293 Ergebnisse für „kosten reparaturkosten“

Leserforumvon guest-12321.12.2010 11:06:01 | Mietrecht | 5 Antworten | 06.03.2008 21:58
Mit der Küchenthematik werde ich nicht schlau, was im jeweiligen Fall gilt bzw. wer die Reparaturkosten übernimmt. ... Ist die Klausel, insbesondere bzgl. der Reparaturkosten, wirksam? ... Wie sieht es mit den Kosten aus?
Leserforumvon Rockylinie | Mietrecht | 5 Antworten | 12.09.2015 17:08
Bestandteil meines Mietvertrages ist u.a. die Verpflichtung als Mieter, die Kosten für Kleinreparaturen in der Wohnung bis zu einem Betrag von 100 Euro zu übernehmen. ... Ich erklärte, dass die Heizungsanlage und ihre Rohre für mich Gebäudebestandteil sind und ich dafür keine Reparaturkosten zahle.
Leserforumvon stefan29ko | Mietrecht | 11 Antworten | 29.01.2009 09:37
Nun ist es ganz gerissen, und die voraussichtlichen Reparaturkosten werden über 200 Euro betragen. Muss der Mieter die Kosten tragen für etwas, was bereits bei Einzug defekt war und eine Reparatur vorherzusehen war? ... Wenn die Rechnung 200,- EUR beträgt muss der VM die Kosten sowieso tragen.
Leserforumvon Bibi@123 | Mietrecht | 12 Antworten | 17.02.2024 09:26
Am 17.2.2024 von Bibi@123 Der Sachverhalt ist dieser, das der alte vermieter mir Reparaturkosten auferlegen möchte obwohl die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde. ... Am 17.2.2024 von Bibi@123 Habe mir gedacht ich setzte ein Schreiben auf in dem ich den Kosten wiederspreche und eine Frist setzt zur Rückerstattung des Guthabens und der Kaution.
Leserforumvon palindrom123 | Mietrecht | 8 Antworten | 24.11.2017 21:50
Somit wurden die kompletten Kosten auf uns abgewälzt. ... So weit ich weis darf von den Reparaturkosten nur ein Zeitwert in Rechnung gestellt werden. ... Der Schaden wurde bei Auszug protokolliert und behoben, die Kosten Ihnen (als Verursacher) in Rechnung gestellt.
Leserforumvon Torsten_Gerlach | Mietrecht | 0 Antworten | 22.07.2003 15:12
Wieso müssen wir die Kosten tragen, für eine Instandsetzung als Resultat jahrlanger Benutzung.
Leserforumvon Lapsang | Mietrecht | 2 Antworten | 23.09.2004 22:27
Denn die Reparatur verursacht Kosten, die Eigentümer häufig vermeiden wollen.
Leserforumvon xxl-familie | Mietrecht | 26 Antworten | 05.03.2006 15:49
Am 5.3.2006 von cobold64 Wenn die Reparaturkosten die Grenze der im Mietvertrag geregelten Kleinreparaturen überschreiten, muss der Vermieter zahlen. ... Die Kosten muss der Vermieter tragen. ... Sollte dies zutreffen, so hat der VM die Kosten für den Notdienst zu zahlen, da es sich hier um einen Notfall handelt.
Leserforumvon Dietmara | Mietrecht | 4 Antworten | 30.11.2006 22:04
Ich habe hier mal eine Frage zum Thema Reparaturkosten. ... Jetzt will sie eine Einlage für evt. anfallende Kosten wie Heizölkauf usw. ... Am 1.12.2006 von Dietmara Ich schreibe jetzt mal den genauen Wortlaut dazu aus dem Mietvetrag. 1) Der Mieter trägt,auch wenn ihn kein verschulden trifft,die Kosten für kleine Instandhaltungen in der Wohnung.Diese umfassen das Beheben kleiner Schäden an solchen Installationsgeräten für Elektrizität,Wasser und Gas,den Heiz- und Kocheinrichtungen,den Fenstern- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden,auf welche der Mieter häufigen Zugriff hat. 2) Die vom Mieter zu tragenden Kosten für Kleinreparaturen bis zu 70€ im Einzelfall.
Leserforumvon mooskaefer | Mietrecht | 3 Antworten | 15.07.2010 09:27
Mir werden für die Reparatur des Tiefgaragenrolltores anteilig die Kosten auferlegt. ich habe in dieser TG keinen Stellplatz und kann auch die TG nicht betreten, da ich dafür keinen Schlüssel besitze. ... Zusätzlich stellt sich mir nun natürlich auch die Frage inwieweit ich verpflichtet bin die Kosten für Licht, Reinigung etc. für diese TG zu bezahlen da ich in den Nk Abrechungen bisher auch keine Abgrenzung dieser Kosten finden konnte.
Leserforumvon Calliou | Mietrecht | 6 Antworten | 11.03.2024 16:22
Muss uch die Kosten für die Handwerker in vollen Umfang alleine bezahlen, obwohl sie diese bestellt hat? ... Am 11.3.2024 von cirius32832 [quote=Calliou]Muss uch die Kosten für die Handwerker in vollen Umfang alleine bezahlen, obwohl sie diese bestellt hat?... Am 11.3.2024 von Harry van Sell [quote=Calliou]Muss uch die Kosten für die Handwerker in vollen Umfang alleine bezahlen, obwohl sie diese bestellt hat?
