143 Ergebnisse für „kosten nebenkostennachzahlung“

Leserforumvon jennifer_27 | Mietrecht | 3 Antworten | 03.11.2003 11:56
Habe eben meine Nebenkostennachzahlung von 2002 erhalten, dort sind versch. ... Am 3.11.2003 von guest-12323.02.2010 16:51:31 Hallo, wenn im Mietvertrag diese Kosten aufgeführt sind,ja.
Leserforumvon anschi_x | Mietrecht | 3 Antworten | 28.01.2007 15:49
Hallo, ich habe in dieser Woche eine Mail von meiner ehemaligen Hauptmieterin erhalten mit einer Nebenkostennachzahlung für 2005 von über 200 €. ... Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass das nicht der Fall ist und dass alle Kosten mit meinem monatlichen Mietzahlungen abgedeckt waren. ... Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen, ob ich die Kosten nun zahlen muss, oder nicht?
Leserforumvon cass | Mietrecht | 9 Antworten | 03.03.2014 15:16
Hallo, wie lange Zeit hat ein Mieter nach Kenntnisnahme der Aufforderung der Nebenkostennachzahlung an den Vermieter zu zahlen? ... Im Mietvertrag ist aufgeführt, dass eine Nebenkostennachzahlung bei Vorliegen durchgeführt werden muss. ... Wenn der Mieter sich entzieht, wird er die ganzen Kosten tragen müssen.
Leserforumvon Fleurance | Mietrecht | 13 Antworten | 07.04.2009 14:45
Hallo und Guten Tag, ich habe eine dringende Frage bezüglich einer Nebenkostennachzahlung: Ich habe ab Mai 2006 einen kleinen Geschäftsraum angemietet. ... Meine Frage wäre nun, ob diese Nebenkostennachzahlung in dieser Höhe rechtens ist. ... Alle oben aufgeführten Kosten gehören zu den Kosten der Reinigung der Toilette.
Leserforumvon Nixe85 | Mietrecht | 7 Antworten | 07.02.2011 14:35
Da beides gleichzeitig verjährt, macht es keinen Sinn mit der Rückforderung der Kaution zu warten bis die Nebenkostennachzahlung verjährt ist. ----------------- " " -- Editiert am 07.02.2011 15:31 Am 7.2.2011 von Nixe85 ja gut, es geht um die Nebenkostenabrechnung vom 01.09.2008 - 31.08.2009 wobei Mieter A ja nur bis 30.04.2009 in der gewohnt hat. ... ----------------- "" Am 8.2.2011 von dem User always known as Mortinghale Verjährungsfristen laufen nun mal jährlich. ----------------- "" Am 10.2.2011 von Nixe85 ah ok, sorry. das war mir nicht klar :-) dachte das richtet sich nach dem abrechnungszeitraum. das heißt, vom 01.09.08 bis 31.12.08 die kosten verjähren am 31.12.11 und das aus 2009 verjährt dann zum 31.12.12?
Leserforumvon Sleepy_Hollow | Mietrecht | 7 Antworten | 29.06.2009 11:06
H erhält von seinem Vermieter eine kräftige Nebenkostennachzahlung von 300€ und möchte davon (notfalls auch gerichtlich) 50% an U abtreten. ... Die hohe Nebenkostenabrechnung enthält alle Kosten inkl.
Leserforumvon RockyMueller | Mietrecht | 9 Antworten | 26.11.2012 10:39
Nebenkostennachzahlung - Mieter zahlt nicht - Begründung Inklusivmiete Moin, habe gerade ein Problem mit einem bereits ausgezogenen Mieter. ... Über- oder unterschreiten die Vorauszahlungen die tatsächlichen Kosten um 15%, so kann jede Vertragspartei die Vorauszahlugnen auf einen angemessenen Betrag verlangen. 6. ... Oder auch Kosten für Warmwasser/Kaltwasser?
