Im Februar 2016 habe ich dem Mieter schriftlich (per Einschreiben) eine Mieterhöhung um 5% (12,16 €/qm) zum 1.6.2016 angekündigt. Diese Mieterhöhung hat der Mieter auch zur Kenntniss genommen, jedoch mit folgender Begründung per E-Mail abgelehnt: "Sie haben beim Kauf der Wohnung eine Mieterhöhung über den 2014 aktuellen Mietspiegel vorgenommen. ... Wenn die Schönheitsreparaturenklausel aus irgendeinem Grund ungültig wäre (soll ja vorkommen), so kann der Mieter dich auffordern, nötige Schönheitsreparaturen bitte sofort auf deine Kosten durchführen zu lassen.
Schornsteinfeger Kosten an Mieter abrechnen ?
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Auch Mieter haben doch wohl ihre Rechte. ... Darüberhinaus könnte, wie Tinnitus schon sagte, eine Mieterhöhung als Konsequenz erfolgen, alles in allem würde ich lieber die Kosten übernehmen... ... Und eine Mieterhöhung kann auch nicht nach Lust & Laune getätigt werden, die muß begründet sein und kann vom Mieter jederzeit geprüft werden lassen. ----------------- "" Am 4.1.2013 von Barni Gröllheimer Eine Mieterhöhung kann nat. nicht nach "Lust und Laune" sondern nach §§ 558 BGB erfolgen.
Ist die Mieterhöhung somit unwirksam? ... Nachzulesen hier: http://www.immopilot.de/Mieter/Mieterhohung/hauptteil_mieterhohung.html Am 14.5.2008 von mina37 Die Mieterhöhung und Vorauszahlungsanpassung (ist auch im Sinne des Mieters, da er ja später weniger nachzahlen muss - daher sogar einseitige Anpassunsaufforderung ob vom Mieter oder Vermieter wirksam!) ... Wenn du selber die erhöhte Kosten nicht tragen kannst - versuche es mit dem Wohngeldantrag.
3) Wurde der Mieter schon im Mietvertrag über die Höhe der Mieterhöhung informiert? 4) Wann wurde der Mieter über die Modernisierung informiert? ... 6) Ist dem Schreiben eine genaue Aufstellung der Kosten beigefügt, aus der sich die Mieterhöhung ermitteln lässt?
Habe die Theorie, dass der Mieter, sollte er dann nächstes Jahr der Mieterhöhung nicht zustimmen, im nachhinein sein Insolvenzverfahren noch gefährden könnte. ... Alle anderen Mieter machen sie auch. ... Wenn aber der Mieter schon während der Mietzeit Kosten verursacht, dadurch dass er sich nicht an einen Bestandteil seines Vertrages hält, dann ist nicht einsehbar, warum man für diese zusätzlichen Kosten nicht die Kaution hernehmen sollte.
Das heißt, er bittet dich um Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 50 Euro oder wieviel auch immer. ... Wir haben idR sehr langfristige Mieter drin. ... Ein neuer Mieter müsste das mitfinanzieren, was die anderen Mieter nicht mitfinanzieren.
Die Begründung meines Vermieters, die Kosten seien gestiegen, reicht für eine Mieterhöhung doch nicht aus, oder? ... Modernisierungsumlagen haben nichts mit Mieterhöhung zu tun, es ist ja eine Verbesserung für den Mieter. ... Am 28.7.2017 von Thomas_der_Kleine Zitat (von 0815Frager): Modernisierungsumlagen haben nichts mit Mieterhöhung zu tun, es ist ja eine Verbesserung für den Mieter.
Mieterhöhung auf Grundlage der tatsächlichen Kosten mit einer Frist von drei Monaten Also insgesamt mind. 6 Monate bis zur Erhöhung? ... Mieterhöhung auf Grundlage der tatsächlichen Kosten. Der Mieter muss die Mieterhöhung in diesem Fall erst nach 9 Monaten das erste Mal bezahlen.
Generell muss ein Mieter einem Mieterhöhungsverlangen NICHT zustimmen. Wenn es allerdings berechtigt ist, sollte er das tun, denn ansonsten wird der Vermieter die Zustimmung des Mieters einklagen und der Mieter muss - wenn der Vermieter Recht bekommt - auch noch die Kosten des Verfahrens tragen. ... G. -- Editiert Speedy Gonzales am 21.05.2012 13:06 Am 21.5.2012 von Speedy Gonzales Nachdem ich die Kosten für die Prüfung des Schreibens auf Rechtmäßigkeit wohl nicht dem Mieter auferlegen kann: Was empfiehlt sich in diesem Fall bzw. mit welchen Kosten muss ich hierbei rechnen?
Kann ich diese Leasing-Kosten (1:1 oder reduziert) meinem Mieter in den Nebenkosten weitergeben? Oder fahre ich besser, wenn ich das komplett zahle und dann eine Mieterhöhung aufgrund Modernisierung durchdrücke. ... Nurmal dass die Grössenordnung klar wird, die Kosten für die Massnahme belaufen sich auf rund eine Jahresnettomiete.