Leserforumvon Fhantom | Mietrecht | 2 Antworten | 07.03.2007 10:44
Meine eigendliche Frage, da im Mietvertrag nichts genaues steht wegen Reparatur und Kosten, wenn ich dies machen lasse, ob ich dafür selbst aufkommen muss oder ob der Vermieter dafür belangt werden kann ?
Leserforumvon Sandra1980 | Mietrecht | 8 Antworten | 07.05.2009 09:46
Im Mietvertrag steht, dass sämtliche Reparaturkosten vom Mieter zu tragen sind. ... Jetzt will aber der Vermieter keinerlei Kosten hierfür übernehmen. ... Da muss doch der Vermieter eigentlich die Kosten für tragen?
Leserforumvon guest-12307.01.2014 17:11:53 | Mietrecht | 24 Antworten | 21.11.2007 16:42
Jetzt ist der Vermieter der Meinung, daß die Anlage vorher doch funktionierte (was aber nicht so war - dafür habe ich Zeugen) und will mir die Kosten hierfür aufladen. ... Wenn Du den Handwerker bestellt hast, er aber nichts finden konnte, dann müsstest Du wohl die Kosten tragen.
Leserforumvon A.U. | Mietrecht | 5 Antworten | 17.09.2004 17:28
Nur die dort genannten Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden. ... Nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen: Instandhaltungskosten und -rücklagen, Reparaturkosten, Verwaltungskosten und Prozesskosten. ... Er hat da nur noch diese "Diversen Kosten" eingeschoben.
Leserforumvon Rici123 | Mietrecht | 6 Antworten | 16.09.2004 16:49
Im Mietvertrag steht auch das die Kosten für Instandhaltung für diverse Sachen bis ca. 600,- Euro !! ... Problematisch sind Vertragsklauseln, in denen Instandsetzungskosten - also Reparaturkosten - auf den Mieter abgewälzt werden. ... Am 9.12.2007 von Jessy80 Hallo, wir haben folgende Klausel bei uns im Mietvertrag: "Der Mieter ist verpflichtet Reparaturkosten zu übernehmen, soweit die Kosten für eine einzelne Reparatur 125€ nicht übersteigen."
Leserforumvon Mikedoor | Mietrecht | 8 Antworten | 06.07.2013 12:55
Aber im Mitvertrag steht drin: " Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Reparaturkosten bis zu einer Gesamtbetrag von 8% der Jahresnettomiete je Mietjahr - soweit der Kostenaufwand für die einzelne Reparatur 75,00€ nicht überschreitet - für solche Teile der Mietsache, die dem dir regten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. ... Im übrigen wäre das auch keine vom Mieter zu bezahlende Kleinreparatur. ----------------- "" Am 6.7.2013 von Mikedoor Ok danke erstmal. :-) sry kann dich net bewerten ^^^ Aber eine frage habe ich noch und zwar wegen dem absatz im Mitvertrag. quote:Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Reparaturkosten bis zu einer Gesamtbetrag von 8% der Jahresnettomiete je Mietjahr - soweit der Kostenaufwand für die einzelne Reparatur 75,00€ nicht überschreitet - für solche Teile der Mietsache, die dem dir regten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind z.B.
Leserforumvon toschm | Mietrecht | 10 Antworten | 04.05.2015 07:20
Hallo an alle, ich ziehe um in eine neue Wohnung Im Mietvertrag steht folgender Punkt, bei dem ich gerne wissen würde, ob das so ok ist: "Die Instandhaltungs- und Reparaturkosten an der Einbauküche sind vom Mieter zu tragen" Heißt das, wenn nun bspw. 2 Monate nach dem Einzug der Kühlschrank oder die Spülmaschine kaputt geht, habe ich die Kosten zu tragen? ... Viele Grüße toschm -- Editier von toschm am 04.05.2015 07:24 -- Editier von toschm am 04.05.2015 07:25 Am 4.5.2015 von Anitari Zitat:Heißt das, wenn nun bspw. 2 Monate nach dem Einzug der Kühlschrank oder die Spülmaschine kaputt geht, habe ich die Kosten zu tragen? ... Am 4.5.2015 von toschm Hallo Anitari, Über Kleinreparaturen steht dieses im Mietvertrag: Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlussvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur € 200,00 und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 7% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen. wenn ich nun heute den Mietvertrag unterschreibe, soll ich die dann darauf ansprechen oder einfach stillschweigen, da die Klausel sowieso unwirksam ist?
Leserforumvon G-H-L | Mietrecht | 33 Antworten | 22.02.2023 15:50
Und muss ich auch für fiktive Kosten aufkommen? Also für Kosten, die gar nicht angefallen sind? ... Er fordert also Kosten ein, die effektiv nicht entstanden sind.
Leserforumvon ratlos987 | Mietrecht | 20 Antworten | 11.05.2008 22:24
Am 12.5.2008 von ratlos987 PS: Ja, da ist eine Klausel: ... dem Vermieter die Reparaturkosten bis zu einem Gesamtbetrag von 8% der Jahresnettomiete je Mietjahr - soweit der Kostenaufwand für die einzelne Reparatur DM 150 nicht übersteigt - für solche Teile der Mietsache [...] ... Ist die Rechnung geringer als 76 Euro, müssen Sie aufgrund der Klausel im Mietvertrag die Kosten übernehmen.
123·5·10·15