Leserforumvon Kathrin66 | Mietrecht | 30 Antworten | 06.03.2012 17:15
Verhandlung und da ich ohne Anwalt bin (die Rechtschutzversicherung greift nicht in Mietsachen des Vermieters) habe ich arge Bedenken, dass ich auf meinen Kosten sitzen bleibe, auch wenn ich im Recht bin. -- Editiert Kathrin66 am 06.03.2012 20:20 -- Editiert Kathrin66 am 06.03.2012 20:21 Am 7.3.2012 von guest-12314.03.2012 12:05:24 quote:einer von denen schrieb, dass eine dreimonatige Kündigungsfrist sittenwidrig sei und er sich an die Medien wenden würde. ... Ich bekomme 3/4 der noch ausstehenden Nebenkostennachzahlung. Ich hatte Befürchtungen ohne Anwalt das Verfahren weiter zu betreiben und mich deshalb auf den Vergleich eingelassen. ----------------- " " Am 7.3.2012 von meri quote: Ich bekomme 3/4 der noch ausstehenden Nebenkostennachzahlung.
Leserforumvon angie-lott | Mietrecht | 4 Antworten | 17.10.2005 13:59
Ich zweifle nicht daran, dass ihm diese Kosten tatsächlich entstanden sind, sondern ich prangere an, dass sie so immens hoch sind und er als Vermieter nichts dagegen tut, obwohl wir ihn damals darauf aufmerksam gemacht haben, dass die Heizung kaputt ist etc. Mietschulden werden wir nachzahlen, aber die Kosten für die Nebenkosten werden wir uns sicher noch streiten.
Leserforumvon Pefi | Mietrecht | 6 Antworten | 26.06.2007 15:25
So nun zu meinem Fall Einzelabrechnung von Heizkosten hier sehe ich nicht einmal die Ablesewerte der einzelnen Heizkörpern nur wird hier von 166 m2 Wohnfläche geschrieben obwohl ich nur 84 m2 bewohne, noch zusagen es ist ein Einfamilienhaus mit 2 Wohnparteien und wohne erst seit 1.11.2006 drin.Wie kann ich mich da verhalten. die Kosten die dort beschrieben stehen habe ich in ein großes Haus von mehr als 18 m2 Wohnfläche mal bezahlt.
Leserforumvon guest-12321.06.2016 11:33:37 | Mietrecht | 10 Antworten | 30.08.2007 10:04
Und wenn ich jetzt den Anwalt nehme, werde ich die Kosten tragen? ... Nebenkostennachzahlung kann nur verlangt werden bis spätestens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Leserforumvon Mabra41 | Mietrecht | 30 Antworten | 17.04.2009 18:45
Hier können keine höheren Kosten geltend gemacht werden!
Leserforumvon Kajinko | Mietrecht | 8 Antworten | 12.11.2014 15:33
Am 13.11.2014 von Lolle M.E. besteht kein Anspruch auf Abrechnung der tatsächlich verbrauchten Kosten, da der Mietvertrag unklar gefasst ist > "Nebenkostenvorauszahlung/-pauschale 50,00 €" Da Unklarheiten grundsätzlich zu Lasten des Vermieters gehen, ist von einer Nebenkostenpauschale auszugehen und der (Zwischen)Vermieter bleibt auf den Kosten sitzen. http://www.frag-einen-anwalt.de/Betriebskostennachzahlung-trotz-unklarer-Formulierung-im-Mietvertrag---f188160.html http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/betriebskosten-definition-und-umlage-auf-den-mieter_idesk_PI17574_HI923259.html ----------------- "Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d.
