1.805 Ergebnisse für „kündigen kündigungsfrist mietvertrag“

Leserforumvon Malwine | Mietrecht | 4 Antworten | 02.08.2011 10:32
Die zweite Frage, 1 Jahre Kündigungsfrist wird aufgehoben durch das neue Gesetzt, aber wo hält man sich jetzt dran. Im Mietvertrag steht Kündigung bis zum 3ten des Monats, dann folgt die Frist gestaffelt nach Mietdauer. Sie will auch bis zum 3ten kündigen mit 3 Monaten Frist.
Leserforumvon klaus43 | Mietrecht | 4 Antworten | 25.08.2005 18:00
Der Mietvertrag läuft für 12 Monate und nun sitzte ich da. ... Ist dieses nicht der Fall, handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, den Du zumindest sofort mit gesetzlicher Kündigungsfrist (3 Monate) kündigen kannst. Was ich allerdings nicht weiß, ist, ob der Monat September, der ja noch nicht zur Mietzeit zählt, bei der Kündigungsfrist mitzuzählen ist.
Leserforumvon guest-12301.01.2017 19:12:20 | Mietrecht | 1 Antwort | 26.04.2011 09:38
Hallo, ich habe letzte Woche einen neuen Mietvertrag unterschrieben mit Einzugsdatum 1.08.11 und möchte aus persönlichen Gründen jetzt doch nicht in die Wohnung einziehen. Meine frage wäre nun ob ich den Mietvertrag unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist auf den 30.07.11 kündigen kann oder ob der Vertrag erst ab dem Einzugsdatum 1.08.11 gültig ist?
Leserforumvon Tanja06121984 | Mietrecht | 7 Antworten | 16.08.2007 08:47
Frage: Können wir dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen auch ohne Mietvertrag und wenn ja müssen wir eine Kündigungsfrist einhalten? ... Kuendigungsfrist in diesem Fall 9 Monate. ... Hinsichtlich einer Eigenbedarfskündigung gelten für einen mündlichen Mietvertrag die gleichen Bedingungen, wie für einen schriftlichen Mietvertrag.
Leserforumvon lebes | Mietrecht | 5 Antworten | 16.03.2007 09:39
Hallo, kann man einen Mietvertrag nach Unterschreiben in einer bestimmten Frist kündigen? ... Gruß Am 16.3.2007 von hh Ja, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, es sei denn es gibt eine Klausel, nach der die Kündigung für einen bestimmten zeitraum ausgeschlossen ist. ... Es geht um die Frage, ob ich den Vertrag kurz nach Unterzeichnung (also noch vor Einzug) wieder kündigen kann, weil ich doch eine noch viel bessere Wohnung gefunden habe.
Leserforumvon Lanew | Mietrecht | 3 Antworten | 30.12.2011 12:58
Deswegen ist meine Frage, ob er mir so kurzfristig kündigen (ohne wenigstens die 3 Monate Kündigungsfrist zu beachten) kann und ob ich doch nicht noch Anspruch auf die gesamten 5 Jahre habe, die ich es zu Anfang gemietet habe. ... Der Erwerber tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein.
Leserforumvon delpher79 | Mietrecht | 14 Antworten | 30.09.2012 19:19
Person A hat aber eine Beförderung bekommen und muss Berufsbedingt zum 01.02.2013 umziehen, ist dies ein Grund den Mietvertrag auch schon eher zu kündigen? ... Kann Person A aufgrund des Jobwechsels nun innerhalb der normalen gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen? ... Deine Beförderung hängt garantiert nicht davon ab ob du die Wohnung kündigen kannst oder nicht.
Leserforumvon arizonarobbins | Mietrecht | 1 Antwort | 28.07.2017 00:24
Sie würde deshalb gerne noch vor Mietbeginn kündigen. Im Mietvertrag steht: "Das Mietverhältnis beginnt mit dem 1.11.2017. ... Kann sie also bedenkenlos noch bis zum 3.8. kündigen?
Leserforumvon guest-12316.03.2015 10:38:06 | Mietrecht | 5 Antworten | 14.11.2009 14:18
Wir haben zum 01.01.2010 einen Mietvertrag unterschrieben. ... Oder muss man trotzdem die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten? Wenn ja, könnten wir auch schon jetzt zum 28.02.2010 kündigen?
Leserforumvon bgl3463 | Mietrecht | 7 Antworten | 29.10.2003 16:41
Hallo, ich hatte am 01.07.1993 einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen. ... Im Mietvertrag steht nichts drin. ... Sie halten die Frist sogar ein, wenn Sie erst am 04.11. kündigen bzw. dem Vermieter die Kündigung an diesem Tag zugeht.
