1.124 Ergebnisse für „kündigen eigenbedarf“

Leserforumvon christavnb | Mietrecht | 7 Antworten | 26.01.2015 08:33
Kann ich beide Mieter wegen Eigenbedarf Kündigen? ... Ansonsten, ohne beschränkende Vereinbarungen, wäre es bei einem Haus mit zwei Wohneinheiten sicherlich möglich, zunächst eine Wohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen, in diese einzuziehen und daraufhin die andere Wohnung nach § 573a ohne besondere Begründung, aber mit etwas längerer Frist und explizitem Bezug auf den genannten Paragraphen zu kündigen. ... Hier sollte wenn sich nichts ändert eigentlich kein Härte vorliegen. ----------------- "" Am 26.1.2015 von quiddje Dann wäret ihr mit dem von mir vorgeschlagenen Weg eher auf der sicheren Seite: einem der Mieter nach Grundbuchumschreibung wegen Eigenbedarf kündigen, einziehen und dann dem anderen mit Bezug auf § 573a kündigen.
Leserforumvon andrea1985 | Mietrecht | 1 Antwort | 29.10.2013 09:26
Hallo zusammen, meine Frage: kann ich meine Untermieter wegen Eigenbedarf kündigen? ... Ist es daher möglich, dass ich meinen Untermietern mit der Begründigung Eigenbedarf kündige?
Leserforumvon Verteidiger | Mietrecht | 7 Antworten | 24.12.2006 13:35
Kann ich auf Eigenbedarf kündigen 3.Kann ich auf Schimmel kündigen. 4. ... Fraglich ist überhaupt der Eigenbedarf, da Sie auch in der ersten Etage wohnen könnten. ... Wegen dem Schimmel kann man nicht kündigen.
Leserforumvon dechantreiter | Mietrecht | 12 Antworten | 06.02.2008 16:02
Begründung: Eigenbedarf. ... Wie kommst Du denn darauf, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist? ... Viele VM denken, es wäre damit schon getan, dem Mieter wegen Eigenbedarf zu kündigen.
Leserforumvon Sabrina25 | Mietrecht | 7 Antworten | 16.04.2007 17:15
Kann man dieser Frau einfach wegen Eigenbedarf kündigen, oder haben wir jetzt das Problem, dass sie nirgens eine Wohnung mit dem ganzen Vieh findet. ... Danke voraus -- Editiert von Sabrina25 am 16.04.2007 17:21:46 Am 16.4.2007 von Sabrina25 Kann man immer wegen Eigenbedarf kündigen, oder muss man danach schauen ob man dies der Mieterin zumuten kann? ... Am 16.4.2007 von Mortinghale Doublette -- Editiert von Mortinghale am 16.04.2007 19:36:24 Am 16.4.2007 von Chrisi88 Hallo, natürlich könnt ihr wegen Eigenbedarf kündigen.
Leserforumvon kl | Mietrecht | 5 Antworten | 23.08.2004 11:23
Das gesamte Haus ist jetzt an eine Familie verkauft worden, die mir mit der Begründng Eigenbedarf kündigt. ... Handelt es sich hier wirklich um Eigenbedarf wenn aus drei Wohnungen eine werden soll? ... An Felix27: wir haben unseren Mietern auch auf Eigenbedarf gekündigt und in der ersten Kündigung die Rechtsbelehrung vergessen.
Leserforumvon FrauGausDO | Mietrecht | 7 Antworten | 30.07.2007 11:33
VM teilte uns mit, dass er die nächsten 15 Jahre wohl keinen Eigenbedarf anmelden wird und würde dies im MV festlegen. ... Verwertbarkeit kündigen. ... Dann kann der Vermieter nur noch kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht einhält.
Leserforumvon go378743-61 | Mietrecht | 1 Antwort | 29.11.2013 21:57
Die Mieten sind auch viel zu günstig,daher wird niemand gerne ausziehen.Laut Makler hat bereits jemand im Vorfeld vergeblich versucht der unteren Partei zu kündigen und vor Gericht nicht recht bekommen.
Leserforumvon yvonne29 | Mietrecht | 36 Antworten | 22.06.2009 23:38
., 5 kinder im alter von einem bis acht jahren und sie im vierten monat schwanger - beziehen harzt IV) bewohnt große mietwohnung (190 qm, 8 zimmer) welche der vermieter verkaufen will und mitgeteilt hat sich besser nach etwas anderem umzusehen, da der neue eigentümer wegen eigenbedarf kündigen könnte wäre das wirklich so einfach durchsetzbar?? grüße yvonne Am 23.6.2009 von Eirene113 Erst einmal muß ein neuer Käufer gefunden werden, dann muß dieser Käufer im Grundbuch stehen, dann könnte er euch kündigen. ... Kommt die Kündigung wegen Eigenbedarf, kann er noch immer reagieren (oder suchen).
Leserforumvon sunbeam1 | Mietrecht | 5 Antworten | 10.11.2019 12:15
Vermieter möchte wegen Eigenbedarf kündigen, um einen Mitarbeiter in einer Wohnung einziehen zu lassen. Ist das Eigenbedarf? ... Am 10.11.2019 von Anitari Zitat (von sunbeam1):Ist das Eigenbedarf?
Leserforumvon ESusan | Mietrecht | 8 Antworten | 27.01.2004 16:56
Mein Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet und mir eine Auszugsfrist von 9 Monaten eingeräumt, da ich bereits länger dort wohne. ... ----------------- "Susanne" Am 27.1.2004 von gerechtigkeit Sie haben die Möglichkeit jederzeit früher (gesetzliche Kündigungsfrist beachten) zu kündigen. ... Und: Natürlich können Sie jederzeit ausziehen und müssen nicht abwarten, bis der VM Eigenbedarf hat.
