152 Ergebnisse für „kosten kaution vermieter räumungsklage“

Leserforumvon Bonner3078 | Mietrecht | 5 Antworten | 17.11.2009 12:07
Dies bezüglich hat mein Vermieter gegen mich eine Räumungsklage laufen gehabt. ... Nun die Frage: Bei der Räumungsklage sind zusätzliche kosten entstanden. ... Könnte der Vermieter denn wenn ich jetzt hier ausziehe, die Kaution einbehalten sozusagen als Anzahlung für die Kosten der Räumungsklage?
Leserforumvon Schnulli99 | Mietrecht | 16 Antworten | 14.09.2013 19:15
Und sollte das Geld beim Vermieter erst nach dem 6.11 verbucht worden sein, war die Kündigung berechtigt und damit hätte der Mieter die Kosten zu tragen. ... Und sollte das Geld beim Vermieter erst nach dem 6.11 verbucht worden sein, war die Kündigung berechtigt und damit hätte der Mieter die Kosten zu tragen. ... Folglich könnten die vom VM geltend gemachten vorprozessualen Kosten mit den Kosten, die Meier hatte ebenso mit der noch ausstehenden Kaution aufgerechnet werden.
Leserforumvon slatka | Mietrecht | 9 Antworten | 20.04.2007 10:42
Vom Vermieter ist die Kaution zu normalen Zinssätzen anzulegen. ... Aber wenn die Räumungsklage für den Vermieter erfolgreich ist erwirbt er einen Pfändungstitel. ... Die Kaution anzubieten ist natürlich elegant, da davon auszugehen ist das dein Vermieter recht sauer auf dich ist, ob der dann so richtig lust hat die Kaution richtig abzurechnen?
Leserforumvon go453915-69 | Mietrecht | 14 Antworten | 17.11.2016 13:14
Ich hatte mit dem alten Vermieter ausgemacht es kommt zu keiner Räumungsklage und er nimmt die wieder zurück bzw sein Anwalt soll sie noch nicht rausgeschickt haben. ... Zumal ja auch nicht klar ist, ob z.B. noch die Rückzahlung der Kaution offen ist. ... Auch mir würde dies langen, um die Zahlung der Kosten zu empfehlen, denn anscheinend wäre die Räumungsklage wegen der Zahlungsrückstande auch erfolgreich gewesen.
Leserforumvon kabelbw | Mietrecht | 22 Antworten | 28.02.2009 17:24
Nach § 123 deswegen weil er schon zu Beginn die Kaution nicht gezahlt hat! ... Also kommt man nicht um eine Räumungsklage rum? ... Einmal an den Schuldner und sobald der das zugibt nochmal an den Vermieter.
Leserforumvon Pladde | Mietrecht | 50 Antworten | 21.01.2018 09:03
Guten Morgen, gibt es ein Einbehaltungsrecht der Kaution - also das Recht, sie nicht zu bezahlen - wenn dem Mieter bekannt wird, dass der Vermieter die Kaution nicht anlegen sondern "verbraten" wird? ... Dann dürfte eine Räumungsklage ins Haus stehen, mit all den verbundenen Kosten. ... Mit einer Räumungsklage an der Backe ist die Mieterselbstauskunft nicht gut, da einen neuen Vermieter zu finden grenzt dann an Glück.
Leserforumvon Suse64 | Mietrecht | 14 Antworten | 17.08.2015 15:59
Eine Mieterin muß nach Räumungsklage in 5 Monaten ausziehen. ... Zunächst würde ich mir einen anderen Anwalt suchen: denn das Räumungsklage noch mit einer Umzugshilfe vom Vermieter gewürzt wird, habe ich ja noch nie gehört. ... Die Mieterin bot an, auch noch die Kaution zur Verrechnung heranzuziehen, was wir jedoch abgelehnt haben, da die Kaution nötig sein wird, um die Schäden im Haus zu reparieren.
Leserforumvon Blobb | Mietrecht | 24 Antworten | 21.11.2006 21:54
Daraufhin wurde eine Räumungsklage veranlasst. ... Die wahrscheinlich nicht unerheblichen Kosten die Du dem Vermieter Verursacht hast, solltest Du aber auch nicht bei deiner Entschuldigung vergessen! ... Dass der Vermieter sich hier ärgert, einen Anwalt bezahlen muss, noch weitere Kosten hat und vielleicht am Ende sogar sein Eigentum verliert und auf den Kosten oft sogar sitzen bleibt, dass interessiert einen Mieter sehr wenig.
Einbehalt Kaution 5 von 5 Sterne
Leserforumvon guest-12312.02.2021 18:44:50 | Mietrecht | 15 Antworten | 31.03.2017 11:02
Alles weitere müsste ich einklagen und ich bin froh, keine Räumungsklage machen zu müssen, eben dass er geht. ... Ich wollte mir halt Ärger mit Räumungsklage oder Ähnlichem ersparen, wenn dabei auch noch nichts rauskommt, wenn er überschuldet ist. ... Mit den RA kosten ist die Kaution fast schon aufgebraucht, der Rest ist für Reinigungsarbeiten, so kann man eine Wohnung ja nicht wieder anbieten.
