2.349 Ergebnisse für „kosten vermieter abrechnung“

Leserforumvon MichiH123 | Mietrecht | 11 Antworten | 13.12.2019 12:46
Wenn ja, dann hat der Vermieter tatsächlich Zeit bis zum 31.12.2019 die Abrechnung für 2018 zu erstellen, soweit denn der Abrechnungszeitraum vom 1. ... Januar und dann den Vermieter unter Fristsetzung auffordern die Abrechnung zuzusenden. ... Am 13.12.2019 von MichiH123 Und was ist mit den Kosten für den Anwalt?
Leserforumvon RheinAhrGirl | Mietrecht | 11 Antworten | 24.09.2006 12:08
Ich war noch im Urlaub als mein Ex- Vermieter mir den Brief mit der Abrechnung schickte. ... Wenn aber Kosten umgelegt wurden, die gar nicht im Mietvertrag aufgeführt wurden, dann sieht es anders aus, dann hast Du auch vor Gericht ne Chance. Wurden denn die 30 Euro nicht aufgeschlüsselt, welchen Betrag für welche Kosten als Abschlag zu zahlen sind ?
Leserforumvon LeonMaja12 | Mietrecht | 9 Antworten | 17.05.2018 09:12
So ich kann nur mit Gas Heizen,darf der Vermieter mir seine Abrechnung vom seiner Kombi Abrechnung anrechnen ? ... Zitat (von LeonMaja12):darf der Vermieter mir seine Abrechnung vom seiner Kombi Abrechnung anrechnen ? ... Die Kosten der durch die Holzheizung zusätzlichen Reinigung trägt der Vermieter alleine.
Leserforumvon UA | Mietrecht | 1 Antwort | 17.08.2003 11:07
Darf der Vermieter sich so lange mit der Abrechnung Zeit lassen ? (Herbst 2004 die Abrechnung für 05.02 ???) ... (Im Vertrag steht : Kosten für Schönheitsreperaturen trägt der Mieter, Besenrein) UA
Leserforumvon concept | Mietrecht | 6 Antworten | 03.03.2004 19:25
Gruß CONCEPT Am 3.3.2004 von Odil Evtl. handelt es sich um eine Schätzung der zu erwartenden Kosten und er denkt daran, am Ende des Jahres eine Abrechnung zu machen. ... Am 3.3.2004 von Odil Evtl. handelt es sich um eine Schätzung der zu erwartenden Kosten und er denkt daran, am Ende des Jahres eine Abrechnung zu machen. ... bei den ist bestimmt schon das jahr 2005 *lol* um das er die abrechnung dir von 2004 gibt. seid gegrüßt von putzi
Leserforumvon david610 | Mietrecht | 7 Antworten | 10.01.2009 17:47
Hallo und einen schönen Abend zusammen Habe ein Paar fragen zur NKA.Letztes Jahr noch habe ich die Hausverwaltung aufgefordert die NKA zu machen.Die haben nicht reagiert und sich nicht gemeldet.Habe am 5 Januar08 mit dem Vermieter gesprochen,das die Hausverwaltung nicht Reagiert,und das ich mit einem Guthaben Rechne.Haben nur 5 Monate drin gewohnt.Nun hatte ich am 8 Januar die Abrechnung im Briefkasten,die haben sie nur reingeworfen und nicht mit der Post geschickt(Poststempel,Datum)Die Abrechnung ist auf dem 30.12.07 Datiert.Mit einem Extrabrief.Beim ersten mal habe die verwaltung die Hausnr.vertauscht und der Brief kamm zürück.Nun meine Frage,die abrechnung enthält eine nachzahlung von 165 euro,.Muß ich das überhaupt zahlen?... Beispiel: Entspricht der Abrechnungszeitraum dem 01.01.2007-31.12.2007 so muss die Abrechnung bis 31.12.2008 beim Mieter sein, ansonsten ist eine Nachzahlung nicht mehr vom Vermieter einforderbar, Guthaben müssen allerdings ausgezahlt werden. ... (das bezieht sich nicht nur auf die Kosten der 5 Monate!)
