40 Ergebnisse für „kosten vermieter änderung hausordnung“

Leserforumvon kama1 | Mietrecht | 10 Antworten | 17.04.2007 11:16
Die Frage die sich für mich stellt ist allerdings, ob eine Änderung des Putzplanes, welcher seit drei Jahren geregelt gewesen ist, einer Änderung der Hausordnung gleichkommt und somit zustimmungspflichtig wäre. ... Vermieter darf nicht auf Kosten der Mieter plötzlich Reinigungsprofis beauftragen. ... Doch dieser, meist in der Hausordnung festgelegte Gemeinschaftsdienst, erspart zumindest die Kosten für Putzfrau oder Reinigungsfirma.
Leserforumvon Mazda-Freak | Mietrecht | 23 Antworten | 12.07.2011 22:00
Eine einseitige Änderung oder Neugestaltung einer Hausordnung durch den Neueigentümer ist dabei aber nicht möglich und muss von den Mietern auch nicht beachtet werden. ... Das der Vermieter sich mit seiner Frau einig war über den Inhalt der Hausordnung ... ... So lassen sich die Mieter vieleicht freiwillig zum Putzen und sauberhalten des Treppenhauses motivieren :-) ----------------- "" Am 14.7.2011 von icecycle Wenn immer Mieter nicht an Hausrodnung hält, darf Vermieter nach erfolglosem Anmahnen Ersatzvornahme auf Kosten der Mieter einleiten.
Leserforumvon go485880-23 | Mietrecht | 16 Antworten | 06.12.2022 21:35
In der Hausordnung steht, dass der Vermieter diese zum Nachteil des Mieters ändern kann, wenn sich nicht an die Hausordnung gehalten wird. ... Dann gibt also keine gar keine Änderung der vereinbarten Regelungen, sodern die Vereinbarung findet jetzt wegen der Notwendigkeit Anwendung. ... [/quote] [quote=go485880-23]In der Hausordnung steht, dass der Vermieter diese zum Nachteil des Mieters ändern kann, wenn sich nicht an die Hausordnung gehalten wird.
Leserforumvon Vollsträcker | Mietrecht | 1 Antwort | 26.12.2023 21:52
Folgender fiktiver Fall interessiert mich: Der Vermieter V zweier Wohnungen (A: Erdgeschoss und B: 2. ... B's Argument: V benötige seine Zustimmung für diese Änderung in der Hausordnung, da diese Bestandteil des Mietvertrags sei. Er würde der Änderung nur zustimmen, falls er von den allen Pflegekosten freigestellt würde.
Leserforumvon Silke70 | Mietrecht | 4 Antworten | 13.11.2004 09:41
In unserem Vertrag sind die Kosten des Hausmeisters sowie der Inhalt der Hausordnung Vertragsbestandteil. In der Hausordnung steht, das dem Mieter die Reinigung der Treppe obliegt. ... Sollte Sie der Vermieter deshalb anzeigen: Teilen Sie dem Vermieter mit, daß es keine Straftat ist, eine Änderung des Mietvertrages abzulehnen.
Leserforumvon Magnus1980 | Mietrecht | 6 Antworten | 03.01.2010 18:51
Die Kosten der Firma belaufen sich auf 4,59€ / Schneefegen für jeden einzelnen Mieter. ... Enthält die Hausordnung eine Klausel, nach der Vermieter berechtigt sein soll, die Hausordnung einseitig zu ändern, so muss er in jedem Fall die Mieter von der Änderung in vollem Umfang benachrichtigen. ... Wenn der Vermieter das Unternehmen dennoch beauftragt, dann führt das dazu, dass der Vermieter die Kosten selbst tragen muss.
Leserforumvon paul33 | Mietrecht | 17 Antworten | 06.11.2010 00:33
Du hast auch einen entsprechenenden Link gegeben. hmm, wenn A nun sich weigert und der Vermieter nun eine Firma beauftragen muss, kann der Vermieter dann die Miete erhöhen nach dem Motto, du kommst mir nicht davon,ich leg die Kosten einfach um? ... Oder wurde unter § XX im Mietvertrag auf die Hausordnung verwiesen? ... Zum einen kann dieser Teil des Vertrags eine Formulierung enthalten die eine Möglichkeit der Änderung zulässt, vom Laien aber nicht als solche erkannt wird.
Leserforumvon HiHallo | Mietrecht | 3 Antworten | 03.01.2016 11:08
Zumindest lese ich bisher nichts von einer Änderung der Hausordnung. ... Von daher handelt hier der Vermieter unwirtschaftlich und kann meiner Meinung nach die unnötigen Kosten der Fremdfirma nicht umlegen. ... Eine Änderung der Hausordnung wäre übrigens eine sehr komplizierte Sache.
Leserforumvon kokon | Mietrecht | 13 Antworten | 14.08.2009 20:33
Frage : Kann der Vermieter von uns die Kosten verlangen? ... @kokon quote:Frage : Kann der Vermieter von uns die Kosten verlangen? ... Eine einseitige Änderung der Hausordnung in dieser Hinsicht ist nur zulässig, sofern sich der Vermieter eine derartige Änderung bereits im Wortlaut der Hausordnung von vornherein vorbehalten hat.
Leserforumvon Anke2299 | Mietrecht | 27 Antworten | 21.09.2023 12:08
Am 21.9.2023 von Harry van Sell [quote=Anke2299]gegen die Änderung des Vertrages aussprechen.[/quote] Welche Änderung des Vertrages? ... [/quote]Den MV und die Hausordnung will er doch ändern.
