591 Ergebnisse für „kosten schimmel vermieter mieter“

Leserforumvon Cherrymint | Mietrecht | 23 Antworten | 02.11.2017 11:44
Dann könnten die Kosten dieses Gutachtens den Mieter treffen. ... Der Mieter hat aber Angst vor den Kosten, falls die Schuld dann bei ihm liegt (weil er dann das Gutachten laut Vermieter selbst zahlen müsste). ... Insoweit: JA - falls die Schuld beim Mieter liegt, dann hat der Vermieter einen Schadenersatzanspruch und der erfasst sämtliche vom Mieter erforderlich gemachten Kosten.
Leserforumvon regenbogenpferdchen | Mietrecht | 5 Antworten | 29.04.2013 19:50
Mietminderung ist erlaubt und "der Vermieter hat selbst dann kein Recht auf Kündigung, wenn die Kürzung durch den Mieter zu hoch ist." ... Im übrigen kann der Vermieter sehr wohl kündigen, z.B. wenn der Mieter unrechtmäßig zwei Monatsmieten schuldet, oder z.B. auch bei ständig unpünktlicher Mietzahlung. ... War der Mieter am Schimmel schuld, muss der Mieter die Kosten jedoch vollständig erstatten. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon Kashia | Mietrecht | 19 Antworten | 05.08.2009 20:05
Natürlich muss der Vermieter den Schimmel beseitigen. ... Nicht ich bin Mieter der Wohnung sondern meine 62 jährige Mutter!!! ... anzeigen, dazu ist der Mieter lt.
Leserforumvon Liliane Blumenthal | Mietrecht | 2 Antworten | 18.01.2013 19:14
Es bildete sich in der Küche und im Bad Schimmel. ... Die Schimmelbeseitigung würde über 1.500 Euro kosten. ... Vermieter muss den von Mieter verursachten Schimmel nicht beseitigen, im Gegenteil hat er Schadenersatz- anspruch gegen den Mieter. quote:Ich hatte über lange Zeit Depressionen, deshalb fiel es mit schwer, bestimmte Dinge zu regeln.
Leserforumvon Shamsa | Mietrecht | 17 Antworten | 25.02.2008 14:57
Man sagt,das bei Schimmel meistens der Mieter daran schuld ist. ... Und sagt,es interessiert ihm nicht, ob der Vorige Mieter bereits schon Schimmel hatte. ... Die Kosten muss der Vermieter dann tragen.
Leserforumvon Lenz77 | Mietrecht | 13 Antworten | 06.07.2010 13:18
In unserer Küche wurde hinter der Küchenzeile zuerst vor 3 Jahren Schimmel festgestellt. ... Anfang diesen Jahres haben wir wieder Schimmel bemerkt - an der gleichen Stelle. ... Der VM muss nur dann diese Kosten nicht tragen, wenn er dem Mieter nachweisen kann, dass der z.
Leserforumvon tian | Mietrecht | 3 Antworten | 04.03.2013 17:52
Vermieter ist eine Privatperson und Mieter ihr Arbeitgeber. ... Ich habe hier den starken Verdacht, dass die Vermieterin sich auf Kosten meiner Freundin die Wohnung renovieren lassen möchte. ... Der Arbeitgeber ist der Vermieter deiner Freundin, nicht dessen Vermieter, und damit ist auch nur der AG der Ansprechpartner.
Leserforumvon go353057-82 | Mietrecht | 14 Antworten | 10.01.2022 11:13
Danke Am 30.1.2022 von go353057-82 Ich frage mich auch, ob der Mieter wirklich selber den Schimmel beseitigen muss, wie der Vermieter auch will, ohne dass der Vermieter die Schuld des Mieters nachgewiesen hat. Am 30.1.2022 von go353057-82 Ich frage mich auch, ob der Mieter wirklich selber den Schimmel beseitigen muss, wie der Vermieter auch will, ohne dass der Vermieter die Schuld des Mieters nachgewiesen hat. ... Einzig wer die Kosten tragen muss, ist dann noch die relevante Frage.
Leserforumvon Kieke | Mietrecht | 2 Antworten | 04.01.2006 09:56
In Küche und Bad hat sich an den Fenstern Schimmel gebildet. In den meisten Internet-Kommentaren steht, dass Wohnungsmängel vom Mieter angezeigt und vom Vermieter zu beseitigen sind. ... Hab jedenfalls keine Lust, an den Kosten beteiligt zu werden!
Leserforumvon Hester | Mietrecht | 18 Antworten | 13.10.2014 16:42
Gegen den Mieter spricht eher der Schimmel in der Wäsche und dass er - ohne vorab den Vermieter zu infomieren - den ersten Schimmelbefall entfernte. ... Die Mieter darüber in Kenntnis setzen, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, das klärt, ob der Mieter oder der Vermieter für den Schimmelbefall verantwortlich ist. Zudem den Mieter hinweisen, dass, sollte mieterseits ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten die Ursache sein, die Kosten es Gutachtens etc. auf die Mieter umgelegt wird. 4.