Wann wird dann die Mieterhöhung und in welchem Monat, bei nicht Reklamierung bzwl Widerspruch, fällig? ... Der Mieter muss explizit zustimmen und zwar nach § 558b BGB innerhalb von zwei Monaten: quote:Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. ... Die Kosten für die Klage trägt in der Regel die Partei, welche das Gerichtsverfahren verloren hat.
Als Vergleichswohnungen werden im gleichen Gebäude (Altbau) Dachgeschoßwohnungen genannt, die €6,-/m² kosten. ... Das ist alles mit hohen Kosten verbunden, die der Verlierer zu tragen hat. Der Vm. kann auch nachbessern, allerdings müsste er dann die bis dahin aufgelaufenen Kosten tragen.
Wenn wegen hoher Strom und Gaskosten die Nebenkostenvorauszahlungen erhöht werden, dann ist das absolut in ordnung, denn schließlich müsst ihr die kosten ohnehin tragen und erspart euch so eine fette Nachzahlung. ... Man muss nicht schriftlich vorwarnen als VM um die Miete zu erhöhen, solange man sich im Rahmen des Gesetzes bewegt (keine Mieterhöhung um mehr als 20% die letzten drei Jahre, kein Mietwucher) Bei der Mieterhöhung muss er sich halt nur an die drei Monate Zustimmungsfrist halten. ... Da steht alles drin, welche Formvoraussetzungen, welche Begründung etc. notwendig ist, damit eine Mieterhöhung wirksam ist !
Wenn der Richter dem Mieter glaubt, würde der Vermieter wohl seine Mieterhöhung (zu einem späteren Zeitpunkt) bekommen und die Gerichtskosten bezahlen müssen. ... Eine gerichtsfeste Zustellung und Verzug des Mieters - wird für den Vermieter halt billiger wenn der Mieter die Kosten der darauffolgenden Rechtsverfolgung zahlen müsste ... ... Eine gerichtsfeste Zustellung und Verzug des Mieters - wird für den Vermieter halt billiger wenn der Mieter die Kosten der darauffolgenden Rechtsverfolgung zahlen müsste ...
Ich plane einen umzug noch in diesem Jahr, und will meine Kosten daher natürlich so gering wie möglich halten. Am 3.4.2017 von cauchy Zitat (von lancelot78):Ich plane einen umzug noch in diesem Jahr, und will meine Kosten daher natürlich so gering wie möglich halten. ... Bei einem neuen Mieter kann er die Miethöhe dann nämlich mehr oder weniger beliebig selber bestimmen.
Darf er das als Modernisierung auf die Mieter umlegen oder ist das ein geplanter Austausch und wegen dem Gesetz zur Verpflichtung diese auszutauschen dann nicht umlegbar? ... Gerade eine gesetzliche verordnete Modernisierungsmaßnahme fällt unter BGB § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen. ... "die Modernisierungsmaßnahme auf Grund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte" Es gilt aber hier (wie bei jeder Mieterhöhung wegen Modernisierung), dass die Kosten für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen von den umzulegenden Modernisierungskosten abzusetzen sind.
Und dann könnte zumindest ein Teil der Gerichtskosten beim Mieter landen. Zudem gilt dann meines Wissens nach die berechtigte Mieterhöhung eh rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter hätte zustimmen müssen. ... Und je nach Anteil des Gewinnens/Verlierens werden dann üblicherweise die Kosten verteilt.
Guten Tag, ich habe eine Mieterhöhung erhalten mit der Begründung Mietspiegel und steigende Handwerker Kosten. ... Vielen Dank Am 27.10.2019 von hh Der Vermieter ist nicht verpflichtet, im Hinblick auf eine Mieterhöhung alle Mieter gleich zu behandeln. ... Mietervereine nehmen einen Mitgliedsbeitrag und kosten daher Geld.
Grundsätzlich könnte ich meines Wissens die Kosten durch eine Mieterhöhung auf die Mieter umlegen. ... Wäre es grundsätzlich zulässig, die (anteiligen) Kosten nur auf diese beiden Mieter umzulegen und den anderen Mietern die Mieterhöhung zu ersparen? ... Diese ist nämlich weniger anfechtbar, da ich diese Kosten ja korrekt aufführen und nachweisen werde.
Heute bekamen wir eine Mieterhöhung mit der Begründung Modernisierung lt. §559 Abs. 1 BGB - also die 8% der Kosten/Jahr. ... Es dürften wohl nicht die gesamten Kosten der neuen Heizung herangezogen werden, weil irgend eine Heizung ist dem Mieter ja geschuldet. ... Am 19.8.2021 von Loni12 Meine, eine Modernisierung muss dem Mieter vorher mitgeteilt werden, damit er weiß es gibt eine Mieterhöhung.