Leserforumvon guest-12330.09.2009 21:46:14 | Mietrecht | 9 Antworten | 28.09.2009 23:29
Als ich mir die Abrechnung genau angesehen habe, ist mir folgendes aufgefallen: Auf der Abrechnung werden die Kosten von "Wasser und Abwasser" mit 1270 Euro (das ganze Haus!) ... Wenn die Kosten nach Verbrauch umgelegt werden, fallen für eine leer stehende Wohnung keine Kosten an, die der Vermieter zu tragen hätte. ... Damit ist auch gewährleistet, dass eine leerstehende Wohnung - bzgl. der anfallenden Kosten - vom Vermieter getragen wird und dieser nicht die Kosten "heimlich" auf die noch verbliebenen Mieter umwälzt. -- Editiert am 29.09.2009 11:57 Am 29.9.2009 von HeHe Wie?
Leserforumvon frank666 | Mietrecht | 3 Antworten | 20.02.2018 13:07
Die abrechnung erfolgt unverzüglich,sobald dem vermieter/verwalter die zur abrechnung notwendigen unterlagen vorliegen Erhöhen sich die betriebkosten,so ist der vermieter berechtigt,diese in Rahmen der gesetzlichen vorschriften umzulegen und eine entsprechende Erhöhung de vorauszahlungen zu verlangen -- Editiert von frank666 am 20.02.2018 13:08 Am 20.2.2018 von Harry van Sell Zitat (von frank666):n mietevetrag steht... ... Am 20.2.2018 von AltesHaus Ja nach demhreiben Schreibsel-Wirrwarr wage ich zu behaupten, dass vereinbart wurde, die Kosten jährlich abzurechnen. Sie hätten bekommen müssen - die NK Abrechnung von 2015 (sollte aber verjährt sein) - die Abrechnung 2016 (sollte auch verjährt sein) - 2017 ist noch niicht fällig Fordern Sie den Vermieter schrfiftlich mit Zugngsnachweis auf die Abrechnung für 2015 und 2016 zur Verfügung zu stellen.
Leserforumvon uwe3/61 | Mietrecht | 8 Antworten | 08.12.2008 10:59
vielen dank für eine antwort uwe Am 8.12.2008 von guest123-2170 --- editiert vom Admin Am 8.12.2008 von guest123-2162 #diese abrechnung anfechten?... Sie können aber Ihre Abrechnung nehmen und von den Experten des Mieterschutzbundes prüfen lassen. Sollten die Abrechnung Fehler enthalten (fast alle Abrechnungen enthalten Fehler) so muss der VM diese korrigieren!
Leserforumvon Strja | Mietrecht | 17 Antworten | 03.02.2023 12:48
Darf/muss der Vermieter die Abrechnung bis 31.12.2022 oder 15.01.2023 machen? ... Wenn der Vermieter pro Kalenderjahr abrechnet, muss die Abrechnung 2022 bis Ende 2023 bei dir sein, die Abrechnung 2023 (mit deinen 15 Tagen) bis Ende 2024. ... Für alle anderen Kosten (Gartenpflege, Schornstein etc) hat selbst der VM noch keine Rechnungen.
Leserforumvon stud | Mietrecht | 2 Antworten | 22.09.2004 01:38
Die einzelnen Positionen wurden vom Vermieter falsch berechnet, dazu auch Kosten ganz offensichtlich doppel in Rechnung gestellt. Ich bat den Vermieter um Korrektur. ... Ich sehe aber nicht ein, dem Vermieter für 2004 ein weiteres Darlehen damit zu gewähren.
Leserforumvon Dagga123 | Mietrecht | 8 Antworten | 28.09.2016 22:25
Er verursacht Kosten für die wir nicht stehen müssten. Aber verlangt die Kosten für einen neuen Herd und Heizungen. ... Hintergrund BGB § 548 (kurze Verjährungsfrist 6 Monate) 2) Waren Vorauszahlungen mit Abrechnung neben der Miete vereinbart?
Leserforumvon Sonic6 | Mietrecht | 8 Antworten | 15.11.2017 18:27
Unser Vermieter verrechnet die Heizkosten wie folgt. ... > was steht im Mietvertrag zur Abrechnung/Umlage der Heizkosten? ... Wenn du es genauer wissen willst, dann kannst du deine Abrechnung mal hochladen, damit man hier einen Blick darauf werfen kann - und/oder deinen Vermieter fragen, was er sich bei seiner Abrechnung gedacht hat.