Leserforumvon fritz11123 | Mietrecht | 5 Antworten | 18.07.2018 08:49
in dem haus wo wir wohnen lebt eine alte familie,sie haben eine 120qm grosse wohnung,einen riesen garten ,stellplatz etc und bezahlen dafür kanpp 360€ miete ,nebenkosten sind 140€ alsogesamt 500€,mitten in der stadt nahe münchen. man muß dazu sagen wie der vermieter das haus kaufte musste er die alten verträge mitnehmen. die wohnung der familie wird durch versorgungsleitungen(warm und kaltwasser unterirdisch in deren wohnung zur versorgung der heizkörper und warmwasser geleitet,das ist eine strecke von ca 20 m zu deren wohnung. der vermieter hat seid jahren nie eine nebenkostenabrechnung gemacht,aber seid 2 jahren sind die kosten so gestiegen das er schon mehrere tausend euro nachzahlen muss,er hatte sich nun entschlossen eine nebenkostenabrechnung erstellen zu llassen.im haus sind durch ihm vor jahren wärmezähler(die immer überprüft werden) für alle drei parteien im haus eingebaut worden. die nachzahlung für uns ist 1231€,(3 personen)für die unter uns wohnenden(8 personen)1445€ die alten 4200€ es ist der tatsächliche verbrauch. der vermieter ist ein ganz feiner mann und steckt sich das nicht ein,er hatte im letzten jahr uns gezeigt das er 4800 gas nachzahlen muss und nach der abrechnung es wenn keine fehler im system sind eine rapide erhöhung der nebenkosten erfolgt. ist das (ich frag für die alten)rechtens,können die was dagegen tun?
Leserforumvon Sumse90 | Mietrecht | 18 Antworten | 04.04.2012 21:03
Wir sollen die Kosten alleine tragen denn " Die paar Toilettengänge unten im Laden fallen kaum auf" so die Aussage des VM.
Leserforumvon geheim | Mietrecht | 40 Antworten | 09.04.2007 16:45
Bekommt Sie denn nun die Nebenkostennachzahlung für die große Wohnung auch vom Amt. ... Kommt es aber zu Nachforderungen seitens des VM, müßte das Amt diese Kosten übernehmen.
Leserforumvon sablo1512 | Mietrecht | 3 Antworten | 30.06.2022 07:31
Es gibt keine Nebenkosten-Regelung im Untermietvertrag es handelt sich um einen monatlichen Festbetrag 220€ inklusive allen Kosten. ... Am 30.6.2022 von Anami Festbetrag 220,- incl. aller Kosten stand in der [i]Anzeige[/i] und wurde [i]mdl. bei Einzug vereinbart[/i]? ... Was meinst du mit ---hat Kosten abgewälzt---?
Leserforumvon knubbel | Mietrecht | 16 Antworten | 28.12.2009 00:27
Davon abgesehen daß ich die Heizung höchstens 3-4Wochen überhaupt benutzt habe und nie zu Hause war,können doch die restlichen Kosten außer Wasser und Heizung nicht so extrem hochgestiegen sein daß die vom Vermieter angesetzte Vorauszahlung nicht mal ansatzweise reicht oder? ... Sind diese ganzen Kosten denn so unberechenbar für Vermieter,daß sie nicht mal ansatzweise mit ihrer NK-Kalkulation in der Nähe der tatsächlichen Kosten sein können?
Leserforumvon Anni87 | Mietrecht | 26 Antworten | 26.12.2009 02:34
Hallo, meine Mitbewohner erhielten alle eine Woche vor Weihnachten einen Bescheid, dass sie Nebenkosten nachzahlen sollen (Vermieter vermietet jedes Zimmer einzeln, sodass wir keine Kosten tragen, wenn ein Zimmer unbesetzt ist). ... Ich habe keinerlei Zahlungsschwierigkeiten, sodass ich zu jeder Zeit in der Lage wäre die Kosten zu begleichen. ... Am 26.12.2009 von werner_r Hallo, Ich habe keinerlei Zahlungsschwierigkeiten, sodass ich zu jeder Zeit in der Lage wäre die Kosten zu begleichen Vielleicht bist du auch nur etwas vergesslich, versuche dich zu erinnern. ----------------- "" Am 26.12.2009 von guest-12329.12.2009 08:36:45 --- editiert vom Admin Am 26.12.2009 von guest-12320.01.2010 09:40:40 --- editiert vom Admin Am 26.12.2009 von Laird Mortimer quote:Mir erging kein Abrechnungsbescheid Wer steht denn darin als Empfänger ?
Leserforumvon Duke11 | Mietrecht | 7 Antworten | 10.03.2016 12:03
Die Aussage ist viel zu unbestimmt, denn Mehrkosten entstehen ja nur bei verbrauchsabhängigen Kosten wie z.B. ... Dann kommt es darauf an, wie diese Kosten lt.
123·5·8