Leserforumvon Thor_1 | Mietrecht | 8 Antworten | 06.12.2022 23:24
Sind die Kosten hierfür auf die Mieter umlegbar oder sorgt der Widerspruch mit der Hausordnung dafür, dass der Vermieter dies nicht wirksam umlegen kann? ... Kommunikation mit dem Vermieter findet nicht statt. ... [quote=Thor_1]sorgt der Widerspruch mit der Hausordnung[/quote]Wer hat wann gegen was Widerspruch erhoben?
Leserforumvon küfi | Mietrecht | 5 Antworten | 10.04.2006 16:08
Nun stand aber weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung etwas darüber. ... Am 10.4.2006 von guest-12330.08.2015 11:38:25 Eine nachträgliche Änderung der Hausordnung würde hier dem Vermieter auch nicht helfen - die Mieter sind nur an das gebunden, was zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Mietvertrag wie auch der Hausordnung vereinbart/vorgeschrieben war. ... Dann muss er entweder selber räumen oder auf eigene Kosten eine Firma beauftragen.
Leserforumvon Pfanners | Mietrecht | 12 Antworten | 11.09.2021 13:03
(Startzeitpunkt, Kosten...?) ... Insofern sollte der VM allen Mietern schriftlich die beabsichtigte Änderung der Hausordnung mitteilen und um Zustimmung bitten. ... [/quote] Und dürfen diese Kosten nicht als Nebenkosten abrechnen.
Leserforumvon guest-12303.04.2020 07:41:20 | Mietrecht | 5 Antworten | 03.02.2016 13:16
Oder kann ich mich verweigern, da es wie gesagt nirgens festgehalten ist das ich dieses zu machen habe und Mieter R als ich den Mietvertrag unterschrieben habe als Hausmeister fungierte und keine Änderung oder gar eine Hausordnung vorhanden ist. Am 3.2.2016 von -Laie- Für dich gilt das was vertraglich zwischen dir und dem Vermieter vereinbart wurde. ... Grundsätzlich gehört auch das Rausstellen zu den umlagefähigen Kosten der Müllentsorgung (ebenso wie z.B.
Leserforumvon PeterPP123 | Mietrecht | 3 Antworten | 21.07.2016 22:02
Alles ohne Rechtsanwalt Angeblich gab es dann kurz nach der Vereinbarung einen Verstoß gegen die Hausordnung und der Vermieter schaltet einen RA ein der ein Schreiben raus schickt in dem die Vereinbarung im Juristen Deutsch wiederholt wird mit einer im Notfall fristgerechten Kündigung als einzige Änderung. ... Und dann herausfinden, ob die Kosten wirklich notwendig waren. Man sollte sich aber klar sein, dass die Kosten angefallen sind und der Vermieter die vermutlich nicht selber zahlen will.
Leserforumvon kaffeetante | Mietrecht | 13 Antworten | 27.03.2012 22:47
Jetzt soll nachträglich eine Hausordnung erlassen werden, die das Verbot enthält. => B) Ist eine nachträgliche einseitige Änderung der bestehenden Hausordnung rechtmäßig? ... Ebenso die Änderung der Hausordnugn bedürfte euer Zustimmung, weil ihr einen Vertrag habt, dem keine deetaillierte Hausordnung beigefügt war. ... Haben wir evtl. sogar einen Anspruch suf Schadenersatz für die geleisteten Renovierungsarbeiten, einen Makler und die Kosten für den Umzug?
Leserforumvon der_tarmo92 | Mietrecht | 12 Antworten | 23.01.2024 14:10
[/quote] Wenn diese Arbeiten nicht als umlagefähigen Arbeiten im MV erwähnt sind, dann darf der Vermieter diese Kosten [u]nicht[/u] auf die Mieter umlegen. Am 24.1.2024 von hh [quote=-Laie-]Wenn diese Arbeiten nicht als umlagefähigen Arbeiten im MV erwähnt sind, dann darf der Vermieter diese Kosten nicht auf die Mieter umlegen.... Eine Änderung der im Mietvertrag eingeschlossenen Hausordnung nachträglich ist nicht möglich), dann hat der Mieter schon immer zu räumen.
Leserforumvon Sunny221 | Mietrecht | 4 Antworten | 16.07.2005 09:51
Das ist die Kehrseite der Demokratie, wenn die meisten Deiner Nachbarn sichan die Hausordnung nicht halten. ... Die Änderung der Hausordnung bedarf der Zustimmung aller Beteiligten. ... Ich habe mal in einer Zeitung gelesen, das der Vermieter wenn er eine Putzfrau anstellt, und dieses nicht Vertraglich festgelegt wurde,( Mietvertrag) kann es diese kosten nicht auf dem Mieter umlegen.
Leserforumvon kokon | Mietrecht | 9 Antworten | 23.04.2012 17:49
In der Hausordnung bzw. ... Auch eine nachträgliche Änderung der Hausordnung kann er ohne die Zustimmung aller Mieter nicht rechtswirksam durchführen. ... Dann wird der Vermieter möglicherweise einen Räumdienst beauftragen und die Kosten über die Betriebskosten abrechnen.
Leserforumvon Enrique1982 | Mietrecht | 9 Antworten | 16.11.2007 08:56
Diese Kosten sind im Normalfall Umlagefähig. ... Ansonsten kann eine Änderung der Reinigung wirklich nur einvernehmlich erfolgen, d.h., dass alle Mieter des Hauses einer Änderung zustimmen müssten. Falls nicht, dann kann der Vermieter m.E. eine andere Regelung treffen: Aber: Lässt er die Arbeiten nunmehr von seinem Hausmeister durchführen, darf er die Kosten nicht zwei Mal in der BK-Abrechnung umlegen.
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