrauch und die übrigen Kosten nach der wiederum nicht eingetragenen Wohnfläche (qm-Zahl) verrechnet werden solle. Nach Durchsicht der gesamten Betriebskostenabrechnungen seien folgende Abrechnungsmethoden festgestellt worden: 2003: Heizkosten – 30% Grundkosten – 70% Verbrauchskosten Warmwasser – 30% Grundkosten – 70% Verbrauchskosten 2004: Heizkosten – 100% Verbrauchskosten x qm-Wohnfläche Warmwasser – 100% Verbrauchskosten x qm-Wohnfläche 2005: Heizkosten – 100% Verbrauchskosten x qm-Wohnfläche Warmwasser – 30% Grundkosten – 70% Verbrauchskosten x qm-Wohnfläche 2006: Heizkosten – 100% Verbrauchskosten x qm-Wohnfläche Warmwasser – 30% Grundkosten – 70% Verbrauchskosten x qm-Wohnfläche Und in der Betriebskostenabrechnung 2007 sei wie 2003 wieder mit Heizkosten – 30% Grundkosten – 70% Verbrauchskosten Warmwasser – 30% Grundkosten – 70% Verbrauchskosten abgerechnet worden, was eine Nachzahlung zur Folge gehabt hätte ( Nachzahlung gegenüber dem Jahr 2006 um 400% gestiegen). ... Kann sich der Mieter zumindest bezüglich des horrend hohen Nachforderungspostens der Heizkosten auf den Vertrauensschutz und die jahrelange Übung berufen, mit der die Heizkosten in den Abrechnungsperioden 2004, 2005 und 2006 abgerechnet wurden?
Leserforumvon guest-12328.02.2015 16:51:04 | Mietrecht | 6 Antworten | 29.11.2014 16:02
Wie dürfen die Heizkosten abgerechnet werden? ... Die Gesamtheizkosten müssen dann zu einem Teil, meist 30 %, nach der Wohnfläche und zum restlichen Teil nach Verbrauch abgerechnet werden. ... D.h. die auf die Parteien zu verteilenden Kosten erhöhen sich erstmal ganz erklecklich ... dafür werden die höheren Kosten dann "heizkostenverordnungskonform" verteilt.
Leserforumvon Drye | Mietrecht | 46 Antworten | 28.08.2019 23:51
Habe als Vermieter die Wohnfläche im Dachgeschoss falsch gemessen. ... Zuerst kam ich auf eine Wohnfläche von ca 55 qm. ... Ebenso sind ja auch Betriebskosten (soweit nicht anders vereinbart) nach Wohnfläche = anrechenbre Wohnfläche nach WoflVO abzurechnen.
Leserforumvon Oli2712 | Mietrecht | 2 Antworten | 19.01.2022 16:12
Der Vermieter (V) und der Mieter (M) haben Anfang 2021 einen Wohnraummietvertrag über eine Einliegerwohnung geschlossen, wobei eine Netto-Kaltmiete von 650 Euro und eine Betriebs- und Heizkostenpauschale von 200 Euro vereinbart war. Geheizt wird mit Heizöl mittels einer in die Jahre gekommenen Ölzentralheizung, mit der auch Warmwasser bereitet wird Die gesamte Wohnfläche des Hauses ist nicht bekannt, bekannt ist lediglich, dass die von M gemietete Wohnung 80 Quadratmeter groß ist und damit etwas kleiner ist, als die übrige Wohnfläche in dem Haus. ... Kann der M die Zahlung des Erhöhungsbetrages verweigern, bis die tatsächlich angefallenen Kosten offengelegt werden?
Leserforumvon pinguina | Mietrecht | 17 Antworten | 12.03.2013 14:46
Wenn der Raum als Keller (im MV vereinbart) vermietet ist, kann der Mieter diesen Raum auch als Wohnraum nutzen, wer könnte ihn davon abhalten ? ... Zumindest bei den Heizkosten schon. ... Wenn mehr m² dann mehr kosten würde, was ja jogisch erscheint, fändest Du das auch fair und günstig ?
Leserforumvon pogorecht123 | Mietrecht | 17 Antworten | 04.10.2020 18:44
Keine Ahnung, aber bei den Heizkosten kommt er nicht drumrum. ... Hier könnte man vielleicht noch argumentieren, dass der Raum zur Vermeidung der Schimmelbildung nun mal beheizt werden muss und folglich diese Kosten entstehen. ... Bezüglich der Heizkosten käme es darauf an, ob dieser Raum beheizbar ist.
Leserforumvon hpt007 | Mietrecht | 4 Antworten | 13.07.2007 21:25
"Die abzurechnenden Kosten werden auf die Mieter wie folgt umgelegt: Die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage und der zentralen Warmwasserversorgungsanlage mit 70% nach dem erfassten Verbrauch. Die übrigen Kosten nach der Wohnfläche von x m²." ... Am 13.7.2007 von hpt007 Bezieht sich das auf die reinen Kosten der Heizungsanlage (Gasverbrauch, Wartung etc.) oder auch auf die Heizkosten unserer Wohnung?
