1.543 Ergebnisse für „kosten schaden vermieter recht“

Leserforumvon Dagga123 | Mietrecht | 8 Antworten | 28.09.2016 22:25
Er hatte alles notiert; Schäden an Wänden, Fenstern, Gasherd etc. ... Er verursacht Kosten für die wir nicht stehen müssten. ... Schäden: Die sind zu regulieren, soweit in der Mietzeit entstanden.
Leserforumvon Laeuschen | Mietrecht | 11 Antworten | 08.06.2011 21:51
Diese Firma hat beim Gerüstaufbau oder bei den Arbeiten am Dach meine Satelittenschüssel an der Hauswand beschädigt (diese ist nicht vom Vermieter gestellt, sondern von mir auf meine Kosten mit Erlaubnis des Vermieters angebracht worden). ... Der Vermieter ist schon recht alt und weiß dann sicherlich gar nicht, was überhaupt seine Aufgabe ist...?!). ... Der LNB selbst hängt auch traurig daneben, das Blechteil selbst hat keinen Schaden.
Leserforumvon marietta2 | Mietrecht | 2 Antworten | 25.01.2005 18:50
hallo, ich habe ein großes problem mit dem vermieter meiner wohnung, die ich ende dieser woche verlasse. kern des problems ist die klausel renovierung sowie ein leichter teppichschaden - beides will mein vermieter nutzen, um den gesamten boden auf unsere kosten auszutauschen und neu zu streichen. vorab: es ist völlig durchsichtig, dass unser vermieter die wohnung zügig wieder vermieten will, da sie sehr hochpreisig ist, will er sie zusätzlich aufbrezeln auf unsere kosten. sachverhalt: vor circa einem halben jahr hat ein bekannter von mir (ich bin hauptmieter) in meiner wohnung ein eingeschaltetes bügeleisen auf den teppich fallen lassen. es entstand eine ca 10 cm lange schwarze leiste auf dem teppich, die auch nur deshalb zu sehen ist, weil man auf diese gut beleuchtete stelle aus dem dunkeln flur heraus einsehen kann. sie ist nicht störend, aber nun mal ein mangel im ansonsten makellosen teppich (ca 4 jahre alt). der fall wurde der haftpflicht meines bekannten übergeben, die jetzt die korrespondenz in dieser sache mit der vermieter führt (der ja wiederum die teppichrechnung hat), allerdings kräftig herumzickt. zu recht, da es ein kaum sichtbarer schaden ist. zu unserem nahenden auszugstermin fährt der vermieter nun alle denkbaren geschütze auf, die wohnung auf unsere kosten zu verbessern. zum einen kündigt er an, zügig zum monatswechsel einen neuen boden verlegen zu lassen für die neue mieterin, da der alte teppich ja "ruiniert" sei. was eine maßlose übertreibung ist. wir haben den schaden fotografisch dokumentiert, wobei es schon ein problem war, das überhaupt optisch festzuhalten. der schaden soll ins auszugsprotokoll und jetzt von der kaution "beglichen" werden (-> parkett rein im gesamten betroffenen zimmer!!!). ... Am 25.1.2005 von guest-12323.02.2010 16:51:31 Hallo, also 1. normal ist es, daß euer Bekannter den Schaden bei der Verischerung meldet (er braucht natürlich die Originalrechnung vom Vermieter) und wenn ihr jetzt auszieht, verlegt den Teppich (am besten den gleichen der drinnen ist) selbst! Das ist eurer Recht!
Leserforumvon juri1212 | Mietrecht | 14 Antworten | 14.05.2023 20:07
Zu dem Briefkasten: Eigentlich gehört der zur Ausstattung der Wohnung, und ein Defekt ist vom Vermieter auf seine Kosten zu beheben. ... Schäden aus vertragsgemäßem Gebrauch. ... Daraufhin bringt B vor, dies sei "grob treuwidrig" und behauptet es habe eine Abmachung gegeben, dass B eventuelle Kosten für die Beseitigung von Schäden mit der Kaution verrechnen soll.
Leserforumvon Raoul | Mietrecht | 50 Antworten | 11.01.2010 08:55
Der Vermieter verlangt nun immense Kosten für die Instandsetzung der Wohnung. ... Im Mietvertrag heißt es: Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die nach dem Einzug durch ihn schuldhaft verursacht werden. ... In seinem Brief an mich schreibt er "Kosten durch mutwillige Zerstörung" Sofern ich den Schaden zahlen muß, kann der Vermieter den vollen Preis oder nur den Zeitwert verlangen?