Leserforumvon guest-12321.11.2011 13:29:52 | Mietrecht | 7 Antworten | 29.09.2003 18:19
Lisa Am 7.8.2004 von Christin2003 Laut gesetz gild die drei Monatige Kündigungsfrist. Der Vermieter müsste sich nur an die sechs Monate halten, wenn er Sie kündigen würde. ... Danach ist es so, wenn "altverträge" vor 09.2001 abgeschlossen wurden, und da steht ganz expliziet die Kündigungsfrist drinnen, dann muss man sich auch daran halten, hierzu gibt es viele Info´s...ich habe nämlich auch dieses Problem und würde gerne mit 3 Monaten kündigen ABER im Mietvertrag von 1998 stehen noch die alten Fristen, also muss ich jetzt 6 Monate warten...ist echt mies...
Leserforumvon guest-12311.10.2014 11:33:25 | Mietrecht | 3 Antworten | 29.03.2009 18:07
Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht. ... Daher meine Fragen: Kann "A" den mündlichen Mietvertrag kündigen? ... Welche Kündigungsfrist wäre, sofern eine Kündigung denn überhaupt möglich sein sollte, einzuhalten?
Leserforumvon hercules77 | Mietrecht | 10 Antworten | 01.05.2016 15:10
Guten Tag, ich würde gerne einen befristeten Mietvertrag kündigen, der noch etwa 4 Monate läuft. ... Am 1.5.2016 von Anitari Zitat (von hercules77):ich würde gerne einen befristeten Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) kündigen, der noch etwa 4 Monate läuft. ... Juli 2016 fristgerecht kündigen.
Leserforumvon Mieter2000 | Mietrecht | 5 Antworten | 17.05.2010 21:15
Hallo, wir sind Mieter und wir haben einen Mietvertrag von 1999. Bei Kündigungsfrist steht folgendes: Das Mietverhältnis beginnt am 1.6.1999. ... Ich dachte, man kann seit einer Änderung, auch als langjähriger Mieter mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, oder müssen wir die 12 Monate einhalten ?
Leserforumvon BlackMatrix | Mietrecht | 1 Antwort | 29.08.2016 16:27
Ich bin zunächst einen befristeten Mietvertrag eingegangen, weil der Vermieter die Wohnung nach einer bestimmten Zeit für den Eigenbedarf benötigt hat. ... Ohne über die Problematik mit der Kündigungsfrist eines zeitlichen Mietvertrages vertraut zu sein, habe ich mich auf ein Datum im nächsten Jahr festgelegt. ... Muss ich nun wirklich bis zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt in der Wohnung bleiben und habe keine Möglichkeit diesen vorher zu kündigen?
Leserforumvon Hefe1995 | Mietrecht | 2 Antworten | 04.07.2016 00:27
Also es handelt sich dabei nicht um einen Mietvertrag, sondern ein Dokument in dem in etwa steht .. ... Für eine Antwort müsste man die genaue Klausel im Mietvertrag kennen. ... Eine Befristung kann u.U. unwirksam sein, dann kannst du ganz normal mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen.
Leserforumvon M+A | Mietrecht | 4 Antworten | 30.07.2007 17:16
Daraufhin haben meine Frau und in Vertretung für mich,mein Vater den Mietvertrag für diese Wohnung unterschrieben. ... Auch ist grad meiner Frau aufgefallen,das der Mietvertrag nachträglich ohne unser Wissen geändert wurde. ... Natürlich könnt Ihr den Mietvertrag direkt wieder kündigen, müsst dann aber die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
Leserforumvon trsprod | Mietrecht | 3 Antworten | 07.03.2019 05:04
Kurz nach der Besichtigung wurde uns dann auch ein Mietvertrag angeboten....mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten!!! ... Unterschreiben und später ganz normal mit der 3monatigen Frist kündigen. ... Am 7.3.2019 von hh Soll die Kündigungsfrist 6 Monate betragen oder geht es um einen Kündigungsausschluss?
Leserforumvon guest-12307.05.2017 20:28:34 | Mietrecht | 8 Antworten | 31.08.2010 19:01
angenommen ein Mieter unterschreibt Mitte des Monats (18.) einen Mietvertrag zum folgenden Monatsersten. Er entscheidet sich jedoch zum Monatsende (29.), ein Arbeitsangebot aus dem Ausland anzunehmen und will den Mietvertrag wieder kündigen, ohne einzuziehen. ... Am 31.8.2010 von Michael32 3 Monate Kündigungsfrist, kürzer nur in gegenseitigen EInvernehmen.
Leserforumvon froschen | Mietrecht | 3 Antworten | 30.09.2015 14:18
Ich habe meinem Stiefvater damit gedroht ihm zu kündigen wenn er nicht freiwillig aus meinem Haus auszieht, er hat nur gelacht denn er meinte er hätte ja schließlich keinen Mietvertrag deshalb gäbe es auch keine Kündigung. ... Wenn er keine Miete und keine Nebenkosten zahlt, hat er tatsächlich keinen Mietvertrag. ... Auch den kann man kündigen und muss dabei weder eine Kündigungsfrist einhalten, noch einen wichtigen Grund haben.
123·15·30·45·60·75·90·91