Leserforumvon zunderer | Mietrecht | 21 Antworten | 28.08.2009 10:50
Es kommt noch hinzu, dass der Vermieter die Mängel eben nicht als Mängel anerkennt. ... Und dann hast du immer noch die Entscheidung: - Willst du dich auf einen Jahrelangen Rechtstreit einlassen, der dich sehr viel Zeit und Geld kosten wird (bei nichtvorhandener Rechtschutz)? ... Erst nach dem 5.9.09 hat sie vor die räumungsklage einzureichen?
Leserforumvon go305016-23 | Mietrecht | 7 Antworten | 29.06.2011 19:28
Zieht er sofort aus, ist die Kaution wahrscheinlich futsch. ... Weshalb ist die Kaution futsch? ... Zur Vermeidung von Kosten sollte der Untermieter sinnvollerweise vor der Einreichung einer Räumungsklage ausgezogen sein.
Leserforumvon Nelladella | Mietrecht | 36 Antworten | 12.04.2015 08:26
Das würde auch eine Räumungsklage schwierig machen. ... Ich habe ihm vorhin noch eine Mail geschickt, in der ich ihn an den Übergabetermin erinnert habe und schon mal mitgeteilt habe, dass ich sofort Räumungsklage einleiten werde und dass die Kosten letztendlich von ihm zu tragen sind. ... Das würde auch eine Räumungsklage schwierig machen.
Leserforumvon olliundgabi | Mietrecht | 28 Antworten | 01.11.2005 17:48
Aber der Vermieter hat sich auch in keinster Weise an die Vereinbahrung gehalten. 1. ... Der Vermieter kann als nächstes die Räumungsklage einleiten, die wohl auch ohne mündliches Verfahren entschieden werden kann. ... Und wie sieht es mit der Kaution aus wenn der V in einem vorigen Schreiben des Anwalts zugesichert hat daß er die komplette Mietkaution + Verzinsung an uns ausbezahlt....kann er diese Zusage auch widerrufen ??
Leserforumvon pc-mw | Mietrecht | 2 Antworten | 25.07.2016 16:52
Darauf hin leitet Vermieter C eine Räumungsklage ein. ... Die von Mieter A an Vermieter B bezahlte Kaution in Höhe von 1200 EUR möchte der Vermieter C nun gegen die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten der Räumungsklage aufrechnen. ... VM kann die Kosten aufrechnen, und natürlich komplett.
Leserforumvon Akascha85 | Mietrecht | 26 Antworten | 07.02.2011 20:41
Dass Vermieter grundsätzlich eine zeitlang nach Mietende die Kaution behalten dürfen und diese nicht sofort bei Mietende rausrücken müssen ist dir aber schon bekannt? ... Und wer sowas bei uns zur Bedingung für die Schlüsselrückgabe machen wollte, der hätte mit Sicherheit eine Räumungsklage am Hals. ----------------- "" Am 8.2.2011 von go277331-83 und das kommt auch immer auf den Vermieter an - und dann ist doch auch immer die Frage was zu holen ist - wenn der Mieter Pleite ist geht der Vermieter leer aus und trägt die Kosten selber. ... Der Mieter war pleite und nun jammert er den Geld für Gericht LG und AG hinterher und Kosten für den OGV und Kosten für den Schlüsseldienst usw.
Leserforumvon Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen | Mietrecht | 63 Antworten | 06.06.2016 01:20
Am 02.05 ist die Räumungsklage gegen mich wegen Mietschulden von 3 Monaten beim Gericht eingegangen. ... Wie viel wird es mir kosten? ... Zitat:Wie viel wird es mir kosten?
Leserforumvon jurist | Mietrecht | 3 Antworten | 30.09.2006 15:48
Da ich im Insolvenzverfahren stecke und der Vermieter zur Räumungklage einen Anwalt beauftragt hat, will er seine Anwaltskosten mit der von mir geleisteten Kaution verrechnen. ... Die Kaution ist doch nur eine Sicherheitshinterlegung für die Miete. ... Wenn also die Kosten für eine Räumungsklage entstanden, die vom Gericht dann bestätigt wurde, dann ist seine Forderung rechtskräftig und kann verrechnet werden.
Leserforumvon LemonTree123 | Mietrecht | 39 Antworten | 12.05.2016 16:29
Du merkst: Vermieter werden ist nicht schwer - Vermieter sein dagegen sehr Am 12.5.2016 von Ver Zitat (von Anitari): Zitat:wie sähe dann so eine fristlose Kündigung aus? ... Allerdings hat der Vermieter sie nachweisbar aufgefordert, die Kaution zu zahlen. ... Mach es von der Zahlung der Kaution abhängig.
Leserforumvon KalterStein | Mietrecht | 22 Antworten | 25.09.2007 11:20
Doch hier enstehen ja wieder Kosten. ... Stattdessen bekam ich über ein halbes Jahr später ein wütendes Schreiben, wo eigentlich ihre Kaution bliebe. ... Sie sind auf eigene Kosten ausgezogen.
Leserforumvon backtrack | Mietrecht | 21 Antworten | 27.03.2009 11:59
Eine fristlose Kündigung bzw. eine Räumungsklage habe ich auf dem Postweg ja nie erhalten da der gesamte Briefkasten seitens des VM geleert wurde. ... Die Kosten für dieses verfahren, einschließlich der Anwaltskosten, muss der Vermieter übernehmen. ... Selbstverständlich muss der Vermieter seine Miete zahlen.
123·5·8