Leserforumvon luc78 | Mietrecht | 5 Antworten | 10.01.2010 22:27
So zahle ich ja eher die Heizkosten meiner Nachbarn. ... Darf er den Mietern die Kosten für seine 2 Zähler auch aufbürden? ... Wie muß der VM den Gesamtverbrauch des Hauses verteilen, wenn er zum einen mit im Haus wohnt und zusätzlich ein Büro darin nutzt ( Wohnfläche vs.
Leserforumvon Rusdan | Mietrecht | 1 Antwort | 20.02.2014 13:57
Bisher bin ich bei der Berechnung wie folgt vorgegangen: Angenommen die Kosten für Brennstoffe betrugen 2000€ und die Grundkosten (Gebühren, Schornsteinfeger, Strom, Wartung) 500€. ... Würde ich die gesamte Rechnung umstellen auf die Vorverteilung 50/50 bis 70/30 würde dies mehrere Hundert € Mehrkosten für die anderen Parteien bedeuten, da die Wohnheit von besagtem Mieter die 4-fache Menge an Heizenergie bei identischer Wohnfläche verbraucht. Hierin sehe ich eine deutliche Ungerechtigkeit für anderen Mieter, die sparsam mit Ihrer Energie umgehen.
Leserforumvon -Susanne- | Mietrecht | 6 Antworten | 08.01.2016 15:56
Dort waren ja auch von Januar bis März diese höheren Kosten angefallen? ... Du hast selbstverständlich die notwendigen Kosten zu tragen. ... Fängt ersteinmal an mit der Ermittlung von Heizkosten je m² Wohnfläche/Jahr sowie Gegenüberstellung zu den Mittelwerten je nach dem von Dir bewohnten Gebäude und Beheizungsart (mit/ohne zentraler WW-Bereitung?)
Leserforumvon GISNAH | Mietrecht | 17 Antworten | 04.12.2013 21:24
Der Strom für Beleuchtung im Keller und Treppenhaus gehört natürlich nicht zu den Heizkosten und müsste demnach nach Wohnungen/Wohnfläche abgerechnet werden. ... Dann die Kosten des Umbau mit einem zweiten Zähler. ... Aus meinem vorherigen Mietverhältnis kenne ich es auch so, dass die Heizkosten nach Zähler abgerechnet werden und der Gemeinstrom nach Wohnfläche aufgeteilt an die Mieter weitergegeben wird.
Leserforumvon bezzi | Mietrecht | 7 Antworten | 09.11.2007 15:40
Um die Heizkosten aufzuteilen, befinden sich an der Heizungsanlage 2 Wärmezähler. ... Mindestens 30%, höchstens 50% der Kosten müssen nach Wohnfläche o.ä. aufgeteilt werden. ... Sind die Kosten für neue Geräte nicht höher als die Summe der Kosten für den Ausbau, die Wiederaufbereitung und anschließenden Einbau inklusive Ersatzgerät, können die Kosten für neue Zähler komplett auf die Mieter umgelegt werden.
Leserforumvon Schroederly | Mietrecht | 5 Antworten | 07.10.2004 11:59
MfG Klaus Am 15.10.2004 von Nette Vermieterin Also ich kenne es so, dass ein Teil der Heizkosten nach qm-Wohnfläche und ein Teil nach Verbrauch abgerechnet wird. Grund: Wenn ein Mieter nicht heizt, fallen durch die kalten Wände/Decke/Fußböden für die direkten Nachbarn höhere Heizkosten an. ... Also "geringfügige Kosten" finde ich daher ganz ok.
Leserforumvon Durchschnittsmieter | Mietrecht | 8 Antworten | 01.03.2016 11:36
Stimmt dies dann doch nicht, so hätte die Wohnung einen Mangel und der Mieter hätte das Recht, die Miete entsprechend zu mindern. ... Kein Vermieter der Welt kann im Voraus sagen wie hoch die tatsächlichen Kosten sein werden. ... Interessant wäre allerdings wie welche Kosten abgerechnet werden.
Leserforumvon bamm | Mietrecht | 9 Antworten | 31.03.2008 16:40
was können wir hinsichtlich der zuviel bezahlten heizkosten tun. was können wir wegen der falschen m² anzahl machen? ... welche kosten und wenn es einer weis wie lange, können wir zuviel bezahltes zurück fordern? ... dass anstelle die kosten durch 6 parteien Welche Kosten werden nach Parteien aufgeteilt ?
Leserforumvon Raider2013 | Mietrecht | 11 Antworten | 06.11.2018 10:00
Hallo, Ich bin Mieter einer Wohnung mit einer recht alten Heizungsanlage auf Gas Baujahr 1990. ... Die hier tatsächlich verbrauchten Heizkosten müssen Sie nicht tragen, sondern der Eigentümer der Wohnung (bei Leerstand) -- Editiert von AltesHaus am 06.11.2018 10:09 Am 6.11.2018 von Raider2013 Ich habe eine Kostensplittung von 70% Verbrauch und 30% Wohnfläche, wobei die andere Wohnung Warmwasser über Durchlauferhitzer und ich mit über die Therme. ... Die Kosten für die Wohnung trägt doch einzig und allein der Eigentümer oder?
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