103 Ergebnisse für „kündigen mietverhältnis wirksam ordentlich“

Leserforumvon shubidu123 | Mietrecht | 14 Antworten | 01.07.2015 15:59
Am 1.7.2015 von cauchy Zitat:3.Ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann jede Partei das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich kündigen. ... Beide Parteien können eine ordentlich Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 01.10.2016 erklären. [...] 3.Ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann jede Partei das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich kündigen. Heißt für mich zusammen: "Jede Partei kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich kündigen (3.), frühestens jedoch zum 1.10.2016 (2.)."
Leserforumvon msn423010-61 | Mietrecht | 26 Antworten | 15.06.2016 09:39
Hallo zusammen, ist folgende Klausel für einen Kündigungsverzicht so wirksam? ... Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 24 Monate nach Mietbeginn von beiden Vertragsparteien, somit frühestens zum 31.12.2017 mit gesetzlicher Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann. ... Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 24 Monate nach Mietbeginn von beiden Vertragsparteien, somit frühestens zum 31.12.2017 mit gesetzlicher Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann.
Leserforumvon guest-12325.03.2020 14:55:28 | Mietrecht | 19 Antworten | 01.09.2016 11:22
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann bie Mietverhältnissen über Wohnraum mit gesetzlicher Frist gekündigt werden mit folgender Besonderheit: Das Mietverhältnis ist für die Beteiligten des Mietvertrages während der ersten vier Jahre seines Bestehens ordentlich nicht kündbar. Das Mietverhältnis ist geschlossen bis zum 14.03.2018, danach läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit. ... Der Mieter muss die Möglichkeit haben, dass Mietverhältnis so zu kündigen, dass der Mietvertrag spätestens 4 Jahre nach Abschluss des Mietvertrages endet.
Leserforumvon djafix | Mietrecht | 3 Antworten | 31.12.2016 01:11
Hallo, wenn im Mietvertrag steht : Zitat:Für die Zeit bis zum 31.10.2017 verzichten die Parten wechselseitig auf das Recht das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen bedeutet das dann, dass ich am 01.08. kündigen kann und damit am 31.10. das Mietverhältnis endet, oder dass ich erst ab 1.11. überhaupt Kündigen kann und somit erst Ende Januar 2018 ausziehen kann? ... Am 31.12.2016 von djafix Der Vertrag wurde am 15.10.2016 wirksam.
Leserforumvon Janine04 | Mietrecht | 8 Antworten | 23.04.2019 13:44
Dann könnte ich ja fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen. ... Daher meine konkrete Frage: jetzt ordentlich kündigen oder warten und dann fristlos, hilfweise ordentlich kündigen? ... und angekündigt, dass ich das Mietverhältnis kündigen werde, wenn er der Zahlungsaufforderung auch dieses Mal nicht Folge leistet.
Leserforumvon Akkarin | Mietrecht | 24 Antworten | 27.11.2017 10:36
Dann muss man also erst mal ordentlich kündigen wegen des unzumutbaren Zahlungsverzuges und nach Zugang dieser Kündigung fristlos. ... Wenn der BGH das Urteil des LG Berlin bestätigt, dann läuft das darauf hinaus, dass das Mietverhältnis nach erfolgter Schonfristzahlung weiter besteht ohne dass der Vermieter deswegen kündigen könnte. ... Zum anderen at der Vermieter keine Möglichkeit den Vertrag ohne Grund ordentlich zu kündigen, wenn der Grund der fristlosen Kündigung entfällt.
Leserforumvon DiePueppi1990 | Mietrecht | 2 Antworten | 05.06.2018 20:54
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühstens zum Ablauf eines Jahres nach Mietbeginn von beiden Parteuen mit gesetzlicher Künsigungsfrist zum ende des Kalenderquartals, das heißt frühstens zum 31.03.2019 ordentlich kündbar ist." ... Vielen dank und Grüße Am 5.6.2018 von hh Ein Kündigungsausschluss von einem Jahr ist im Prinzip wirksam. Dass man jedoch nur zum Ende eines Kalenderquartals kündigen kann ist nicht zulässig.
Leserforumvon almabb | Mietrecht | 9 Antworten | 24.07.2023 14:15
Angenommen das Konstrukt wäre gültig: Dann dürfte der Mieter [b]am[/b] 15.03.2025 [b]zum[/b] 30.06.2025 wirksam kündigen gemäß Kündigungsausschluss. ... [/quote] Angenommen die Vertragsstrafe ist doch wirksam, könnte ich dann ordentlich (mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten) mit dem Verweis auf die Inkaufnahme der Beteiligung an den Neuvermietungskosten kündigen? Am 25.7.2023 von cauchy [quote=almabb]Angenommen die Vertragsstrafe ist doch wirksam, könnte ich dann ordentlich (mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten) mit dem Verweis auf die Inkaufnahme der Beteiligung an den Neuvermietungskosten kündigen?