Leserforumvon KG10 | Mietrecht | 5 Antworten | 15.05.2018 10:18
Meiner Meinung nach wird der Vermieter aber das Recht haben, jetzt sofort den Schaden durch einen Fachmann seiner Wahl beseitigen zu lassen. Die Kosten der Schadensbeseitigung wären dann vom Verursacher zu zahlen. ... Wenn du selber den Schaden beseitigst (obwohl du darauf keinen Anspruch hast), dann fallen keinen Kosten durch eine Beseitigung eines vom Vermieter bestellten Handwerkers an.
Leserforumvon Schmetterling82 | Mietrecht | 21 Antworten | 09.10.2015 09:36
Da muss ich Cauchy Recht geben, aber: Der Schaden im Parkett wurde 8 Wochen vor dem Auszug repariert? ... Und diesen Schaden kann der Vermieter noch ein 1/2 Jahr geltend machen. ... Ok, und hat er auch gesagt, dass ER die Kosten dafür übernimmt?
Leserforumvon tomZ | Mietrecht | 10 Antworten | 07.09.2013 16:01
Alles sehr verzwickt und ich weiß wirklich nicht recht wie ich damit umgehen soll. ... Soweit die Behebung ernster Schäden des Hauses erforderlich ist, ist der Mieter verpflichtet, diese dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter ist verpflichtet, derartige Schäden so rasch wie möglich zu beheben."
Leserforumvon Nicci75 | Mietrecht | 10 Antworten | 06.02.2017 17:21
Der Schaden hier beträgt ca 40 auf 60 cm. ... Hier mal ein recht bekanntes BGH Urteil: BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12. ... Am 6.2.2017 von Harry van Sell Wenn der Boden komplett ausgetauscht wird, dann hätte der Vermieter ja nicht nur den Vorteil des neuen Bodens, sondern auch den Vorteil, das die Kosten des Verlegens entdsprechend erspart bleiben.
Leserforumvon JayEl | Mietrecht | 9 Antworten | 14.12.2015 12:00
Angewendet auf das Mietrecht: Wenn der Vermieter nach § 823 BGB Schadensersatz von dir fordert, dann hast du kein Recht auf Nacherfüllung. Fordert er nach § 281 BGB (weil du dich vertraglich verpflichtet hast, die Wohnung ohne Schäden zurückzugeben), dann hast du das Recht auf Nacherfüllung. ... Zitat:Der Schaden beinhaltet die Kosten für die Entfernung und Entsorgung des beschädigten Teils, die Materialkosten bzw.
Leserforumvon go389869-11 | Mietrecht | 4 Antworten | 17.05.2014 17:24
Allerdings wurde der Parkettboden nicht richtig versiegelt so das an Stellen die versiegelt sind keine Schäden sind und die Schäden nur an manchen Stellen sind. ... ... der Vermieter zur Beseitigung aufgefordert? ... Wenn der Vermieter seine Ansprüche (gerichtlich) weiterverfolgt, käme i.d.R. noch ein Gutachter ins Spiel und letztendlich würde es vermutlich auf einen Vergleich hinauslaufen = sämtliche Kosten geteilt.
Leserforumvon lagula | Mietrecht | 21 Antworten | 31.01.2008 11:30
Bei und vor dem Vertragsabschluss haben wir uns mit dem Vermieter geeinigt, daß wir die abgehangene Decke auf eigene Kosten abnehmen dürfen. ... Sie müssen den Schaden aber sofort dem Vermieter melden. ... Vermieter kann froh sein das Schaden jetzt entdeckt wurde, bevor weitere Schäden auftreten !
Leserforumvon sudios | Mietrecht | 5 Antworten | 21.08.2019 11:16
Da wir diese angeblichen Schäden aber nie vom Mieter angezeigt bekommen, noch die angeblich defekte Armatur zu Gesicht bekommen haben, folgende Frage: Kann ich nun alle entstandenen Kosten mit der Kaution verrechnen? ... Man muss nicht alles fordern was das Recht einem zugesteht! ... Die Beweislast liegt beim Vermieter.