Leserforumvon Anika172 | Mietrecht | 5 Antworten | 27.08.2006 21:41
Nun möchte mein Vermieter die Kaution solange behalten bis die BK-Abrechnung erfolgt ist und dies könne dann erst mitte Nächsten Jahres sein. ... Dann braucht keine BK-Abrechnung mehr erstellt werden und weder hättest Du einen Anspruch auf Rückzahlung, noch hätte der Vermieter einen Anspruch auf Nachzahlung. ... Zwischenablesungen haben mir nichts außer Kosten gebracht.
Leserforumvon shelby84 | Mietrecht | 6 Antworten | 14.06.2015 10:41
Es gibt doch auch fristen die er hätte einhalten müssen z.b. im Mietvertrag steht das er die Abrechnung unverzüglich erstellen muss nachdem ihm alle dazu benötigten Unterlagen vorliegen die letzte Abrechnung hat er am 19.01.2015 erhalten. die Abrechnung hat er dann erstellt am 28.05.2015 wir haben ihm diesbezüglich zur erstellung der Abrechnung frist bis 28.05.2015 gesetzt. Sein Vermieter kann doch nicht verlangen das wir seine eventuellen kosten die er hatte zahlen müssen dafür muss doch erstmal eine Verhandlung vor Gericht stattfinden und kosten werden dann der unterlegenen Partei zugeteilt. ... Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/ Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Leserforumvon Michele123 | Mietrecht | 6 Antworten | 10.01.2013 23:22
Wenn du sie zahlen möchtest, dann ist es OK Ändert aber nichts daran, dass der Vermieter dann trotzdem eine vernünftige Abrechnung zustellen sollte. ... Betriebskosten sind danach die nachstehende Kosten, die dem Vermieter für das Gebäude laufend entstehen, es sei denn, dass sie üblicherweise vom Mieter außerhalb der Miete unmittelbar getragen werden. 1.Die Laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer". Und dann geht’s weiter über die Kosten der Wasserversorgung, Entwässerung usw.
Leserforumvon siegberth | Mietrecht | 4 Antworten | 20.12.2007 07:06
-für ein jahr zurück . der vermieter ist der meinung das er von mai an ein jahr zeit hat die abrechnung zu erstellen . zält das Kalenderjahr als abrechnung oder die versetzte erfassung der heizkosten . ... Wenn Zwischenablesung, dann entstehen extra Kosten.
Leserforumvon willi18 | Mietrecht | 6 Antworten | 09.01.2016 06:23
Der Vermieter hat 300 € erstattet und begründet warum er 200 € einbehält. ... Am 9.1.2016 von willi18 Die Betriebkosten waren in der Miete.Ich erwarte keine Zinsen,nur eine Abrechnung z.B. 300 Euro von 500 für Kaution zurückgezahlt, mit x % Zinsen.Ich will nur Klagen und die Vermieterin soll die Kosten tragen.DIe Wohnung wurde im Einvernehmen gekündigt,halt 200 Euro einbehalten.Es wurde eine Abrechnung und die 200 Rückzahlung per Anwalt angemahnt,darauf keine Reaktion. ... Zu klagen nur um Kosten zu produzieren, ist meiner Meinung nach absolut daneben.
Leserforumvon saftsack | Mietrecht | 16 Antworten | 18.11.2010 13:45
Der Vermieter ist nämlich ein Sack. ... Ausserdem hat der Vermieter noch andere Objekte, da vermute ich das wir und auch die anderen Mieter jeweils die vollen Kosten aufgebrummt bekommen. Muss wohl der NK Abrechnung widersprechen und Einsicht verlangen.
Leserforumvon derChef1 | Mietrecht | 2 Antworten | 21.11.2023 20:05
In dieser Abrechnung verrechnet V die Kosten des Auftrags (mehrere Hundert Euro) komplett in der Nebenkostenabrechnung, so dass M alle Kosten trägt. ... Können diese Kosten in der Abrechnung verechnet werden? ... Danke und Grüße Am 21.11.2023 von eh1960 Die Kosten, die dem Vermieter durch die Schädlingsbekämpfung entstehen, können nach § 2 Ziffer. 9 BetrKV auf die Mieter/innen umgelegt werden.
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