Leserforumvon guest-12318.12.2009 09:35:47 | Mietrecht | 31 Antworten | 30.11.2009 18:23
Dies bedeutet, der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat, nicht aber der Mieter, dass er den Schimmel nicht verursacht hat. Deshalb trägt auch der Vermieter die Kosten von Gutachten etc. Kann nicht aufgeklärt werden, woher der Schimmel kommt, bleibt der Vermieter beweisfällig, denn er hat nicht bewiesen, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat.
Leserforumvon knopf13 | Mietrecht | 36 Antworten | 10.10.2010 18:48
Vermieter schieben die Schuld immer gerne auf den Mieter (Begründung: s.o.). ... Der Mieter muss dies darlegen + beweisen. ... Das Gericht wird i.d.R. immer einen gerichtl. bestellten SV einschalten (Kosten über 1.000,-- €, die der Verlierer zu tragen hat).
Leserforumvon euroset | Mietrecht | 10 Antworten | 23.10.2010 14:01
Wer trägt die Kosten? ... Ziel ist es die Wohnung für unbewohnbar zu erklären und hat für den Vermieter eine ganze Latte an Folgen und Kosten (fristlose Kündigung, Schadensersatz). quote:Wer trägt die Kosten? Der Mieter streckt vor und holt sich die später beim Vermieter wieder. quote:Was ist eine angemessene Frist, Schimmel zu beseitigen - Ursache für die Feuchtigkeit ausfindig zumachen und diese zu beseitigen.
Leserforumvon Ralf Ku. | Mietrecht | 3 Antworten | 26.02.2018 15:43
Darf der Vermieter die Kosten einfach auf mich umlegen? ... Darf der Vermieter die Kosten einfach auf mich umlegen? ... "Energetische Sanierung" kann zu 100% auf den/die Mieter umgelegt werden?
Leserforumvon User4711 | Mietrecht | 3 Antworten | 22.01.2010 20:00
Mein Vermieter meint nun dass ich für die Kosten zur Beseitigung aufkommen muss da ich wohl nicht ausreichend gelüftet hätte. ... Am 22.1.2010 von Morcheeba Mieterverhalten oder Baumangel - das ist, wie immer in diesen Dingen, die Frage und wird im Zweifel (sprich im Streitfalle) ein Sachverständiger im Rahmen eines Gutachtens klären. ----------------- "" Am 22.1.2010 von Spreeperle Wie schon der Vorredner geschrieben hat, muß wirklich im Einzelfall abgewogen werden, wer ursächlich für den Schimmel haftbar zu machen ist. Eine spärlich funktionierende Lüftung hätten Sie Ihrem Vermieter längst schriftlich anzeigen müssen.
Leserforumvon bluesims | Mietrecht | 7 Antworten | 14.09.2007 18:29
Daher werden uns die Kosten wohl auferlegt werden. Die Frage: Müssen wir die Kosten überhaupt tragen? ... Hat der Vermieter diesen Beweis erbracht, obliegt es dem Mieter, sich hinsichtlich Verursachung und Verschuldung zu entlasten.Gelingt dem Vermieter nicht, diesen Nachweis zweifelsfrei zu erbringen, muss er beweisen, dass der Schimmel durch unzureichendes Wohn- und Lüftungsverhalten der Mieter/innen entstanden ist (z.B.
Leserforumvon Sandra Linde | Mietrecht | 3 Antworten | 12.04.2015 15:24
Der Schimmel im Wohnzimmer wurde bereits auf Kosten des Vermieters beseitigt. ... Ich würde als Mieter nochmal schriftlich per Einwurfeinschreiben und mit Fristsetzung von 14 Tagen den Vermieter zur Mängelbeseitigung auffordern. ... Wenn Schimmel da ist und der Vermieter in Verzug war (daher nachweisbare Fristsetzung), kannst du aber diese Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen.
Leserforumvon pieps123 | Mietrecht | 13 Antworten | 03.06.2015 06:46
Wenn sich nachweisen lässt, dass Du durch falsches Lüften oder unsachgemäßen Gebrauch der Wohnung den Schimmel verursacht hast, dann müsstest Du die Kosten tragen. ... Sollte sich beweisen lassen, dass Du den Schimmel verursacht hast, kann der Vermieter Dir alle Kosten aufdrücken (Schadensbeseitigung, Mietausfallschaden, Unterbringung des Nachmieters etc.) ... Auch andere Mieter können falsch lüften und schlecht heizen.
Leserforumvon blackandwhite+ | Mietrecht | 4 Antworten | 27.08.2020 11:16
Das ist uns aufgefallen, als wir den Schimmel an der angrenzenden Wand feststellten. Der Vermieter meinte, dass sei vermutlich durch die Bewegung des Hausen passiert, hätten das aber zu spät gemeldet und müssen nun die Kosten für die Renovierung tragen. ... Am 27.8.2020 von cauchy Der Vermieter argumentiert hier mit § 536c BGB.
Leserforumvon Schalkefan | Mietrecht | 15 Antworten | 18.03.2009 09:02
Steht fest, dass der Mieter den Mangel verursacht hat, kann der Vermieter Ersatz vom Mieter verlangen. Kann nicht aufgeklärt werden, wer den Mangel verursacht hat, fällt dies in die Risikosphäre des Vermieters, d.h. der Vermieter bleibt auf den Kosten sitzen. Natürlich kann es zutreffen, dass der Mieter durch falsches Heiz- und Lüftverhalten Schimmel verursachen kann.
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