Leserforumvon little Lady_ | Mietrecht | 17 Antworten | 18.01.2006 12:42
Meine Frage war nur, wie muss ich kündigen? ... Außerdem musst Du nachvollziehbare Gründe nennen, um Deinen Eigenbedarf an der EG-Wohnung zu begründen. ... Für mich war nur wichtig, zu wissen, auf wann ich dem Ehepaar kündigen kann.
Leserforumvon luis13 | Mietrecht | 6 Antworten | 03.05.2012 14:25
Freilich muß der Eigenbedarf im Einzelfall nachgewiesen werden. ... Aber auch der "alte" Eigentümer könnte Eigenbedarf geltend machen. ----------------- "" Am 3.5.2012 von luis13 Nein mein jetziger Vermieter, hat ja neu Gebaut, und wohnt auch nicht mehr in Deutschland, zurück kommen die auch nicht mehr. Ich meinte, wenn jetzt die Wohnung verkauft ist, an Hr & Fr Y, das die uns dann kündigen können, wegen Eigenbedarf ----------------- " D"
Leserforumvon jungermann123 | Mietrecht | 7 Antworten | 20.02.2020 23:36
hallo, Liebe Gemeinschaft, Ich habe folgende Situation zum Thema Eigenbedarf. ... Nun hat mein Bruder vor sich eine Eigentumswohnung zu kaufen und möchte mir seinen Anteil am Haus verkaufen um Geld für sein Projekt zu haben.Ich bin 33 und wohne noch bei meinen Eltern und bin nun auch am überlegen in dann mein haus zuziehen und wegen Eigenbedarf zukündigen.
Leserforumvon amasi | Mietrecht | 12 Antworten | 21.02.2014 06:13
Kann man dem Mieter Kündigen? ... Die Kündigung des Alt-Eigentümers ist sicher unwirksam, der neue Eigentümer kann aber ganz normal, so bald er im Grundbuch steht, wegen Eigenbedarf kündigen. ----------------- "" Am 22.2.2014 von drkabo quote:Ich rate jetzt mal, daß die Klausel ZEIT-Mietvertrag wegen Eigenbedarf durchgestrichen ist. ... Die durchgestrichene Zeile bezieht sich klar auf unbefristete Miete. quote:Die Kündigung des Alt-Eigentümers ist sicher unwirksam, Ja. quote:der neue Eigentümer kann aber ganz normal, so bald er im Grundbuch steht, wegen Eigenbedarf kündigen.
Leserforumvon HerrHausG | Mietrecht | 9 Antworten | 30.09.2016 19:15
Nun Stellt sich für uns die Frage ab wann wir ihm Kündigen dürfen . ... Und ja man muss erst als Eigentümer im Grundbuch stehen, um Eigenbedarf an zu melden. ... Zitat (von HerrHausG):Kann ich dem Mieter erst Kündigen wenn ich selbst im Grundbuch stehe Hu kannst kündigen, sobald Du den Status "Vermieter" erreicht hast.
Leserforumvon Zandra | Mietrecht | 2 Antworten | 30.04.2004 13:27
Im Anschluss möchten die Neu-Besitzer in das gekaufte Haus als Eigenbedarf einziehen und uns kündigen. ... Danke Am 30.4.2004 von hh Die neuen Besitzer können unter Einhaltung der Kündigungsfrist wegen Eigenbedarf kündigen.
Wiederholter Eigenbedarf 5 von 5 Sterne
Leserforumvon coan | Mietrecht | 1 Antwort | 01.01.2018 22:46
Hallo zusammen, folgender Fall: Ein Vermieter besitzt zwei, in etwa gleich große Wohnungen in verschiedenen Wohnanlagen, von denen er eine wegen Eigenbedarf gekündigt hat, um dort selbst einzuziehen. ... Kann der Vermieter die zweite Wohnung ebenfalls wegen Eigenbedarf kündigen und die erste verkaufen und/oder weitervermieten?
Leserforumvon clustermk | Mietrecht | 10 Antworten | 02.12.2017 17:39
Darf A. nun dem B. wegen Eigenbedarf kündigen da A. aus der kleineren Wohnung in die vermietete von B. ziehen möchte da er mehr qm benötigt und zeitgleich die bisher bewohnte Wohnung veräussern möchte um mit dem Erlös die grössere Wohnung zu modernisieren? ... Darf A. nun dem B. wegen Eigenbedarf kündigen da A. aus der kleineren Wohnung in die vermietete von B. ziehen möchte da er mehr qm benötigt und zeitgleich die bisher bewohnte Wohnung veräussern möchte um mit dem Erlös die grössere Wohnung zu modernisieren? Selbstverständlich darf der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen.
Leserforumvon Fachwirt84 | Mietrecht | 10 Antworten | 12.09.2016 05:52
Bruder und Schwester (Vermieter) könnten dem Mieter doch wegen Eigenbedarf für den Bruder kündigen und dann mit der Stiefmutter die Wohnungen tauschen. ... Am 12.9.2016 von cauchy Zitat (von Anitari):Bruder und Schwester (Vermieter) könnten dem Mieter doch wegen Eigenbedarf für den Bruder kündigen und dann mit der Stiefmutter die Wohnungen tauschen. ... Und dafür gibt es Eigenbedarf.
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