Leserforumvon redrat110 | Mietrecht | 3 Antworten | 15.01.2008 11:59
Der Vermieter verlangte daraufhin mit Hilfe des Anwalts, dass die Kosten für die Reparatur übernehmen und war dann auch so frei gleich die geeignete Firma mit der Terminierung zu beauftragen. ... Und mit Recht! ... Mit welchem Recht möchte der Mieter denn nun die Miete mindern, obwohl seine Katze die Schäden verursacht hat?!
Leserforumvon boederling | Mietrecht | 31 Antworten | 06.01.2009 23:17
Nun die Frage: müssen wir (auf unsere Kosten) zum Auszug die Wände weiß streichen? ... Damit ist man jedenfalls gegen überzogene Forderungen des Vermieters gewappnet, denn der Vermieter ist natürlich im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, die Kosten der Schadensbeseitigung so gering wie möglich zu halten. Der Vermieter darf den Schaden nicht zum Anlass für eine Luxussanierung des Fußbodens nehmen.
Leserforumvon tpcol | Mietrecht | 9 Antworten | 02.01.2023 15:43
Das Ehepaar sagt dem Vermieter und dessen Lebensgefährtin zu, den Schaden zu erstetzen. ... [/quote] Als erstes dürfte es mal zum Recht der Mieter gehören eine Wohnung zu beheizen - wenn dazu der Einbau einer Heizung notwendig ist, dann hatten sie durchaus das Recht dazu. ... [/quote]Vermutlich übernimmt das Sozialamt keine derartigen Kosten.
Leserforumvon Rechtsfragenuser | Mietrecht | 19 Antworten | 12.07.2021 12:50
Bis die Versicherung sich gemeldet hat, dass sie den Schaden wegen dem Alter der Türe nicht übernehmen können, war der Auszug bereits durch und der Vermieter hat selber den Schaden reparieren lassen. ... Eine Tür mit Glaseinsatz bekommt man schon für unter 100€, teure Türen kosten etwa 500€. ... [/quote] Nur nebenbei; nicht immer hat die Versicherung recht.
Leserforumvon nosp52 | Mietrecht | 7 Antworten | 02.06.2009 15:21
Vermieter aeusserte, dass er sich die hinterlassenen Schäden des Mieters A von dessen Kaution holen würde. ... Bei der aktuellen Nachfrage überrascht nun der Vermieter mit der Info, dass von der Kautionsrückzahlung weniger als €100 übrigbleiben würden und redet von festgestellten Schäden, die zusätzlich zu Mehrkosten bei Heizung und Strom wie folgt spezifiziert wurden: Angeblich 1)Abflussrohr der unbenutzten Toilette/Abstellraum 6 Wochen nach Einzug des Mieters C im Juni 2008 verstopft; Kosten der Rohrreinigung € 350 2)15 beschädigte Bodenfliesen angeblich die Schadensrisse und –löcher größer als vorher; Kosten e.Fliesenaustausches €400 3)Rücklage zum Austausch eines Türblattes zum Vorratsraum wegen der Druckstelle innen €200 Wie kann sich Mieter B gegen diese unverschämten und unbegründeten Schadensersatzforderungen zur Wehr setzen und die Rücküberweisung seiner Kaution abzgl. ... Gruss Agenor Am 2.6.2009 von Ilsa1939 Hier hat Morthingale vollkommen Recht.
Leserforumvon KaBi2010 | Mietrecht | 4 Antworten | 22.03.2007 09:30
Nun stellt er uns die Kosten hierfür in Rechnung! ... Am 22.3.2007 von islabonita Hallo, Du hast Recht, er hätte Euch die Möglichkeit zur Nachbesserung geben müssen. ... Am 22.3.2007 von Michael32 Er hätte Euch trotzdem die Möglichkeit geben müssen, den Schaden zu beheben.
Leserforumvon briwie | Mietrecht | 15 Antworten | 21.10.2011 10:13
Es wird vermutet, dass er deswegen die Heizung ausgeschaltet lässt um Kosten zu sparen. ... Ich fürchte mit dem Fragesteller, dass der Vermieter einfach nur Kosten sparen möchte. Ehe der Vermieter die andere, leer stehende Wohnung auf eigene Kosten mitheizt, heizt er lieber gar nicht.
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