Leserforumvon x3shainex3 | Mietrecht | 14 Antworten | 08.09.2015 12:43
Nochmal zu meiner Kündigung, sie ist somit nicht wirksam wie ich verstanden habe? ... "Ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann jede Partei das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich Kündigen" Also muss ich doch ausziehen... Also Azubi finde ich alleine niemals eine Wohnung Am 8.9.2015 von Ver Zitat (von x3shainex3):"Ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann jede Partei das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich Kündigen" Es gibt nur zwei Parteien.
Leserforumvon meier19 | Mietrecht | 21 Antworten | 11.06.2023 17:17
[/quote] Gemeint ist sicher wirksam kündigen. ... Abmahnung immer noch nicht wirksam kündigen. ... Abmahnung immer noch nicht wirksam kündigen.
Leserforumvon Pentane | Mietrecht | 6 Antworten | 15.10.2020 22:34
Ansonsten ist die Kündigung der Burgen frühestens zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem du ordentlich kündigen kannst. Wie du festgestellt hast, kannst du zurzeit gar nicht ordentlich kündigen. ... Bei einem unbefristeten Mietverhältnis könnte man die Bürgschaft sofort kündigen.
Leserforumvon Stryker887 | Mietrecht | 27 Antworten | 20.11.2009 09:36
Das Recht der Vertragsparteien, das Mietverhältnis aus wichtigem Grunde außerordentlich (fristlos) zu kündigen bleibt unberührt." ... Das Recht der Vertragsparteien, das Mietverhältnis aus wichtigem Grunde außerordentlich (fristlos) zu kündigen bleibt unberührt." ... Wirksam oder unwirksam ?
Leserforumvon Totoundso | Mietrecht | 10 Antworten | 09.03.2015 16:57
Sprich er kann durch den Mieter nur ordentlich mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gekündigt werden. ... Kündigen dürft ihr sofort. ... In diesem Fall existiert auch kein neues Mietverhältnis, auf das Kündigungsfristen anzuwenden wären.
Leserforumvon flarnold | Mietrecht | 21 Antworten | 10.12.2016 22:44
Hallo, ich möchte meinen Mietvertrag zum 28.02.2017 kündigen. ... Ab dem 1.3. kannst Du erstmals kündigen. ... Genau so gut könnte er am 28.2.17 sagen das die Kündigung erst zum 31.5.17 wirksam ist.
Leserforumvon moin10 | Mietrecht | 3 Antworten | 24.09.2023 18:32
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf. ... Dies bedeutet, dass sobald der Hauptmietvertrag endet, gleichgültig aus welchem Grund, endet damit auch ohne Ausnahme der Untermietvertrag. (3) Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wir er wirksam gekündigt, so hat der Hauptmieter dem Untermieter unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern, zum gleichen Zeitpunkt das Untermietverhältnis zu kündigen. ... Wurde der Untermietvertrag auf eine bestimmte Zeit geschlossen, so kann dieser nicht vor Ablauf dieser Zeit ordentlich gekündigt werden. (2) Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen.
Leserforumvon L.goldau2020 | Mietrecht | 27 Antworten | 17.01.2020 18:46
Nun haben wir im Internet geguckt und da steht überall das man dieses Mietverhältnis gar nicht vor Ablauf der Mietzeit kündigen kann. ... Sollte es sich nämlich um eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch handeln, so würde der § 575 BGB nicht gelten und die Befristung wäre wirksam. ... Die Frage an sich ist im Endeffekt ist es überhaupt ein richtiger "Zeitmietvertrag", und sind einzelne Klauseln in diesem Rechtsunwirksam oder wirksam.
Leserforumvon ina ulla | Mietrecht | 9 Antworten | 26.03.2008 22:14
- Würde eine gerechtfertigte Mieterhöhung die Tochter eventuell dazu bewegen, selbst zu kündigen? ... Konkret heißt das: Er kann ordentlich kündigen, wann immer er mag. ... Hat das Mietverhältnis also z.B. sechs Jahre gedauert, so ist es neun statt sechs Monate nach Zugang der Kündigung beendet.
Leserforumvon go655833-97 | Mietrecht | 17 Antworten | 22.01.2024 18:07
Für die Zeit bis zum 31.01.2026 verzichten beide Parteien darauf das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen. ... Für die Zeit bis zum 31.01.2026 verzichten beide Parteien darauf das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen.... [/quote]Das macht insoweit einen Unterschied als das der Grund, wegen dem der Mieter das Mietverhältnis trotz Kündigungsverzicht kündigen möchte, nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein muss.
Leserforumvon go430461-99 | Mietrecht | 33 Antworten | 03.10.2018 21:06
"Vorsorglich kündigen wir das Mietverhältnis fristgerecht zum 01.08.2018. ... "Vorsorglich kündigen wir das Mietverhältnis fristgerecht zum 01.08.2018. ... "Vorsorglich kündigen wir das Mietverhältnis fristgerecht zum 01.08.2018.
Leserforumvon guest-12301.01.2010 13:39:06 | Mietrecht | 8 Antworten | 14.06.2006 11:31
Juli 2006 auf eine ordentlich Kuendigung des Mietverhaeltnisses.... Ist das Überhaupt wirksam? ... Jedoch wurde es anders vereinbarrt und vielleich nicht wirksam ist.
123·5·6